EU Fluggastrechte / Annullierung

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berchtberger

Neues Mitglied
16.08.2010
20
0
ETSF, EDDM
Hi Martin,
vielleicht hilft es Dir wenn ich mein Vorgehen darlege. Ich werde aufgrund der Superantworten hier im Thread (Danke Jungs, Ihr seid großartig (y) ) einen weiteren Brief an die Airline verfassen in dem ich die Argumentation der Airline mit Zitaten aus den hier verlinkten EuGH Urteilen kontern werde und meine Bereitschaft um mein Recht zu kämpfen ausdrücklich machen werde.

Auf ewig rumzackern hab ich natürlich auch keine Lust, aber für ein paarhunderteuro kann man sich schon ein-zwei mal an die Tasten setzen, oder? Machen die ja genauso...

Ansonsten freut sich die Kanzlei meines Vertrauens immer über Aufträge :)

Cheers,
t_no

Danke! So werde ich das jetzt auch machen und zusätzlich das LBA über die Vorgehensweise der Airline in Kenntnis setzen. Wenn das LBA feststellt, dass der technische Defekt keinen außergewöhnlicher Umstand darstellt, dürfte dem auch ein Gericht folgen.
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.843
4.242
50
MUC
www.oliver2002.com
Standard vorgehen ist m.E.:

1. Brief an Airline mit sachlicher Erklärung der Vorfälle plus Ausdruck totaler Enttäuschung über den Vorzeige Kranich & Partner

2. Antwort von LH erwarten, normalerweise kommt 08/15 'sorry, hier haste paar Meilen'

3. LBA anschreiben, 08/15 LH Antwort anfügen

4. LBA sagt entweder: 'da hast Du recht, LH meldet sich, wir haben Sie an ihre Pflichten erinnert' oder ein freundliches: 'Du spinnst, für so einen Quatsch mischen wir uns nicht ein, bezahl mal einen Anwalt'

5. Du ziehst weiter und lebst Dein Leben, oder bemühst einen Anwalt Deiner Wahl der sonst nix anderes kann oder machen will als Airlines für 300€-xxx€ zu verklagen, weil seine Mandanten eine RSV haben.
 

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.030
28
5. Du ziehst weiter und lebst Dein Leben, oder bemühst einen Anwalt Deiner Wahl der sonst nix anderes kann oder machen will als Airlines für 300€-xxx€ zu verklagen, weil seine Mandanten eine RSV haben.

Wenn er tasächlich damit ausgelastet sein sollte, dann ist das ein ausgesprochen lukratives Geschäft, da er - wie seine Gegner - nur die passenden Textbausteine "ziehen" muss. Der Arbeitsaufwand und der Personalbedarf liegt dann nahe null.

Auch beim Anwalt ist der "Wert" des einzelnen Mandats nicht entscheidend. Die "goldene Nase" kann sich ein Anwalt mit der Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeitensachen verdienen. Sofern er massenhaft davon bekommt und er die Abläufe in seiner Kanzlei organisieren kann.
 
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Reaktionen: HONig und Maria

tomnikde

Erfahrenes Mitglied
27.03.2009
2.250
1
TXL
PEK-MUC-TXL

Wir sitzen ja gerade in PEK fest:-( Flug sollte um 13.20Uhr gehen- jetzt auf 18.30Uhr verschoben, da ein Teil ausgebaut wird. Dann wird entschieden ob geflogen wird. Eine Umbuchung wurde abgelehnt:-( Entscheidung um 18.30Uhr:sick: Angeboten haben Sie auf eigene Kosten nach HKG zu fliegen(n)


Wie sehen in so einem Fall die Rechte aus:confused:

Danke:kiss:
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
3. LBA anschreiben, 08/15 LH Antwort anfügen

4. LBA sagt entweder: 'da hast Du recht, LH meldet sich, wir haben Sie an ihre Pflichten erinnert' oder ein freundliches: 'Du spinnst, für so einen Quatsch mischen wir uns nicht ein, bezahl mal einen Anwalt'

Wie lange braucht das LBA i.d.R. für eine solche Antwort? Hab vor knapp 5 Monaten eine Antwort bekommen, dass meine Beschwerde eingegangen sei, danach hab ich von denen nichts mehr vernommen.
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
Ich habe 2mal Airlines verklagt, wegen annulierungen, beide Male verloren da die Anwaelte der Airline sich immer rausgeredet haben. Versuche auf jeden Fall das Ganze in einem Aussergerichtlichen Verfahren zu klaeren.

