EU Fluggastrechte / Annullierung

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bernieontheroad

Erfahrenes Mitglied
08.03.2010
286
0
VIE
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Hallo zusammen, Ich habe diese Woche folgendes erlebt:

Wollte am 1.12 von LJU nach VIE mit Adria Airways zurück fliegen, war rechtzeitig am Flughafen, eingecheckt um 14:55 wäre Boarding gewesen geplante Abflugzeit 15:25, Ankunft Wien 16:15.
Und dann ging wegen des schlechten Wetters (Schnee) das verschieben des Abfluges los, bis um ca. 17:00 der Flug komplett gecancelled wurde da der Flieger nie aus MUC wegkam.
Nachdem der letzte Flieger von LJU nach VIE komplett überbucht war wurde ich von Adria Airways über FRA nach VIE umgebucht.

LJU-FRA hätte um 19:25 weggehen sollen und um 20:50 in FRA sein sollen, Verlassen haben wir das Gate um 19:43 und sind erst um 20:07 weg da noch Enteisen,... und waren um 21:27 dann in FRA. Bis wir dann beim Gate waren (Außenposition-Bus) war es 21:45 und Gate B10

Mein Anschluss von FRA-VIE hatte um 21:15 Boarding und 21:45 Abflug, war auch ein wenig verspätet. Also mal ein Sprint B10-A26 was ja in FRA eine kleine Weltreise ist kam ich genau in dem Moment wo das Flugzeug vom Gate gezogen wurde dort an.

So nun in FRA gestrandet, zuerst zum Transit Schalter, die konnten mir nicht helfen, weitergeleitet zum Ticketschalter im Abflug. Dort war ich nicht der einzige mit solchen Problemen.

Nach 45min warten wurde ich nach LNZ umgebucht am nächsten Tag da mein nächster Termin dort war, wurde 70 Minuten mit einem Taxi gut 100km entfernt in ein Hotel gebracht. Ankunft 01:00 und um 06:00 wieder abgeholt.

Nächster Tag Flug FRA-LNZ mit LH auch 1,5 Stunden zu spät, wieder mal das Wetter und ein Hydraulik-Elektronik Problem.

Das ich in VIE einen Anschluss Flug der 55 min nach Ankunft LJU-VIE verpasst hatte ist die eine Sache aber das ich defacto gut 15-17 Stunden Verspätung hatte ist die andere Sache.

So kann ich für den ganzen Wahnsinn von Adria Airways eine Entschädigung verlangen ?

Vielen Dank für einen Rat.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
7
Wien
Ich verklage gerade die LH wegen des Pilotenstreiks und zu späte Umbuchung. Aber die eigenen Mutarbeiter sind im Einflussbereich der Firma. Schlechtwetter nicht, vorallem da der Flughafen ja alles organisiert. Das die LH so blöd war dich 70min durch die Gegend zu fahren und du effektiv nur 5h Hotelzeit hattest ist Zwar blöd aber gratis ist gratis, wenn es dir die Gerichtskosten von 100€ + Selbstvertretung/Anwalt wert sind eine unorganisierte Hotelnacht einzuklagen ...
Ich als ewiger Querolant würde es sein lassen, der Wille war ja da (Gratishotel + teures Taxi)
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
7
Wien
Du wurdest sogar auf ein anderes Ziel Umgebucht, mich wollten die [Blöden] während des Pilotenstreiks folgendes reindrücken: Sie müssen das Routing einhalten wie Ursprünglich gebucht (VIE-FRA-NRT), da VIE-FRA schon schwierig war wurde ich nach zögern auf OS VIE-NRT umgebucht hatte 3 Tage Verspätung und zwar mit Urlaubstageentgang.
 
Zuletzt bearbeitet:

bernieontheroad

Erfahrenes Mitglied
08.03.2010
286
0
VIE
Stimmt schon und die Lady von LH war wirklich sehr bemüht. Unangenehm nur der verlorene Flug von VIE nach KLU da ich diesen Termin komplett verschieben mußte...
 

