Ist das nicht ganz "einfach"?
- falls Erstattung tatsächlich stattfand, Klage gegen OTA einreichen wegen Zahlungsverzug und gegebenenfalls wegen Betrug (Behauptung, Airline hätte noch nicht erstattet, ist ja nachweislich gelogen)?
Air France gibt das von Frankfurt an das Customer Service Center in Paris ab. Die antworten dann per Kutschenpost (Postlaufzeit 19 Tage) in schlechtem Deutsch, dass nach den Air France-Unterlagen an den OTA refundiert sei. Weitere Korrespondenz bitte über ds Customer Feedback-Formular auf der Air France-Website....
Habe die jetzt auch aufgefordert, das mal ein bisschen zu substantiieren, aber ich neige auch so dazu, denen zu glauben, dass der OTA bereits vor Längerem das Geld erhalten hat... Dann wird es - rein praktisch betrachtet - schwierig mit den Penunzen, da es eine laienhafte Aufforderung an den OTA gab, dass man nicht fliegen wolle und das Geld zurückhaben möchte...
Ja, das ist halt der Mist, wenn der OTA das Geld schon seit Monaten von der Airline bekommen hat, gegenüber dem Kunden aber nicht refundiert - und der Kunde denken muss, die Airline säße noch auf dem Geld und könne ohne Risiko verklagt werden... Hat man ggf, Kosten an der Backe und dann gegen den OTA vorzugehen ist um ein Vielfaches mühsamer und weniger erfolgversprechend als wenn man sich an die Airline halten kann.
Wenn die Erstattung an OTA Erfüllungswirkung hätte, wären wir genau an dem Punkt, leider.Über den Punkt "OTA oder Airline" sind wir doch schon längst hinaus
Ja, das ist halt der Mist, wenn der OTA das Geld schon seit Monaten von der Airline bekommen hat, gegenüber dem Kunden aber nicht refundiert - und der Kunde denken muss, die Airline säße noch auf dem Geld und könne ohne Risiko verklagt werden... Hat man ggf, Kosten an der Backe und dann gegen den OTA vorzugehen ist um ein Vielfaches mühsamer und weniger erfolgversprechend als wenn man sich an die Airline halten kann.
Warum das so ist wäre OT.The Agent may not accept any other card [...] including any card issued in the name of the Agent or any Person permitted to act on behalf of the Agent, unless specifically authorised by such Member/Airline
Refund amounts of totally unused and partly usedTraffic Documents must only be applied to the CustomerCard number originally used for payment if the TrafficDocument being refunded was solely paid by a CustomerCard
Gibt da so einige (übliche Verdächtige) OTA, die ein Ticket über einen Consulidator ausgestellt haben, der im tiefsten Busch sitzt und die Airline schon seit Monaten das Tix refunded hat,dass OTA aber dem pax immer noch sagt "wenden sie sich an die Airline"Ja, das ist halt der Mist, wenn der OTA das Geld schon seit Monaten von der Airline bekommen hat, gegenüber dem Kunden aber nicht refundiert - und der Kunde denken muss, die Airline säße noch auf dem Geld und könne ohne Risiko verklagt werden... Hat man ggf, Kosten an der Backe und dann gegen den OTA vorzugehen ist um ein Vielfaches mühsamer und weniger erfolgversprechend als wenn man sich an die Airline halten kann.
Wenn die Erstattung an OTA Erfüllungswirkung hätte, wären wir genau an dem Punkt, leider.
Und dein Verdacht wird sein, dass die Kreditkarte vom Reisebüro oder Ticketgroßhändler ist, richtig?
Entscheidend ist doch nur, ob zum Zeitpunkt der Refundierung durch die Airline (noch) Inkassovollmacht des OTA bestand. Bei den windigen OTA läuft es dich anscheinend so, dass die Kunden Refund anfordern, der OTA den auch in die Wege leitet und das Geld von der Airline mehr oder weniger zügig bekommt, es dann aber nicht auskehrt. Bis der Kunde dann überhaupt mal Rechtsrat einholt oder sich rechtskundig macht, direkte Erstattungsansprüche gegen die Airline ins Spiel bringt, Vollmachten es OTA widerruft, Abtretungen vornimmt etc., ist die Messe erfüllungstechnisch doch längst gelesen und die Airline hat befreiend an den OTA geleistet. Dass die Airline bei vorliegender Inkassovollmacht nicht auf das Konto der Kunden erstattet, sondern auf ein eigenes (oder eine eigene Kreditkarte) spielt dabei mE keine Rolle, das ist letztlich das Wesen der Inkassovollmacht, dass die Erstattung an den Vertreter und nicht den Vertretenen erfolgt.Jo - und darüber streite ich mich doch gerade, zumindest nähert sich der Streit diesem Punkt, zuvor steht noch ein Elefant im Raum, den man beseitigen muss:
Es ist bei der Airline scheinbar immer noch nicht angekommen, dass das nicht meine Kreditkarte ist, auf die sie gezahlt haben - sie geben sich immer noch in der Überzeugung, dass das meine sei und glauben das Gericht damit abfrühstücken zu können.
