Ersatzbeförderung 2.0: Mit dem Jet ans Ziel (Klage am LG Düsseldorf)

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marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
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Unbestritten, was Du aufführst.
Aber EW "verspürt" halt im Markt keinerlei Konsequenzen, soll heißen, die Buchungslage ist konstant, nicht rückläufig, ggf. noch steigend.
Trotz der Negativpresse, die aber irgendwann verhallt, bzw. links rein und rechts raus geht, weil nichts Neues mehr berichtet wird.
Der Verbraucher setzt keine Zeichen, straft EW nicht ab, sondern bucht munter weiter.
Wettbewerber setzen sich da auch nicht ab, denk nur mal an die ganze unsägliche Gutscheinwedelei wie bei DE
Das sind einfach Ferienkutscher und bedienen größtenteils die Masse, Motto: Malle ist nur 1x im Jahr, ohne großes Anspruchsdenken.
Leider ist das in den meisten Fällen so.

Bei mir ist EW auf der No-Flight-Liste wegen solchem IrrOps-(Nicht-)Handling. vor einiger Zeit hat LH einen Flug, op by LH, auf op by EW geändert, was mich dazu veranlasste, die LH-Hotline anzurufen und den Flug auf einen früheren op by LH-Flug auf der selben Strecke umbuchen zu lassen. Nach kurzer Diskussion ging das auch durch.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.558
11.785
CPT / DTM
Aber EW "verspürt" halt im Markt keinerlei Konsequenzen, soll heißen, die Buchungslage ist konstant, nicht rückläufig, ggf. noch steigend.
Trotz der Negativpresse, die aber irgendwann verhallt, bzw. links rein und rechts raus geht, weil nichts Neues mehr berichtet wird.
Der Verbraucher setzt keine Zeichen, straft EW nicht ab, sondern bucht munter weiter.

Nun, ich persönlich mache einen großen Bogen um EW aufgrund meiner Erfahrungen. Buche dort nicht mehr. Strafe somit EW ab.

Um zum Thema hier zurück zu kommen: Daher freut es mich sehr, dass das kriminelle unglaublich kundenverachtende Geschäftsgebaren von EW durch diesen prominenten Fall an die große Glocke gehängt wird....

Und diese Glocke möglichst lange geläutet wird...

Meine Bitte an kexbox: Bitte dafür sorgen, dass dieser Fall noch lange in den Medien präsent ist!
 

FLYGVA

"Ich muss meinen Status verteidigen!"
09.03.2009
1.829
171
DUS
www.hotels-and-travel.de
Ich investiere -auch- in EW weder Lebens-und/oder Arbeitszeit,
Problemlösungsfälle gehen deshalb direkt an Fachleute wie Steuerberater, Notare, Anwälte etc.
Ich beschäftige mich mit Dingen, wo ich die Kernkompetenz habe.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Was denn nun?
Eben war sie bei Dir unter #353 noch Pressesprecherin,
ist die Dame in Deinen Augen eine multiple Persönlichkeit?

Die Dame ist, wie der Homepage des LG Düsseldorf auf https://www.lg-duesseldorf.nrw.de/kontakt/pressesprecher/index.php entnommen werden kann, die verantwortliche Pressesprecherin. Im Range einer Vorsitzenden Richterin am Landgericht (die Bezeichnung Rang mögen mir bitte alle Richterinnen und Richter nachsehen). So wie Derrick Oberinspektor war. Es gibt Richter am Amtsgericht, Richter am Landgericht (beide besoldet nach R1) und Vorsitzende Richter am Landgericht und Richter am Oberlandesgericht (beide besoldet nach R2). Vorsitzende Richterin am Landgericht ist eine Dienst- und Amtsbezeichnung.

Frau VorsRiLG Dr. Stöwe ist nach Geschäftsverteilungsplan (GVP) zuständig in der 18b für Entscheidungen nach u.a. Luganer Übereinkommen und in Handelssachen (https://www.lg-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/gvp-_rd_2021.pdf). Beides also Sachen, die erkennbar nicht das hiesige Verfahren sein können. Zudem dürfte sie als Pressesprecherin auch keine Entscheidung kommentieren, die sie selbst befasst hat.

Und auch wenn die Pressesprecher oft vorab über Tendenzen informiert werden. In einem gerichtlichen Verfahren kann nun einmal das Gericht nicht vor der Verhandlung der Pressesprecherin oder dem Pressesprecher sagen, wie es entscheidet.
 
Zuletzt bearbeitet:

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.940
168
MUC
In der Verhandlung wehrte sich Eurowings nach Auskunft von Dr. Elisabeth Stöve, Vorsitzende Richterin am Landgericht Düsseldorf, gegen die Vorwürfe. Die Fluggesellschaft hält dagegen, dass Bürki und seine Freundin nicht am Gate waren, als die letzten beiden Plätze für den Flug ausgerufen wurden. Damit steht nun Aussage gegen Aussage.

