Erstattung nur an OTA?

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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
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Der letzte Punkt ist nicht unbedingt "einfach". OTA sitzt vielleicht im Ausland. Gerichtsstand ist vielleicht im Ausland. OTA ist vielleicht insolvent, oder, oder, oder...
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.498
1.071
Ist das nicht ganz "einfach"?

- falls Erstattung tatsächlich stattfand, Klage gegen OTA einreichen wegen Zahlungsverzug und gegebenenfalls wegen Betrug (Behauptung, Airline hätte noch nicht erstattet, ist ja nachweislich gelogen)?

Recht haben, Recht bekommen, Recht durchsetzen. Dreierlei Paar Schuhe.

Die OTAs, die solche Spielchen spielen, sind in der Regel Teil eines komplizierten Unternehmensgeflechts ohne inländischen Standort. Ein Urteil bekommst Du ggf. noch, richtig lustig wird es dann bei der Zwangsvollstreckung, denn wenn sie vorher trotz eindeutiger Rechtslage nicht zahlen, was lässt hoffen, dass sie es nach einem Urteil tun?

Im konkreten Fall ist es Bravofly, die eine Briefkastenadresse im schweizerischen Tessin haben, den Zahlungsverkehr über die spanische Schwestergesellschaft Rumbo abwickeln und Teil der in den Niederlanden domizilierenden Lastminute-Holding sind.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.498
1.071
Air France gibt das von Frankfurt an das Customer Service Center in Paris ab. Die antworten dann per Kutschenpost (Postlaufzeit 19 Tage) in schlechtem Deutsch, dass nach den Air France-Unterlagen an den OTA refundiert sei. Weitere Korrespondenz bitte über ds Customer Feedback-Formular auf der Air France-Website....

Habe die jetzt auch aufgefordert, das mal ein bisschen zu substantiieren, aber ich neige auch so dazu, denen zu glauben, dass der OTA bereits vor Längerem das Geld erhalten hat... Dann wird es - rein praktisch betrachtet - schwierig mit den Penunzen, da es eine laienhafte Aufforderung an den OTA gab, dass man nicht fliegen wolle und das Geld zurückhaben möchte...
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
571
101
Airline anrufen und fragen welchen Status der Coupon Status hat. Wenn der auf RFND ist, wurde es erstattet
 

Berliner2201

Neues Mitglied
12.09.2020
9
0

@kexbox
Danke für deinen Blogpost. Hat Eurowings denn inzwischen Berufung eingelegt oder ist das Urteil rechtskräftig? Mich würde das Volltexturteil interessieren. Auf der Urteilsdatenbank der Verbraucherzentrale ist es ja leider noch nicht veröffentlicht.

Ich habe gestern Klage gegen Ryanair beim AG Köln erhoben. Ich berichte dann über den dortigen Prozessverlauf!
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
571
101
Air France gibt das von Frankfurt an das Customer Service Center in Paris ab. Die antworten dann per Kutschenpost (Postlaufzeit 19 Tage) in schlechtem Deutsch, dass nach den Air France-Unterlagen an den OTA refundiert sei. Weitere Korrespondenz bitte über ds Customer Feedback-Formular auf der Air France-Website....

Habe die jetzt auch aufgefordert, das mal ein bisschen zu substantiieren, aber ich neige auch so dazu, denen zu glauben, dass der OTA bereits vor Längerem das Geld erhalten hat... Dann wird es - rein praktisch betrachtet - schwierig mit den Penunzen, da es eine laienhafte Aufforderung an den OTA gab, dass man nicht fliegen wolle und das Geld zurückhaben möchte...

Delta hat mir jetzt bei ner OTA Buchung zum 1. Mal einen screenshot geschickt, auf dem man den Coupon Status refunded erkennen kann inkl. time stamp, welcher Benutzename es requestet hat, zu welcher IATA Nr. es zurückging, Anschrift der OTA laut IATA Nr. und sales rep seitens der Airline für diese Region. War sehr interessant.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Ich melde mich mit einer Sachstandsmeldung vom AG Düsseldorf. Auch ich habe so einen Screenshot aus dem Buchungssystem bekommen, es geht aber nicht um Delta.