Ich habe einmal LH verklagt. Direkt nach Eingang der Klage bei LH bekam mein Anwalt einen Anruf von LH-Anwälten mit dem Inhalt, dass man doch sehr bedauern würde, dass es bis zu einer Klageeinreichung kommen musste. LH wäre bereit sich gütlich zu einigen, was allen Seiten ein langwieriges Gerichtsverfahren ersparen würde.

Zum Thema aussergerichtliches Verfahren: LH strebt an keinerlei Forderungen zu begleichen. Sprich man wartet bis Einreichung der Klage und je nach Rechtslage bietet man dann einen aussergerichtlichen Vergleich an oder strebt tatsächlich eine gerichtliche Entscheidung an.
 
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Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
Hi Martin,
vielleicht hilft es Dir wenn ich mein Vorgehen darlege. Ich werde aufgrund der Superantworten hier im Thread (Danke Jungs, Ihr seid großartig (y) ) einen weiteren Brief an die Airline verfassen in dem ich die Argumentation der Airline mit Zitaten aus den hier verlinkten EuGH Urteilen kontern werde und meine Bereitschaft um mein Recht zu kämpfen ausdrücklich machen werde.

Leider aus Erfahrung muss ich sagen, dass dies LH nicht beeindruckt. Schliesslich müssen die Anwälte bei LH ja auch ihre Daseinsberechtigung rechtfertigen. :)

Ansonsten freut sich die Kanzlei meines Vertrauens immer über Aufträge :)

Cheers,
t_no

Auf eingereichte Klagen kommt von der LH meist recht zügig eine Antwort. :D
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
39
www.vielfliegertreff.de
Auf eingereichte Klagen kommt von der LH meist recht zügig eine Antwort. :D

Das kann ich bestätigen. Als ich aufgrund einer unbefristeten Sperre meines Meilenkontos schließlich ultimativ mit Klage drohte, bekam ich am nächsten Tag einen Anruf einer freundlichen, kompetenten und verhandlungsbereiten Person (wer sonst immer nur mit dem "Kundenservice" zu tun hat, glaubt ja zunächst mal gar nicht, dass solche Menschen überhaupt bei LH arbeiten), und kurz darauf war mein Konto (und das einiger anderer Personen) wieder frei und alle in der Zwischenzeit aufgelaufenen fehlenden Meilen gutgeschrieben. (y)

Man fragt sich da dann ja schon, wieso man vorher monatelang auf eine Mauer des Schweigens stößt. :confused:
 

HSVT

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
1.006
26
Hallo,

ich möchte auch noch einen "kuriosen" LH Fall beisteuern:

- Flug AMS-HAM wurde gestrichen, weil die Maschine auf einer andere Route eingesetzt wurde (m.E. also definitiv mal keine "höhere Gewalt", sondern einfach operative Steuerung um die Maschine woander besser auszulasten)

- Umgebucht auf AMS-MUC-HAM. Geplante Landezeit in Hamburg genau 120 nach geplanter Ankunft des direkten Fluges. Tatsächliche Ankunftszeit in HAM etwa 145 Minuten nach der geplanten Ankunft des Direktfluges.

- LH hierzu angeschrieben, da dies doch 250 Euro Kompensation pro Person bedeuten sollte. Rückruf: Nein es zählt nur die geplante Ankunftszeit und 120 Min wären innerhalb der 2 Stunden Frist (sie zahlen erst ab 121 Min!). Verspätung des Ersatzfluges wäre irrelevant.

- LBA angerufen: Bekam die Antwort, dass die tatsächliche Zeit zählt (die Dame klang aber nicht sehr überzeugend).

- Noch mal LH angerufen und auf LBA verwiesen: Nein, es zählt die geplante Ankunftszeit. Dann hat man mir 8000 Meilen als Kulanzleistung angeboten. Ich wollte eine schriftliche Bestätigung um mich damit an das LBA zu wenden, dies wurde abgelehnt.

Nun will ich es mir mit LH ja auch nicht verderben, da sie sonst eine gute Airline sind, aber ich finde das schon ziemlich hartnäckig vom Customer Service, das kann kein Zufall sein.

