Ersatzbeförderung 2.0: Mit dem Jet ans Ziel (Klage am LG Düsseldorf)

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.502
3.519
Düsseldorf
www.drboese.de
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Exakt mein Reden. Nein, darauf hatten die Mitarbeiter offenbar vermutlich keine Lust.

Das wird auch ein Ergebnis dieses Verfahrens sein, egal wie es ausgeht: Einmal die Erinnerung, dass man Fluggastrechte ruhig mal anwenden kann.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.499
1.073
What's that - der BVB mischt auch mit? Quasi Amicus Curiae analog?
Der Prozess soll am 5. Juli fortgesetzt werden. Nach BILD-Informationen versucht der Verein einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen. Bürki selbst hatte sich heute vor Gericht von seinem Anwalt vertreten lassen.
 
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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.120
4.182
FRA
In der Sache stand die Frage im Raum: Hätte mein Mandant den ~ 20 Minuten späteren Flug mit Condor schon buchen müssen, als EW beim CI sagte, dass er VIELLEICHT nicht mitkommt?
Danke für deine Ausführungen. Wurde von der Gegenseite tatsächlich, wie im Artikel dargelegt, behauptet, dass Mandant und Begleitung nicht zum Boarding erschienen sind und deshalb zwei Plätze leer blieben?
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.499
1.073
Wahrscheinlich ist der Sponsoring-Vertrag deutlich mehr wert als die schlappen 21.000 €. Und vielleicht hat EW mit Aufkündigung gedroht.
Dürfte den Bürki eher marginal interessieren, nachdem er vom BVB eiskalt abserviert worden ist.
Kann der BVB ja geschwind 21 TEUR zzgl. Anwaltskosten auf die Abfindung drauflegen, dürfte Taschengeld sein.
 

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.577
1.386
Düsseldorf
Dürfte den Bürki eher marginal interessieren, nachdem er vom BVB eiskalt abserviert worden ist.
Kann der BVB ja geschwind 21 TEUR zzgl. Anwaltskosten auf die Abfindung drauflegen, dürfte Taschengeld sein.
Hatte das auch eher aus Sicht des BVB gesehen, damit der Sponsor nicht noch mehr durch einen Ex-Mitarbeiter "beschädigt" wird.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.089
940
CGN
Die Airline hätte doch beginnen können

Dazu müsste sie bemüht sein, das Problem als ihr eigenes anzusehen und eine Lösung zu suchen.

Ich denke, dass das, sagen wir mal nicht immer der Fall ist, dürfte hier wohl jeder schon mal mitbekommen haben.

Ausserdem hätte der betroffene Pax doch einen normalen Menschen ansprechen können und 50-100€ in Cash bieten können wenn er den Platz abgibt und tauscht und gemeinsam zum Gateagent gehen können.
Bei einem normalen Kunden würde ich sagen: Ja, hätte er tun können. Hätte ich auch getan, wenn's mir wichtig wäre. Aber meine Aufgabe ist es nicht.

In dem Fall aber: Der Mann ist Profi-Fußballer. Nichts, für dass ich mich besonders interessiere oder die mir besonders sympathisch wären. Aber ich glaube ich hätte in der Situation keine Lust, jetzt als (vermutlich/nachvollziehbar) schlecht gelaunter Promi auch noch Leute anzubetteln, ob ich ihren Flug haben darf. Damit morgen in der Bild steht "wegen diesem Profifußballer muss diese arme Familie ohne Sommerurlaub auskommen", und Bild+-Leser bekommen dann noch einen Vergleich "soviel war ihm der Flug wert" und "soviel hat er durch die Flugzeit umgerechnet an Gehaltszuwachs auf seinem Konto". Also ich glaube ich hätte auch den Privatjet gewählt.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.024
640
.de
So wird die Causa übrigens im BVB-Forum diskutiert:

Ganz interessant mal so den Blickwinkel von Leuten zu sehen, die sich sowohl mit Fliegen als auch mit Fluggastrecht (oder auch Recht insgesamt) nicht jeden Tag beschäftigen.

"Wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein." (Nietzsche)
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.399
2.049
Meine Ansicht: die verantwortlichen Mitarbeiter von EW haben sich an diesem Tag mehrfach nicht korrekt verhalten...(waren vllt schalke-fans??!)

