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Kommt heute gar keine Aktualisierung der internationalen RKI-Risikogebiete?
Hab ich mich auch gefragt. Vielleicht trauen die sich nicht, da man inzwischen fast alle Nachbarländer auf die Liste nehmen müsste...
Kommt heute gar keine Aktualisierung der internationalen RKI-Risikogebiete?
Hab ich mich auch gefragt. Vielleicht trauen die sich nicht, da man inzwischen fast alle Nachbarländer auf die Liste nehmen müsste...
Ganz davon abgesehen: In diesem Bahn-Formular muss man eine Anschrift in Deutschland angeben (Pflichtfeld). Wenn ich jetzt aber in der Früh einreise und abend wieder zurückfahre, habe ich die ja nicht, kann also das Formular gar nicht ausfüllen. Gilt das dann als "Transit" in Deutschland, auch wenn ich Amsterdam - Deutschland - Amsterdam fahre? Ist das grundsätzlich erlaubt? Oder grundsätzlich verboten?
Na, dann darf sich das Gesundheitsamt nicht wundern, wenn sich viele nicht an die Corona-Verordnung halten, wenn nicht einmal der Name notiert wird...
Die Landes-QuarantäneVO sprechen in der Regel von Aufenthalt. Ich würde die BundesVO in meinem Sinne interpretieren, dass eine Durchreise, ggf. auch mit Umstieg und sofortiger Weiterreise, kein Aufenthalt im Sinne der QuarantäneVO ist.
Wenn das Gesundheitsamt anderer Auffassung ist, würde ich vermutlich direkt zum VG gehen.
Dänemark: die Region Hovedstaden gilt als Risikogebiet.Frankreich: es gelten nun auch die Regionen Bretagne, Centre-Val de Loire und Normandie als Risikogebiete.
Irland: die Region Dublin gilt als Risikogebiet.
Kroatien: es gilt nun auch die Gespanschaft Lika-Senj als Risikogebiete.
Niederlande: es gilt nun auch die Provinz Utrecht als Risikogebiet.
Österreich: es gilt nun auch das Bundesland Vorarlberg als Risikogebiet.
Portugal: die Region (Großraum) Lissabon gilt als Risikogebiet.
Rumänien: der Kreis Covasna gilt als weiteres Risikogebiet.
Slowenien: die Region Primorsko-notranjska (Küstenland-Innerkrain) gilt als Risikogebiet
Tschechien: das gesamte Land mit Ausnahme der Regionen Aussiger Region (Ústecký) und der Mährisch-Schlesischen Region (Moravskloslezský) gilt als Risikogebiet.
Ungarn: es gilt nun auch Region Györ-Moson-Sopron als Risikogebiet.
Vereinigte Arabische Emirate: das gesamte Land gilt als Risikogebiet.
Antigua und Barbuda, Barbados, Dominica, Grenada, Kuba, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Sankt Kitts und Nevis, Seychellen und Sri Lanka, gelten nicht mehr als Risikogebiete.
Maßgeblich ist die RKI Inzidenz (aktuell bei 44,5) und Schleswig-Holstein hat München just heute von der Liste gestrichen - was nicht heißt, dass es nicht vielleicht morgen wieder drauf ist. Auf der RKI-Karte sind aktuell nur Hamm und Remscheid (jeweils kreisfreie Stadt) über der Marke von 50.
Was eventuelle weitere Regelungen angeht, muss man sich das natürlich im Einzelfall anschauen.
Bekanntmachung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu den Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko (§ 3 Abs. 3 Satz 5 SächsCoronaSchVO) vom 21. September 2020:
Dresden, den 21. September 2020
- Für den Freistaat Sachsen sind die Angaben zur geographischen Verteilung der dem Robert Koch-Institut übermittelten COVID-19-Fälle der letzten 7 Tage in Deutschland nach Kreisen in den täglichen Lageberichten des Robert Koch-Instituts verbindlich. Nach dem aktuellen Lage-Situationsbericht des Robert Koch-Instituts zu COVID 19 vom 20. September 2020 ist der Grenzwert nach § 3 Abs. 3 Satz 1 SächsCoronaSchVO im Landkreis Cloppenburg und in den Kreisfreien Städten Würzburg und München überschritten.
- Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko sind der Landkreis Cloppenburg und die Kreisfreien Städte Würzburg und München.
- Die Festlegung der Landkreise Kulmbach, Garmisch-Partenkirchen und Kaufbeuren als Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko nach § 3 Abs. 3 Satz 1 SächsCoronaSchVO vom 18. September 2020 wird mit Wirkung vom 21. September 2020 aufgehoben.
Gott bewahre!Es würde mich wundern, wenn Mitinsasse jsm1955 Jurist wäre![]()
§ 3 Abs. 3 S. 5 SächsCoronaSchVO meinte:Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko nach Satz 1 oder 2 werden durch das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt festgelegt und ortsüblich auf der Internetseite www.coronavirus.sachsen.de bekanntgegeben.
