Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
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460
die Bahn sind richtige Clowns erst wird in der Durchsage im 1556 großartig die Durchsage fürs Bordrestaurant gemacht und dann gibts gar nix was man bestellen kann! Ok die Butterteigmatsche und die wie sie die nennen Zimtschnecke gibts sonst nix essbares.
Man man wenn ich schon gar kein Angebot hab halt ich doch die Fresse damit die Leute nicht auch noch merken das man Scheisse gebaut hat!
Aber hey auf den Laden kann man sich schon wieder verlassen der erste Umstieg hätte ich den so gemacht wie auf der Fahrkarte hat nicht geklappt ha ha ha.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Das Thema Mindestumsteigezeit bzw. deren Anpassungen gab es hier an gefühlt an 20 Stellen und auch sonst ging das durch diverse Medien.

Also nichts neues.
Aber dennoch absurd. Wenn man von z.B. Würzburg nach Pforzheim fährt, muss man in Bietigheim-Bissingen umsteigen, von Gleis 8 auf Gleis 7, am selben (normal breiten) Bahnsteig gegenüber.
Laut Fahrplan kommt der RE aus Würzburg dort um :30 an, der MEX fährt um :32 ab. Wieso soll das zum Umsteigen nicht reichen? Vermutlich sind die Züge inkl. der genutzten Gleise von den Fahrplanerstellern sogar extra so aufeinander abgestimmt worden. Stattdessen schlägt die Fahrplanauskunft nur den darauffolgenden Zug eine halbe Stunde später vor.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.227
6.434
Aus aktuellem Anlass nochmal eine Nachfrage zu den Fahrgastrechten: wenn man mit dem Deutschlandticket eine Fahrt mit mehreren Umstiegen macht, planmäßige Ankunft am Ziel um 23:XX, und der erste Umstieg klappt wg. Verspätung nicht, sodass die nächste Möglichkeit, das Ziel mit dem Regionalverkehr zu erreichen, eine Ankunft dort um fünf Uhr in der Früh bedeuten würde, hat man dann Anrecht auf Erstattung einer spontan gekauften Fernverkehrsfahrkarte von diesem ersten Umstieg bis zum Ziel (oder einem Bahnhof dazwischen, von wo aus man das Ziel noch vor ein Uhr in der Früh im Nachverkehr erreichen kann)? Oder alternativ Übernachtung und Verpflegung?
 
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SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.291
460
Ha ha ha kaum ist die Riedbahn fertig macht das Betrügerpack was es am besten kann!!! Der 613 wartet natürlich nicht auf den 375! Also wieder völlig legal nach Recht und Gesetz gratis gefahren HA HA HA!!!!

Nur komplette Vollidioten bezahlen für diese Pack!!
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
813
399
Ha ha ha kaum ist die Riedbahn fertig macht das Betrügerpack was es am besten kann!!! Der 613 wartet natürlich nicht auf den 375! Also wieder völlig legal nach Recht und Gesetz gratis gefahren HA HA HA!!!!