Es hätten "Freiwillige" gesucht werden müssen, die man für 250€ + Hotel am nächsten Tag fliegt.
Man hat aber gepokert und auf no-shows spekuliert...der Plan ist nicht aufgegangen
EW hat folglich nicht alles unternommen (bzw. sie haben gar nichts unternommen), um diese Situation zu vermeiden.


Nun muss die Fluggesellschaft hoffentlich dafür bezahlen... an der generellen Einstellung von EW in Bezug auf die Einhaltung der EU-Verordnung wird sich aber (für den Normalbürger) trotzdem nichts ändern..
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.117
1.192
Ist das normal, dass man so zeitnah einen Privatflieger bekommt oder war das Glück?
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.258
916
Dürfte den Bürki eher marginal interessieren, nachdem er vom BVB eiskalt abserviert worden ist.
Kann der BVB ja geschwind 21 TEUR zzgl. Anwaltskosten auf die Abfindung drauflegen, dürfte Taschengeld sein.
Spannende Frage: Darf ein Dritter (hier BVB) einfach schuldbefreiend für EW zahlen? Wenn EW das selber täte, wäre das faktisch die Anerkennung der Forderung.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.165
1.724
KUL (bye bye HAM)
Aber muss dafuer die Forderung nicht erst anerkannt werden? Ansonsten waere das ein Rechtsgeschaeft zwischen Ex Angestellten und Verein, wo besagter Fussballer seine Klage zurueckzieht.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.558
11.778
CPT / DTM
Meine Ansicht: die verantwortlichen Mitarbeiter von EW haben sich an diesem Tag mehrfach nicht korrekt verhalten...(waren vllt schalke-fans??!)

Es hätten "Freiwillige" gesucht werden müssen, die man für 250€ + Hotel am nächsten Tag fliegt.
Man hat aber gepokert und auf no-shows spekuliert...der Plan ist nicht aufgegangen
EW hat folglich nicht alles unternommen (bzw. sie haben gar nichts unternommen), um diese Situation zu vermeiden.

Aber genau das war (ist?) doch das Prinzip von EW.

Nichts machen, auf Anfragen und Beschwerden nicht reagieren, nicht erreichbar sein, dumme Ausreden präsentieren, Rechtslage verdrehen etc pp...

Nach dem Motto: Irgendwann haben die geprellten Kunden die Nase voll und geben auf. Was offensichtlich zu einem sehr hohen Grad funktioniert hat (oder immer noch funktioniert?)

Gut, dass es einmal einen solch "prominenten" Fall gibt, der große Kreise in der Öffentlichkeit zieht. Jetzt hoffe ich, das EW krachend auf die Nase fällt und jeder das böse Spiel (sorry, kexbox..) und die Verweigerungshaltung von EW durchschaut!
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.721
12.464
der Ewigkeit
Meine Ansicht: die verantwortlichen Mitarbeiter von EW haben sich an diesem Tag mehrfach nicht korrekt verhalten...(waren vllt schalke-fans??!)

Es hätten "Freiwillige" gesucht werden müssen, die man für 250€ + Hotel am nächsten Tag fliegt.
Man hat aber gepokert und auf no-shows spekuliert...der Plan ist nicht aufgegangen
EW hat folglich nicht alles unternommen (bzw. sie haben gar nichts unternommen), um diese Situation zu vermeiden.


Nun muss die Fluggesellschaft hoffentlich dafür bezahlen... an der generellen Einstellung von EW in Bezug auf die Einhaltung der EU-Verordnung wird sich aber (für den Normalbürger) trotzdem nichts ändern..

Meine Ansicht: Es gilt doch erstmal auch für EW die Unschuldsvermutung,
Grundprinzip eines rechtsstaatlichen Verfahrens.
Der EW-Anwalt bezieht sich ja auf zwei nicht uninteressante Punkte,
nämlich dass "der Torwart nebst Influencerin hätte mitfliegen können, allerdings Beide nicht beim Boarding erschienen, nachweislich
aber statt 164 Paxe nur 162 flogen.
Außerdem gab es eine Flugalternative von Köln aus , dies nur Stunden später."
EW-Bashing ist zwar en vogue, allerdings sollten die Argumente der Beklagten sich zumindest mal zu Gemüte geführt werden.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.193
12.487
Trans Balkan Express
Meine Ansicht: Es gilt doch erstmal auch für EW die Unschuldsvermutung,
Grundprinzip eines rechtsstaatlichen Verfahrens.
Der EW-Anwalt bezieht sich ja auf zwei nicht uninteressante Punkte,
nämlich dass "der Torwart nebst Influencerin hätte mitfliegen können, allerdings Beide nicht beim Boarding erschienen, nachweislich
aber statt 164 Paxe nur 162 flogen.

