EU Fluggastrechte / Annullierung

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franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.935
167
MUC
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Ich würde noch einmal nachverhandeln mit Hinweis auf 261 /2004 und dann abhaken. Allerdings würde ich auf Cash bestehen, Voucher auf Air Austral sind so ziemlich nutzlos, sollte man nicht noch einmal mit denen fliegen.

Ich hoffe wenigstens die Hotelnacht wurde von Air Austral übernommen?!?
 

fpeine

Erfahrenes Mitglied
26.09.2010
261
0
PAD
Danke für die Tips. Eine Beschwerde bei der DGAC fällt aufgrund meiner Französisch Kenntnisse aus ;)

Ich werde mal mit UU das diskutieren anfangen. Denn einen Voucher kann ich nicht gebrauchen, hatte nicht vor nachmals mit denen zu fliegen.

Und ja sie haben das Hotel bezahlt, war nur doof das mir niemand sagen konnte wann der Bus mich wieder abholt, da keine Verständigung möglich.
 
A

Anonym12392

Guest
Du kannst es mal mit flightright.de versuchen, die wollen halt ca. 30% Provision. Praktisch ist auf jeden Fall, dass du den technical sofort schriftlich bestätigt bekommen hast.
 

iandm

Erfahrenes Mitglied
04.04.2011
302
7
GRZ
Frage,

war gebucht auf GRZ-FRA-IAD-PWM
beim einchecken wurde mir mitgeteilt dass das grz-fra segment mehr als 3h verspätet sein wird,
da ich natürlich keinen flug mehr von FRA nach IAD oder irgendwohin nach USA/CAN "schaffen" konnte
wurde ich auf den nächsten Tag umgebucht somit kam ich ca. 19h später am Zielort an.
Funfact IAD-PWM Flug wurde auch storniert also wäre ich sowieso in IAD festgesessen

Welchen Anspruch kann ich geltend machen ?
 

Fanta2k

Erfahrenes Mitglied
09.08.2010
324
0
INN
Bin letzte Woche auch das erste mal in FRA wegen annullierter (technical) LH200 gestrandet.

Nachdem dies mein erster Fall in >150 LH Flügen ist, wohin richtet ihr die Beschwerden ? Post oder E-Mail ?
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
Bin letzte Woche auch das erste mal in FRA wegen annullierter (technical) LH200 gestrandet.

Nachdem dies mein erster Fall in >150 LH Flügen ist, wohin richtet ihr die Beschwerden ? Post oder E-Mail ?

An den Kundendialog. Post- als auch Mail-Adresse findest Du auf der LH Homepage. Viel Freude mit der Standardantwort. :D
 

krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
4.130
128
49
HAM
www.outlet-reisen.com
Bin letzte Woche auch das erste mal in FRA wegen annullierter (technical) LH200 gestrandet.

Nachdem dies mein erster Fall in >150 LH Flügen ist, wohin richtet ihr die Beschwerden ? Post oder E-Mail ?

Selbst wenn ein Rechtsanwalt ein Schreiben direkt an die Rechtsabteilung schickt, wird dieses vom Bertelsmann-Kundendialog in Gütersloh beantwortet! ("Wir haben Ihr Schreiben aus Frankfurt weitergeleitet bekommen...") Das zeigt die grenzenlose Ignoranz, die die Lufthansa selbst "Fachleuten" entgegen bringt. Die einzige Sprache, die die verstehen, ist die einer Klageschrift.
 
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scherrar

Erfahrenes Mitglied
30.05.2010
696
258
Erfahrungen KLM?

Ich habe gerade einen Anruf von einem Freund bekommen, dem mit KLM ein Entschädigsfall passierte (Zubringer nach AMS wurde gecancelled, Umbuchung via LHR, ausreichend Stunden Verspätung). Heute kam eine negative Email:
- VO nicht anwendbar (-> Quatsch, aber so passiert auch beim Kranich "VO nicht anwendbar bei Umsteigeverbindungen")
- Technical = höhere Gewalt (-> in Dtld. wurde jedenfalls untergerichtlich - soweit mir bekannt immer - dieser Argumentation nicht gefolgt).

