Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
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irdisch
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Ich kenne viel fliegende Leute, die grundsätzlich nicht mehr per Bahn zum Flug fahren, nachdem sie, trotz jeweils rechtzeitigen Aufbruchs, mehrfach nicht pünktlich ankamen. Irgendwann reicht es einem halt. Bei mir klappt die Bahn wieder besser.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
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nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
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Mal angenommen man hat einen Super Sparpreis gebucht mit Strecke A-B-C-D. Nur der letzte Teil C-D ist mit Zugbindung, da davor Nahverkehr.

Nun schafft man die geplante Verbindung aus persönlichen Gründen nicht. Ist der "flexible Teil" A-B-C flexibel genug, dass ich ihn auch später noch nutzen kann, d.h. ist das Ticket auf dem Teil auch gültig, obwohl ich den Zug mit Zugbindung C-D gar nicht mehr erreichen kann?

Und ist dies anders bei einem Super Sparpreis Europa, mit (A-B-C) von NL nach DE, C-D Fernverkehrszug in DE?

Danke
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Ja, in diesem Fall wird die Leistung nicht (wie geschuldet) erbracht, selbstverständlich gegen den Willen des Fahrgasts, wie bei jeder Verspätung und jedem Zugausfall.
Ganz normales Dienstleisterversagen; einen Erpressungsversuch kann ich hier nicht erkennen.

Ja, eben. Und das "Dienstleisterversagen" hat eben gewisse Rechtsfolgen, bei einem Bahnbeförderungsvertrag im wesentlichen aus der FahrgastrechteVO (leider nur die). Das "Erpressungspotential" (ausdrücklich nicht strafrechtlich gemeint) läge darin, dass der Beförderungsschuldner das Einverständnis des Gläubigers zu einer einvernehmlichen Änderung des Beförderungsvertrages verlangen könnte. Das kann er eben nicht. Und deshalb bemessen sich die Fahrgastrechte nach dem alten Fahrplan, der Grundlage des bestehenden Beförderungsvertrages ist, auf den sich die Parteien geeinigt haben.

Dann wird dir aber ein Amtsrichter deine bescheidene Zeitplanung vorhalten, weil eben ein gewisses Ausmaß an Verspätungen eingeplant werden muss.

Das wäre aber ein schlechter Amtsrichter. Weshalb man welchen Zug nehmen wollte, ist nicht relevant für die Fahrgastrechte. Die kommen auch dann zum Zug (pun intended), wenn die Verspätung nur meinen geplanten Puffer auffrisst.

Wir hatten ja schon einige Fälle vor den Gerichten in denen die Reisenden mit Rail&Fly Tickets zum Flughafen unterwegs waren aber dann wegen Verspätung diesen nicht erreicht haben, Ergebnis wer nicht ausreichend Puffer einplant bleibt auf dem Schaden sitzen.

Das waren sämtlich Fälle aus dem Pauschalreiserecht, also ohne Referenzwert für reine Eisenbahnbeförderungsverträge.

Natürlich wäre es schön wenn das nicht nötig wäre aber wir haben eben nun mal mit der Deutschen Bahn und deren Partnerunternehmen im Jahr 2025 zu tun, wer da wirklich die optimale Pünktlichkeit erwartet ist doch ziemlich naiv.

"Was trägt sie auch so einen kurzen Rock!"
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Und deshalb bemessen sich die Fahrgastrechte nach dem alten Fahrplan, der Grundlage des bestehenden Beförderungsvertrages ist, auf den sich die Parteien geeinigt haben.
Kann es sein, dass es deine geistigen Fähigkeiten überfordert, dass das auch niemand bestreitet?

Nur einigen sich die Parteien dann eben auf neue Details des Beförderungsvertrags, indem der Fahrgast eben sich eine neue Verbindung aussucht, das EVU stimmt dem dann konkludent zu indem dann die Beförderung erfolgt.

Daher ist eine Fahrplanänderung sogar deutlich vorteilhafter als eine spontan auftretende Verspätung/Zugausfall während der Reise.

Das wäre aber ein schlechter Amtsrichter. Weshalb man welchen Zug nehmen wollte, ist nicht relevant für die Fahrgastrechte.
Tja und mal wieder die Kernaussage nicht verstanden, willst du es nochmal versuchen?

Natürlich gelten die Fahrgastrechte, das von dir offenbar nicht verstandene Kernproblem ist aber folgendes:

Die Höhe der Erstattung ist auf 25/50/100% des Fahrkartenwerts gedeckelt, dieser steht in keinem Verhältnis zum möglich entstandenen Schaden.

Um das Beispiel von oben zu nehmen wenn der Forumskollege seinen Termin um 12:30 Uhr nicht mehr erreicht und ihm dann ein Gewinn von 3700 Euro entgeht weil die Bahn eben 90 Minuten Verspätung hat, dann bekommt eber eben nur 25 Euro seiner 100 Euro Fahrkarte zurück, das bringt angesichts des Schadens nichts.

