EU Fluggastrechte / Annullierung

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SXFTXL

Neues Mitglied
22.01.2011
1
0
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gibt es dann was zu holen

Sagt mal, geht´s noch? Seid Ihr alle vom Affen gebissen? Geht es nur noch darum?

Was ist mit der Sicherheit? Ich bin froh, wenn die Airlines einen Flieger am Boden lassen, der nicht 100% in Ordnung ist.

Diese vermaledeite EU-Verordnung, die irgendwann mal dazu gedacht war, den Airlines das hemmungslose Überbuchen zu vermiesen, wurde inzwischen auch auf technische Verspätungen ausgeweitet, was inhaltlich totaler Blödsinn ist. So war diese Verordnung nie gedacht. Die EU-Richter sollen sich lieber mit Themen befassen, die sie beherrschen, z.B. um den Krümmungsgrad der bulgarischen Gurke.

Und was ist aus Euch geworden? Früher habt ihr am Flughafen gesessen und bei Verspätungen gedacht "Sch... schon 3 Stunden". Heute sitzt ihr auch da und denkt "Geil, 3 Stunden". Ihr hört nur noch die Kasse klingeln.

Meine Erfahrungen (zugegeben, als HON gehen die ganz nett mit mir um) sind durchgehend positiv. Aber aus welchem vernünftigen Grund sollte denn eine Airline nicht nett mit mir umgehen. Es ärgert mich, wenn ich solche Floskeln wie "die haben mich nur mit Ausreden vertröstet" oder "ich erhielt nur in halbstündigen Abständen immer neue Informationen" höre. Wenn ihr doch "Vielflieger" seid, dann kennt ihr doch die Abläufe am Flughafen. Wenn also ein Mitarbeiter am Flughafen keine Informationen hat, oder diese nur nach und nach weitergeben kann, dann deshalb, weil im Hintergrund alle Räder laufen, um die Verspätung schnell aufzuholen. Ist doch logisch.

Ich zahle 99€ nach Rom. Komme ich 3 Stunden und eine Minute verspätet in Frankfurt an, will ich ABER SOFORT die 250€. Liebe LH, ich verspreche, ICH werde mich wegen so einer Pillepalle nicht bei Euch melden. Im Gegenzug versprecht Ihr mir, dass Eure Flugzeuge immer sicher ankommen...
 
Zuletzt bearbeitet:

flysurfer

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06.03.2009
26.000
39
www.vielfliegertreff.de
Also versprechen wird LH das sicher.
Aber wir wissen ja alle, was Versprechen bei LH wert sind.
Im Zweifelsfall war's ein Versprecher.

Aber natürlich hast zu Recht: Es geht hier zuallererst um Kompensationsmaximierung, deshalb sind 3 Stunden Verspätung geil und IDBs die Krönung jeder Fielvliegerkarriere.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
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11
EDLE 07
Liebe LH, ich verspreche, ICH werde mich wegen so einer Pillepalle nicht bei Euch melden. Im Gegenzug versprecht Ihr mir, dass Eure Flugzeuge immer sicher ankommen...
Das Problem:
Wenn Du Dein Versprechen brichst, kostets LH Geld.
Wenn LH dieses Versprechen bricht, kostets Dich das Leben. :sick:
 

SHOPAHOLIC

Reguläres Mitglied
14.08.2010
40
0
es sollte doch natürlich sein, dass die Fluggeräte sicher sind - davon gehe ich jedenfalls bei meinen Flügen aus, dennoch hatte ich mich doch eben drüber geärgert, dass ich erst abends in Dubai ankam. Ich hatte leider nur 4 Tage Dubai und hatte deswegen extra einen Flug über Nacht gewählt, damit ich was vom Tag habe. Bei knapp bemessener Zeit ist das schon wichtig. Es macht für mich auch durchaus einen Unterschied, ob ich morgens um 6:30 lande oder erst abends um 21:30; ich sehe es - falls ich eine Entschädigung von 600 ,- bekomme - als Entschädigung für einen verlorengegangenen Urlaubstag. Wenn man dann nur noch 3 Tage am Urlaubsort hat und deswegen nicht alles machen kann, was man sich vorgenommen hatte, so sollte dies bei den kostbarsten Tagen des Jahres schon auch mit eine Rolle spielen. Auf dem Heimflug ist mir das meist egal, da ich da eh immer noch 2 Tage z.H. einplane.
 

bau

Reguläres Mitglied
12.03.2009
71
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TXL
SXFTXL, ich weiss nicht, ob es an der Uhrzeit gelegen hast, dass du so nen Unsinn verzapft hast...

