Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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Toter-Greifvogel

Erfahrenes Mitglied
25.04.2024
1.347
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Ziel. Neues Feature. Trotz das die Bahn meinen Sitzplatz umgebucht hat, gibt es offiziell keine Reservierungen in diesem Ersatzzug. Mein gebuchtes Abteil steht mit Rädern voll. Bahn halt...
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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und was war das Ergebniss dieses Vorgehens?
Nun wie beschrieben, es gab zwei Mal die gleiche Erstattung in Form der 17,50 Euro für die 50% Verspätungsentschädigung und eben die Hotelkosten.

Wie schon beschrieben ist bemerkenswert, dass die EVUs sich je nach Schreiben unterschieden einmal eben die DB Fernverkehrs AG und einmal die Nordbahn.
 

Swekkx

Erfahrenes Mitglied
16.11.2016
390
56
Jemand eine Idee, wieso ich keine Sitzplätze für IC 2046 am 13.02. Bonn -> Mannheim reservieren kann? Bzw. ob das noch freigeschaltet wird?

Es ist ein Fehler aufgetreten​

Der Wagenplan steht für diesen Zug leider nicht zur Verfügung. Bitte setzen Sie Ihre Buchung ohne Sitzplatzauswahl im Wagenplan fort.
 

JayOnRails

Erfahrenes Mitglied
12.06.2022
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493
Ludwigshafen am Rhein
Wenn ein Sitzplatz buchbar ist, dann ist es ggf. ein vorübergehendes technisches Problem oder es ist noch nicht sicher, welches Fahrzeug eingesetzt wird.
Wenn kein Sitzplatz buchbar ist, könnten es Bauarbeiten sein, die sind in letzter Zeit ja auch sehr kurzfristig.
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
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irdisch
Nein, aber wenn ich dort sitze, kann mich niemand mehr vertreiben. Das ist angenehmer als wenn ein angezeigt "freier" normaler Platz plötzlich noch digital reserviert wird.
 

Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
3.879
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BSL
"bei Bedarf zu räumen" heisst ja auch nicht, dass ein statusloser Passagier bereits vom Zugbegleiter verscheucht werden kann, wenn noch gar kein Bedarf besteht.
 
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JayOnRails

Erfahrenes Mitglied
12.06.2022
357
493
Ludwigshafen am Rhein
Einen Rechtsanspuch auf einen Sitzplatz gibt es nicht.
  • Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn AG, 2.4.3.
  • Tarifbedingungen des Deutschlandtarifs, Teil A, 3.4.2
Wenn ich als Zugpersonal der Überzeugung, bin es ist besser dass du wo anders sitzt, dann kann ich dich dorthin verweisen. Fängt der Fahrgast dazu eine Diskussion an, wird er des Zuges verwiesen. Wenn's nicht dein bezahlter Sitzplatz ist, bekommst du natürlich dein Reservierungsentgelt erstattet respektive die Tarifdifferenz zwischen der bezahlten und ggf. niedrigeren Wagenklasse erstattet (nach Tarif oder nach § 8, 9 EVO).
 
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Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
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FRA / FMO

JayOnRails

Erfahrenes Mitglied
12.06.2022
357
493
Ludwigshafen am Rhein
Joa, und wenn der Wagen halt geräumt werden muss weil die Klimatisierung nicht gewährleistet ist, die Scheibe beschossen ist oder sonst was los ist, was ich nicht selbst beheben kann, fange ich als Zugpersonal mit dir halt keine Diskussion an. Der Mitarbeiter ist dafür da die Sicherheit des Zuges zu gewährleisten, nicht Diskussionen mit dem Kunden zu führen, was sinnig ist, oder was nicht. Das geht im Nachhinein mit der Geschäftsführung oder Rechtsabteilung des EVU - in der Regel stellt sich der EBL jedoch stets hinter die Entscheidungen des Personals.

Du akzeptierst dann einen anderen Platz oder stehst meinetwegen auch irgendwo rum, aber wenn du dich in dem Wagen aufhältst, den ich abgesperrt habe und ich finde dich dort noch mal nach, nachdem ich dich verwiesen habe, endet die Fahrt am nächsten Fahrgasthalt, oder wenn's mir zu sehr auf die Eier geht und die Umstände es zulassen auch an irgendeinem Kaffbahnhof dazwischen - dann hat der Fahrgast Zeit zum Nachdenken.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
7.369
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FRA / FMO
Joa, und wenn der Wagen halt geräumt werden muss weil die Klimatisierung nicht gewährleistet ist, die Scheibe beschossen ist oder sonst was los ist, was ich nicht selbst beheben kann, fange ich als Zugpersonal mit dir halt keine Diskussion an. Der Mitarbeiter ist dafür da die Sicherheit des Zuges zu gewährleisten, nicht Diskussionen mit dem Kunden zu führen, was sinnig ist, oder was nicht. Das geht im Nachhinein mit der Geschäftsführung oder Rechtsabteilung des EVU - in der Regel stellt sich der EBL jedoch stets hinter die Entscheidungen des Personals.

