Vielleicht waren sie auch schon auf Grund Gepäck über MTOW und die Plätze mussten frei bleiben?Gut, okay. Ich habe jetzt (fälschlicherweise) die freien Plätze mit dem Willen diese auch vollzubekommen und alle Pax zu befördern gleichgesetzt.
Da gab es dann auch anstandslos die Entschädigung.
Ernstgemeinte Frage: Wie beweist man hier eigentlich, dass man stehen gelassen wurde, falls die Airline behauptet, dass man nicht zum Boarding erschienen ist?dass mit dem Erhalt der Standby Boardkarte noch keine Verweigerung der Beförderung passiert ist. Wer schon mal Standby - sei es für eine anderen Flug oder einen früheren Flug - erhalten hat, kenn das Procedere. Du erhälst beim Check-In eine Bordkkarte, aber der kein Sitzplatz angegeben ist. Damit kommst Du in den Sicherheitsbereich und auch die Lounge.
Ernstgemeinte Frage: Wie beweist man hier eigentlich, dass man stehen gelassen wurde, falls die Airline behauptet, dass man nicht zum Boarding erschienen ist?
@Flying Lawyer
Eben doch. Oder vielleicht sogar noch eine schlechtere, da der Sachverhalt ja überhaupt nicht beurteilt würde.
Man würde nie erfahren, ob der Kläger etwa seine Schadensminderungspflicht schon damit erfüllt hat, selbstlos und -ständig nach PAD zu brettern um einen Leerflug nach DUS zu "sparen".
Deinen übrigen Ausführungen stimme ich dessen unbeachtlich zu, sie haben nur nichts mit meiner Ansicht zu tun, dass ein Vergleich (in diesem Fall!) eine schale Lösung wäre.
@Tiversin
Eben darum geht´s mir - man kann von EW halten was man will, aber die Behauptung, man könne seine (berechtigten!) Ansprüche nur mehr gerichtlich erstreiten ist einfach unwahr. Kurz und bündig!
;-) ...Beide Fragen beantworte ich klar mit nein. Das Gericht ist sich bei beiden Punkten nicht so sicher.
Das ist meines Erachtens eine recht peinliche Erwiderung, die m.E. auf Hilflosigkeit durch Flucht in die Förmelei schließen lässt. Wenn in der Klageschrift vorgetragen wurde, dass man die Beförderung verweigert bekam, ist dadurch auch implizit mit erklärt worden, dass der Kläger sich um die Beförderung bemüht hat, sprich: am Gate war.Nochmal: EW-Vertreter meinte in der mündlichen Verhandlung, die Klage sei unschlüssig, weil Anwesenheit am Gate nicht vorgetragen worden sei.
Sehe ich genauso. Wir hatten 2019 einen fünfstelligen Betrag für sechs Personen für eine Vorverlegung eines Fluges um einen Tag in die US mit viel Unfähigkeit bei EW ("Wir fliegen sie dann mal nach MIA und nicht nach RSW, ist doch beides in Florida"). Am Ende haben sie alles, inkl. Mietwagen, Hotels während des Spring Breaks, Restaurantkosten für zwei Tage, sonstige Unannehmlichkeiten und die EU Entschädigung brav gezahlt. Wir mussten dann leider einen Tag länger Urlaub machen und mussten schon Samstag und nicht erst Sonntag fliegen. Ich habe mich gewundert, wie geschmeidig die waren.
Wenn EW darlegen könnte, dass man aktiv nach Freiwilligen gesucht hätte, die Anreize hierfür auch über das Mindestmaß (250€) gingen und sich letztendlich dennoch keiner bereit erklärt hätte... -> dann könnte man der Auffassung sein, dass die Airline das Möglichste getan hat und der Privatflieger nun doch den Kostenrahmen sprengt?!Aufgegliedert in:
- Hätte man auf blauen Dunst einen Ersatzflug schon vor Beförderungsverweigerung buchen müssen?
- Hätte man den Termin auf Mallorca sausen lassen müssen?
Beide Fragen beantworte ich klar mit nein. Das Gericht ist sich bei beiden Punkten nicht so sicher.
Wohl nicht. Die Überbuchung ist ja nicht vom Himmel gefallen und gerade bei EW, wo 99% mit nicht stornierbaren Tickets auf solchen Strecken fliegt, auch nicht gottgegeben, sondern ein Mittel zur Gewinnmaximierung. Hätte EW die Überbuchung sein gelassen, dann wäre die Situation vermieten wordenWenn EW darlegen könnte, dass man aktiv nach Freiwilligen gesucht hätte, die Anreize hierfür auch über das Mindestmaß (250€) gingen und sich letztendlich dennoch keiner bereit erklärt hätte... -> dann könnte man der Auffassung sein, dass die Airline das Möglichste getan hat und der Privatflieger nun doch den Kostenrahmen sprengt?!
