Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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Boca

Reguläres Mitglied
28.01.2010
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Edith sagt: Das Datum 30.06. was dort noch vor Kurzem stand wurde entfernt. Also nun "bis auf Weiteres".
"Foreign nationals, excluding those arriving from the U.S., will not be allowed into Canada." steht dort jetzt.

Genau darum ging es mir, den Hinweis auf den 30.6. konnte ich auf der Seite nicht finden. Habe aber auch erst heute morgen die Seite aufgerufen.
Ob das nun ein gutes oder schlechtes Zeichen ist, sei mal dahin gestellt.

Mitte Mai wird jedenfalls zu früh sein..
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
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LEJ
Keine Chance: Mit den Ausnahmen für Berufspendler und Geschäftsreisende sind Hauptrisikogruppen eh ausgenommen..

Genau. Und genau mit dieser Regelung:

. "Für Personen wie Berufspendler oder Geschäftsreisende, die aus notwendigen und unaufschiebbaren beruflichen Gründen ein- und ausreisen, wird keine Quarantäne angeordnet, sofern sie keine Krankheitssymptome aufweisen"

... kann man unterstellen, dass Zweck der Maßnahme ist private Reisen zu unterbinden. Auch fehlt mir die Beschränkung auf Einreisen aus Risikogebieten. Ich hoffe, dass ein Gericht die Verordnungen kassiert, sobald sie in Kraft treten.
 
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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
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Keine Chance: Mit den Ausnahmen für Berufspendler und Geschäftsreisende sind Hauptrisikogruppen eh ausgenommen..

Interessant auch, wie sie das für Deutsche mit Wohnsitz und Arbeitsstelle im Ausland machen wollen. Auch für die gibt es jenseits der Arbeit unaufschiebbare Gründe (Beerdigung der Oma etc.).
Nicht alle von denen sind direkt Berufspendler. Die Einreise verweigern geht nicht, da Deutscher Paß. Quarantäne in Deutschland jedoch realistisch nicht durchführbar, da kein Wohnsitz, bzw. wenn am Wohnsitz durchzuführen, dann Rückreise ins Ausland notwendig. Ob die die wirklich alle kasernieren wollen?

Und die Leute können auch ohne direkt Berufspendler zu sein "kriegswichtige" Jobs haben. Irgendwie unausgegoren der Seehofer Kompromiß. Wundert nicht, eigentlich geht es darum Osterreisen zu unterbinden. Aber Grenzschließung wollte Laschet nicht. Hätte er sich gegen den Seehofer halt kompromißloser durchsetzen sollen.

Ich fürchte an unausgereiften Sachen wird uns in dem Chaos noch viel präsentiert werden, bis der Spuk halbwegs vorüber ist. Ich möchte definitiv kein Richter sein, die kriegen sehr viel Arbeit. Die Gutscheinentschädigungspläne provozieren aktuell geradezu Klagen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Interessant auch, wie sie das für Deutsche mit Wohnsitz und Arbeitsstelle im Ausland machen wollen. Auch für die gibt es jenseits der Arbeit unaufschiebbare Gründe (Beerdigung der Oma etc.).
Nicht alle von denen sind direkt Berufspendler. Die Einreise verweigern geht nicht, da Deutscher Paß. Quarantäne in Deutschland jedoch realistisch nicht durchführbar, da kein Wohnsitz, bzw. wenn am Wohnsitz durchzuführen, dann Rückreise ins Ausland notwendig. Ob die die wirklich alle kasernieren wollen?

Die Frage stellen sich bei uns in der Arbeit derzeit viele, deren Familie / Partner / Angehörige in Deutschland leben. Selbst jemand, der normalerweise alle 1-2 Wochen pendelt, ist ja im engen Sinne kein "Berufspendler".

Solange selbst innerhalb Deutschlands (und u.a. auch innerhalb Belgiens) Reiseverbot besteht, nachvollziehbar, dass das auch über die Grenzen gilt. Nur würde ich davon ausgehen, dass Reisen im Inland früher wieder erlaubt werden als die Grenzen geöffnet werden.

Und was ist dann? Kann man mir dann als Deutsche die Einreise bzw. besser gesagt vor allem die Ausreise vor Ablauf der 14-Tage-Quarantäne verbieten?

Und wie erklärt man dem Familienvater, dass zwar der Geschäftsreisende zum Meeting nach Deutschland fliegen darf, er aber nicht übers Wochenende zu seiner Frau und Kinder? Oder seine Eltern und Geschwister nicht besuchen darf?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Solange selbst innerhalb Deutschlands (und u.a. auch innerhalb Belgiens) Reiseverbot besteht

Es besteht kein Reiseverbot innerhalb Deutschlands. Es gibt Bundeslaender mit Ausgangssperren, und es gibt Kommunen und Bundeslaender mit Betretungsverboten, aber abgesehen davon kann jeder reisen, wie er lustig ist - solange er sich an die Kontaktbeschraenkungen, insbesondere Abstandsgebote haelt.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.100
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Schrieb ich doch:

es gibt Kommunen und Bundeslaender mit Betretungsverboten

Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und einige touristisch gepraegte Kommunen im Norden, v.a. auf Inseln, duerfen von Auswaertigen nicht betreten werden. Solange man die (und die Orte mit Ausgangssperre) vermeidet, kann man reisen.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Nachdem Niedersachsen zuletzt versehentlich Osterbesuche bei engsten Verwandten verboten hatte, bieten auch die Quarantäneregeln für die Einreise aus dem Ausland wieder etwas zum Staunen.

