Papa hat ihm gesagt, dass er schon im November losfahren solle, um pünktlich zu Weihnachten da zu sein.Ich frage mich eher, über welchen Geheimkanal er einen Supersparpreis schon im Sommer buchen konnte, wo sie doch eigentlich erst seit dem 16.10. erhältlich sind.
Vllt auch noch ein paar Fahrgastrechtstickets in der SchubladePapa hat ihm gesagt, dass er schon im November losfahren solle, um pünktlich zu Weihnachten da zu sein.
und wieso hat er keine Bahncard?Wieso bezahlt der Sohn vom Bahnchef sein Ticket?
und wieso fährt er überhaupt Bahn? Er sollte es besser wissen.und wieso hat er keine Bahncard?
Aber dennoch absurd. Wenn man von z.B. Würzburg nach Pforzheim fährt, muss man in Bietigheim-Bissingen umsteigen, von Gleis 8 auf Gleis 7, am selben (normal breiten) Bahnsteig gegenüber.Das Thema Mindestumsteigezeit bzw. deren Anpassungen gab es hier an gefühlt an 20 Stellen und auch sonst ging das durch diverse Medien.
Also nichts neues.
Großer Meister bleib doch entspannt sies sportlich und genieß das du gratis fahren kannst und lass dich nicht aufregen plan eh ein das es später wird und fertig.Ha ha ha kaum ist die Riedbahn fertig macht das Betrügerpack was es am besten kann!!! Der 613 wartet natürlich nicht auf den 375! Also wieder völlig legal nach Recht und Gesetz gratis gefahren HA HA HA!!!!
Nur komplette Vollidioten bezahlen für diese Pack!!
Nein, nur bei Ausfall der letzten Verbindung des Tages oder wenn bei planmäßiger Ankunft 0-5 Uhr min. 60min Verspätung am Zielort entstehen würden.Aus aktuellem Anlass nochmal eine Nachfrage zu den Fahrgastrechten: wenn man mit dem Deutschlandticket eine Fahrt mit mehreren Umstiegen macht, planmäßige Ankunft am Ziel um 23:XX, und der erste Umstieg klappt wg. Verspätung nicht, sodass die nächste Möglichkeit, das Ziel mit dem Regionalverkehr zu erreichen, eine Ankunft dort um fünf Uhr in der Früh bedeuten würde, hat man dann Anrecht auf Erstattung einer spontan gekauften Fernverkehrsfahrkarte von diesem ersten Umstieg bis zum Ziel (oder einem Bahnhof dazwischen, von wo aus man das Ziel noch vor ein Uhr in der Früh im Nachverkehr erreichen kann)? Oder alternativ Übernachtung und Verpflegung?
Ist es bei Ankunft um 5 statt 23 Uhr doch?Nein, nur bei Ausfall der letzten Verbindung des Tages
Sehe natürlich deinen Punkt. Der Zug ist theoretisch aber nur verspätet und nicht ausgefallen, könnte man vor Gericht drüber streiten. In der EVO besteht eine Lücke für letzte Verbindungen des Tages die vor 0 Uhr ankommen würden und die durch Anschlussverlust verunmöglicht werden. Keine Ahnung ob es da schon was anderes vom AG/LG Frankfurt dazu gibt, vielleicht weiß @kexbox dazu mehr.Ist es bei Ankunft um 5 statt 23 Uhr doch?
Hervorhebung durch mich, sollte zur Erklaerung reichen?!Aber dennoch absurd. Wenn man von z.B. Würzburg nach Pforzheim fährt, muss man in Bietigheim-Bissingen umsteigen, von Gleis 8 auf Gleis 7, am selben (normal breiten) Bahnsteig gegenüber.
Laut Fahrplan kommt der RE aus Würzburg dort um :30 an, der MEX fährt um :32 ab. Wieso soll das zum Umsteigen nicht reichen?
Hervorhebung durch mich, sollte zur Erklaerung reichen?!
Ganz genau bzw. eben wie sonst auch ans Servicecenter für Fahrgastrechte, es sei denn du hast ein EVU erwischt, dass dort nicht am Verfahren teilnimmt.Das Eisenbahnunternehmen, dessen Zug die relevante Verspätung/Ausfall hatte?
Ich bin die Strecke nun schon drei Mal gefahren in den vergangenen paar Jahren, und der Umstieg innerhalb der zwei Minuten (inkl. Verspätung) hat in allen drei Fällen geklappt. Es ist ein Armutszeugnis, dass die Bahn in ihrer Auskunft das nicht so ausweist. Die Verkehrsplaner, die den Fahrplan erstellt haben, haben es sicher explizit so vorgesehen und deswegen z.B. zwei Gleise am selben Bahnsteig gewählt.Hervorhebung durch mich, sollte zur Erklaerung reichen?!
Ja, das ist kein Problem. Allerdings wäre es bzgl. Planung und vor allem Fahrgastrechten besser, wenn die Verbindung so auch buchbar und nicht nur fahrbar wäre.beim NV gibts doch keine Zugbindung, einfach reinspringen und gut ist…
Die Bahn schreibt übrigens "Um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen, wenden Sie sich jedoch am besten direkt an das jeweilige Eisenbahnunternehmen, das Ihr Ticket ausgegeben hat."Ganz genau bzw. eben wie sonst auch ans Servicecenter für Fahrgastrechte, es sei denn du hast ein EVU erwischt, dass dort nicht am Verfahren teilnimmt.
Ja, das ist kein Problem. Allerdings wäre es bzgl. Planung und vor allem Fahrgastrechten besser, wenn die Verbindung so auch buchbar und nicht nur fahrbar wäre.
Es ist ein Armutszeugnis, dass die Bahn in ihrer Auskunft das nicht so ausweist. Die Verkehrsplaner, die den Fahrplan erstellt haben, haben es sicher explizit so vorgesehen und deswegen z.B. zwei Gleise am selben Bahnsteig gewählt.
In der EVO (https://www.gesetze-im-internet.de/evo_2023/BJNR0D00A0023.html) steht:Ganz genau bzw. eben wie sonst auch ans Servicecenter für Fahrgastrechte, es sei denn du hast ein EVU erwischt, dass dort nicht am Verfahren teilnimmt.