Wie funktioniert das jetzt mit Teilrisiko Gebieten? Werde in Lissabon landen. Aber weiter reisen. Wenn ich zurück komme muss ich einen Test machen?
Wie wird das gehandhabt wenn ich von Luxemburg aus Fliege und in Rheinland Pfalz lebe?
Ich verstehe gar nichts mehr und das 2! Tage vor dem Flug![]()
Wie funktioniert das jetzt mit Teilrisiko Gebieten? Werde in Lissabon landen. Aber weiter reisen. Wenn ich zurück komme muss ich einen Test machen?
Wie wird das gehandhabt wenn ich von Luxemburg aus Fliege und in Rheinland Pfalz lebe?
Ich verstehe gar nichts mehr und das 2! Tage vor dem Flug![]()
Ich würde mal gerne wissen, ob diese Quarantäne VO rechtlich stand hält, wenn Deutschland sich selbst zum Risikoland erklären müsste.
Unfassbar dieser ganze Schwachsinn. In Berlin ist man genauso unsicher wie in Wien, München, Brüssel, London, Barcelona, Lissabon etc. wenn man sich nicht an die einfachen Hygiene-Maßnahmen hält.
Belgien macht es doch vor. Etliche der Gebiete, wo Du bei der Rückkehr in Quarantaene musst, haben eine (deutlich) niedrigere Inzidenz als Belgien selber oder insbesondere Brüssel...Ich würde mal gerne wissen, ob diese Quarantäne VO rechtlich stand hält, wenn Deutschland sich selbst zum Risikoland erklären müsste.
Unfassbar dieser ganze Schwachsinn. In Berlin ist man genauso unsicher wie in Wien, München, Brüssel, London, Barcelona, Lissabon etc. wenn man sich nicht an die einfachen Hygiene-Maßnahmen hält.
Das muss du, da keine Ausnahme hier vermerkt ist: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp...lden oder wie? Weil Einreise aus den Ausland?
vielen Dank an die beide die mir geholfen haben. Das ist natürlich sehr schelcht für mich. Muss ich mich dann beim Gesundheitsamt melden oder wie? Weil Einreise aus den Ausland? Ich habe gedacht die Zeit wird auch von 14 auf 5 Tage verkürzt.
Eure Stadt / das Bundesland hat sicher eine Corona-Hotline? Ich würde mal da (oder beim Gesundheitsamt) anrufen bzw. mir am besten eine schriftliche Auskunft per Mail geben lassen, wie es mit Transit durchs Risikogebiet aussieht.
Einfach eine E-Mail ans Gesundheitsamt schreiben oder anrufen. Die verordnen dir dann die Quarantäne, eine Quittung über die erfolgte Meldung bekommst du dann per Post.
Die Quarantäne kannst du aber umgehen, wenn du einen max. 48h alten Covid19 Test mitbringst oder einen Test an den Teststationen machst: https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Teststationen_graue_Karte_update.pdf
Wenn du einen Covid19 Test mitbringst, dann würde ich den Covid19 Test per Email anhängen, damit die das sofort sehen können.
So hatte ich das auch verstanden. Aber doch erst ab 1. Oktober, während die neue Verordnung von Hessen von jetzt ab bis 31. Oktober gilt.
Das ist genau der Punkt. Laut BILD, die Zahlen vom Frankfurter Flughafen zitieren, lag die Positivrate bei Rückkehrern aus Italien bei 0,33%, bei Rückkehrern aus Spanien bei 0,27%. Rate liegt bei 0,76% über alle Testzentren. Damit sind Urlaubsrückkehrer wohl nicht der ganz große Treiber hinter dem gesteigerten (in absoluten Zahlen) Infektionsgeschehen.Unfassbar dieser ganze Schwachsinn. In Berlin ist man genauso unsicher wie in Wien, München, Brüssel, London, Barcelona, Lissabon etc. wenn man sich nicht an die einfachen Hygiene-Maßnahmen hält.
Die dahinter liegende Überlegung ist aber, dass das zusätzliche Infizierte sind, die ohne Reise keine neuen Kontakte gehabt hätten. Reisen an sich ist das Problem. Die Einstufung in Risikogebieten ist nur ein Mittel, um differenziert steuern zu können.
Es kann durchaus sein dass diese Annahme falsch ist, aber mir leuchtet ein, dass wenn ich ins Ausland reise, alle Kontakte neu und zusätzlich sind, wärend zu Hause ein Großteil der Kontakte konstant ist.Ist aber eine falsche Annahme. Wenn du in DE hast du ja auch Kontakte und genau so ein Risiko dich zu infizieren, und die Quote der Infizierten ist hier höher. Also würde man in der Theorie die Zahl der Fälle senken wenn alle ins Ausland reisen.
Bitte nicht die Behoerden mit solchen Selbstverstaendlichkeiten behelligen. Die sind ueberlastet genug.