Sollte ich vielleicht doch mal EuroClaim drauf ansetzen?
 
Zuletzt bearbeitet:

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Leider ist die EU-Verordnung nicht sehr genau formuliert an dieser Stelle:
Artikel 5, Buchstabe c), Abschnitt iii) besagt:
Artikel 5
Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen
Fluggästen
...
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf
Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei
denn,
...
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben
Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und
erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung,
das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor
der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel
höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen
Ankunftszeit zu erreichen.

Es ist jetzt die Frage, ob die Fluggesellschaft es dir tatsächlich schon ermöglicht hat, dein Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunft zu erreichen. Reicht es, um einen Zielort zu erreichen, den Flugplan daraus auszurichten, oder muss das Flugzeug tatsächlich 120 Min. später dort sein. (Ich persönlich würde ja letzteres vermuten)

Allerdings werden nach Artikel 5, Buchstabe a) Leistungen gemäß Artikel 8 angeboten:
Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen
Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen
gemäß Artikel 8 angeboten,

Und in Artikel 7 steht hierzu dann:
(2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige
Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten,
dessen Ankunftszeit
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder
weniger nicht später als zwei Stunden
...
nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich
gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen
die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 %
kürzen.
Hier steht "dessen Ankunftszeit" für den Ersatzflug und "planmäßige(n) Ankunftszeit" für den ursprünglichen Flug. Daraus würde ich ableiten, dass es sich beim Ersatzflug um die tatsächliche Ankunftszeit handelt und die Ausgleichszahlungen nicht halbiert werden brauchen. (Und ansonsten hättest du wohl Anspruch auf 50% von 250€)

Zum selber nachlesen: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:046:0001:0007:DE:PDF
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Es ist doch absolut logisch, dass nur die effektiven zeiten gelten und nicht die planmässigen. Planmässig sind keine Flüge verspätet !

Hier geht es ja auch nicht um einen verspäteten Flug sondern um die Frage, ob ein Ersatzflug es einem ermöglicht, innerhalb von 2 Stunden nach planmäßiger Ankunft des eigentlichen Fluges, das Ziel zu erreichen...
 

krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
4.130
128
49
HAM
www.outlet-reisen.com
Wie sieht es eigentlich aus, wenn man umgebucht wird, weil man mit dem ursprünglichen (verspäteten) Flug den Anschluss nicht mehr bekommen würde?

War bei mir so, dass gebucht war HAM-ZRH-MAN mit Swiss. Der Flieger des HAM-ZRH-Fluges war kaputt, durch die Verspätung (am Ende 1 1/2 Stunden) hätte ich ZRH-MAN nicht mehr erreicht. Dadurch wurde ich auf HAM-FRA-MAN umgebucht und war am Ende des Tages ca. 5 Stunden später in MAN.

Anspruch auf Kompensation? Oder nicht, weil der erste Flug ja "nur" 1 1/2 Stunden delay hatte?
 

Sunseeker

Erfahrenes Mitglied
08.09.2009
737
92
Wie siehts aus, wenn bei einem Zubringerflug aus Fra nach LHR für BA Longhaul der Pilot krank wurde und dadurch die Maschine verspätet los ist und somit der Anschlußflug in LHR nicht mehr zu bekommen war.

Jetzt kommt man mit mehr als 4 Stunden Verspätung am Zielort an (über 3500km), da man auf eine spätere Maschine in LHR umgebucht wurde.

Der Ersatzpilot musste aus LHR eingeflogen werden, daher die Verspätung von knapp 3 Stunden aus Fra.

Wie sieht ihr da? Gilt hier Höhere Gewalt, weil der Pilot krank wurde und FRA kein BA Hub ist, wo eine Ersatzcrew bereit stehen muss??
 

Sketho

Aktives Mitglied
19.04.2009
140
0
Habe auch ein kleines Problem wegen Flugverspätung und würde gerne wissen, was ihr davon haltet.

Hier eine kleine Zusammenfassung: War am verg. Samstag auf dem Weg von FRA nach Pune. Hatten beim Abflug schon 1 Stunde Verspätung, da irgendetwas mit der Maschine nicht stimmte. Als wir dann ca. drei Stunden in der Luft waren - genau über der Türkei - kam eine erneute Ansage des Piloten, der meinte, dass wir aufgrund desselben Problems, das wir in FRA hatte, wieder umkehren mussten. Ein Weiterflug nach Pune oder Mumbai würde nicht gehen, da dort das benötigte Ersatzteil nicht vorhanden wäre.