Wenn du meine postings gelesen haettest, dann haettest du gelesen, dass mir meine Airline einen Flug gestrichen hat. Das hat dazu gefuehrt, dass ich wesentlich spaeter als geplant an meinem Ziel ankomme. Und genau das ist durch die EU-Fluggastrechte abgedeckt und damit fuehle ich mich vollkommen im Recht, hier nachzufragen.

Dass mich meine airline zusaetzlich nicht informiert hat und mir nur unfreundlich eine Umbuchung ermoeglicht hat, fuehrt auch nicht dazu, dass ich gluecklicher werde. Dass meine Airline mir kein Durchchcecken des Gepaecks und noch nicht mal fruehzeitig die Bordkarten fuer den Anschlussflug ausstellen konnte und ich deswegen die Zeit in Delhi ueberhaupt nicht nutzen konnte, hat meine Zufriedenheit ebenfalls nicht gesteigert...

Andere Passagiere haben auf derselben Verbindung uebrigens vorab auch keine Info erhalten (und auch nicht online nachgeguckt). Selbst in FRA hat ihnen keiner Bescheid gesagt. Erst in DEL haben sie erfahren, dass sie nicht gleich weiterfliegen. Die mussten dann in DEL uebernachten, weil es keinen freien Platz mehr gab. Ich hoffe, dass sie dafuer eine ordentliche Entschaedigung erhalten!

Ich selber bin durch Verspaetungen dann 4 Stunden spaeter angekommen und habe dadurch einen netten Abend in meinem Urlaub verpasst. Kein wichtiger Termin, den haette ich niemals so knapp geplant. Aber trotzdem doof, aber wohl nicht entschaedigungsfaehig, da ich ja ohne die Verspaetung des Ersatz-Anschlussfluges weniger als 3h Verpaetung gehabt haette.
 

foobar

Neues Mitglied
05.03.2011
1
0
Ich habe eine kleine Meinungsverschiedenheit mit QR. Gebucht und geflogen wurde MUC-DOH-PVG. Der erste Flug war pünktlich, aber der Anschlussflug in DOH startete erst mit 4,5 Stunden Verspätung und kam ebenso verspätet in PVG an. Grund der Verspätung war eine "kurzfristige Fluggerät Änderung".

Laut QR besteht kein Anspruch auf Entschädigung nach 261/04, da der verspätete Flug außerhalb der EU gestartet sei. Man bietet mir aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht 50 € an, sofern ich eine Haftungsfreistellungs- und Verzichtserklärung bzgl. weiterer Schritte gegen QR abgebe.
Ich sehe das anders, schließlich habe ich einen Flug von MUC nach PVG gebucht, also aus der EU raus, und der Zwischenstop war bloß notwendig, weil QR die Route MUC-PVG nicht direkt bedient.

Wie seht ihr das?
 

PM2011

Erfahrenes Mitglied
10.02.2011
493
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Ich habe eine kleine Meinungsverschiedenheit mit QR. Gebucht und geflogen wurde MUC-DOH-PVG. Der erste Flug war pünktlich, aber der Anschlussflug in DOH startete erst mit 4,5 Stunden Verspätung und kam ebenso verspätet in PVG an. Grund der Verspätung war eine "kurzfristige Fluggerät Änderung".

Laut QR besteht kein Anspruch auf Entschädigung nach 261/04, da der verspätete Flug außerhalb der EU gestartet sei. Man bietet mir aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht 50 € an, sofern ich eine Haftungsfreistellungs- und Verzichtserklärung bzgl. weiterer Schritte gegen QR abgebe.
Ich sehe das anders, schließlich habe ich einen Flug von MUC nach PVG gebucht, also aus der EU raus, und der Zwischenstop war bloß notwendig, weil QR die Route MUC-PVG nicht direkt bedient.

Wie seht ihr das?

50 € halte ich für nen witz, wenn man dann so ne erklärung usw. abgeben soll; das bedeutet ja indirekt, dass man eigentlich von weiteren schritten ausgeht...

wenn du ganz normal muc-pvg gebucht hast, sollte meiner meinung nach 600 € fällig sein...
 

