Ersatzbeförderung 2.0: Mit dem Jet ans Ziel (Klage am LG Düsseldorf)

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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Man verdrängt ja in der Vergangenheit so einiges...
Das Ganze ging mit einer unkomplizierten Mail, beziehungsweise einmaliges Ausfüllen des Kompensationsformulares bei Eurowings? Oder was genau musstest du dafür tun, wie viele Stunden Arbeit musstest du investieren und wie genau definierst du geschmeidig?

Natürlich ging das nicht mit dem "Kompensationsformular", weil es um die 20 Positionen und Belege waren. Und sicher war da Arbeit drin, die ich nicht rechne, weil EW sie über meine Anwaltsrechnung bezahlt hat. Du kannst doch nicht erwarten, dass die irgendwas um die 10.000 EUR zahlen, nur weil man "hallo" ruft. Sie haben aber alles gezahlt, insgesamt rd. 1000 USD für Restaurantrechnungen Florida. Das hat mit wirklich gewundert. Insgesamt war es aber in 10 Tagen erledigt. Wer anderer Leute Geld haben will, muss schon mal was dafür tun. Meine Erfahrung mit EW ist allerdings, dass die wesentlich besser mit solchen Geschichten sind, als ihre Konzernmutter.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.167
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KUL (bye bye HAM)
Manchmal funktioniert es auch einfach besser, wenn man seine Ansprueche entsprechend den ueblichen Prozessen aufbereitet und moeglichst wenig Fragen offen laesst. Vorallem wenn die persoenliche Meinung, Sichtweise oder Interpretation zugunsten von Fakten auf ein Minimum reduziert wird.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.709
4.417
Ein Vergleich hätte dieselbe Wirkung wie eine Verurteilung zur Zahlung.

Sicher nicht. Es geht bei dem Fall um eine sehr interessante Rechtsfrage. Wahrscheinlich weniger, ob EW verpflichtet ist, zu zahlen. Dem Grunde nach wohl ja.

Die Frage ist aber, ob der Passagier hier seine Schadenminderungspflicht verletzt, wenn er den Privatjet nimmt. Und das kann man sicher mit guten Gründen bejahen. Und hier wird es auf den Einzelfall ankommen.

Wenn ich Fußballstar wäre (oder auch Top-Anwalt wie Kexbox) und ein Jahreseinkommen von 3,65 Mio. EUR hätte, dann werde ich argumentieren können, ich habe in meinem anstrengenden und voll getakteten Arbeitsalltag halt nur genau diese drei Tage für Malle, Time ist Money und jeder Tag ist 100.000 EUR wert und dann muss ich nach drei Tagen wieder zurück und arbeiten. Da steht der Privatjet aus Sicht des Betroffenen im angemessenen Verhältnis. Vielleicht fliegt der Fußballstar auch ansonsten ab und zu private Aviation und der EW Flug war nur der Ausreißer? Hier könnte man das Vorgehen als berechtigt ansehen.

Wenn Anton Kowalski bei einem Drei-Wochen-Urlaub auf einen Tag später gebucht wird und ohnehin noch drei Wochen auf Malle (minus einem Tag) bleiben kann, würde ich als Richter eine Verletzung der Schadenminderungspflicht annehmen, denn Anton Kowalski verdient 36.500 EUR im Jahr und sein Tag ist 100 EUR wert und da stehen die Kosten für den Privatjet nicht in Relation. Es wird hier einmal auf die Rechtsfrage und dann auch auf die Umstände ankommen.

Die Perspektiven können halt sehr unterschiedlich sein.
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
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Natürlich ging das nicht mit dem "Kompensationsformular", weil es um die 20 Positionen und Belege waren. Und sicher war da Arbeit drin, die ich nicht rechne, weil EW sie über meine Anwaltsrechnung bezahlt hat. Du kannst doch nicht erwarten, dass die irgendwas um die 10.000 EUR zahlen, nur weil man "hallo" ruft. Sie haben aber alles gezahlt, insgesamt rd. 1000 USD für Restaurantrechnungen Florida. Das hat mit wirklich gewundert. Insgesamt war es aber in 10 Tagen erledigt. Wer anderer Leute Geld haben will, muss schon mal was dafür tun. Meine Erfahrung mit EW ist allerdings, dass die wesentlich besser mit solchen Geschichten sind, als ihre Konzernmutter.
Danke für die Aufklärung. Dann passt deine Erfahrung natürlich nicht zu den der anderen hier. Und fairerweise hättest du es direkt schreiben sollen, dass du nicht als Max Mustermann, sondern als Anwalt mit entsprechendem Briefkopf deine Ansprüche und deine Arbeitszeit angemeldet hast.

