Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.309
490
So ein komplette Volltrottel hat heute eine Streckensperrung verursacht. Könnte man dem deswegen eigentlich Schadensersatz abnehmen?
Das Betrügerpack haftet in so einem Fall ja mal zurecht nicht.
Die Cops haben ja den Namen von demjenigen.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.608
6.725
hier dürfte Diskussionsbedarf bestehen?! ;)

Nein, kein Diskussionsbedarf. Es geht im Beispiel um eine angekündigte Fahrplanänderung. Da hat der Kunde die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und sich den Fahrpreis erstatten zu lassen oder eine andere Verbindung zu wählen (Aufhebung der Zugbindung). Im letzteren Fall kann er aber, wenn diese fahrplanmäßig ankommt, nicht von einer Verspätung sprechen und dafür Erstattung verlangen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Die Gebete wurden erhört.
Die Bahn schafftes ja nicht einmal, das Rauchverbot auf ihren Bahnhöfen durchzusetzen (auch ablesbar an den vielen weggeworfenen Zigarettenstummeln; zumindest manche Raucher sind offenbar rücksichtslose Schweine).
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
947
484
So ein komplette Volltrottel hat heute eine Streckensperrung verursacht. Könnte man dem deswegen eigentlich Schadensersatz abnehmen?
Das Betrügerpack haftet in so einem Fall ja mal zurecht nicht.
Die Cops haben ja den Namen von demjenigen.
Na ja großer Meister kommt halt drauf an was derjenige gemacht hat nicht für alles womit man Ärger auslöst sorgt auch gleich für ne Haftung.
Aber fragt doch einfach den Gesetzbuchwerfer deines Vertrauens der wird deutlich mehr sagen können.
Vielleicht auch vorher checken ob derjenige eine Privathaftpflicht hat die auch zahlt sonst kannst du deinen Schadensersatz in der Pfeife rauchen.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.574
3.245
Corona-Land
Sorry, falls es schon mal hier behandelt wurde. Lässt sich in Verbindung mit einem Nachtzug tatsächlich keine durchgehende Buchung mit Vor- und/oder Nachlauf tätigen?
Wie lange sind denn jetzt die Fahrkarten Gültig?
Aktuell auf Bahn.de
Die Fahrkarte gilt an dem auf der Fahrkarte vermerkten Geltungstag bis 3 Uhr des Folgetags.
Das stimmt aber wohl nicht.
1738405003174.png
Verbindung 1 geht mit Sparpreis
Verbindung 2 nur mit Flexpreis
Bei beiden gilt aber nicht die 3h Regelung
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.574
3.245
Corona-Land
Danke. Oft sieht man erst, was man gekauft hat, nachdem man die Fahrkarte ausgedruckt hat.

Ist es richtig, das alle Fahrkarten bis 3 Stunden nach Kauf, auch Flex (für den aktuellen Tag), kostenlos storniert werden können?
 
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infotimbo

Aktives Mitglied
26.07.2009
201
113
In meinem Beispiel aber überteuert und trotzdem zwei Tickets:

Anhang anzeigen 283371

Wenn ich das getrennt kaufe, kostes es 60,- pro Person.
bei der SBB kann man's online in einer Buchung kaufen für insgesamt 61 CHF pro Person. Werden allerdings auch zwei Tickets sein

MZVZ9K8.png


edit: die DB sollte dir das allerdings auch genau so am Schalter verkaufen können.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.549
15.247
Es geht im Beispiel um eine angekündigte Fahrplanänderung. Da hat der Kunde die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und sich den Fahrpreis erstatten zu lassen oder eine andere Verbindung zu wählen (Aufhebung der Zugbindung). Im letzteren Fall kann er aber, wenn diese fahrplanmäßig ankommt, nicht von einer Verspätung sprechen und dafür Erstattung verlangen.