SHOPAHOLIC

Reguläres Mitglied
14.08.2010
40
0
Weiß denn von euch jemand, wie lang es ungefähr dauert bis LH auf eine Beschwerde reagiert bzw. ein Angebot macht? Hatte ja am 20.1.11 diese Beschwerde online verschickt wegen kurzfristigem Ausfall des Fluges und Umbuchung und somit erst Ankunft über 12 Std. später. Ich bekam zwar kurz drauf eine mail mit einer Nr. unter der diese Beschwerde bearbeitet wird, aber das ist ja nun auch schon fast 8 Wochen her.... Bin am Überlegen, ob ich nicht doch einen RA einschalte, habe eine Rechtsschutzversicherung. Was meint ihr - noch weiter warten?
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
Weiß denn von euch jemand, wie lang es ungefähr dauert bis LH auf eine Beschwerde reagiert bzw. ein Angebot macht? Hatte ja am 20.1.11 diese Beschwerde online verschickt wegen kurzfristigem Ausfall des Fluges und Umbuchung und somit erst Ankunft über 12 Std. später. Ich bekam zwar kurz drauf eine mail mit einer Nr. unter der diese Beschwerde bearbeitet wird, aber das ist ja nun auch schon fast 8 Wochen her.... Bin am Überlegen, ob ich nicht doch einen RA einschalte, habe eine Rechtsschutzversicherung. Was meint ihr - noch weiter warten?

Nach den Erfahrungen hier aus dem Forum und eigenen Erfahrungen lehnt LH wohl zur Zeit alle Forderungen ab. Angebote werden in Einzelfällen gemacht, meist aber erst nach Klageeinreichung.
 

2x4

Gesperrt
10.08.2010
44
0
Hallo an die Profis,
ich müsste euch einmal um Rat bitten.
Ich sollte am 19.02.2011 einen AF007 Flug von JFK - CDG wahrnehmen. Wir haben diesen extra wegen eines A380 gebuchtt.
Dieser wurde jedoch gecancelt, da die Maschine ausfiel und wir bekamen nach langer Wartei einen Flug 4 Stunden später zugeteilt.
Nun habe ich mit dem KLM/AirFrance Customercare Kontakt aufgenommen und man verweigert mir meine geforderte Ausgleichszahlung laut Fluggastrechtverordnung 261/2004.

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Hier die Stellungnahme seitens AirFrance:

Sehr geehrter Herr XXXXXX,
vielen Dank für Ihren Anruf. Mit Bedauern mussten wir von den Unannehmlichkeiten erfahren, mit denen Sie und Ihre Mitreisende Frau XXXXXX auf einer Ihrer letzten Reisen mit uns mit AF 007 von New York nach Paris Charles de Gaulle am 19. Februar 2011 konfrontiert wurden.

Laut unseren Aufzeichnungen konnte Ihr Flug AF 007 aufgrund eines unerwarteten technischen Problems nicht wahrgenommen werden.

Air France legt sowohl bei der Wartung ihrer Flugzeuge als auch bei den regelmäßig durchgeführten technischen Routineüberprüfungen strengste Maßstäbe an. Gewisse Defekte lassen sich jedoch nicht im Voraus erkennen, und oft ist es schwierig, die für die Untersuchung eines Defektes und die für die Reparatur benötigte Zeit im Voraus einzuschätzen.

Unsere Mitarbeiter am Flughafen haben ihr Möglichstes getan, die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten und die Ihnen und Frau XXXXX in einer solchen Situation vorgesehene Betreuung zukommen lassen. Dementsprechend wurde sie auf die nächst mögliche Flugverbindung umgebucht.

Es tut uns leid zu lesen, dass Ihnen trotz all dieser Maßnahmen Unannehmlichkeiten nicht erspart blieben. Jedoch möchten wir Sie an dieser Stelle darüber informieren, dass gemäß der europäischen Richtlinie 261/2004 Artikel 5.3 die ausführende Fluggesellschaft nicht verpflichtet werden kann Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn diese nachweisen kann, dass die Ereignisse auf außergewöhnliche Umstände zurückgehen, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. In diesem Zusammenhang müssen wir leider Ihre Forderung auf Erstattung ablehnen.

Es tut uns leid zu erfahren, dass Sie weitere Unannehmlichkeiten aufgrund von verspätet geliefertes Gepäck gehabt haben. Dieses Vorkommnis entspricht in keiner Weise dem Qualitätsservice den wir Ihnen anbieten möchten.