Nur komplette Vollidioten bezahlen für diese Pack!!
Großer Meister bleib doch entspannt sies sportlich und genieß das du gratis fahren kannst und lass dich nicht aufregen plan eh ein das es später wird und fertig.
Aber du hast recht die Typen haben nix gelernt während die Strecke Mannheim Frankfurt dicht war und es Umleitungen gab hatten die Anschlüsse genug Luft und es klappte wären die schlau gewesen hätten sie am neuen Fahrplan etwas gebastelt und die Anschlüsse verbessert.
 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
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3.014
CGN / MUC / ZRH / EWR
Aus aktuellem Anlass nochmal eine Nachfrage zu den Fahrgastrechten: wenn man mit dem Deutschlandticket eine Fahrt mit mehreren Umstiegen macht, planmäßige Ankunft am Ziel um 23:XX, und der erste Umstieg klappt wg. Verspätung nicht, sodass die nächste Möglichkeit, das Ziel mit dem Regionalverkehr zu erreichen, eine Ankunft dort um fünf Uhr in der Früh bedeuten würde, hat man dann Anrecht auf Erstattung einer spontan gekauften Fernverkehrsfahrkarte von diesem ersten Umstieg bis zum Ziel (oder einem Bahnhof dazwischen, von wo aus man das Ziel noch vor ein Uhr in der Früh im Nachverkehr erreichen kann)? Oder alternativ Übernachtung und Verpflegung?
Nein, nur bei Ausfall der letzten Verbindung des Tages oder wenn bei planmäßiger Ankunft 0-5 Uhr min. 60min Verspätung am Zielort entstehen würden.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.897
3.014
CGN / MUC / ZRH / EWR
Ist es bei Ankunft um 5 statt 23 Uhr doch?
Sehe natürlich deinen Punkt. Der Zug ist theoretisch aber nur verspätet und nicht ausgefallen, könnte man vor Gericht drüber streiten. In der EVO besteht eine Lücke für letzte Verbindungen des Tages die vor 0 Uhr ankommen würden und die durch Anschlussverlust verunmöglicht werden. Keine Ahnung ob es da schon was anderes vom AG/LG Frankfurt dazu gibt, vielleicht weiß @kexbox dazu mehr.

Der Reisende kann die Fahrt zum vertragsgemäßen Zielort mit einem anderen Verkehrsmittel durchführen,
a) sofern die vertragsgemäße Ankunftszeit in den Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 5:00 Uhr fällt und vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass der Reisende sonst mindestens 60 Minuten verspätet am Zielort ankommen wird, oder
b) sofern es sich bei dem vom Reisenden gewählten Zug um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Reisende wegen des Ausfalls dieses Zuges den vertragsgemäßen Zielort ohne die Nutzung des anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24:00 Uhr erreichen kann.
 
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geos

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23.02.2013
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Gut, dann wählt man halt ein Ziel eine kleine Strecke weiter, bei dem der letzte Zug erst kurz nach Mitternacht ankommt. Danach käme man per Verbindung mit dem Nahverkehr erst wieder um 5:XX Uhr hin.
Dann reden wir von dem Fall mit fahrplanmäßiger Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr.

Zusatzfrage: wenn die Verbindung um 0:11 ankommen soll, die nächste dann um 1:11, also genau 60 Min. später, ist auch ein Ersatztransportmittel bis 120 € zu erstatten, richtig? An wen wendet man sich in solch einem Fall? Das Eisenbahnunternehmen, dessen Zug die relevante Verspätung/Ausfall hatte?
 
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10.02.2012
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Aber dennoch absurd. Wenn man von z.B. Würzburg nach Pforzheim fährt, muss man in Bietigheim-Bissingen umsteigen, von Gleis 8 auf Gleis 7, am selben (normal breiten) Bahnsteig gegenüber.
Laut Fahrplan kommt der RE aus Würzburg dort um :30 an, der MEX fährt um :32 ab. Wieso soll das zum Umsteigen nicht reichen?
Hervorhebung durch mich, sollte zur Erklaerung reichen?!
 
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globetrotter11

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07.10.2015
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Die DB wünscht allen (auch den zukünftigen) Kunden ein frohes Weihnachtsfest 🎄🎄🎄🎄🎄

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alinakl

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15.07.2016
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Das Eisenbahnunternehmen, dessen Zug die relevante Verspätung/Ausfall hatte?
Ganz genau bzw. eben wie sonst auch ans Servicecenter für Fahrgastrechte, es sei denn du hast ein EVU erwischt, dass dort nicht am Verfahren teilnimmt.