Wir sind dann also nach etwa 6 Stunden Flugzeit wieder in FRA gelandet und wurden dort auf die nächste Maschine nach Mumbai umgebucht. Flug nach Pune wäre nämlich erst wieder in zwei Tagen gegangen. Eine Nacht im Sheration-Hotel und dann gings am Mittag mit LH nach Mumbai.

Dort sollte ein Shuttle-Bus warten, der alle Paxe nach Pune bringt. Mir hat das nichts gebracht, weil ich in Indien ein Paket verzollen musste und das dauert dort ein paar Stunden. Der Shuttle wartet natürlich keine drei Stunden auf mich. Hatte deshalb hohe Telefonkosten und mein Hotel in Pune hat mir die erste Nacht belastet, weil ich dort nie aufgeschlagen bin. Musste dann in Mumbai neues Hotel nehmen. Alles in allem hatten wir eine Verspätung von knapp 24 Stunden.

Was steht mir in diesem Fall zu?

Danke und Gruß
 

ProvinzSenator

Erfahrenes Mitglied
28.01.2010
350
2
ETED ;-)
Habe auch ein kleines Problem wegen Flugverspätung und würde gerne wissen, was ihr davon haltet.

Hier eine kleine Zusammenfassung: War am verg. Samstag auf dem Weg von FRA nach Pune. Hatten beim Abflug schon 1 Stunde Verspätung, da irgendetwas mit der Maschine nicht stimmte. Als wir dann ca. drei Stunden in der Luft waren - genau über der Türkei - kam eine erneute Ansage des Piloten, der meinte, dass wir aufgrund desselben Problems, das wir in FRA hatte, wieder umkehren mussten. Ein Weiterflug nach Pune oder Mumbai würde nicht gehen, da dort das benötigte Ersatzteil nicht vorhanden wäre.

Wir sind dann also nach etwa 6 Stunden Flugzeit wieder in FRA gelandet und wurden dort auf die nächste Maschine nach Mumbai umgebucht. Flug nach Pune wäre nämlich erst wieder in zwei Tagen gegangen. Eine Nacht im Sheration-Hotel und dann gings am Mittag mit LH nach Mumbai.

Dort sollte ein Shuttle-Bus warten, der alle Paxe nach Pune bringt. Mir hat das nichts gebracht, weil ich in Indien ein Paket verzollen musste und das dauert dort ein paar Stunden. Der Shuttle wartet natürlich keine drei Stunden auf mich. Hatte deshalb hohe Telefonkosten und mein Hotel in Pune hat mir die erste Nacht belastet, weil ich dort nie aufgeschlagen bin. Musste dann in Mumbai neues Hotel nehmen. Alles in allem hatten wir eine Verspätung von knapp 24 Stunden.

Was steht mir in diesem Fall zu?

Danke und Gruß

Der volle Ersatz Deines tatsächlich entstandenen, unvermeidlichen und belegbaren Schadens.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Wie siehts aus, wenn bei einem Zubringerflug aus Fra nach LHR für BA Longhaul der Pilot krank wurde und dadurch die Maschine verspätet los ist und somit der Anschlußflug in LHR nicht mehr zu bekommen war.

Jetzt kommt man mit mehr als 4 Stunden Verspätung am Zielort an (über 3500km), da man auf eine spätere Maschine in LHR umgebucht wurde.

Der Ersatzpilot musste aus LHR eingeflogen werden, daher die Verspätung von knapp 3 Stunden aus Fra.

Wie sieht ihr da? Gilt hier Höhere Gewalt, weil der Pilot krank wurde und FRA kein BA Hub ist, wo eine Ersatzcrew bereit stehen muss??

Bei Einzelverspätungen unter 3 Std. (was lt. einem aktuellen BGH Urteil vom Schaden für den Kunden gleichzustellen ist mit einer Annullierung) besteht generell kein Anspruch auf Entschädigung, auch wenn hierdurch ein Anschluß verloren geht. Siehe hierzu auch BGH-Urteil: Keine Entschädigung für verpassten Anschlussflug - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Reise