Nein, da in dem Fall die Beförderung ja noch nicht verweigert wurde.

Also ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum dann überhaupt ein Anspruch bestehen sollte?
 

YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
572
386
Ich investiere -auch- in EW weder Lebens-und/oder Arbeitszeit,
Problemlösungsfälle gehen deshalb direkt an Fachleute wie Steuerberater, Notare, Anwälte etc.
Ich beschäftige mich mit Dingen, wo ich die Kernkompetenz habe.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Was denn nun?
Eben war sie bei Dir unter #353 noch Pressesprecherin,
ist die Dame in Deinen Augen eine multiple Persönlichkeit?
Wenn die korrekte Buchung (OHNE Überbuchung) und das Troublemanagement bei Überbuchung nicht mehr zur Kernkompetenz einer Airline gehört, .... tja dann weiß ich auch nicht. Ob man sich bei Streitigkeiten daraus eines externen Rechtsanwalts bedient, oder dies vllt besser außergerichtlich mit den Kunden zu deren Zufriedenheit löst, das ist wohl eine andere Sache. Da tut man sich - leider - wohl schwer mit.
Was ich nie wirklich verstehen werde: bei Überbuchung nehme ich doch kein Gepäck an von Wartelistenpassagieren; mag sein, daß die Realität anders aussieht, aber die Warteliste ist oftmals nicht nur ein oder zwei Personen lang, sondern länger...und dann suche und reloade ich Gepäck. Die ganze Überbuchungsarie, sei es in Flugzeugen, in Hotels / Ferienanlagen ist eine Unsitte, mit der man unschuldige Menschen mehr als nur verärgert. Sorry, so viel kann ich gar nicht essen, wie ich da manchmal kotzen könnte.
 

Vliege

Neues Mitglied
19.06.2019
20
4
MUC
Ich möchte hier mal entschieden der offenbar verbreiteten Ansicht entgegentreten, dass EW Ansprüche nur nach streitiger Einigung anerkennt.
Meine Erfahrung ist nämlich eine vollkommen andere - im Gegenteil waren die Problemlösungen im Vergleich recht geschmeidig.
Allerdings waren darunter auch keine fünfstelligen Forderungsbeträge für Ersatzbeförderung ...
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.722
12.471
der Ewigkeit
Nun, ich persönlich mache einen großen Bogen um EW aufgrund meiner Erfahrungen. Buche dort nicht mehr. Strafe somit EW ab.

Um zum Thema hier zurück zu kommen: Daher freut es mich sehr, dass das kriminelle unglaublich kundenverachtende Geschäftsgebaren von EW durch diesen prominenten Fall an die große Glocke gehängt wird....

Das Ding geht am 05.07. aus wie's Hornberger Schießen.
Wenn dem so ist, darfst Du mich Hellseher und ich Dich Leitender Oberermittler, ergo Generalbundesanwalt (des besagten Threads) nennen, Deal?
Falls nicht, bin ich gerne der AvD
 

Vliege

Neues Mitglied
19.06.2019
20
4
MUC
Zuweilen geht es weniger um das Ergebnis als um die Aufmerksamkeit, die solch ein Verfahren erregt.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.258
916
Das Ding geht am 05.07. aus wie's Hornberger Schießen.

Das ist schon heute ausgeschlossen: Hornberger Schießen bedeutet, daß etwas im Sande verläuft. Wird es nicht: Das Urteil wird in die eine oder andere Richtung ein deutliches Signal setzen.
Ich hoffe natürlich auf ein Signal in die wünschenswertere Richtung. Verdammt, ich bin altmodisch: Wenn ich etwas bestelle, will ich einfach nur, daß es genau so wie bestellt geliefert wird. So eine reaktionäre Haltung! Mea culpa!

das Troublemanagement bei Überbuchung nicht mehr zur Kernkompetenz

Kern was? In dem Zusammenhang ist das Wort Kompetenz ein Witz. Die Kompetenz liegt in der Kostenoptimierung. "auf vielfältigen Kundenwunsch" heißt das dann als Euphemismus. Troublemanagement haben sie: Wie wälze ich möglichst billig alle Konsequenzen auf den Kunden ab. Check, können sie gut.
 

Vliege

Neues Mitglied
19.06.2019
20
4
MUC
Kompetenz in Sachen Wirtschaftlichkeit ist ja wohl kein Makel?
Ich kann leider in manchen Beiträgen nicht die geringste Verbindlichkeit erkennen.
In der Sache gibt es eine Menge überlieferte Ungreimtheiten und gewöhnliches Säbelrasseln. Dazu gehört wohl auch ein Disput über die Angemessenheit des Begriffs der Unschuldsvermutung oder die tatsächliche Rolle der Frau Dr. Vorsitzende Pressesprecherin - Hauptsache der Ball rollt.
 