Na Unschuldvermutung gilt nur im Strafrecht. Das passt von daher nicht.

M.E. ist die EW in der Beweislast und müsste ggf. den Gate Agent als Zeugen benennen, ggf. die Purserin etc. Beweiaufnahme wäre sehr aufwändig und wahrscheinlich kann sich niemand mehr daran erinnern.

Der Kläger bietet ggf. unter Verwahrung gegen die Beweislast seine Freundin als Zeugin an, die bestätigen wird, dass sie nicht mitfliegen konnten, von daher fadenscheinige Nebelkerze, wobei der EW-anwalt natürlich bei seinem Vortrag an die Wahrheitspflicht gebunden ist und nicht irgendwelche Räuberpistolen in die Klageerwiderung schrieben sollte.

M.E. wäre es nicht zumutbar zunächst von Paderborn nach Köln zu fahren, um dann dort evtl. in ein Flugzeug zu steigen (von dem wir nciht wissen, ob es ausgebucht ist).
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.502
3.519
Düsseldorf
www.drboese.de
Unschuldsvermutung gibt's nicht im Zivilrecht ;-)

Die "überraschende Wendung" ist eher ein zivilprozessuales Ding und natürlich ein gefundenes Fressen für die anwesenden Journalisten, da hat sich die Gerichtssprecherin etwas unglücklich ausgedrückt.

Soweit ich den Kollegen gestern in der Verhandlung richtig verstanden habe, geht es nicht darum, dass mein Mandant + Begleitung nicht am Gate gewesen sein sollen, sondern dass der Vortrag in der Klage sich dazu nicht verhalten habe, die Klage aus diesem Grund unschlüssig sei (das ist relevant bei einem Versäumnisurteil, weil sich das Gericht dann nur anschaut, ob mein Sachvortrag den Anspruch rechtfertigt). Vorgetragen wurde aber, dass die Passagiere bis zum Abschluss des Boarding, als ihnen dann die endgültige Absage erteilt wurde, keine Bemühungen von EW bemerkten, dass nach Ersatzpassagieren gesucht wurde. Da sieht das Gericht zum jetzigen Zeitpunkt daran zu glauben, dass der Mandant diese Beobachtungen vom heimischen Sofa macht.

Neben der Partnerin des Klägers, die nicht Partei ist, haben wir auch noch den Reiseberater des Mdt., der bereits VOR dem Erscheinen am Flughafen konsultiert wurde, weil der OLCI nicht funktionierte. Am Flughafen wurde er dann auch eingeschaltet und nahm mit LH (220 Ticket) und EW Kontakt auf. Der war die ganze Zeit "im Spiel" und hat alles Live über's Telefon mitbekommen.

Kurz: DAS wird in keinem Fall der entscheidende Punkt dieses Verfahrens und war lediglich aus der Verzweiflung des Gegenseiten-Anwalts geboren, der seine Klageerwiderung gestern um 9:27 Uhr versandte, also 50 Minuten vor dem Termin, nachdem die Klage seit rund 9 Monaten anhängig ist.

Dass der Kollege auf Seiten von EW gestern sogar noch freimütig erzählte, dass es freie Plätze auf CGN-PMI gegen 18:50 Uhr, also knapp zwei Stunden später, gab, die aber nicht frei buchbar war (Charter?), setzt dem Ganzen die Krone auf.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.089
940
CGN
Reiseberater des Mdt., der bereits VOR dem Erscheinen am Flughafen konsultiert wurde, weil der OLCI nicht funktionierte. Am Flughafen wurde er dann auch eingeschaltet und nahm mit LH (220 Ticket) und EW Kontakt auf. Der war die ganze Zeit "im Spiel" und hat alles Live über's Telefon mitbekommen.

Was ja nebenbei auch deutlich zeigt, wie wichtig ihm der Termin und wie bemüht er um eine Lösung war (und die Entscheidung zum PJ nicht aus einer Laune heraus war, so als würde unsereins nach dem Club-Besuch denken "die nächste Strassenbahn kommt erst in 35 Minuten? Komm lass uns ein Taxi nehmen").
 