Es wird nun behauptet, die Kreditkarte, von der abgebucht und auf die zurückerstattet wurde, sei meine. In der betreffenden Zeile taucht mein Name auf.

Long story short: Eine Karte mit den genannten Endziffern besitze ich nicht. Ich habe aber bereits einen verdacht, was das für eine Karte ist...
 
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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.498
1.071
Ja, das ist halt der Mist, wenn der OTA das Geld schon seit Monaten von der Airline bekommen hat, gegenüber dem Kunden aber nicht refundiert - und der Kunde denken muss, die Airline säße noch auf dem Geld und könne ohne Risiko verklagt werden... Hat man ggf, Kosten an der Backe und dann gegen den OTA vorzugehen ist um ein Vielfaches mühsamer und weniger erfolgversprechend als wenn man sich an die Airline halten kann.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Ja, das ist halt der Mist, wenn der OTA das Geld schon seit Monaten von der Airline bekommen hat, gegenüber dem Kunden aber nicht refundiert - und der Kunde denken muss, die Airline säße noch auf dem Geld und könne ohne Risiko verklagt werden... Hat man ggf, Kosten an der Backe und dann gegen den OTA vorzugehen ist um ein Vielfaches mühsamer und weniger erfolgversprechend als wenn man sich an die Airline halten kann.

Über den Punkt "OTA oder Airline" sind wir doch schon längst hinaus - ich will das Geld von der Airline.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
571
101
Ja, das ist halt der Mist, wenn der OTA das Geld schon seit Monaten von der Airline bekommen hat, gegenüber dem Kunden aber nicht refundiert - und der Kunde denken muss, die Airline säße noch auf dem Geld und könne ohne Risiko verklagt werden... Hat man ggf, Kosten an der Backe und dann gegen den OTA vorzugehen ist um ein Vielfaches mühsamer und weniger erfolgversprechend als wenn man sich an die Airline halten kann.

Und dein Verdacht wird sein, dass die Kreditkarte vom Reisebüro oder Ticketgroßhändler ist, richtig?
Nach IATA Resolution 890 darf für die Buchung keine Kreditkarte verwendet werden, die in dem Namen des Reisebüros, eines Mitarbeiters des Reisebüros, des Ticketgroßhändlers, eines Mitarbeiters des Ticketgroßhändlers oder einer anderen Person, die für einen dieser arbeitet: https://www.iata.org/contentassets/6a46e072439a44fd9d88f2e3ccfb8a22/reso_890.pdf
The Agent may not accept any other card [...] including any card issued in the name of the Agent or any Person permitted to act on behalf of the Agent, unless specifically authorised by such Member/Airline
Warum das so ist wäre OT.
Da es eine Resolution ist, gilt es für alle, außer man hat eine Ausnahmegenehmigung. Jedoch wenden es nicht alle Airlines an / ahnden es, ansonsten muss man eine hohe ADM als Rsb an die Airline zahlen.

Die Airline muss auch via original form of payment nach IATA Regeln refunden:
Refund amounts of totally unused and partly usedTraffic Documents must only be applied to the CustomerCard number originally used for payment if the TrafficDocument being refunded was solely paid by a CustomerCard

Aus Sicht der Airline wurde somit eine customer card verwendet und auf dieser muss nach IATA Regeln auch refundet werden. Fakt ist ja aber, dass es nicht die customer card war, aber muss / kann die Airline das wissen?
Darf die Airline noch via orig FOP refunden, wenn ein Anwalt schon eine Mandantschaft angekündigt hat und darauf verweist, dass nur noch auf das Anwaltskonto überwiesen werden darf?
Darf der Kläger schlechter gestellt werden ggü der EU261, wenn das Reisebüro gegen die IATA Regeln verstößt und eine eigene cc verwendet?
Oder muss der Pax seine Rechte immer vorher abtreten an einen Dritter, der dann klagt, damit die Airline nicht via orig FOP refunden darf.