Du akzeptierst dann einen anderen Platz oder stehst meinetwegen auch irgendwo rum, aber wenn du dich in dem Wagen aufhältst, den ich abgesperrt habe und ich finde dich dort noch mal nach, nachdem ich dich verwiesen habe, endet die Fahrt am nächsten Fahrgasthalt, oder wenn's mir zu sehr auf die Eier geht und die Umstände es zulassen auch an irgendeinem Kaffbahnhof dazwischen - dann hat der Fahrgast Zeit zum Nachdenken.
Weiterhin, alles berechtigte Gründe. Aber wenn mich ein Zub bittet aufzustehen, ich freundliche nach dem Grund frage und dann als Antwort patzig "weil ich es sage" oder "weil muss halt so", etc. kommt, dann werde ich erstmal nicht blind Folge leisten.

Ich verstehe deine Aufregung aber nicht. Niemals habe ich behauptet, es wäre sinnvoll oder intelligent oder richtig sich z.b. in einen gesperrten Wagen zu setzen. Es geht hier auch nicht darum, dass ich Lust habe, mit den Zub zu diskutieren, ich habe das oft genug nicht bei der Bahn, aber aus vergleichbarer Sicht des Zub mitbekommen. Aber nur weil jemand gerade mal Machtspiele spielen möchte, muss ich da nicht mitspielen.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.444
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irdisch
Siehste, genau diese autoritäre Gangart ist doch reine Kraftmeierei und kontraproduktiv. Als Bahn-Vielfahrer verstehe ich persönlich die Nöte von Schaffnern, aber so machst Du dir doch nur ständig Ärger? Da muss man etwas mehr in Diplomatie investieren. So schult es die Bahn auch und viele können das auch perfekt mittlerweile. Diese DDR-Kasernenhoftonlage geht nicht. Es sind nicht Deine Häftlinge, sondern Kunden. Wenn Du einen Wagen räumst, musst Du dich sogar noch dafür entschuldigen, im Namen der Bahn.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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www.red-travels.com
Aber nur weil jemand gerade mal Machtspiele spielen möchte, muss ich da nicht mitspielen.

zumal das auch nicht im Sinne des Wortlautes "bei Bedarf" ist.

der ZUB sollte in eine Nachschulung zwecks Kundenumgangs gehen.

Hat jemand wirklich schon mal bei den anderen Pax auf den Status Plätzen nachgefragt und dann diese aufgefordert zu gehen? Stelle ich mir, auch wenn man im Recht ist, sehr unangenehm und wenig erfolgreich vor

darf ja auch kein Fahrgast kontrollieren, bzw. sind andere Fahrgäste nicht auskunftspflichtig.
 

heinz963

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
873
683
HAM
Hat jemand wirklich schon mal bei den anderen Pax auf den Status Plätzen nachgefragt und dann diese aufgefordert zu gehen? Stelle ich mir, auch wenn man im Recht ist, sehr unangenehm und wenig erfolgreich vor
Ja, das passiert mir ca. 1x im Jahr. Und zwar jedes Mal, weil auf meiner Rennstrecke entweder der vorherige Zug ausgefallen ist oder nur ein halber ICE fährt; und ich keinen Gutschein mehr für ein Upgrade in die 1. Klasse habe. Dann frage ich höflich die jüngste Person, die im Bahnbonus-Bereich sitzt, ob sie aufstehen kann. Hat bis jetzt jedes Mal geklappt.

Und ich kann dazusagen, dass mir das in der Vergangenheit auch schon passiert ist, d. h. ich saß statuslos im Bahnbonus-Bereich und bin dann wegkomplimentiert worden.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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15.247
Es muss nicht jeder Prozessschritt haarklein in AGB geregelt werden. Dass hier für diesen Spezialfall ein Nachweis zu führen ist, liegt auf der Hand. Ich kann ja auch nicht mit einer Kinderfahrkarte fahren und sagen "ich bin 8, beweis mir das Gegenteil."

55_1973.jpg
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.027
2.405
nicht mit einer Kinderfahrkarte fahren und sagen "ich bin 8, beweis mir das Gegenteil."
Nein aber die ABB Regeln was eine gültige Fahrkarte ist, dazu gehört eben dann auch das Alter.

Daher ist das ein untauglicher Vergleich.

Also wo soll die Rechtsgrundlage sein um den Status nachweisen zu müssen?

In den ABB ist ja nicht einmal geregelt was der Platinstatus sein soll, alles in allem zeigt es doch dass man es nicht wirklich ernst meint sonst hätte man klare Regelungen getroffen.