Als Zeichen unseres Bedauerns und für die entstandenen Unannehmlichkeiten und des guten Willens, freuen wir uns, Ihnen folgende Reisegutscheine über je 100,00 Euro für zukünftige Reisen mit Air France/KLM zu überreichen. Diese Gutscheine sind auf allen Flügen mit Air France und KLM 12 Monate gültig und können auf sämtliche Tarife (ausgenommen Sonder- und Spezialtarife) angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

S. Sereke
Air France - Customer Care

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Ist dies absolut korrekt oder soll ich der Sache dem Rechtsanwalt übergeben ? Es ist schon der zweite aufeinanderfolgende Transatlantik-Flug innerhalb von 6 Monaten.
Vielen Dank euch allen.
 

bau

Reguläres Mitglied
12.03.2009
71
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TXL
Europäischer Gerichtshof stärkt Fluggastrechte
Die Ausrede technischer Defekt greife daher nur dann, wenn die technischen Schwierigkeiten auf Umstände zurückzuführen seien, die nicht Teil der normalen Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und auch tatsächlich nicht von ihm zu beherrschen sind. Als Beispiele führt der EuGH "versteckte Fabrikationsfehler", "Sabotageakte" und "terroristische Handlungen" an. Aber auch eine durch Vogelschlag beschädigte Maschine könnte nach unserem Verständnis ein solcher außergewöhnlicher Umstand sein.


Fluggastrechte – Wikipedia
Airlines wenden häufig ein, die Verspätung sei durch ein sogenanntes „unabwendbares Ereignis“, zum Beispiel eine unvorhergesehene Beschädigung des Flugzeuges durch Vogelschlag wie in den Verfahren vor dem AG Königs Wusterhausen, eingetreten und daher fehle es am erforderlichen Verschulden. Schon 2009 hat aber das Kammergericht Berlin hierzu entschieden, dass dieses Argument dann nicht greift, wenn aufgrund fehlender Vorhaltung keine Ersatzmaschine organisiert werden kann (Az. 8 U 15/09 vom 03.06.2009). Auch laut Bundesgerichtshof (Urteil vom 12.11.2009) stellen technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeuges gelegentlich auftreten, für sich gesehen keine außergewöhnlichen Umstände dar, welche die Fluggesellschaft aus der Haftung entlassen. Das gilt selbst dann, wenn alle Wartungsarbeiten frist- und ordnungsgemäß ausgeführt wurden.

Du könntest also Recht haben... ob/wie Du recht bekommst ist wie immer was anderes.
 

doubleclicker

Reguläres Mitglied
11.03.2011
46
0
Auf der Strecke Palma-Düsseldorf musste ich wegen technischen Defektes einiger Sauerstoffmasken auf einem Air Berlin-Flug auf einen spätern (3,5h) ausweichen, dementsprechend stehen mir 250 EUR bei einer Entfernung bis 1500 km und 400 EUR über 1500 km zu.

gcmap gibt mir eine Luftlinie von 1342 km an, nach Rücksprache einer FB mit dem Kapitän war die tatsächliche Flugstrecke 1600 km. Was meint Ihr, welche Entfernung zählt nun?
 

wowo

Aktives Mitglied
23.01.2010
241
0
CGN
Hat jemand irgendwelche positiven oder negativen Erfahrungen mit airBaltic bzgl. Zahlung der Kompensation bei Flugstreichungen und FTCs gemacht?

Ich habe heute einen Anruf bekommen, dass ein Flug in drei Tagen etwa 6h später ankommt. Ein weiterer Flug in knapp zwei Wochen wurde gecancelt. Dazu habe ich airBaltic selber kontaktiert. In beiden Fällen könnte die Zahlung rechtens sein, die Frage ist, ob sie ohne Klage zahlen.
 