Keine Quarantäne bei Symptomfreiheit und Auslandsaufenthalt < 48 Stunden oder Einreise aus den in § 3 Nrn. 3, 4, 6, 10-15, 17-19 der nds. Coronaverordnung genannten Gründen. Danach ist die Einreise zur körperlichen und sportlichen Betätigung im Freien (geregelt in Nr. 1) mit Quarantäne verbunden, während die Einreise zum Ausführen eines Tieres (geregelt in Nr. 17) quarantänefrei möglich ist. :eek:
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
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CGN
Nachdem Niedersachsen zuletzt versehentlich Osterbesuche bei engsten Verwandten verboten hatte, bieten auch die Quarantäneregeln für die Einreise aus dem Ausland wieder etwas zum Staunen.

Keine Quarantäne bei Symptomfreiheit und Auslandsaufenthalt < 48 Stunden oder Einreise aus den in § 3 Nrn. 3, 4, 6, 10-15, 17-19 der nds. Coronaverordnung genannten Gründen. Danach ist die Einreise zur körperlichen und sportlichen Betätigung im Freien (geregelt in Nr. 1) mit Quarantäne verbunden, während die Einreise zum Ausführen eines Tieres (geregelt in Nr. 17) quarantänefrei möglich ist. :eek:

Diese im Hau-Ruck Verfahren gestrickten Verordnungen, bei denen ich immer weniger den Eindruck habe, dass da jemand wirklich vorher drüber nachdenkt, produzieren ja schon seit einiger Zeit schöne Stilblüten.
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
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MLA
Moment, ob ich aus dem Ausland kommend in Quarantäne müsste, entscheidet das Bundesland der Einreise?
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
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Eigentlich ganz spannend. Da redet man insbesondere in Deutschland (oder vielleicht auch nur? - ausser wenn es ums Geld geht, da hört man dann auch was aus dem Süden) dauernd von gemeinsamen europäischen Regelungen, gemeinsame Lösungen, Abtretung von Kompetenzen nach Brüssel um Europa zu einen, aber in Deutschland entscheidet jedes Bundesland für sich und jedes macht etwas anderes?

Gibt es denn nicht ein Epidemiengesetz, das dem Bund Vollmachten gibt oder wagt man es nicht, dieses anzuwenden?

Ich kenne die Situation in Österreich nicht, aber dort scheint der Kurz per Notrecht zu regieren. In der Schweiz kann der Bund ebenfalls dank einem Gesetz in Krisensituationen die Kantone zu einheitlichen Massnahmen zwingen. (Wobei der Bund explizit immer von Empfehlungen spricht. Eine solche Wortwahl ist in der freiheitliebenden Schweiz sehr wichtig. Der Schweizer tut es, weil er es will (Stichwort Eigenverantwortung und ist dann zufrieden, wenn er gelobt wird) und nicht, weil es ihm befohlen wurde. Denn dann tut er es nicht und macht den Igel.) Der Bundesrat wendet ebenfalls Notrecht an, da das Parlament ja nicht zusammentreten kann.
 
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danix

SwissHON - Moderator LX/OS/SN/4U-Forum
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16.03.2010
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Kloten, CH
Eigentlich ganz spannend. Da redet man insbesondere in Deutschland (oder vielleicht auch nur? - ausser wenn es ums Geld geht, da hört man dann auch was aus dem Süden) dauernd von gemeinsamen europäischen Regelungen, gemeinsame Lösungen, Abtretung von Kompetenzen nach Brüssel um Europa zu einen, aber in Deutschland entscheidet jedes Bundesland für sich und jedes macht etwas anderes?

Gibt es denn nicht ein Epidemiengesetz, das dem Bund Vollmachten gibt oder wagt man es nicht, dieses anzuwenden?

Ich kenne die Situation in Österreich nicht, aber dort scheint der Kurz per Notrecht zu regieren. In der Schweiz kann der Bund ebenfalls dank einem Gesetz in Krisensituationen die Kantone zu einheitlichen Massnahmen zwingen. (Wobei der Bund explizit immer von Empfehlungen spricht, die dann in den Kantonen irgendwie doch obligatorisch sind. - Solche Wortwahlen sind in der freiheitliebenden Schweiz eben wichtig. Der Schweizer tut es, weil er es will (Stichwort Eigenverantwortung) und nicht, weil es ihm befohlen wurde. Denn dann tut er es nicht. ).

Bezüglich Schweiz nicht ganz richtig: bei Nichteinhaltung der Verordnungen wird gebüsst. Vollzug wird durch die kantonalen oder städtischen Polizeicorps sichergestellt. Freiwillig ist da gar nichts mehr. Ein Ausgangsverbot wurde zum glück nie verordnet, aber max 5 Personen zusammen, auch in privaten Räumen und mind 2 Meter Abstand! empfohlen wird sich weiter einzuschränken und zu Hause zu bleiben. Der Kanton Tessin durfte als einziger weitergehende Massnahmen anordnen. Der Kanton Uri musste nach Inkrafttreten der nationalen Verordnung seine weitergehenden Massnahmen zurückziehen.