Das mit der Empathie üben wir noch mal, oder?
 
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Tiversin

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
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DUS
Danke für die Aufklärung. Dann passt deine Erfahrung natürlich nicht zu den der anderen hier. Und fairerweise hättest du es direkt schreiben sollen, dass du nicht als Max Mustermann, sondern als Anwalt mit entsprechendem Briefkopf deine Ansprüche und deine Arbeitszeit angemeldet hast.

Das mit der Empathie üben wir noch mal, oder?
Geht auch mit ganz normalem Firmenbriefkopf einer ... sagen wir mal .... Maschinenbaufirma :cool: (. Und ja , auf demselbigen wurde ein teilprivater Sachverhalt geschildert)
Man mag von der EW halten was man will (ich z.B. garnix, lieber steige ich einmal um als mit denen direkt zu fliegen ) , aber insofern das ganze dediziert und mit Belegen untermauert da hingeschickt wird, sind die recht schnell. Es hängt halt von der verwendeten Munition ab.

Und -leider- ja , es hängt insgesamt vom know-how des Reklamierenden ab, wie es läuft. Die wenigsten , und da bin ich bei Dir werden es relativ elegant und gelassen durchexerzieren, und -sei es aus Zeitmangel , oder Unwissen/Unlust sich damit noch intensiver zu beschäftigen- einen Anwalt dazwischen hängen (müssen).

Aber deshalb mangelnde Empathie zu unterstellen ?:oops: Warum ?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.709
4.417
Danke für die Aufklärung. Dann passt deine Erfahrung natürlich nicht zu den der anderen hier. Und fairerweise hättest du es direkt schreiben sollen, dass du nicht als Max Mustermann, sondern als Anwalt mit entsprechendem Briefkopf deine Ansprüche und deine Arbeitszeit angemeldet hast.

Das mit der Empathie üben wir noch mal, oder?

Dass ich Anwalt bin wissen aber aller hier seit 2009 und seit 4688 posts, es ergibt sich aus meinem Namen und aus der Fußzeile eines jeden Posts. Briefkopf gab es keinen, sondern E-Mails. Und wie jemand hier vorher schrieb, wichtig ist es klar direkt und ohne irgendwelches Tra-Tra zu schreiben, dann klappt es schon mit der EW (anders bei LH). Und was hat das mit Empathie zu tun?
 

Vliege

Neues Mitglied
19.06.2019
20
4
MUC
@Flying Lawyer
Eben doch. Oder vielleicht sogar noch eine schlechtere, da der Sachverhalt ja überhaupt nicht beurteilt würde.
Man würde nie erfahren, ob der Kläger etwa seine Schadensminderungspflicht schon damit erfüllt hat, selbstlos und -ständig nach PAD zu brettern um einen Leerflug nach DUS zu "sparen".
Deinen übrigen Ausführungen stimme ich dessen unbeachtlich zu, sie haben nur nichts mit meiner Ansicht zu tun, dass ein Vergleich (in diesem Fall!) eine schale Lösung wäre.
@Tiversin
Eben darum geht´s mir - man kann von EW halten was man will, aber die Behauptung, man könne seine (berechtigten!) Ansprüche nur mehr gerichtlich erstreiten ist einfach unwahr. Kurz und bündig!
 
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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
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Ich will damit sagen, dass Du Dichauch als Standby schon mal nach Alternativen umschauen solltest, um zum Ziel zu kommen. D.h. nicht darauf bauen solltest, dass das klappt.

Umschauen kann und sollte man sich. Hat der Kläger auch gemacht - er hatte einen Plan B für den Fall der Nichtbeförderung parat. 8-;

Das Problem ist nur, du kannst noch nix buchen, weil du sonst auf den Kosten sitzen bleibst, wenn sie dich doch befördern. Damit verlierst du effektiv Zeit und hast nix davon, daß der Ersatzflug während des Wartens vielleicht noch verfügbar ist.
Erst wenn die Beförderung endgültig verweigert wurde, darf man den Ersatz verbindlich buchen und kann Erstattung erwarten. Halt blöd, wenn der genau dann nicht mehr zu buchen geht. Für den Otto-Normalflieger ist das eine ziemlich perfide Klemme.

