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Ich habe 2mal Airlines verklagt, wegen annulierungen, beide Male verloren da die Anwaelte der Airline sich immer rausgeredet haben.
Wen, wann und wo?
Ich habe 2mal Airlines verklagt, wegen annulierungen, beide Male verloren da die Anwaelte der Airline sich immer rausgeredet haben.
Hi Martin,
vielleicht hilft es Dir wenn ich mein Vorgehen darlege. Ich werde aufgrund der Superantworten hier im Thread (Danke Jungs, Ihr seid großartig ) einen weiteren Brief an die Airline verfassen in dem ich die Argumentation der Airline mit Zitaten aus den hier verlinkten EuGH Urteilen kontern werde und meine Bereitschaft um mein Recht zu kämpfen ausdrücklich machen werde.
Auf ewig rumzackern hab ich natürlich auch keine Lust, aber für ein paarhunderteuro kann man sich schon ein-zwei mal an die Tasten setzen, oder? Machen die ja genauso...
Ansonsten freut sich die Kanzlei meines Vertrauens immer über Aufträge
Cheers,
t_no
5. Du ziehst weiter und lebst Dein Leben, oder bemühst einen Anwalt Deiner Wahl der sonst nix anderes kann oder machen will als Airlines für 300€-xxx€ zu verklagen, weil seine Mandanten eine RSV haben.
Wie sehen in so einem Fall die Rechte aus
Ruhig in der Lounge einen GT trinken, Urlaub ausklingen lassen, ein bisschen DF, und nicht soviel auf VFT posten.
BTW...was ist GT?
3. LBA anschreiben, 08/15 LH Antwort anfügen
4. LBA sagt entweder: 'da hast Du recht, LH meldet sich, wir haben Sie an ihre Pflichten erinnert' oder ein freundliches: 'Du spinnst, für so einen Quatsch mischen wir uns nicht ein, bezahl mal einen Anwalt'
Wie lange braucht das LBA i.d.R. für eine solche Antwort? Hab vor knapp 5 Monaten eine Antwort bekommen, dass meine Beschwerde eingegangen sei, danach hab ich von denen nichts mehr vernommen.
Ich habe 2mal Airlines verklagt, wegen annulierungen, beide Male verloren da die Anwaelte der Airline sich immer rausgeredet haben. Versuche auf jeden Fall das Ganze in einem Aussergerichtlichen Verfahren zu klaeren.
Hi Martin,
vielleicht hilft es Dir wenn ich mein Vorgehen darlege. Ich werde aufgrund der Superantworten hier im Thread (Danke Jungs, Ihr seid großartig ) einen weiteren Brief an die Airline verfassen in dem ich die Argumentation der Airline mit Zitaten aus den hier verlinkten EuGH Urteilen kontern werde und meine Bereitschaft um mein Recht zu kämpfen ausdrücklich machen werde.
Ansonsten freut sich die Kanzlei meines Vertrauens immer über Aufträge
Cheers,
t_no
Auf eingereichte Klagen kommt von der LH meist recht zügig eine Antwort.
Sollte ich vielleicht doch mal EuroClaim drauf ansetzen?
Artikel 5
Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen
Fluggästen
...
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf
Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei
denn,
...
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben
Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und
erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung,
das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor
der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel
höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen
Ankunftszeit zu erreichen.
Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen
Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen
gemäß Artikel 8 angeboten,
Hier steht "dessen Ankunftszeit" für den Ersatzflug und "planmäßige Ankunftszeit" für den ursprünglichen Flug. Daraus würde ich ableiten, dass es sich beim Ersatzflug um die tatsächliche Ankunftszeit handelt und die Ausgleichszahlungen nicht halbiert werden brauchen. (Und ansonsten hättest du wohl Anspruch auf 50% von 250€)(2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige
Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten,
dessen Ankunftszeit
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder
weniger nicht später als zwei Stunden
...
nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich
gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen
die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 %
kürzen.
Es ist doch absolut logisch, dass nur die effektiven zeiten gelten und nicht die planmässigen. Planmässig sind keine Flüge verspätet !
Habe auch ein kleines Problem wegen Flugverspätung und würde gerne wissen, was ihr davon haltet.
Hier eine kleine Zusammenfassung: War am verg. Samstag auf dem Weg von FRA nach Pune. Hatten beim Abflug schon 1 Stunde Verspätung, da irgendetwas mit der Maschine nicht stimmte. Als wir dann ca. drei Stunden in der Luft waren - genau über der Türkei - kam eine erneute Ansage des Piloten, der meinte, dass wir aufgrund desselben Problems, das wir in FRA hatte, wieder umkehren mussten. Ein Weiterflug nach Pune oder Mumbai würde nicht gehen, da dort das benötigte Ersatzteil nicht vorhanden wäre.
Wir sind dann also nach etwa 6 Stunden Flugzeit wieder in FRA gelandet und wurden dort auf die nächste Maschine nach Mumbai umgebucht. Flug nach Pune wäre nämlich erst wieder in zwei Tagen gegangen. Eine Nacht im Sheration-Hotel und dann gings am Mittag mit LH nach Mumbai.
Dort sollte ein Shuttle-Bus warten, der alle Paxe nach Pune bringt. Mir hat das nichts gebracht, weil ich in Indien ein Paket verzollen musste und das dauert dort ein paar Stunden. Der Shuttle wartet natürlich keine drei Stunden auf mich. Hatte deshalb hohe Telefonkosten und mein Hotel in Pune hat mir die erste Nacht belastet, weil ich dort nie aufgeschlagen bin. Musste dann in Mumbai neues Hotel nehmen. Alles in allem hatten wir eine Verspätung von knapp 24 Stunden.
Was steht mir in diesem Fall zu?
Danke und Gruß
Wie siehts aus, wenn bei einem Zubringerflug aus Fra nach LHR für BA Longhaul der Pilot krank wurde und dadurch die Maschine verspätet los ist und somit der Anschlußflug in LHR nicht mehr zu bekommen war.
Jetzt kommt man mit mehr als 4 Stunden Verspätung am Zielort an (über 3500km), da man auf eine spätere Maschine in LHR umgebucht wurde.
Der Ersatzpilot musste aus LHR eingeflogen werden, daher die Verspätung von knapp 3 Stunden aus Fra.
Wie sieht ihr da? Gilt hier Höhere Gewalt, weil der Pilot krank wurde und FRA kein BA Hub ist, wo eine Ersatzcrew bereit stehen muss??