Ich weiß, hab keinerlei Antworten geliefert, sondern nur noch mehr Fragen
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
571
101
Und noch eine Frage, darf ein(e) (O)TA eine Stornierungsgebühr verlangen, wenn er/sie gar nicht selber den Refund eingeleitet hat, sondern der Pax die ganze Arbeit selber gemacht wird und das Rsb. sozusagen nur noch das Geld weiterleiten muss.
Ich habe schon positive Erfahrung bei einem stationären Rsb. gemacht, die keine refund fees in Rechnung gestellt haben, wenn man als Pax den Refund bei der Airline selber erwirkt hat, da die fee nur für den Mehraufwand des Refunds / Einreichen in BSP Link anfällt.
 

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.251
312
Ja, das ist halt der Mist, wenn der OTA das Geld schon seit Monaten von der Airline bekommen hat, gegenüber dem Kunden aber nicht refundiert - und der Kunde denken muss, die Airline säße noch auf dem Geld und könne ohne Risiko verklagt werden... Hat man ggf, Kosten an der Backe und dann gegen den OTA vorzugehen ist um ein Vielfaches mühsamer und weniger erfolgversprechend als wenn man sich an die Airline halten kann.
Gibt da so einige (übliche Verdächtige) OTA, die ein Ticket über einen Consulidator ausgestellt haben, der im tiefsten Busch sitzt und die Airline schon seit Monaten das Tix refunded hat,dass OTA aber dem pax immer noch sagt "wenden sie sich an die Airline"
 
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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Wenn die Erstattung an OTA Erfüllungswirkung hätte, wären wir genau an dem Punkt, leider.

Jo - und darüber streite ich mich doch gerade, zumindest nähert sich der Streit diesem Punkt, zuvor steht noch ein Elefant im Raum, den man beseitigen muss:

Es ist bei der Airline scheinbar immer noch nicht angekommen, dass das nicht meine Kreditkarte ist, auf die sie gezahlt haben - sie geben sich immer noch in der Überzeugung, dass das meine sei und glauben das Gericht damit abfrühstücken zu können.

Erst wenn das Gericht die Erkenntnis hat, dass die Kohle wirklich nicht bei mir angekommen ist, gehts los. Anmerkung dazu: OTA hatte bedingte Vollmacht, wobei die Bedingung nicht eingetreten ist. Im Übrigen habe ich zuvor erklärt, mit einer Zahlung an OTA nicht einverstanden zu sein. Insgesamt gute Voraussetzungen, wie ich meine.

Und dein Verdacht wird sein, dass die Kreditkarte vom Reisebüro oder Ticketgroßhändler ist, richtig?

Das wäre gar nicht so schlimm, denke ich. Ich habe einen schlimmeren Verdacht - weil mein Name in den Zahlungsvorgängen jedenfalls erwähnt wird. Ich habe nun erstmal aufgefordert, belastbare, detailliertere und unzensierte Infos beizubringen.

Infos zu meiner an den OTA geleisteten Zahlung möchte ich erstmal nicht beibringen, da das eine weitere rechtliche Frage aufwirft.

Die IATA-Diskussion habe ich bisher ausgeklammert, weil mir der Rechtscharakter noch immer unklar ist.
 
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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.498
1.071
Jo - und darüber streite ich mich doch gerade, zumindest nähert sich der Streit diesem Punkt, zuvor steht noch ein Elefant im Raum, den man beseitigen muss:

Es ist bei der Airline scheinbar immer noch nicht angekommen, dass das nicht meine Kreditkarte ist, auf die sie gezahlt haben - sie geben sich immer noch in der Überzeugung, dass das meine sei und glauben das Gericht damit abfrühstücken zu können.