MikeXRay

Aktives Mitglied
17.12.2009
144
0
BER
Hallo,

hätte mal ne Frage, die mich schon ne Weile beschäftigt und heute wieder aktuell wird: Wie sieht es mit Entschädigungen bei VDB aus wenn der Flug nicht wegen Verschuldens der LH sozusagen überbucht ist, sondern weil vorherige Flüge wegen Schnee gestrichen wurde. Konkret will ich nachher mit LH 213 von DRS nach FRA, der Flug nach FRA davor ist gestrichen. Ich könnte mir daher vorstellen, dass die Gäste aus LH211 mit LH213 nach FRA sollen, so 213 denn geht. Sollte es mehr Bedarf für Plätze auf LH 213 geben als Plätze da sind könnte mich dafür anbieten mit einem späteren Flug zu fliegen damit jemand anders mit kann. Da ich dann wohl ein paar Termine in FRA verpassen würde, würde ich das freiwillig aber nur verkraften wenn ich meine Studentenkasse dafür aufbessern kann ;) Lohnt es sich nachzufragen oder riskiere ich ohne Entschädigung ausgeladen zu werden?

Schöne Grüße,
 
K

kraven

Guest
Gehe ich recht in der Annahme aus, dass sich die EU-VO teilweise aushebelt?

Auf der einen Seite steht drin

Artikel 5
Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen
Fluggästen
[...]
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf
Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei
denn,
[...]
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben
Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und
erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung,
das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor
der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel
höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen
Ankunftszeit zu erreichen.

Sprich, komm ich unter 2h nach dem Flug an, gibts nix. Auf der anderen Seite:

(2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige
Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten,
dessen Ankunftszeit
[...]
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder
weniger nicht später als zwei Stunden oder
[...]
nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich
gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen
die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 %
kürzen.

Was stimmt nun?
 

donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
2.099
1
Berlin
vor dem Problem stand ich auch kürzlich. ich habe Artikel 5 "iii" aber so interpretiert, dass der Flug noch vor meiner Ankunft am Flughafen gecancelt wird. Da wir schon am Flughafen und eingecheckt waren, als unser Flug gecancelt wurde (bis dahin sollte er lediglich verspätet raus gehen), habe ich mal freundlich für die 50% (also 125 EUR je Person) bei der Fluggesellschaft angefragt. Antwort steht aber noch aus.

Edith: wir wurden dann umgebucht und waren weniger als 2 Stunden später am Ziel.
 
Zuletzt bearbeitet:

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Gehe ich recht in der Annahme aus, dass sich die EU-VO teilweise aushebelt?
... Was stimmt nun?
Ich sehe da keinen Widerspruch!

Bei einem durch die Gesellschaft zu verantwortenden Flugausfall (das derzeitige Wetter ist kein solcher Fall) regelt der Artikel 5 wann Zahlungen zu leisten sind.
In Artikel 7 wird die Höhe der Leistungen festgelegt.
Artikel 8 wiederum regelt die Wahl, die der Passagier (nicht die Airline!) hat.

Und die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 gibt es z.B. dann, wenn der Reisende nach Artikel 8 entscheidet, dass er nun überhaupt nicht mehr fliegen will (kann, muss)
Dann muss die Airline den Ticket-Preis erstatten und gemäß Artikel 7 eine Ausgleichszahlung leisten. Und diese darf nun gekürzt werden, wenn der Passagier aber mit weniger als 2 Stunden am Ziel gewesen wäre.

Wird hingegen die "Ersatzbeförderung" nach Artikel 8 gewählt, und dabei der Rahmen des Artikel 5 eingehalten, gibt es halt nix.

So verstehe ich das zumindest.
Ich lasse mich aber gerne belehren, wenn es schon jemand geschafft hat, trotz Flug auch noch eine Entschädigung zu bekommen.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
nachdem ich bis jetzt fast immer glück hatte und bei meiner einzigen annulierung sich die airline (lx) von sich aus sehr erkenntlich gezeigt hat bin ich ein claim anfänger.

wenn ich mir den text durchlese hab ich schon das erste problem, wie sieht es aus bei einer nicht eu airline aus (pc) die aus der eu abfliegt, besteht überhaupt ein anspruch? und wenn ja, der flug ging um 3h später in die türkei, also unter 1500km, gehe ich da richtig davon aus, dass mir die airline 125 euro zahlen muss? und wenn weiter ja, wie gehe ich am effektivsten vor?
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
ja, ich meine pegasus...

zusatzfrage, wir waren eine größere gruppe, wenn anrecht auf entschädigung bestünde, sollte besser jeder einzeln oder alle zusammen eine forderung stellen?
 

Maria

Erfahrenes Mitglied
12.08.2009
863
0
VENUSBERG
EU-Claim hingegen streitet sich wenns sein muss auch über Monate mit der Gesellschaft, kennt die genauen Ansprechpartner und weiss welche Behörden ggf. zu informieren sind.