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Reaktionen: mayday und kexbox

StefanR

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
523
229
Planet Earth
Das ist schon heute ausgeschlossen: Hornberger Schießen bedeutet, daß etwas im Sande verläuft. Wird es nicht: Das Urteil wird in die eine oder andere Richtung ein deutliches Signal setzen.

Warum? Kann man sich denn nicht immer noch ohne Urteil einigen?
Die (EW) wären dümmer als ich sie halte, wenn sie hier wirklich ein Urteil riskieren, so wie sich mir als Laien die Sachlage darstellt.
 

Vliege

Neues Mitglied
19.06.2019
20
4
MUC
Naja, so dumm auch wieder nicht, und ein Vergleich ist bei dem ganzen Zirkus eine Niederlage aus Sicht der Beklagten.
Also hack oder kack, vielleicht hat ihr Bevollmächtigter doch mehr im Köcher als ihm von der Klägerseite zugetraut wird?
Glänzende Vermarktung jedenfalls ...
 

YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
572
386
Naja, so dumm auch wieder nicht, und ein Vergleich ist bei dem ganzen Zirkus eine Niederlage aus Sicht der Beklagten.
Also hack oder kack, vielleicht hat ihr Bevollmächtigter doch mehr im Köcher als ihm von der Klägerseite zugetraut wird?
Glänzende Vermarktung jedenfalls ...
ein Vergleich ist für ein Unternehmen wie zB EW immer deutlich günstiger als - zu was auch imemr - verurteilt zu werden. Auf ein Urteil wird sich ggf der nächste Kläger berufen...dumm...! Ein außergerichtlicher Vergleich hat keinerlei Präjudiz.
Und für das Gericht wäre ein außergerichtlicher Vergleich angenehm: ,an muß nicht jedes Detail abwägen, es gibt gerantiert keine nächste Instanz, und man muss vor allen Dingen keine Urteilsbegründung verfassen.
Wait and see, im Muli wissen wir mehr.
 
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Reaktionen: Heinzkarl

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.709
4.415
Ich möchte hier mal entschieden der offenbar verbreiteten Ansicht entgegentreten, dass EW Ansprüche nur nach streitiger Einigung anerkennt.
Meine Erfahrung ist nämlich eine vollkommen andere - im Gegenteil waren die Problemlösungen im Vergleich recht geschmeidig.
Allerdings waren darunter auch keine fünfstelligen Forderungsbeträge für Ersatzbeförderung ...

Sehe ich genauso. Wir hatten 2019 einen fünfstelligen Betrag für sechs Personen für eine Vorverlegung eines Fluges um einen Tag in die US mit viel Unfähigkeit bei EW ("Wir fliegen sie dann mal nach MIA und nicht nach RSW, ist doch beides in Florida"). Am Ende haben sie alles, inkl. Mietwagen, Hotels während des Spring Breaks, Restaurantkosten für zwei Tage, sonstige Unannehmlichkeiten und die EU Entschädigung brav gezahlt. Wir mussten dann leider einen Tag länger Urlaub machen und mussten schon Samstag und nicht erst Sonntag fliegen. Ich habe mich gewundert, wie geschmeidig die waren.
 

FLYGVA

"Ich muss meinen Status verteidigen!"
09.03.2009
1.829
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DUS
www.hotels-and-travel.de
Also ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum dann überhaupt ein Anspruch bestehen sollte?

@rcs nahm mit dem von Dir zitieren Kommentar auf die Frage Bezug, ob man bei einem Platz auf der Wartelistet bereits einen Anspruch auf Umbuchung hat. Dies hat er - zutreffend - mit dem Hinwies beantwortet, dass mit dem Erhalt der Standby Boardkarte noch keine Verweigerung der Beförderung passiert ist. Wer schon mal Standby - sei es für eine anderen Flug oder einen früheren Flug - erhalten hat, kenn das Procedere. Du erhälst beim Check-In eine Bordkkarte, aber der kein Sitzplatz angegeben ist. Damit kommst Du in den Sicherheitsbereich und auch die Lounge.

Dir wurde die Beförderung noch nicht verweigert. Die Airline kümmert sich (im normalen Fall) darum, dass diese Dch befördert. Denn alle Flüge werden eben überbucht. Aber oft klappen Anschlüsse nicht oder der Passagier kommt nicht. Alles nichts neues.

Als Standby Passagier gilst Du aber (m.E. auch recht unstreitig nach Verorndung 261 / 2004) noch nicht als Passagier, dem die Beförderung verweigert wurde. Gleichwohl solltest Du aber nach Alternativen schauen, denn die Airline wird Dich primär auf dem gebuchten Flug transportieren wollen. Sie pokert eben auch.