Erst wenn das Gericht die Erkenntnis hat, dass die Kohle wirklich nicht bei mir angekommen ist, gehts los. Anmerkung dazu: OTA hatte bedingte Vollmacht, wobei die Bedingung nicht eingetreten ist. Im Übrigen habe ich zuvor erklärt, mit einer Zahlung an OTA nicht einverstanden zu sein. Insgesamt gute Voraussetzungen, wie ich meine.
Entscheidend ist doch nur, ob zum Zeitpunkt der Refundierung durch die Airline (noch) Inkassovollmacht des OTA bestand. Bei den windigen OTA läuft es dich anscheinend so, dass die Kunden Refund anfordern, der OTA den auch in die Wege leitet und das Geld von der Airline mehr oder weniger zügig bekommt, es dann aber nicht auskehrt. Bis der Kunde dann überhaupt mal Rechtsrat einholt oder sich rechtskundig macht, direkte Erstattungsansprüche gegen die Airline ins Spiel bringt, Vollmachten es OTA widerruft, Abtretungen vornimmt etc., ist die Messe erfüllungstechnisch doch längst gelesen und die Airline hat befreiend an den OTA geleistet. Dass die Airline bei vorliegender Inkassovollmacht nicht auf das Konto der Kunden erstattet, sondern auf ein eigenes (oder eine eigene Kreditkarte) spielt dabei mE keine Rolle, das ist letztlich das Wesen der Inkassovollmacht, dass die Erstattung an den Vertreter und nicht den Vertretenen erfolgt.

Insofern sehe ich da für Dich nur was zu reißen, wenn das Datum des Refunds durch die Airline nach der Geltendmachung des Anspruchs gegen die Airline und den Widerruf von (wirksamen) Vollmachten zu Gunsten des OTA, wann und wo auch immer eingeräumt, liegt. Ansonsten ist die Airline raus.
 
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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.498
1.071
Und dein Verdacht wird sein, dass die Kreditkarte vom Reisebüro oder Ticketgroßhändler ist, richtig?
Nach IATA Resolution 890 darf für die Buchung keine Kreditkarte verwendet werden, die in dem Namen des Reisebüros, eines Mitarbeiters des Reisebüros, des Ticketgroßhändlers, eines Mitarbeiters des Ticketgroßhändlers oder einer anderen Person, die für einen dieser arbeitet: https://www.iata.org/contentassets/6a46e072439a44fd9d88f2e3ccfb8a22/reso_890.pdf

Aber das ist doch letztlich immer so, wenn die Airline nicht direkt einzieht? Wie soll die Airline sonst an ihr Geld kommen wenn nicht durch eine Zahlung des OTA - oder soll die Resolution bewirken, dass in solchen Fällen nicht per CC des OTA, sondern auf einem anderen Zahlungsweg des OTA gezahlt wird?


Aus Sicht der Airline wurde somit eine customer card verwendet und auf dieser muss nach IATA Regeln auch refundet werden. Fakt ist ja aber, dass es nicht die customer card war, aber muss / kann die Airline das wissen?

Naja, da vermutlich immer dieselbe Kreditkarte genutzt wird, ist das mehr oder weniger offenkundig. Aber aus irgendwelchen IATA Resolution, die ja vermutlich reines Verbandsrecht oder AGB sind, kann ein Dritter mE keinen Honig saugen.

Darf die Airline noch via orig FOP refunden, wenn ein Anwalt schon eine Mandantschaft angekündigt hat und darauf verweist, dass nur noch auf das Anwaltskonto überwiesen werden darf?

ME nein, wenn keine Vollmachten mehr bestehen. Irgendwelche Ankündigungen reichen a nicht aus, solange man aus denen keinen konkludenten Widerruf der Vollmacht konstruieren kann.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Insofern sehe ich da für Dich nur was zu reißen, wenn das Datum des Refunds durch die Airline nach der Geltendmachung des Anspruchs gegen die Airline und den Widerruf von (wirksamen) Vollmachten zu Gunsten des OTA, wann und wo auch immer eingeräumt, liegt. Ansonsten ist die Airline raus.

Da stimme ich dir zu. Wie oben geschrieben, Vollmacht aufschiebend bedingt (Bedingung nicht erfüllt) und zudem habe ich die Airline informiert, nicht mit Zahlung an OTA einverstanden zu sein, bevor diese erstattet hat.

Aber aus irgendwelchen IATA Resolution, die ja vermutlich reines Verbandsrecht oder AGB sind, kann ein Dritter mE keinen Honig saugen.

Das sehe ich auch so.
 
