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War die Airline hier auch Air FRance und OTA Bravofly?
Klage war gegen AF, korrekt?
@miamitraffic
Gibt es Details?
Hier ist es zuletzt zweimal dazu gekommen, dass doppelte (!) Erstattungen vorgenommen wurden, also nach Klageerhebung (a) seitens der Airline und (b) der OTA, nachdem beide zunächst stets nicht auf Aufforderungen reagiert oder sich gegenseitig die Verantwortlichkeit zugeschoben hatten.
Hier ist es zuletzt zweimal dazu gekommen, dass doppelte (!) Erstattungen vorgenommen wurden, also nach Klageerhebung (a) seitens der Airline und (b) der OTA, nachdem beide zunächst stets nicht auf Aufforderungen reagiert oder sich gegenseitig die Verantwortlichkeit zugeschoben hatten.
Nix. Nach Ablauf der Verjährungsfrist darfste es sogar endgültig behaltenWas passiert wenn man, solange keiner was zurückfordert, beide Beträge behält? Klar wenn jemand eine Rücküberweisung fordert, bekommen die es auch zurück ,....
Nix. Nach Ablauf der Verjährungsfrist darfste es sogar endgültig behalten![]()
Erstattungsbeträge der Flüge nebst Zinsen sind ohne weitere Probleme eingetrudelt. Verfahrenskosten werden wohl auch bald kommen.
Mal gucken, ob es noch einer zweiten Runde bedarf, oder die weiteren Erstattungen jetzt so durchlaufen.
Klare Sache, wie ich meine. Hat es UDA.. so weit getrieben? Die haben leider Mandanten, die regelmäßig Geld durch die Gegend schießen. Offenbar - so schildern es mir Mandanten - auch ohne Auftrag des OTA.
Es gibt durchaus Sachverhaltskonstellationen, in denen schuldbefreiend geleistet werden könnte. Aber auch da meine ich, kann über Art. 14 der VO i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB noch etwas gerettet werden.
Wieso?
Der Normalfall ist doch: Flug wird gestrichen, Kunde erhält Info, wendet sich an OTA mit dem Wunsch "möchte Geld zurück", OTA wird auftragsgemäß gegenüber Airline aktiv
Eher Ausnahmefall 1: Flug wird gestrichen, Kunde erhält Info, wendet sich an Airline, Airline verweist nicht an OTA, sondern erstattet direkt (an den OTA)
Eher Ausnahmefall 2: Flug wird gestrichen, Kunde erhält Info, macht nichts, OTA wendet sich eigenmächtig an Airline und kassiert Geld ein in der Hoffnung dass Kunde sich nie meldet.
Hatte hier letzte Woche eine mündliche Verhandlung am AG Nürtingen mit genau dieser Konstellation: Fluggesellschaft hat an OTA erstattet, diese aber das Geld nicht rausgerückt. .
Und da schließt sich der Kreis, die Airlines haben ja selbst vor Gericht oft gesagt, wir werden zahlen (=Zahlungsabsicht) und wollten damit die Klage vom Tisch haben anstatt zu zahlen (was sie eigentlich innerhalb 7 Tage machen müssten)Das Problem ist doch auch hier, dass man sich als Fluggast auch nicht zu 100% sicher sein kann, dass die Fluggesellschaft wirklich an das OTA erstattet hat. Behaupten kann eine Fluggesellschaft sehr viel. Nur weder das OTA, noch die Fluggesellschaft werden dem Fluggast Bankauszüge vorlegen.
Die gab es im letzten Jahr möglicherweise doch, weil die großen OTAs Mails mit großen, bunten Buttons verschickten, auf die der Vertragspartner gerne mal geklickt hat. Dann schließen sich einige Folgefragen an, wenn so ein Klick erfolgte.Auf was für eine Sachverhaltskonstellationen, in denen schuldbefreiend geleistet werden könnte, berufen Sie sich, denn i.d.R. wird wohl keine (wirksame) Individualvereinbarung mit dem Fluggast getroffen worden sein, dass an die OTA erstattet werden darf...
Aber ist es denn die Regel, dass die OTA ohne Aufforderung des Kunden an sich refundieren lassen? Der Regelfall dürfte doch sein, dass der Kunde beim OTA vorstellig wird und das OTA hierdurch ermächtigt wird, den Anspruch geltend zu machen.