Unschuldsvermutung gibt's nicht im Zivilrecht ;-)
Die "überraschende Wendung" ist eher ein zivilprozessuales Ding und natürlich ein gefundenes Fressen für die anwesenden Journalisten, da hat sich die Gerichtssprecherin etwas unglücklich ausgedrückt.
Soweit ich den Kollegen gestern in der Verhandlung richtig verstanden habe, geht es nicht darum, dass mein Mandant + Begleitung nicht am Gate gewesen sein sollen, sondern dass der Vortrag in der Klage sich dazu nicht verhalten habe, die Klage aus diesem Grund unschlüssig sei (das ist relevant bei einem Versäumnisurteil, weil sich das Gericht dann nur anschaut, ob mein Sachvortrag den Anspruch rechtfertigt). Vorgetragen wurde aber, dass die Passagiere bis zum Abschluss des Boarding, als ihnen dann die endgültige Absage erteilt wurde, keine Bemühungen von EW bemerkten, dass nach Ersatzpassagieren gesucht wurde. Da sieht das Gericht zum jetzigen Zeitpunkt daran zu glauben, dass der Mandant diese Beobachtungen vom heimischen Sofa macht.
Neben der Partnerin des Klägers, die nicht Partei ist, haben wir auch noch den Reiseberater des Mdt., der bereits VOR dem Erscheinen am Flughafen konsultiert wurde, weil der OLCI nicht funktionierte. Am Flughafen wurde er dann auch eingeschaltet und nahm mit LH (220 Ticket) und EW Kontakt auf. Der war die ganze Zeit "im Spiel" und hat alles Live über's Telefon mitbekommen.
Kurz: DAS wird in keinem Fall der entscheidende Punkt dieses Verfahrens und war lediglich aus der Verzweiflung des Gegenseiten-Anwalts geboren, der seine Klageerwiderung gestern um 9:27 Uhr versandte, also 50 Minuten vor dem Termin, nachdem die Klage seit rund 9 Monaten anhängig ist.
Dass der Kollege auf Seiten von EW gestern sogar noch freimütig erzählte, dass es freie Plätze auf CGN-PMI gegen 18:50 Uhr, also knapp zwei Stunden später, gab, die aber nicht frei buchbar war (Charter?), setzt dem Ganzen die Krone auf.