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Berliner2201

Neues Mitglied
12.09.2020
9
0
Wenn der Kunde bereits mit der ersten Aufforderung zur Erstattung gegenüber der Airline seine eigene Kontoverbindung mitteilt und darauf hinweist, dass eine Zahlung an die OTA nicht als schuldbefreiende Leistung akzeptiert wird, dürfte das nach meinem Verständnis für einen zumindest konkludenten Widerruf etwaiger Vollmachten ausreichen, sodass die Airline eigentlich an folgender Rechtsprechung nicht vorbeikommen kann:

"Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine Überweisung auf ein anderes als das von dem Gläubiger angegebene Konto grundsätzlich keine Tilgungswirkung hat (BGHZ 98, 24, 30; 128, 135, 137; BGH, Urt. v. 17. März 2004 - VIII ZR 161/03, ZIP 2004, 1354, 1355)." (BGH
, Urteil vom 14.07.2008 - II ZR 132/07
)

Grüneberg in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, § 362 Rn.9





Teilt der Gläubiger dem Schuldner lediglich ein bestimmtes Girokonto mit, so hat die Überweisung auf ein anderes Konto in der Regel keine Tilgungswirkung (BGH 13.07.2004 NJW-RR 2004, 1281; 14.07.2008 NJW-RR 2008, 1512). Teilt der Gläubiger dem Schuldner eine neue Bankverbindung mit, hat die Überweisung auf das frühere Konto keine Tilgungswirkung mehr (BSG 14.08.2003 NZA 2004, 306; weitere Nachweise bei Palandt/Grüneberg§ 362 Rn. 9).
Teilt der Gläubiger dem Schuldner lediglich ein bestimmtes Girokonto mit, so hat die Überweisung auf ein anderes Konto in der Regel keine Tilgungswirkung (BGH 13.07.2004 NJW-RR 2004, 1281; 14.07.2008 NJW-RR 2008, 1512). Teilt der Gläubiger dem Schuldner eine neue Bankverbindung mit, hat die Überweisung auf das frühere Konto keine Tilgungswirkung mehr (BSG 14.08.2003 NZA 2004, 306; weitere Nachweise bei Palandt/Grüneberg§ 362 Rn. 9).
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
571
101
Aber das ist doch letztlich immer so, wenn die Airline nicht direkt einzieht? Wie soll die Airline sonst an ihr Geld kommen wenn nicht durch eine Zahlung des OTA - oder soll die Resolution bewirken, dass in solchen Fällen nicht per CC des OTA, sondern auf einem anderen Zahlungsweg des OTA gezahlt wird?
Ich schreibs jetzt doch, obwohl OT:
Der Grund für die Res 890 ist, dass wenn per INVOICE gezahlt wird, das Reisebüro über BSP aller 2 Wochen alle Rechnungen bezahlt. Wenn das Reisebüro danach insolvent geht, hat die Airline das Geld schon per Überweisung erhalten, es besteht eben immer nur ein 2 Wochen Risiko für den Zahlungsausfall.

Wenn Rsb mit der eigenen Kreditkarte bezahlt, besteht das Risiko, das das Reisebüro mehr verkauft als es bezahlen kann, da es einen hohen Verfügungsrahmen auf der cc hat und alles auf Pump bezahlt. Bei einigen cc hast du ja sogar ein 60 Tagesziel. Wenn in diesen 60 Tagen das Reisebüro insolvenz anmeldet, sind Airline Einnahmen der letzten 60 Tage und nicht der max 14 Tage futsch.

Ich erinnere nur an AFT von damals.

Und der 2. große Grund: Airlines wollen keine hohen cc fees bezahlen. In der EU für consumer cards ja gedeckelt (0.2% bzw 0.3% interchange fee + accquirer fee) aber in den anderen Ländern kann das richtig teuer werden. Da ist Geld per Überweisung *sehr* viel billiger
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.498
1.071
Da stimme ich dir zu. Wie oben geschrieben, Vollmacht aufschiebend bedingt (Bedingung nicht erfüllt) und zudem habe ich die Airline informiert, nicht mit Zahlung an OTA einverstanden zu sein, bevor diese erstattet hat.

OK, Du bist es professionell angegangen. Hört sich nach einer eindeutigen Kiste an.

