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givve informiert derzeit per E-Mail (mit Verweis auf Informationsseiten), daß ab 2020 Einschränkungen in Kraft treten.
So heißt es auf der Informationsseite für Kunden (Arbeitgeber):
Informationsseite für Kartennutzer
Anschreiben (PDF) als Aushang für die Mitarbeiter
Stellungnahme von givve
Auch die Möglichkeit der privaten Zuladung wird entfallen.
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Hmm, Amazon-Gutscheine könnte ich mir wohl im stationären Handel kaufen...
Was mich derzeit stört, ist daß (aufgrund PSD2) nur eine begrenzte Anzahl von Kontaktlos-Zahlungen möglich ist, dann aber leider keine PIN abgefragt wird.
Auch gesteckt bietet sich keine Möglichkeit zum Zurücksetzen des Zählers, weil statt der PIN die Unterschrift verlangt wird
Ich habe mir bisher damit geholfen, an einem DB-Automaten bei PIN-Zwang Fahrscheine für den Nahverkehr zu beschaffen.
In der App heißt es (App-typisch kastriert) nur 'Abgelehnt', erst im Portal fand ich dann einen Hinweis: 'Zahlung erfordert weitere Sicherheitsmerkmale'.
Wenn diese doch nur abgefragt würden. Mir bleibt dann nur der Kartenwechsel, auch um eine Unterschrift zu vermeiden.
Ich habe an givve meine Bitte geäußert, doch wenigstens (per Issuer Script?) die PIN als CVM höher zu priorisieren.
So heißt es auf der Informationsseite für Kunden (Arbeitgeber):
Neues Gesetz zwingt givve® zu Einschränkungen der givve® Card ab dem 01.01.2020
Warum wird die givve® Card eingeschränkt?
Zum 01. Januar 2020 tritt das neue Jahressteuergesetz in Kraft und damit auch eine Neuregelung zur Gewährung von steuerfreien Sachbezügen auf Sachbezugskarten nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG. In der Neuregelung werden auf die Bereichsausnahme-Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) § 2 Absatz 1 Nummer 10 verwiesen. Um diese gesetzlich vorgegebenen Kriterien gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10c ZAG und § 8 Abs. 1 EStG zu erfüllen, müssen wir die givve® Card anpassen.
Was genau sind die Kriterien?
Der Karteneinsatz (stationär und online) wird auf das Inland (Bundesrepublik Deutschland) beschränkt. Welche beliebten Akzeptanzstellen betroffen sind, sehen Sie hier.
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Informationsseite für Kartennutzer
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Welche Händler sind u.a. betroffen?
Zum Beispiel: Amazon, Apple, ADOBE, Airbnb, AIDA Cruises, Audible, AUTODOC, BESTSELLER, Bet 365, BlaBlaCar, Blizzard, Booking.com, DAZN, ElectraWorks, Eventim, google, Tinder.com, HelloFresh, Klarna, Lebara, Lieferando.de, Lottoland, Mediashop, Microsoft, NETFLIX, [ergänzt: PayPal], PLAYSTATION, Prime Video, Spotify.
Anschreiben (PDF) als Aushang für die Mitarbeiter
Stellungnahme von givve
Auch die Möglichkeit der privaten Zuladung wird entfallen.
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Hmm, Amazon-Gutscheine könnte ich mir wohl im stationären Handel kaufen...
Was mich derzeit stört, ist daß (aufgrund PSD2) nur eine begrenzte Anzahl von Kontaktlos-Zahlungen möglich ist, dann aber leider keine PIN abgefragt wird.
Auch gesteckt bietet sich keine Möglichkeit zum Zurücksetzen des Zählers, weil statt der PIN die Unterschrift verlangt wird
Ich habe mir bisher damit geholfen, an einem DB-Automaten bei PIN-Zwang Fahrscheine für den Nahverkehr zu beschaffen.
In der App heißt es (App-typisch kastriert) nur 'Abgelehnt', erst im Portal fand ich dann einen Hinweis: 'Zahlung erfordert weitere Sicherheitsmerkmale'.
Wenn diese doch nur abgefragt würden. Mir bleibt dann nur der Kartenwechsel, auch um eine Unterschrift zu vermeiden.
Ich habe an givve meine Bitte geäußert, doch wenigstens (per Issuer Script?) die PIN als CVM höher zu priorisieren.