Übrigens war der Kläger hier kein Standby Passagier. Er hatte einen verbindlichen Vertrag und EW war zur Berföderung verpflichtet, ist dem letzendlich nur nicht nachgekommen und hat auch keine akzeptable Ersatzbeförderung angeboten. Daß hierfür Schadensersatz geschuldet wird, ist völlig unstrittig. Man streitet hier um die Höhe und ob die Schadensminderungspflicht eine andere (spätere) Beförderung obligat gemacht hätte.

Ich kann unseren Fußballer hier übrigens gut verstehen: Ihm war der ansonsten versaute Urlaubstag eben sowieso 10k EUR wert. Eine andere Chance, den zu retten, hatte er nicht mehr, als die Verweigerung kam (und er hat vermutlich damit gerechnet, daß EW einen Freiwiliigen findet und ihn mitnimmt). Eine Chance, sein Geld zurück zu erhalten hat er obendrein. Die Handlungsweise ist nüchtern betrachtet eigentlich logisch, wenn die Voraussetzungen so sind wie beschrieben.
 
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FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.046
800
M.E. ist die EW in der Beweislast
Soweit ich den Fall richtig verstanden habe, begehrt der Fussballer Rückzahlung seiner Kosten für den Privatjet, und hat infolgedessen Klage gegen EW erhoben. Somit sehe ich die "Beweislast" (zunächst) beim Kläger, und nicht bei EW. Er muss die anspruchsbegründenden Tatsachen vortragen (Ticket bei EW gebucht, nicht mitgenommen worden, kein Ersatzflug ausser PJ mehr möglich).

Was mich - unabhängig von diesem Fall - zu der Frage führt, was man eigentlich als nicht mitgenommener Passagier am Check-in bzw. Gate daraufhin tun sollte, um später das denied boarding beweisen zu können? Außer Name des Check-in Agent erbitten und diesen notieren, kann man ja nicht machen, oder? Doch was macht man, wenn dann Monate später im Prozess der Agent sagt: "Ich kann mich gar nicht mehr erinnern, ob dieser Pax überhaupt am Check-in bei mir erschienen ist, und meiner Erinnerung nach habe ich an dem Tag kein Boarding verweigert". Wie will man beweisen (können), überhaupt (rechtzeitig) erschienen zu sein?

Wie regelt man das am besten als Betroffener in der Praxis, also um später das denied boarding auch beweisen zu können, zumal wenn man alleine reist, also keine Zeugen hat?
 
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rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.398
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""Ausserdem hätte der betroffene Pax doch einen normalen Menschen ansprechen können und 50-100€ in Cash bieten können wenn er den Platz abgibt und tauscht und gemeinsam zum Gateagent gehen können""

ähhh, zumindest an phantasievollen lösungsvorschlägen scheint es dir nicht zu mangeln.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Soweit ich den Fall richtig verstanden habe, begehrt der Fussballer Rückzahlung seiner Kosten für den Privatjet, und hat infolgedessen Klage gegen EW erhoben. Somit sehe ich die "Beweislast" (zunächst) beim Kläger, und nicht bei EW. Er muss die anspruchsbegründenden Tatsachen vortragen (Ticket bei EW gebucht, nicht mitgenommen worden, kein Ersatzflug ausser PJ mehr möglich).

Was mich - unabhängig von diesem Fall - zu der Frage führt, was man eigentlich als nicht mitgenommener Passagier am Check-in bzw. Gate daraufhin tun sollte, um später das denied boarding beweisen zu können? Außer Name des Check-in Agent erbitten und diesen notieren, kann man ja nicht machen, oder? Doch was macht man, wenn dann Monate später im Prozess der Agent sagt: "Ich kann mich gar nicht mehr erinnern, ob dieser Pax überhaupt am Check-in bei mir erschienen ist, und meiner Erinnerung nach habe ich an dem Tag kein Boarding verweigert". Wie will man beweisen (können), überhaupt (rechtzeitig) erschienen zu sein?

Wie regelt man das am besten als Betroffener in der Praxis, also um später das denied boarding auch beweisen zu können, zumal wenn man alleine reist, also keine Zeugen hat?
gepäck war in diesem falle schon eingecheckt.
 
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franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.940
168
MUC
Wie regelt man das am besten als Betroffener in der Praxis, also um später das denied boarding auch beweisen zu können, zumal wenn man alleine reist, also keine Zeugen hat?
Ich bekam i.d.R. entweder einen neuen Bordingpass für einen anderen Flug (meist am CI) oder ein entsprechendes Schriftstück (Gate), welches mir den nicht Transport bestätigt hatte. Mit dem durfte ich dann zum Service Schalter.