98% der Fälle dürften anders laufen - Leute, die sich nie Gedanken über irgendwelche rechtlichen Gundlagen ihrer Flugbuchung gemacht haben, fordern erst Mal wochen- oder monatelang den OTA vergebens zur Erstattung auf, bevor sie nach entsprechender Beratung oder nach Recherche anfangen, juristisch sauber zu agieren. Da ist das Kind dann bereits in den Brunnen gefallen, die Airline hat längst an OTA erstattet und ist raus* - und alles was bleibt, ist, ausländischen OTAs mit Briefkastenadressen hinterherzurennen, gegen die man vielleicht noch ein Urteil bekommt, aber spätestens bei der Vollstreckung in die Röhre schaut. Und dann ist außer Spesen nix gewesen.

* verschärfte Version: Der OTA lässt bereits an sich erstatten, bevor der Kunde überhaupt bei ihm Erstattung gefordert hat.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Wenn Rsb mit der eigenen Kreditkarte bezahlt, besteht das Risiko, das das Reisebüro mehr verkauft als es bezahlen kann, da es einen hohen Verfügungsrahmen auf der cc hat und alles auf Pump bezahlt. Bei einigen cc hast du ja sogar ein 60 Tagesziel. Wenn in diesen 60 Tagen das Reisebüro insolvenz anmeldet, sind Airline Einnahmen der letzten 60 Tage und nicht der max 14 Tage futsch.

Ich kenne mich mit den Hintergründen zu Kreditkarten nicht wirklich aus - aber das ist doch eher ein Problem des Kreditkartenanbieters, wenn ein Unternehmen die Karte belastet und der Inhaber das Kartenkonto nicht ausgleichen kann?
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
571
101
Ich kenne mich mit den Hintergründen zu Kreditkarten nicht wirklich aus - aber das ist doch eher ein Problem des Kreditkartenanbieters, wenn ein Unternehmen die Karte belastet und der Inhaber das Kartenkonto nicht ausgleichen kann?
Theoretisch schon, ABER sobald Insolvenz angemeldet wurde, ist das alles ein anderes Thema. Und nach AFT war das ein Riesending, bis dahin war der Abbuchungsrhythmus auch noch einmal im Monat, danach erst aller 2 Wochen und es hat mit Verbot von corparte card des Rsb angefangen.
AFT hatte alle Tickets ausgestellt, es gab eine etix No. aber die Airline hatte nie das Geld erhalten. Und dann haben viele Airlines wirklich die Tickets honoriert obwohl es nie das Geld gab.
 

Berliner2201

Neues Mitglied
12.09.2020
9
0
Als wäre alles nicht bereits lästig genug, haben sich in meinem Fall (Beitrag #64) nun folgende Entwicklungen ereignet:

Wenige Tage nach Einreichung der Klage gegen Ryanair (also nach Anhängigkeit und vor Rechtshängigkeit) hat heute die OTA die Überweisung des um die nach den AGB von Bravofly in Höhe von 30 Euro angesetzten Bearbeitungsgebühr gekürzten, vollen Buchungsbetrages für beide Flüge (einen hatte mir Eurowings zwischenzeitlich bereits direkt erstattet) angekündigt. Es steht also zu erwarten, dass ich noch vor Zustellung der Klage (GKV noch nicht eingezahlt) eine Zahlung der OTA erhalte. Die Summe der von der OTA an Eurowings und Ryanair gezahlten Flugpreise (eurowings hat diesen Betrag in voller Höhe an mich erstattet) übersteigt meine ursprüngliche Zahlung an die OTA um ca 30 Euro. Die Zusammensetzung des von mir an die OTA gezahlten Gesamtbtrages ist nicht nachvollziehbar.

Es ist ja erstmal schön, dass nun Geld fließen soll. Allerdings bringt das natürlich zahlreiche Rechtsfragen für den bereits angestoßenen Prozess mit sich.