Erst wenn Du dann definitiv vom Flug herunter genommen wird und Dir die Berförderung verweigert wurde, weil z.B. Dein Platz auf der Standby Liste nicht gereicht hat, dann begründet dies bei einem bestehenden Ticket für diesen Flug Ansprüche. Und letzteres ist hier passiert.
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.940
168
MUC
Erst wenn Du dann definitiv vom Flug herunter genommen wird und Dir die Berförderung verweigert wurde, weil z.B. Dein Platz auf der Standby Liste nicht gereicht hat, dann begründet dies bei einem bestehenden Ticket für diesen Flug Ansprüche. Und letzteres ist hier passiert.
Schon alles klar, nur eben waren die beiden PAX beim Boarding ja nicht mehr am Gate und wären laut EW mitgekommen. Daher meine Frage, warum sie also überhaupt einen Anspruch haben sollten, schlussendlich wurde Ihnen ja die Beförderung nicht verweigert.
 

Vliege

Neues Mitglied
19.06.2019
20
4
MUC
@YankeeZulu1
Es geht nicht darum, was für das Gericht "angenehmer" wäre, und ein Urteil hat ebenfalls keine Präjudiz, ganz gleich wie es ausgeht.
Du kannst dich berufen so viel du magst, die Entscheidung wird inter partes getroffen und nicht grundsätzlich.
Aus Sicht der Beklagten ist ein Vergleich ein Zugeständnis, zu dem sie soweit ich das sehe nicht bereit ist. Lt. ihrem Vortrag wären die Kläger befördert worden, wenn man sie denn angetroffen hätte. Mal sehen, vielleicht ist die "überraschende Wendung" ein Zugeständnis der Beklagten, das Wundern habe ich längst aufgegeben.
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.256
Sehe ich genauso. Wir hatten 2019 einen fünfstelligen Betrag für sechs Personen für eine Vorverlegung eines Fluges um einen Tag in die US mit viel Unfähigkeit bei EW ("Wir fliegen sie dann mal nach MIA und nicht nach RSW, ist doch beides in Florida"). Am Ende haben sie alles, inkl. Mietwagen, Hotels während des Spring Breaks, Restaurantkosten für zwei Tage, sonstige Unannehmlichkeiten und die EU Entschädigung brav gezahlt. Wir mussten dann leider einen Tag länger Urlaub machen und mussten schon Samstag und nicht erst Sonntag fliegen. Ich habe mich gewundert, wie geschmeidig die waren.

Man verdrängt ja in der Vergangenheit so einiges...
Das Ganze ging mit einer unkomplizierten Mail, beziehungsweise einmaliges Ausfüllen des Kompensationsformulares bei Eurowings? Oder was genau musstest du dafür tun, wie viele Stunden Arbeit musstest du investieren und wie genau definierst du geschmeidig?
 

Vliege

Neues Mitglied
19.06.2019
20
4
MUC
Vermutlich war etwas mehr Argumentation nötig bei einem Streitwert in fünfstelliger Höhe ... aber schlichte Entschädigungsfälle werden zeitnah mit einer einzigen Einrede zu 99,9% erledigt.
Das steht im krassen Gegensatz zu der vollmundigen Behauptung, man erfahre nur Gerechtigkeit mit der Hinzuziehung der Gerichte.
 

YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
572
386
@YankeeZulu1
Es geht nicht darum, was für das Gericht "angenehmer" wäre, und ein Urteil hat ebenfalls keine Präjudiz, ganz gleich wie es ausgeht.
Du kannst dich berufen so viel du magst, die Entscheidung wird inter partes getroffen und nicht grundsätzlich.
Aus Sicht der Beklagten ist ein Vergleich ein Zugeständnis, zu dem sie soweit ich das sehe nicht bereit ist. Lt. ihrem Vortrag wären die Kläger befördert worden, wenn man sie denn angetroffen hätte. Mal sehen, vielleicht ist die "überraschende Wendung" ein Zugeständnis der Beklagten, das Wundern habe ich längst aufgegeben.
klar ist ein Urteil eines Gerichts für ein anderes Gericht nicht bindend, aber bei vergleichbarer Lage schließt man sich erfahrugnsgemäß nicht gerade selten einem bereits gefällten Urteil inhaltlich an; Ausreißer gibt es trotzdem immer wieder. Und auch nicht gerade selten wird schon mal während der Verhandlung seitens des Gerichts nach einer Vergleichmöglichkeit nachgefragt.
Ein "Zugeständnis" ist weiterhin besser, als ein Urteil gegen die Beklagte; dazu schätzt man die Tendenz für ein mögliches Urteil eben ein, und auch die möglichen Folgen eines Urteils für die Zukunft, d h für andere, vergleichbare Fälle.