Sorry, das ist juristisch ein kompletter Holzweg. Es gibt keine "angekündigten Fahrplanänderungen" bei gekauften Fahrkarten. Für die gilt der Fahrplan zum Kaufzeitpunkt, alles andere ist eine Leistungsstörung, vulgo Verspätung. Man kann nicht einfach einseitig den Vertrag ändern/die Fahrtzeiten "anpassen".
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
25.602
15.506
www.red-travels.com
Sorry, das ist juristisch ein kompletter Holzweg. Es gibt keine "angekündigten Fahrplanänderungen" bei gekauften Fahrkarten. Für die gilt der Fahrplan zum Kaufzeitpunkt, alles andere ist eine Leistungsstörung, vulgo Verspätung. Man kann nicht einfach einseitig den Vertrag ändern/die Fahrtzeiten "anpassen".

das ist doch das was die Bahn seit Jahren macht... solange keiner klagt und mal ein Grundsatzurteil geschaffen wird, wird sich an dieser Praxis auch nichts ändern... zum Nachteil aller Fahrgäste, bleibt es wie es ist...
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.608
6.725
Das habe ich auch nicht behauptet, bitte genau lesen, was ich geschrieben habe.
Zunächst gibt es natürlich eine angekündigte Fahrplanänderung, aber ebenso natürlich stellt diese keine einseitige Vertragsänderung dar.
Was geschieht, ist dass die Bahn ihren Kunden über die Fahrplanänderung in Kenntnis setzt und ihm anbietet, zu einem anderen Zeitpunkt zu fahren. Das ist ein Angebot, das der Kunde annehmen kann, aber nicht muss.
Nimmt er es nicht an, gilt selbstverständlich der Vertrag wie gehabt weiter mit allen Verspätungsregelungen und Forderungen daraus.
Nimmt er es jedoch an und fährt eine andere Verbindung, dann kann er nicht für die ggfs. längere Fahrzeit oder spätere Ankunft gegenüber der ursprünglichen Buchung Kompensation verlangen, weil es sich darauf ja explizit eingelassen hat. Das gilt natürlich nicht, wenn die Ersatzverbindung ihrerseits wiederum Verspätung hat, da gelten dann ganz normal die Fahrgastrechte (aber eben bezogen auf die Ersatzverbindung; es besteht kein Bezug mehr zur ursprünglich gebuchten Verbindung).
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.549
15.247
Zunächst gibt es natürlich eine angekündigte Fahrplanänderung, aber ebenso natürlich stellt diese keine einseitige Vertragsänderung dar.
Was geschieht, ist dass die Bahn ihren Kunden über die Fahrplanänderung in Kenntnis setzt und ihm anbietet, zu einem anderen Zeitpunkt zu fahren. Das ist ein Angebot, das der Kunde annehmen kann, aber nicht muss.

Nein, keineswegs. Das hätte ja geradezu Erpressungspotential: Nimmst Du mein Änderungsangebot nicht an, bekommst Du keine Leistung mehr. Nein, das ist ganz einfach eine Leistungsstörung: Die Leistung wird erbracht, aber nicht so wie geschuldet, und das gegen den Willen des Gläubigers (BGH, Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 113/08).
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.608
6.725
Ich verstehe die Bemerkung, dies sei Erpressung, nicht.
Fakt jenseits jeder juristischen Betrachtung erstmal ist, dass die Bahn eine Fahrplanänderung vornimmt, wieso auch immer. Darüber setzt sie ihren Kunden in Kenntnis und bietet ihm an, seine Verbindung zu ändern.
Darauf muss der Kunde natürlich nicht darauf eingehen. In diesem Fall greifen die ganz normalen Fahrgastrechte (und Verbraucherrechte). Ja, in diesem Fall wird die Leistung nicht (wie geschuldet) erbracht, selbstverständlich gegen den Willen des Fahrgasts, wie bei jeder Verspätung und jedem Zugausfall.
Ganz normales Dienstleisterversagen; einen Erpressungsversuch kann ich hier nicht erkennen.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.027
2.405
Ich verstehe die Bemerkung, dies sei Erpressung, nicht.
Der Kollege verbreitet gerne heiße Luft ohne diese zu begründen, wenn man dann eine Begründung fordert kommen sinnwidrige Ausreden.

Es gelten ja sogar für die neu gewählte Verbindung ebenfalls die üblichen Fahrgastrechte, es was der Kollege auch gerne in Abrede stellt.