Wie sind denn eure Erfahrungswerte mit EU-Claim? Wie lange dauert denn so ein Fall für gewöhnlich - von Bevollmächtigung bis zum Ergebnis?
 

irgend.jemand

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
455
0
PDF-Broschüren zum Thema Reiserecht

Auf den Seiten des Vereins für Konsumenteninformation gibt es zwei m.E. gute PDF-Broschüren des Österreichischen Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zum Thema Reiserecht.

Ganz aufschlussreich fand ich z.B. die Erklärungen der Unterschiede zwischen und Anwendungsbestimmungen zu Betreuungsleistungen, Unterstützungsleistungen und Ausgleichsleistungen ("Fliegen ohne Turbulenzen").

Anhang anzeigen Die_Koffer_sind_gepackt_01.pdf
Anhang anzeigen Fliegen_ohne_Turbulenzen_2010.pdf
 

bau

Reguläres Mitglied
12.03.2009
71
0
TXL
Anschlussflug außerhalb der EU gestrichen...

Anschlussflug außerhalb der EU gestrichen...

  • Gebucht ist auf ein Ticket ein Flug von FRA nach DEL und ein Anschlussflug von DEL nach BLR (Air India).
  • Anschlussflug wird gestrichen (Pax erfährt das ein Tag vor Abflug aus eigener Inititative, Flug war ca. 7 Tage vor Abflug noch im Reiseplan enthalten).
  • Umbuchung auf anderen Anschlussflug, Ankunft 19:10 statt 15:50 (also planmäßige 3:20 Stunden).
Greifen hier noch die EU-Richtlinien oder ist hier nix zu erwarten?
 

bau

Reguläres Mitglied
12.03.2009
71
0
TXL
Stimmt, das fällt dann ja unter Annulierung und nicht unter Nicht-Beförderung. Im letzeren Fall hätte ich wohl Anspruch auf 50% von 600 Euro.

Was ist denn, wenn ich tatsächlich durch weitere Verspätungen mehr als vier Stunden verspätet ankomme... gibt es dann was zu holen oder zählen nur planmäßige Ankunftszeiten.

Und ne andere Frage, was mache ich jetzt 6 Stunden in Delhi am Flughafen? Komme ich da als SEN in ne Lounge, oder liegt die im falschen Terminalbereich? Aber das ist wohl ein anderes Thema... werde ich mal an passender Stelle nachfragen.
 

tauchen35

Aktives Mitglied
21.03.2010
159
0
STR
Ich hatte im Dezember einen Mileagerun mit US Airways gemacht u. dabei die dt. Strecke FRA-LAX mit US Airways auf einem Ticket online gebucht und die andere telefonisch, wegen einem voucher bei US Airways. Der Res.agent, konnte wohl beide Buchungen nicht verknuepfen, da er einen Fehler im Buchungssystem hatte u. er - im Gegensatz zur online Buchung - einen falschen Preis vom Computer berechnet bekommen hatte, obwohl ich denselben telefonisch (da voucher) wie via online erhalten haette muessen. Da dieses Problem auch nach 75 Min. am Telefon nicht geklaert werden konnte, hatte ich nun 2 Reservierungen mit US Airways.

Auf beiden ist nun ein Flug annulliert worden. Bei dem Mileagerun also auf der Strecke LAX-Phoenix-PHL-SJU u. zurueck war das Flugzeug defekt, war erst 7 STd. verspaetet u. dann annulliert und auf dem Rueckflug, also LAX via PHL nach FRA war der Flughafen Fra wegen Schnellfall kurzfristig geschlossen u. wir hatten nicht genuegend Treibstoff um in STR zu landen. Der Pilot gab als Landegrund in Manchester "das Auftanken" an u. nicht den geschlossenen Flughafen FRA. Natuerlich haben wir danach keine Starterlaubnis mehr bekommen, sassen 8 Std. im Flugzeug ohne Essen etc. und "netterweise" wurden wir dann um 7 Uhr Abends statt 6 Uhr Morgens Landung in Fra in ein Hotel in Manchester gebracht u. das erste Essen nach 25 Std. gab es dann Abends ab 21 Uhr, wobei US Airways dann wohl "Tafelwasser" beim Essen als ausreichend ansah.
Von allen Fluegen waren alle verspaetet, 2 annulliert, 2x zu wenig Treibstoff an Bord u. einmal ein medical emergency, 2x in First der Sitz nicht verstellbar.
Die Frage ist nun, US Airways beruft sich wohl beim inneramerikanischen Ticket darauf bei der Flugannullierung darauf, dass ich zwar ab D geflogen bin, aber auf 2 unterschiedl. Tickets (dass dies die Schuld des Res.Agenten war, der mir nicht den korrekten Flugpreis wie Internet benennen konnte zaehlt hier wohl nicht) u. beim dt. Rueckflug auf das Wetter, obwohl der Landegrund Treibstoffmangel war u. nicht der geschlossene Flughafen. Wir haetten andere dt. offene Flughafen anfliegen koennen, hatten dafuer aber nicht genuegend Treibstoff an Bord (u. auch nicht genuegend Essen u. Getraenke). Wir sind dann mit 40 Stunden Verspaetung in Fra gelandet. Telefonate etc. gab's natuerlich auch keine.
Darf ich Euch bitte um eine Einschaetzung der Lage nach den Fluggastrechten fragen? Danke fuer Eure Hilfe!
 