So ist zunächst fraglich, ob durch die Zahlung von Ryanair an die OTA überhaupt Tilgungswirkung eintreten konnte. Da ich aber zuvor mein eigenes Konto benannt und mitgeteilt habe, mit einer Zahlung an die OTA nicht einverstanden zu sein, dürfte nach der bereits zitierten BGH Rechtsprechung keine Erfüllung eingetreten sein. Fraglich ist dann, ob meine Forderung durch die Zahlung der OTA nach §267 BGB (teilweise) erfüllt wurde. Ggf könnte man hier Fremdtilgungswillen annehmen. Allerdings dürfte die Zahlung der OTA vermutlich in Höhe der bereits durch Eurowings geleisteten Zahlung kondiziert werden, sobald eurowings sich das bereits an mich gezahlte Geld von der OTA zurück holt. Der nach Verrechnung der angekündigten Zahlung der OTA mit dem bereits durch Eurowings gezahlten Betrag verbleibende Restbetrag liegt wiederum etwa 60 unterhalb der Klageforderung ggü Ryanair (ich habe den Betrag eingeklagt, der von der OTA an Ryanair gezahlt wurde). Selbst wenn man vorliegend von einer Erfüllung nach 267 bgb ausgehen könnte, ist es aus meiner Sicht schwierig, hier zu entscheiden, welche berechtigte Restforderung noch verbleibt, da ich zwar die 30 Euro Bearbeitungsgebühr aus meiner Sicht zu Unrecht nicht erhalten habe, andererseits aber die Summe der von mir geleisteten Zahlungen an Die OTA nicht mit den von dieser gezahlten Flugreisen übereinstimmen. Sobald ich hier eine Teilerledigung erkläre, muss ich diese Unstimmigkeiten ja offenlegen.

Daher überlege ich nun, ob ich nach Zahlungseingang, so er denn kommt, insgesamt für erledigt erkläre, auf die geringfügige Differenz von 30 Euro freiwillig verzichte, eine Kostenentscheidung zulasten von Ryanair beantrage und auf eine etwaige Rückforderung der doppelten Erstattung von Eurowings warte oder stattdessen darauf warte, ob Ryanair mit DEM Einwand der Erfüllung durch Zahlung an die OTA im Lichte der BGH Rechtsprechung überhaupt durchkommt. Ich befürchte allerdings, dass diese Strategie an der zumindest teilweisenErfüllungswirkung der Zahlung durch die OTA scheitern wird.

Daher wollte ich einmal eure geschätzte Meinung dazu abfragen. Wie würdet ihr es machen?
 

WUAF

Erfahrenes Mitglied
24.02.2011
418
2
NUE
Wenn es ein paar Euro sind, okay. Kann aber auch schnell mehr sein, habe hier was aus dem Bekanntenkreis, da geht es um 90 EUR Bearbeitungsgebühr. Kann man ja dann würfeln, ob man das als Schadensersatz bei der Airline geltend macht oder als im Zweifel unwirksame AGB-Klausel beim Vermittler.

PS: Bin ja versucht, mal anzutesten, ob sich Air France durchgängig an die Unterlassungserklärung aus Mai hält. Gibt es da Erkenntnisse, ob die schon blechen mussten?

Wir werden es die nächsten Tage testen.... ob AF auf OTA verweist, trotz Unterlassungserklärung.

Rückflug MEL->Nürnberg gecancelt, keinen Alternativflug wegen Corona angeboten bekommen.
Ist es richtig, dass man nun die ganze Summe des Fluges zurückverlangen kann? Hab so ein bisschen Zweifel, aber viele schreiben das.
Da über OTA gebucht, diese ja nur Vermittler sind muss AF direkt kontaktiert werden. (OTA -> außerdem nicht mehr erreichbar!)
Da AF in Deutschland ja offiziell nur Marktingabteilung hat muss also AF in Paris angeschrieben werden, korrekt?
Kann man davon ausgehen, dass AF in PAris, da sie ja eine Deutsche Internetseite betreiben auch einen Deutschen Brief verstehen müssen?
Problem ist wenn der Brief in Französisch oder Englisch geschickt wird, muss man im evtl. späteren Verfahren wieder teure Übersetzungen beauftragen.

Über ein Feedback ob meine Gedanken korrekt sind, würde ich mich freuen.