Im übrigen führt ja eine Fahrplanänderung gerade zu einem massiven Vorteil seitens des Reisenden, er kann jede Verbindung am Reisetag auswählen, insbesondere auch Verbindung vor der ursprünglichen Abfahrt, oder der Reisende entscheidet sich zu einem späteren Zeitpunkt zu fahren und hat somit ein Flexticket das eine Gültigkeit von einem Jahr hat.

Dazu kommt noch, je nach Höhe der Verspätung die durch die Fahrplanänderung entsteht, 25% oder 50% des Fahrpreises.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.127
7.501
LEJ
Ich verstehe die Bemerkung, dies sei Erpressung, nicht.
Als juristischer Laie und Bahnfahrer:

Ich buche bei der Bahn die Verbindung Berlin Hbf-Hamburg Hbf mit Abfahrt um 10:00 Uhr und Ankunft um 12:00 Uhr. Grund für die Wahl der Uhrzeiten: Ich habe bis 09:30 Uhr einen Termin in Berlin und um 12:30 Uhr den nächsten Termin in Hamburg. Ein paar Tage vor der Abfahrt erhalte ich die angekündigte Fahrplanänderung und kann mich dann zwischen Friss (akzeptiere die neuen Zeiten, auch wenn sie von den ursprünglich gebuchten Zeiten abweichen und mir die Tagesplanung zerhacken) oder Stirb (akzeptiere, dass wir nicht zu den ursprünglich gebuchten Zeiten fahren und suche dir eine Alternative die nicht Bahn heißt) entscheiden. Das klingt für mich stark nach (einer Art) Erpressung:
Wer einen Menschen (...) durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt.
Bewusst um "rechtswidrig" gekürzt, ob Rechtmäßigkeit oder nicht maße ich mir nicht an zu entscheiden. ;)

Auf die Bahn gemünzt:
Wer (die Bahn) einen Menschen (dich) durch die Drohung mit einem empfindlichen Übel (den Zugausfall) zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung (Annahme der geänderten Fahrzeiten oder Selbstorganisation einer alternativen Verbindung) nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten (dir) einen Nachteil zufügt (zusätzliche Kosten oder Zeitaufwand für eine alternative Verbindung), macht sich strafbar.
 
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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.127
7.501
LEJ
Zwei Fragen zu PKP / Intercity.pl:
  1. Werden (bestimmte, alle?) Verbindungen erst ein paar Wochen vor dem Fahrdatum freigeschaltet? Ich suche aktuell nach Verbindungen für Mitte März und bekomme aktuell nur bis zum 04. März angezeigt (~4 Wochen).
  2. Kann ich davon ausgehen, dass Verbindungen, die nächste Woche an einem Dienstag stattfinden, zeitlich so auch im März oder April stattfinden werden?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.027
2.405
Ich buche bei der Bahn die Verbindung Berlin Hbf-Hamburg Hbf mit Abfahrt um 10:00 Uhr und Ankunft um 12:00 Uhr. Grund für die Wahl der Uhrzeiten: Ich habe bis 09:30 Uhr einen Termin in Termin und um 12:30 Uhr den nächsten Termin in Hamburg.
Dann wird dir aber ein Amtsrichter deine bescheidene Zeitplanung vorhalten, weil eben ein gewisses Ausmaß an Verspätungen eingeplant werden muss.

Wir hatten ja schon einige Fälle vor den Gerichten in denen die Reisenden mit Rail&Fly Tickets zum Flughafen unterwegs waren aber dann wegen Verspätung diesen nicht erreicht haben, Ergebnis wer nicht ausreichend Puffer einplant bleibt auf dem Schaden sitzen.


Ja solche Fahrzeitänderungen sind nicht angenehm, auf der anderen Seite sind diese, im Gegensatz zu Verspätungen und plötzlichen Ausfällen, wenigsten vorab bekannt und ermöglichen den Reisenden vorab zu handeln.

Natürlich wäre es schön wenn das nicht nötig wäre aber wir haben eben nun mal mit der Deutschen Bahn und deren Partnerunternehmen im Jahr 2025 zu tun, wer da wirklich die optimale Pünktlichkeit erwartet ist doch ziemlich naiv.