djohannw

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
1.930
441
Zumindest nach der EU-Richtlinie sind beide Probleme nicht entschädigungspflichtig, da US Airways keine EU-Airline ist, und die Abflüge in beiden Fällen nicht in der EU waren. In sofern kann diese Richtlinie also nicht herangezogen werden, um darau einen Entschädigungsanspruch herbeizuführen.

Viele Grüße - Dirk
 

tauchen35

Aktives Mitglied
21.03.2010
159
0
STR
Hallo Dirk,

ich dachte es muesste entweder eine Eu Airline sein oder der Flug in der EU beginnen oder enden ("Entscheidend ist für die Anwendung der Verordnung, dass der Flug auf einem Flughafen im Gebiet eines EU-Mitgliedsstaates angetreten beginnt oder endet")

Vieleicht missinterpretiere ich das hier aber falsch!?

Theoretisch war es die Strecke FRA-LAX-SJU mit Zwischenstopps auf 2 Tickets, wobei bis zur Annullierung nirgends ein Stoppover gewesen waere, da immer unter 24 Std. Das Problem war nur, dass es auf 2 Tickets gebucht war.

Erstmals Danke fuer Deine Beantwortung meiner Frage,

Gruesse u. einen schoenen Abend!
 

SHOPAHOLIC

Reguläres Mitglied
14.08.2010
40
0
So, nun bin ich (leider) auch hiervon betroffen und bin nun am Stöbern wie ich zu meinem Recht komme. Folgendes ist mir passiert: Am 13.1.11 hatten wir einen Flug LUX-MUC-DXB mit LH angetreten. Während des Fluges von Luxemburg nach München kam eine Bordbegleiterin und teilte uns mit, dass der Flug nach Dubai wegen eines techn. Defektes gestrichen sei und wir bereits auf Emirates umgebucht wurden. Wir sollten uns nach Ankunft in MUC mit dem Bodenpersonal in Verbindung setzen. Da der Emirates Flug nur wenig von der LH abwich, regten wir uns auch noch nicht auf. Nach der Landung meldeten wir uns dann beim LH Service, dort teilte man uns mit, dass der Emirates-Flug voll sei, und wir dort nicht umgebucht seien. Sie bot uns ein einfaches Flughafenhotel an und einen Weiterflug am nächsten Morgen mit Swiss über Zürich. Uns blieb also nichts anderes übrig, als diese Nacht in München zu verbringen, der Einfachheit halber machten wir noch einen Online-Checkin, da wir ja eh nicht mehr an unsere Koffer durften.
Am nächsten Morgen erfuhren wir dann auf dem Flughafen, dass der Flug nach Zürich wegen techn. Defektes des Fluggerätes annulliert sei und wir wurden auf einen Flug mit Austrian AL über Wien umgebucht.
Uns ärgerte es schon, dass wir mit über 12 Stunden Verspätung dann letztendlich in Dubai ankamen. Wie gehe ich jetzt vor, habe an LH mal ne mail geschickt, aber ich denke, so ganz freiwillig werden die ja auch nicht zahlen wollen, oder?
Was ratet ihr mir?
Danke für eure Hilfe
 

asmallworld

Erfahrenes Mitglied
26.05.2009
1.587
0
MUC / VIE / ZRH
Uns ärgerte es schon, dass wir mit über 12 Stunden Verspätung dann letztendlich in Dubai ankamen. Wie gehe ich jetzt vor, habe an LH mal ne mail geschickt, aber ich denke, so ganz freiwillig werden die ja auch nicht zahlen wollen, oder?
Was ratet ihr mir?
Danke für eure Hilfe

Dürfte zwei Mal 600 EUR p.P. geben (LH Flug gestrichen, LX Flug gestrichen - hierbei zählt nicht die Entfernung zum Umsteigeflughafen, sondern zum Zielort). Ich würde dies bei LH und LX einreichen und ggf. EU Claim verwenden.