Scottsdale

Neues Mitglied
27.05.2011
5
0
DUS/PHX
Ich lese schon eine ganze Weile hier im Forum mit und möchte heute mal selbst etwas schreiben. Folgender Fall:
Ich war auf F gebucht 15.08.2009 mit BA59 von LHR nach CAP, Abflug geplant 19:20 Ankunft 08:00 jeweils Ortszeit.
Saß bereits 1 Stunde im Flieger, wir waren immer noch in Wartepositon. Plötzlich die Durchsage das sich der Abflug um weitere 2 Stunden verzögern würde. Damit hätte die Crew die erlaubte Arbeitszeit überschritten. Wurden ausgeboarded und im Hotel am Airport untergebracht, mittlerweile war es 22:00 Uhr. Abflug sollte dann am 16.08.2009 mit BA59A um 12:00 sein, tatsächlicher Abflug 14:30 Uhr, somit Ankunft in CAP 2:35 am 17.08.2011.
BA stellte sich stur, EU-Claim arbeitet daran seit September 2009. Ist das eigendlich normal?
 
Z

Zurich Flyer

Guest
Auf der Strecke Palma-Düsseldorf musste ich wegen technischen Defektes einiger Sauerstoffmasken auf einem Air Berlin-Flug auf einen spätern (3,5h) ausweichen, dementsprechend stehen mir 250 EUR bei einer Entfernung bis 1500 km und 400 EUR über 1500 km zu.

gcmap gibt mir eine Luftlinie von 1342 km an, nach Rücksprache einer FB mit dem Kapitän war die tatsächliche Flugstrecke 1600 km. Was meint Ihr, welche Entfernung zählt nun?


Es zählt die Luftlinie, nicht die effektiv geflogene Strecke
 
Z

Zurich Flyer

Guest
Ich lese schon eine ganze Weile hier im Forum mit und möchte heute mal selbst etwas schreiben. Folgender Fall:
Ich war auf F gebucht 15.08.2009 mit BA59 von LHR nach CAP, Abflug geplant 19:20 Ankunft 08:00 jeweils Ortszeit.
Saß bereits 1 Stunde im Flieger, wir waren immer noch in Wartepositon. Plötzlich die Durchsage das sich der Abflug um weitere 2 Stunden verzögern würde. Damit hätte die Crew die erlaubte Arbeitszeit überschritten. Wurden ausgeboarded und im Hotel am Airport untergebracht, mittlerweile war es 22:00 Uhr. Abflug sollte dann am 16.08.2009 mit BA59A um 12:00 sein, tatsächlicher Abflug 14:30 Uhr, somit Ankunft in CAP 2:35 am 17.08.2011.
BA stellte sich stur, EU-Claim arbeitet daran seit September 2009. Ist das eigendlich normal?


Seit September 2009?! Dann taugen diese EU-Claim-Fritzen aber auch nicht viel. Immerhin kassieren sie ja schöne grosse Sümmchen ein
 
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Reaktionen: ViennaFlyer

airliner79

Aktives Mitglied
15.06.2011
218
0
EDDP
Mich hats letztens leider auch getroffen bzw. gleich mehrfach: drei Flüge (verschiedene Tage) waren am Stück gestrichen, zweimal Wetter (das ist halt Pech und wirklich nicht von der Fluggesellschaft beeinflussbar), daß andere mal wegen Technik. Mein Flug ex FRA (innerdeutsch) hätte theoretisch kurz vor 7 Uhr starten sollen. Wenigstens wurde für den nächsten Flug eine größere Maschine eingesetzt, so daß ich wenigstens nicht bis zum Nachmittag warten mußte. Effektiv war ich dann dennoch knapp drei Stunden später als geplant in der Luft und entsprechen später auch zu Hause. LH hält sich nun bereits zwei Wochen mit der bekannten Standarderstinfo sehr bedeckt und es zuckt sich nichts. Der techn. Defekt dürfte auf keinen Fall höhere Gewalt gewesen sein, da die Kiste die ganze Nacht in FRA herumstand.

Soweit ich weiß muß LH dem LBA sämtliche internen Daten zur Verfügung stellen, damit diese die Rechtmäßigkeit meines Anspruchs prüfen können...dies bedeutet für LH zunächst erstmal einigen Aufwand, letztlich auch finanziell.

Nun meine Frage an die Wissenden: würde es die Bearbeitung bei LH beschleunigen, sobald das LBA sich einschaltet oder muß ich doch gleich einen RA einschalten (vielleicht kennt da jemand einen RA der sich mit der Materie auskennt, falls man doch den Klageweg beschreiten müßte).

P. S.: mein Unmut wird auch dadurch verstärkt, daß man sich mit der Bearbeitung einer Taxirechnung ebenfalls Zeit lässt bzw. mich dumm sterben lässt und null Info über den Stand der Dinge gibt.