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Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.721
12.464
der Ewigkeit
Na Unschuldvermutung gilt nur im Strafrecht. Das passt von daher nicht.

M.E. ist die EW in der Beweislast und müsste ggf. den Gate Agent als Zeugen benennen, ggf. die Purserin etc. Beweiaufnahme wäre sehr aufwändig und wahrscheinlich kann sich niemand mehr daran erinnern.

Der Kläger bietet ggf. unter Verwahrung gegen die Beweislast seine Freundin als Zeugin an, die bestätigen wird, dass sie nicht mitfliegen konnten, von daher fadenscheinige Nebelkerze, wobei der EW-anwalt natürlich bei seinem Vortrag an die Wahrheitspflicht gebunden ist und nicht irgendwelche Räuberpistolen in die Klageerwiderung schrieben sollte.

M.E. wäre es nicht zumutbar zunächst von Paderborn nach Köln zu fahren, um dann dort evtl. in ein Flugzeug zu steigen (von dem wir nciht wissen, ob es ausgebucht ist).

Nun ja, anscheinend war es für den Torwart dann aber doch zumutbar, von Düsseldorf nach Paderborn zu fahren (170km),
wo die Strecke nach Köln nur 45km beträgt.
Wie man weiss, sollte der Flug ja von DUS nach PMI gehen.
Und was das Zünden fadenscheiniger Nebelkerzen betrifft wird man das Ergebnis ja verfolgen können, wenn das Gericht Recht spricht.
Zum Thema Unschuldsvermutung:
Zivilrechtliche Ausgleichs-und Abwehransprüche sowie strafrechtliche Verbote dienen der Durchsetzung der Unschuldsvermutung.
Mit der Rechtskraft der Verurteilung endet die Unschuldsvermutung - darauf habe ich mich bezogen.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.558
11.778
CPT / DTM
EW-Bashing ist zwar en vogue, allerdings sollten die Argumente der Beklagten sich zumindest mal zu Gemüte geführt werden.

Darf ich einmal fragen, ob Du schon einmal das Vergnügen gehabt hast, ein Irrop mit EW zu erleben?

Wer es erlebt hat, wird hier nicht mehr von EW-Bashing reden.

Kunden-Bashing ist das Geschäftsprinzip von EW.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.502
3.519
Düsseldorf
www.drboese.de
Nun ja, anscheinend war es für den Torwart dann aber doch zumutbar, von Düsseldorf nach Paderborn zu fahren (170km),
wo die Strecke nach Köln nur 45km beträgt.
Der Reiseberater hat SÄMTLICHE Optionen in Erwägung gezogen, als klar war: Da geht nix mehr. DUS, CGN, DTM, PAD, FMO, FRA, STR, alles was noch irgendwie erreichbar gewesen wäre.
Der bequemste Weg wäre zudem der PJ ab DUS gewesen. Nein: Hier wurde der Schaden gering gehalten und ab einem anderen Flughafen gestartet.

Kurz: Hier ging es nicht um das goldene Steak oder die CR7-Werksbesichtigung während des Trainings bei Ferrari.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.721
12.464
der Ewigkeit
Darf ich einmal fragen, ob Du schon einmal das Vergnügen gehabt hast, ein Irrop mit EW zu erleben?

Wer es erlebt hat, wird hier nicht mehr von EW-Bashing reden.

Kunden-Bashing ist das Geschäftsprinzip von EW.

Du darfst -fast- alles fragen....:)

Ja, in Summe 3x und jedesmal wurde ich vertreten von mueller.legal in Berlin,
die mich ansonsten im Wettbewerbs-wie Markenrecht begleiten.
(obwohl in NRW lebend)
3x haben wir gewonnen, die Faktenlage war aber klar.
Aber ich bin in meinem Erwerbsleben ganz gut damit gefahren,
mich nicht immer vom Mainstreaming treiben zu lassen und deshalb die bashing-Aussage.
Was den Fall hier betrifft, das Urteil wird ja von der Vorsitzenden Richterin Dr. Elisabeth Ströve
am 05.07. verkündet und lt. Presseaussagen verriet Frau Stöve, "dass der Fall vergangenen Freitag eine
interessante Wendung genommen hat".
Warten wir's ab.