Durch die Fahrten von meine Großeltern habe ich aber festgestellt, dass es erheblich einfacher wird wenn man die Reise vorher im Kundenkonto vermerkt und dann die Nachrichten der DB Reisebegleitung bekommt und diese dem Antrag beilegt, war die enthalten kamen bisher nie die üblichen Rückfragen die auch nur begrenzt Sinn gemacht haben.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Hervorhebung durch mich, sollte zur Erklaerung reichen?!
Ich bin die Strecke nun schon drei Mal gefahren in den vergangenen paar Jahren, und der Umstieg innerhalb der zwei Minuten (inkl. Verspätung) hat in allen drei Fällen geklappt. Es ist ein Armutszeugnis, dass die Bahn in ihrer Auskunft das nicht so ausweist. Die Verkehrsplaner, die den Fahrplan erstellt haben, haben es sicher explizit so vorgesehen und deswegen z.B. zwei Gleise am selben Bahnsteig gewählt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

beim NV gibts doch keine Zugbindung, einfach reinspringen und gut ist…
Ja, das ist kein Problem. Allerdings wäre es bzgl. Planung und vor allem Fahrgastrechten besser, wenn die Verbindung so auch buchbar und nicht nur fahrbar wäre.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ganz genau bzw. eben wie sonst auch ans Servicecenter für Fahrgastrechte, es sei denn du hast ein EVU erwischt, dass dort nicht am Verfahren teilnimmt.
Die Bahn schreibt übrigens "Um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen, wenden Sie sich jedoch am besten direkt an das jeweilige Eisenbahnunternehmen, das Ihr Ticket ausgegeben hat."

Das erscheint mir allerdings wenig sinnvoll im Fall eines Deutschlandtickets.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
21.261
13.968
Ja, das ist kein Problem. Allerdings wäre es bzgl. Planung und vor allem Fahrgastrechten besser, wenn die Verbindung so auch buchbar und nicht nur fahrbar wäre.

Und es wird dann zum Problem, wenn nach einem solchen "Nicht-Anschluss" noch zuggebundener Fernverkehr folgt. Seitdem jetzt neuerdings die Zugbindung hart umgesetzt wird, kosten solche Schweinereien seitens der Bahn den Fahrgast nämlich zusätzlich auch noch richtig Zeit oder Geld.

Es ist ein Armutszeugnis, dass die Bahn in ihrer Auskunft das nicht so ausweist. Die Verkehrsplaner, die den Fahrplan erstellt haben, haben es sicher explizit so vorgesehen und deswegen z.B. zwei Gleise am selben Bahnsteig gewählt.

Das ist so. Explizit so gewählte und geplante Korrespondenzen, die seit Jahrzehnten integraler Teil des Taktfahrplans sind, werden so mutwillig kaputtgemacht. Solange man die Verbindungen bis vor kurzem noch fahren durfte, wenn sie funktionierten, war das nur ein übler Trick, um sich aus Entschädigungszahlungen rauszuwieseln. Jetzt neuerdings, s.o., kostet es den Fahrgast Zeit oder Geld. SO macht man den Verkehrsträger Bahn künstlich unattraktiv. So geht Verkehrswende - NICHT.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.227
6.434
Ganz genau bzw. eben wie sonst auch ans Servicecenter für Fahrgastrechte, es sei denn du hast ein EVU erwischt, dass dort nicht am Verfahren teilnimmt.
In der EVO (https://www.gesetze-im-internet.de/evo_2023/BJNR0D00A0023.html) steht:

"Macht ein Reisender von seinem Recht nach Absatz 1 Gebrauch, so kann er von demjenigen, mit dem er den ursprünglichen Beförderungsvertrag geschlossen hat, Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, für eine Beförderung nach Absatz 1 Nummer 2 jedoch nur die erforderlichen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 120 Euro."

Das wäre also doch das Verkehrsunternehmen, das das Deutschlandticket herausgegeben hat, oder?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.261
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Nein, der Beförderungsvertrag ist nicht der Fahrkartenkauf. Der Beförderungsvertrag wird abgeschlossen mit Abfahrt. Bzw. bei Ausfall mit dem Wunsch des Fahrgastes, die Fahrt anzutreten. Vgl. § 11 Abs. 1 EVO: "Ausfall oder Unpünktlichkeit des vom Reisenden nach dem Beförderungsvertrag gewählten Zuges eines Eisenbahnverkehrsunternehmens"; diese Vorschrift differenziert i.ü. auch nach Beförderungsvertrag und Fahrausweis.