So zumindest meine Erfahrungen zu AF und LH.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.119
1.196
Scheint ja nicht unüblich unter Fußballern zu sein, mal eben mit Privatjets irgendwohin zu jetten (auch wenn IMHO der Fall Bürki noch eher vertretbar ist)

https://www.n-tv.de/sport/fussball/Unioner-beleidigt-Kruse-Freundin-rassistisch-article22572623.html meinte:
Kruse[1] war am Sonntag mit einem Privatjet ("Sonst hätte ich das nicht geschafft") zum Formel-1-Rennen nach Monaco geflogen ("Wetter 18, 19 Grad"). Es "war mein erstes Formel-1-Rennen. War super", sagte er. Zwar sei er "nicht so der totale Formel-1-Fan". Doch habe er es schon immer auf seiner Bucket List, "einmal im Leben bei einem Formel-1-Rennen dabei zu sein".

[1] gemeint ist Max Kruse von Union Berlin
 

Vliege

Neues Mitglied
19.06.2019
20
4
MUC
Das Gepäck war nicht verladen, betreffend die Mitnahmemöglichkeit steht Aussage gegen Aussage.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.209
12.511
Trans Balkan Express
Das Gepäck war nicht verladen, betreffend die Mitnahmemöglichkeit steht Aussage gegen Aussage.

Wie kexbox schrieb, ist die Freundin des Klägers nicht Partei und kann daher als Zeugin vernommen werden. Eine brauchbare Klageerwiderung liegt noch nicht vor. Ob der Beklagtenbevollmächtigte dies schriftsätzlich ausführt und Beweisangebote erbringt, wissen wir nicht.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Das Gepäck war nicht verladen, betreffend die Mitnahmemöglichkeit steht Aussage gegen Aussage.
Aussage gegen Aussage? Wie kommst du darauf? Wer hat für EW den ausgesagt? Wurden von Seiten EW bereits Zeugen benannt? Kennt man deren Aussagen bereits? Und immer daran denken das die allermeisten Zeugen, sich nach längerer Zeit kaum noch an die Details erinnern können, vor allem wenn sie dann tatsächlich vor Gericht aussagen sollen. Wie oft habe ich es erlebt das Zeugen vor Gericht eigentlich kaum noch etwas zur Sache beitragen können. Frage dich mal selber an wie viele Ereignisse aus deinem Arbeitsalltag du dich nach 12 Monaten++ noch detailgenau erinnern kannst und du auch bereit wärst das derart genau ohne jeden Zweifel einem Richter zu erzählen.
 

asterix

Aktives Mitglied
23.11.2014
187
131
Ob man sich als Gate Agent, Check-In Agent, Supervisor oder wer auch immer da beteiligt war jetzt an Details erinnern kann wage ich zumindest ansatzweise zu bezweifeln.
Sollte aber anhand Movement des Fluges, Paxliste o.ä. und dem gegenübergestellt die Config des Fliegers dieser Punkt der freien Plätze nicht ziemlich schnell geklärt sein?!
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Ob man sich als Gate Agent, Check-In Agent, Supervisor oder wer auch immer da beteiligt war jetzt an Details erinnern kann wage ich zumindest ansatzweise zu bezweifeln.
Sollte aber anhand Movement des Fluges, Paxliste o.ä. und dem gegenübergestellt die Config des Fliegers dieser Punkt der freien Plätze nicht ziemlich schnell geklärt sein?!
Es ist vollkommen egal wie viele Sitzplätze an Bord noch frei waren, wesentlich ist das diese auch für den Kläger verfügbar waren. Wenn der Kläger und seine Zeugin glaubhaft machen können das sie am Gate standen und ihnen der Zugang zum Flugzeug verwehrt wurde müsste EW darlegen das es eben anders war, das man z.B. den Kläger und seine Zeugin noch ausgerufen hat oder ähnliches. Einfach nur zu sagen, "da waren ja noch zwei Plätze frei" reicht nicht.

Mir wurde auch schon das Boarding verweigert weil die Maschine angeblich überbucht war um später von Kollegen zu erfahren das die Maschine naoch genau 2 leere Plätze in der C hatte, und zwar die beiden die für mich und +1 reserviert waren. Da gab es dann auch anstandslos die Entschädigung.
 
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