Zu dem Beispiel für die Annahme einer schuldbefreienden Zahlung an die OTA durch das AG Ddorf: was hat der Klägervertreter dort denn deiner Meinung nach falsch gemacht?
Ich kenne viele OTAs, die AGB nicht bis zum Ende wirksam einbinden, die zudem auch noch inhaltlich wirksam sind. Da hatte ein Kollege wohl einfach keine Lust auf AGB-Recht und das Urteil holt EW dann immer wieder aus der Schatzkiste.
Das auf jeden Fall.Aus meiner Sicht sind die AGBs von Bravofly jedenfalls zunächst so zu verstehen, dass es sich (ausdrücklich) um ein reines Vermittlungsgeschäft handelt.
6.4 ... Wenn Sie kein Reiseschutzpaket abgeschlossen haben und der Rückerstattungswert unter 30 Euro liegt, kann die Erstattung nur in Form eines Gutscheins erfolgen
6.5. Abschluss eines Zusätzlichen Service
Die Gesellschaft erhebt für jeden Antrag eines Zusätzlichen Service die folgenden Bearbeitungsgebühren:
s. hier: https://www.fvw.de/mobilitaet/news/...lt-refunds-direkt-an-reisebuero-kunden-211472Ich habe hier einen Klassiker: nach einem NoShow bei EW Erstattung beantragt und die Kontoverbindung angegeben. EW hat stattdessen kommentarlos an die OTA erstattet. Von der OTA bekam ich freilich - nix.
Ich habe den Fall abgeschrieben, zumal die Tickets bei der OTA 5 € gekostet haben (statt 25 € nativ bei EW). Wo ich aber dieses Thema Thema lese: lässt sich da was machen?
Kurz gesagt: Verkaufe doch deine (etwaige) Forderung an RightNow und weise dabei darauf hin, dass du nichts erhalten hast (das ist m.W.n. alles, wofür sie sich interessieren), aber möglicherweise der OTA was erhalten hat. Die 5€ solltest du damit wieder rausbekommen.
Hier mal eine Frage zum Thema Ryanair / gebucht via OTA. Was ist eure Meinung dazu?
Es geht um zwei Buchungen auf Ryanair im Wert von zusammen ca. €200, gebucht über Opodo für ca. €170. Die Flüge sind um einen Tag verschoben worden, ich will eh nicht mehr reisen, also eine willkommene Gelegenheit zum Stornieren.
Ryanair gab mir die üblichen Optionen: Voucher erhalten, umbuchen, oder Erstattung. Natürlich wäre mir Erstattung am liebsten, aber ich sehe jetzt schon wie das irgendwo zwischen Ryanair und Opodo verschollen geht, man Opodo nicht erreichen kann, und wenn ich dann monatelang nachhake oder der Anwalt was verfasst, dann geben dir mir den Refund vielleicht irgendwann weiter - aber sicher abzüglich irgendeiner €50 Bearbeitungsgebühr, sind aber 2 Buchungen mit je 2 Passsagieren - also bleibt nichts.
Nun bietet mir Ryanair den Voucher, den ich angeblich in 12 Monaten "in Bargeld" umwandeln kann - wirklich? Geht das dann wieder genau gleich an die OTA, oder bekomme ich dann tatsächlich Bargeld? Da hat wahrscheinlich noch keiner hier Erfahrungen mit, da die ersten Corona-Stornierungen noch kein Jahr zurück liegen. Zu diesem Thema schreibt Ryanair nichts präzises: https://www.ryanair.com/de/de/nutzliche-infos/refund-voucher
Mal steht in diesem Link, dass man die OTA kontaktieren soll, falls man über eine OTA gebucht hat. Aber an anderer Stelle, fast ganz oben sogar: "Wenn Sie nicht direkt bei Ryanair gebucht und stattdessen über ein Online-Reisebüro gebucht haben, um eine Rückerstattung zu beantragen, klicken sie hier" mit Link auf eine Seite, wo man sich ausweisen soll ("Kundennachweisformular"), vermutlich damit Ryanair bestätigt, dass ich tatsächlich der Kunde bin, den sie nicht selbst im Buchungsvorgang abgewickelt und legitimiert haben - wozu? Bekomme ich dadurch die Gelegenheit, am Ende selbst die Erstattung zu erhalten?
https://onlineform.ryanair.com/de/de/contact-us-ota was genau ist eurer Meinung nach die Funktion von diesem Formular?
In dem dort verlinkten PDF steht dann nämlich:
"Ich bestätige, dass ich berechtigt bin, die Erstattung für diese Buchung im Namen aller Fluggäste auf der Buchung vorzunehmen, und dass Ryanair sich diesbezüglich nicht an das Online-Reisebüro wenden muss. Sollte Ryanair bezüglich dieser Rückerstattung Anfragen von anderen Fluggästen auf dieser Buchung oder vom Online-Reisebüro erhalten, ermächtige ich Ryanair, zu bestätigen, dass ausstehende Erstattungen über mich abgewickelt werden."
Interessanterweise gibt es in den Versionen der oben genannten Seiten für England, Irland und anderen all diese Hinweise nicht. Dort wird nur ein Voucher angeboten, und dass man sich an die OTA wenden soll. Haben hier Deutsche Kunden andere (bessere) Möglichkeiten?
Viele Grüße und danke für Eure Meinung,
FlyDeltaJets
Was wäre mit dem Weg, Airline auffordern zum refund per Email innerhalb 7 Tage, was zu 99% nicht geschehen wird und dann per Anwalt einfordern? Dann muss es die Airline ja an das Anwaltskonto überweisen
Die Wahrheit ist wie immer auf dem Platz, nicht an der Taktiktafel.
Ich bzw. (bzw. ich für eine Bekannte) habe es so bei Air France gemacht (ggü. OTA etwaige (Inkasso)vollmachten widerrufen, Airline entsprechend informiert). Mal schauen, wie es weitergeht. Problem ist, dass sie wohl nicht wirklich klagen will, weil sie darauf setzt, dass notfalls irgendwann der OTA schon erstattet....
Dann lass du dir den Anspruch doch abtreten![]()
Schon längst.Das ganze ist jetzt ein halbes Jahr her. Wäre es da langsam Zeit für einen Anwalt?
Die Frage ist, wie hoch da die Erfolgschancen sind. Das ist ja das grundsätzliche Thema hierSchon längst.
Der Flugplan bestand aus Hinflug:wer ist ausführende Airline? AY zahlt in der Regel auf Urteile, die Erfolgsaussichten sind bei 100%.
Das wäre übrigens auch ein netter Fall für die Verbraucherzentrale NRW, gerne dort mal eintüten, den Verweis auf Reisevermittler zur Erstattung.... (nur dann, wenn die ausführende Airlines diesen Verweis aussprach)