Erst wenn das Gericht die Erkenntnis hat, dass die Kohle wirklich nicht bei mir angekommen ist, gehts los. Anmerkung dazu: OTA hatte bedingte Vollmacht, wobei die Bedingung nicht eingetreten ist. Im Übrigen habe ich zuvor erklärt, mit einer Zahlung an OTA nicht einverstanden zu sein. Insgesamt gute Voraussetzungen, wie ich meine.
Und dein Verdacht wird sein, dass die Kreditkarte vom Reisebüro oder Ticketgroßhändler ist, richtig?
Nach IATA Resolution 890 darf für die Buchung keine Kreditkarte verwendet werden, die in dem Namen des Reisebüros, eines Mitarbeiters des Reisebüros, des Ticketgroßhändlers, eines Mitarbeiters des Ticketgroßhändlers oder einer anderen Person, die für einen dieser arbeitet: https://www.iata.org/contentassets/6a46e072439a44fd9d88f2e3ccfb8a22/reso_890.pdf
Aus Sicht der Airline wurde somit eine customer card verwendet und auf dieser muss nach IATA Regeln auch refundet werden. Fakt ist ja aber, dass es nicht die customer card war, aber muss / kann die Airline das wissen?
Darf die Airline noch via orig FOP refunden, wenn ein Anwalt schon eine Mandantschaft angekündigt hat und darauf verweist, dass nur noch auf das Anwaltskonto überwiesen werden darf?
Insofern sehe ich da für Dich nur was zu reißen, wenn das Datum des Refunds durch die Airline nach der Geltendmachung des Anspruchs gegen die Airline und den Widerruf von (wirksamen) Vollmachten zu Gunsten des OTA, wann und wo auch immer eingeräumt, liegt. Ansonsten ist die Airline raus.
Aber aus irgendwelchen IATA Resolution, die ja vermutlich reines Verbandsrecht oder AGB sind, kann ein Dritter mE keinen Honig saugen.
Ich schreibs jetzt doch, obwohl OT:Aber das ist doch letztlich immer so, wenn die Airline nicht direkt einzieht? Wie soll die Airline sonst an ihr Geld kommen wenn nicht durch eine Zahlung des OTA - oder soll die Resolution bewirken, dass in solchen Fällen nicht per CC des OTA, sondern auf einem anderen Zahlungsweg des OTA gezahlt wird?
Da stimme ich dir zu. Wie oben geschrieben, Vollmacht aufschiebend bedingt (Bedingung nicht erfüllt) und zudem habe ich die Airline informiert, nicht mit Zahlung an OTA einverstanden zu sein, bevor diese erstattet hat.
Wenn Rsb mit der eigenen Kreditkarte bezahlt, besteht das Risiko, das das Reisebüro mehr verkauft als es bezahlen kann, da es einen hohen Verfügungsrahmen auf der cc hat und alles auf Pump bezahlt. Bei einigen cc hast du ja sogar ein 60 Tagesziel. Wenn in diesen 60 Tagen das Reisebüro insolvenz anmeldet, sind Airline Einnahmen der letzten 60 Tage und nicht der max 14 Tage futsch.
Theoretisch schon, ABER sobald Insolvenz angemeldet wurde, ist das alles ein anderes Thema. Und nach AFT war das ein Riesending, bis dahin war der Abbuchungsrhythmus auch noch einmal im Monat, danach erst aller 2 Wochen und es hat mit Verbot von corparte card des Rsb angefangen.Ich kenne mich mit den Hintergründen zu Kreditkarten nicht wirklich aus - aber das ist doch eher ein Problem des Kreditkartenanbieters, wenn ein Unternehmen die Karte belastet und der Inhaber das Kartenkonto nicht ausgleichen kann?
Wenn es ein paar Euro sind, okay. Kann aber auch schnell mehr sein, habe hier was aus dem Bekanntenkreis, da geht es um 90 EUR Bearbeitungsgebühr. Kann man ja dann würfeln, ob man das als Schadensersatz bei der Airline geltend macht oder als im Zweifel unwirksame AGB-Klausel beim Vermittler.
PS: Bin ja versucht, mal anzutesten, ob sich Air France durchgängig an die Unterlassungserklärung aus Mai hält. Gibt es da Erkenntnisse, ob die schon blechen mussten?