Entweder man lässt es laufen und hofft, dass es noch no-shows gibt und alle mitkönnen...
oder man bucht im voraus für die Betroffenen PAX Tickets bei der Fremdairline, um im Fall der Fälle den Beförderungsvertrag hierüber erfüllen zukönnen!
Unbestritten, was Du aufführst.
Aber EW "verspürt" halt im Markt keinerlei Konsequenzen, soll heißen, die Buchungslage ist konstant, nicht rückläufig, ggf. noch steigend.
Trotz der Negativpresse, die aber irgendwann verhallt, bzw. links rein und rechts raus geht, weil nichts Neues mehr berichtet wird.
Der Verbraucher setzt keine Zeichen, straft EW nicht ab, sondern bucht munter weiter.
Wettbewerber setzen sich da auch nicht ab, denk nur mal an die ganze unsägliche Gutscheinwedelei wie bei DE
Das sind einfach Ferienkutscher und bedienen größtenteils die Masse, Motto: Malle ist nur 1x im Jahr, ohne großes Anspruchsdenken.
Kann man machen, muss man aber nicht.Ich will damit sagen, dass Du Dichauch als Standby schon mal nach Alternativen umschauen solltest, um zum Ziel zu kommen. D.h. nicht darauf bauen solltest, dass das klappt.
Praktisch ist das richtig aber ich finde die Schlussfolgerung teilweise falsch. Die Tatsache, dass es eine erhebliche Menge an Menschen gibt, die aus Bequemlichkeit und/oder Unwissen alles Mögliche mit sich machen lassen, ist für mich noch kein verbraucherschutzrechtliches Defizit an sich (das gibt es zweifelsohne auch in diesem Bereich, gerade das m.M.n. unnötig restriktive Verbandsklagerecht ist schon der größte Problembereich). Der Zugang zum Rechtsweg ist zumindest in Deutschland äußerst niederschwellig und mit (im internationalen Vergleich) sehr überschaubarem Kostenrisiko behaftet, und sei es meinetwegen mit den einschlägig bekannten LegalTechs, auf die Rechtslage wird man quasi an jeder zweiten Ecke hingewiesen.Fakt ist, die Airlines werden ihre unlautere Praxis solange weitermachen, wie es sich finanziell lohnt. Wieviel % der Pax wählt denn überhaupt den Klageweg?
Nicht zu vergessen ist auch der große Anteil an Geschäftsreisenden, bei dem die Firma den Flug (über ein Reisebüro) gebucht hat, aber der Passagier trotzdem der Forderungsinhaber wäre.
Kein Arbeitnehmer wird da auch nur eine einzige Minute reinstecken....
Bequemlichkeit und/oder Unwissen alles Mögliche mit sich machen lassen
Ich gebe dir im Grunde recht, dass es echt einfach (und billig) ist in Dtld. zu klagen aber es ist für die Airlines noch sehr viel einfacher (und extrem lukrativ) sich einfach nicht an geltendes Gesetz zu halten. Und das darf ja so nicht sein und sollte unterbunden werden.Praktisch ist das richtig aber ich finde die Schlussfolgerung teilweise falsch. Die Tatsache, dass es eine erhebliche Menge an Menschen gibt, die aus Bequemlichkeit und/oder Unwissen alles Mögliche mit sich machen lassen, ist für mich noch kein verbraucherschutzrechtliches Defizit an sich (das gibt es zweifelsohne auch in diesem Bereich, gerade das m.M.n. unnötig restriktive Verbandsklagerecht ist schon der größte Problembereich). Der Zugang zum Rechtsweg ist zumindest in Deutschland äußerst niederschwellig und mit (im internationalen Vergleich) sehr überschaubarem Kostenrisiko behaftet, und sei es meinetwegen mit den einschlägig bekannten LegalTechs, auf die Rechtslage wird man quasi an jeder zweiten Ecke hingewiesen.
Ich finde es zwar auch ärgerlich, dass die Aufsichtsbehörden teilweise gar nichts tun und, dass es nach wie vor keine brauchbare europaweit einheitliche Stelle, gerne auch von der EU, gibt, mit der man die Ansprüche unbürokratisch durchsetzen kann, aber mein Mitleid hält sich dann doch meistens in Grenzen, wenn Passagiere sich einfach nicht mal fünf Minuten mit der Materie auseinandersetzen wollen.