Kein Richter wird daher den Schadensersatz von 3700 Euro zuprechen weil der Kollege eben schlecht geplant hat.

Das waren sämtlich Fälle aus dem Pauschalreiserecht, also ohne Referenzwert für reine Eisenbahnbeförderungsverträge.
Falsch, es waren auch Fälle dabei in denen die Fluggesellschaft einfach die Option geboten hat das R&F Ticket zu erwerben.

du bist echt naiv…
Wohl kaum eher hast du keinen Praxisbezug, zu der Thematik.

Die Gegenseite in einem Verfahren versucht es gerade mit einem Rechtsmittel gegen ein zweites Versäumnisurteil vor dem Amtsgericht Stuttgart, wegen einer Umleitung gab es eine Verspätung von einer Stunde + X (ich glaube es lagen so 75 Minuten zwischen geplanter Ankunft und Termin müsste es aber zu Hause verifizieren) und die Gegenseite ist nicht rechtzeitig zum mündlichen Termin erschienen.

Bisherige Antwort der Vorsitzenden die Verspätung war schuldhaft denn der Beklagte hat nicht ausreichenden Zeitpuffer eingeplant.

Umgekehrt hat es auch das AG in Hamburg eingesehen, dass die Kosten für eine Übernachtung zu übernehmen sind, wenn bei Anreise der ersten Zugverbindung am gleichen Tag und der Ankunft nur 100 Minuten vor dem Ladungstermin möglich sind.

Ergebnis der Entscheidung die Kosten der Anreise am Vortag und Aufenthalts sind zu übernehmen, um ein rechtzeitiges Erscheinen sicher stellen zu können.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
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Trans Balkan Express
Zwei Fragen zu PKP / Intercity.pl:
  1. Werden (bestimmte, alle?) Verbindungen erst ein paar Wochen vor dem Fahrdatum freigeschaltet? Ich suche aktuell nach Verbindungen für Mitte März und bekomme aktuell nur bis zum 04. März angezeigt (~4 Wochen).
  2. Kann ich davon ausgehen, dass Verbindungen, die nächste Woche an einem Dienstag stattfinden, zeitlich so auch im März oder April stattfinden werden?

Ich schaue immer wesentlich früher. Geh mal davon aus, dass die Verbindungszeiten sich außer bei einem Fahrplanwechel nicht ändern. Die Züge kannst Du Dir ggf. schon bei bahn.de anschauen. Ich habe dort einmal exemplarisch die Strecke Przsymysl - Bydgoszcz gecheckt. Die Zeiten am 28.02. wären die selben wie am 14.03. Damit wäre die Antwort auf Deine zweite Frage ja. Du solltest spätestens übernächste Woche buchen können (je nach Abfahrtsdatum).

Die internationalen Strecken sollten allerdings bereits zwei Monate vorher freigeschaltet werden. Dies haben die Recherchen von mir und @CX777 zu meinem Anfang des Jahres geschilderten Buchungsproblem ergeben.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
7.536
11.266
Trans Balkan Express
Hätte nicht gedacht dass ich vor lauter Diskussion mal SWINE vermisse - da war wenigstens mehr witzige Würze in den gepfefferten Antworten. :LOL:

Alina hat Langeweile und erklärt sogar einem Forentroll, dass dessen Fakebeitrag bei einer griechischen Fluggesellschaft müsse man seinern eigenen Wein mitbringen, falsch sei und garniert dies mit Geschichten.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.492
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Mal angenommen man hat einen Super Sparpreis gebucht mit Strecke A-B-C-D. Nur der letzte Teil C-D ist mit Zugbindung, da davor Nahverkehr.

Nun schafft man die geplante Verbindung aus persönlichen Gründen nicht. Ist der "flexible Teil" A-B-C flexibel genug, dass ich ihn auch später noch nutzen kann, d.h. ist das Ticket auf dem Teil auch gültig, obwohl ich den Zug mit Zugbindung C-D gar nicht mehr erreichen kann?

Grundsätzlich schon. Auf der Fahrkarte sollte ihr Gültigkeitszeitraum draufstehen, außerdem die Strecke und darunter wiederum die Zugbindungen. Alle Streckenabschnitte ohne Zugbindung dürfen im Gültigkeitszeitraum der Fahrkarte einmalig befahren werden.

Und ist dies anders bei einem Super Sparpreis Europa, mit (A-B-C) von NL nach DE, C-D Fernverkehrszug in DE?
Es ist nicht grundsätzlich anders; es kann aber im Detail bzgl. Zugbindung und generelle Gültigkeitsdauer der Fahrkarte anders sein.
 
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