Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.301
475
So ein komplette Volltrottel hat heute eine Streckensperrung verursacht. Könnte man dem deswegen eigentlich Schadensersatz abnehmen?
Das Betrügerpack haftet in so einem Fall ja mal zurecht nicht.
Die Cops haben ja den Namen von demjenigen.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.488
6.632
hier dürfte Diskussionsbedarf bestehen?! ;)

Nein, kein Diskussionsbedarf. Es geht im Beispiel um eine angekündigte Fahrplanänderung. Da hat der Kunde die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und sich den Fahrpreis erstatten zu lassen oder eine andere Verbindung zu wählen (Aufhebung der Zugbindung). Im letzteren Fall kann er aber, wenn diese fahrplanmäßig ankommt, nicht von einer Verspätung sprechen und dafür Erstattung verlangen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Die Gebete wurden erhört.
Die Bahn schafftes ja nicht einmal, das Rauchverbot auf ihren Bahnhöfen durchzusetzen (auch ablesbar an den vielen weggeworfenen Zigarettenstummeln; zumindest manche Raucher sind offenbar rücksichtslose Schweine).
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
882
440
So ein komplette Volltrottel hat heute eine Streckensperrung verursacht. Könnte man dem deswegen eigentlich Schadensersatz abnehmen?
Das Betrügerpack haftet in so einem Fall ja mal zurecht nicht.
Die Cops haben ja den Namen von demjenigen.
Na ja großer Meister kommt halt drauf an was derjenige gemacht hat nicht für alles womit man Ärger auslöst sorgt auch gleich für ne Haftung.
Aber fragt doch einfach den Gesetzbuchwerfer deines Vertrauens der wird deutlich mehr sagen können.
Vielleicht auch vorher checken ob derjenige eine Privathaftpflicht hat die auch zahlt sonst kannst du deinen Schadensersatz in der Pfeife rauchen.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.452
3.135
Corona-Land
Sorry, falls es schon mal hier behandelt wurde. Lässt sich in Verbindung mit einem Nachtzug tatsächlich keine durchgehende Buchung mit Vor- und/oder Nachlauf tätigen?
Wie lange sind denn jetzt die Fahrkarten Gültig?
Aktuell auf Bahn.de
Die Fahrkarte gilt an dem auf der Fahrkarte vermerkten Geltungstag bis 3 Uhr des Folgetags.
Das stimmt aber wohl nicht.
1738405003174.png
Verbindung 1 geht mit Sparpreis
Verbindung 2 nur mit Flexpreis
Bei beiden gilt aber nicht die 3h Regelung
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.452
3.135
Corona-Land
Danke. Oft sieht man erst, was man gekauft hat, nachdem man die Fahrkarte ausgedruckt hat.

Ist es richtig, das alle Fahrkarten bis 3 Stunden nach Kauf, auch Flex (für den aktuellen Tag), kostenlos storniert werden können?
 
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infotimbo

Aktives Mitglied
26.07.2009
199
106
In meinem Beispiel aber überteuert und trotzdem zwei Tickets:

Anhang anzeigen 283371

Wenn ich das getrennt kaufe, kostes es 60,- pro Person.
bei der SBB kann man's online in einer Buchung kaufen für insgesamt 61 CHF pro Person. Werden allerdings auch zwei Tickets sein

MZVZ9K8.png


edit: die DB sollte dir das allerdings auch genau so am Schalter verkaufen können.
 
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