Da es immerhin um 600€ geht und es ein guter Freund ist:

Hat jemand Erfahrungen mit KLM? Er hat natürlich keinen Status; Ticket war glaube ich auch nur Eco. Wird das was, wenn ich nachher noch das offizielle Bla mit dickem Briefkopf hinterherwerfe? Oder hilft auch hier nur der Klageweg? Möchte mich ungern mit mehreren sinnfreien Briefen aufhalten. Zur Not schicken wir eben gleich den Schriftsatz raus.
 

FlyingFreak

Erfahrener Praktikant
05.04.2009
4.462
3
Paris
VO nicht anwendbar wegen Umsteigeverbindungen hat mir letztens EUClaim erzählt. Demnach gibt es noch kein Urteil welches endgültig klärt ob zählt dass ein einzelner Flug die Mindestverspätung hat oder die gesamte Reise.
 

scherrar

Erfahrenes Mitglied
30.05.2010
696
258
Eine Entscheidung ist auch nicht nötig, da klar bestimmt. Es wird immer auf den - in der VO definierten - Begriff des Endziels Bezug genommen:

Bei Anschlussflügen: "Zielort des letzten Fluges", Art. 2 lit. h).

Ankunft am Zielort des letzten Fluges war über 6h verspätet.
 

PM2011

Erfahrenes Mitglied
10.02.2011
493
0
Ich habe gerade einen Anruf von einem Freund bekommen, dem mit KLM ein Entschädigsfall passierte (Zubringer nach AMS wurde gecancelled, Umbuchung via LHR, ausreichend Stunden Verspätung). Heute kam eine negative Email:
- VO nicht anwendbar (-> Quatsch, aber so passiert auch beim Kranich "VO nicht anwendbar bei Umsteigeverbindungen")
- Technical = höhere Gewalt (-> in Dtld. wurde jedenfalls untergerichtlich - soweit mir bekannt immer - dieser Argumentation nicht gefolgt).

Da es immerhin um 600€ geht und es ein guter Freund ist:

Hat jemand Erfahrungen mit KLM? Er hat natürlich keinen Status; Ticket war glaube ich auch nur Eco. Wird das was, wenn ich nachher noch das offizielle Bla mit dickem Briefkopf hinterherwerfe? Oder hilft auch hier nur der Klageweg? Möchte mich ungern mit mehreren sinnfreien Briefen aufhalten. Zur Not schicken wir eben gleich den Schriftsatz raus.

letztes jahr mai, cl-finale aus madrid, abflug war zu spät, anschluss in ams bei ca. 60 min. umsteigezeit verpasst, weiterflug erst 4-5 std. später möglich

vor wenigen wochen dann dank positivem gerichtsurteil 400 € + zinsen bekommen, ohne anwalt oder euclaim etc. wohl nur geringe chancen...
 
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franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.935
167
MUC
letztes jahr mai, cl-finale aus madrid, abflug war zu spät, anschluss in ams bei ca. 60 min. umsteigezeit verpasst, weiterflug erst 4-5 std. später möglich

vor wenigen wochen dann dank positivem gerichtsurteil 400 € + zinsen bekommen, ohne anwalt oder euclaim etc. wohl nur geringe chancen...

Bist du über einen Anwalt direkt oder über EUClaim gegangen? Ist das Urteil irgendwo einsehbar bzw. Aktennotiz? Dann könnte man sich bei ähnlich gelagerten Fällen darauf beziehen...
 

PM2011

Erfahrenes Mitglied
10.02.2011
493
0
Bist du über einen Anwalt direkt oder über EUClaim gegangen? Ist das Urteil irgendwo einsehbar bzw. Aktennotiz? Dann könnte man sich bei ähnlich gelagerten Fällen darauf beziehen...

bin über anwalt (rechtsschutzversicherung) gegangen, hat zwar ca. 1 jahr im endeffekt gedauert, aber war ein nettes zusätzliches urlaubsgeld für dieses jahr ;)

einsehbar scheint es leider (noch) nicht zu sein, habe zumindest online nichts gefunden


grund für verspätung war übrigens "erhöhtes verkehrsaufkommen", waren wohl die ganzen sonderflieger aus mailand und münchen...
 

Fanta2k

Erfahrenes Mitglied
09.08.2010
324
0
INN
Selbst wenn ein Rechtsanwalt ein Schreiben direkt an die Rechtsabteilung schickt, wird dieses vom Bertelsmann-Kundendialog in Gütersloh beantwortet! ("Wir haben Ihr Schreiben aus Frankfurt weitergeleitet bekommen...") Das zeigt die grenzenlose Ignoranz, die die Lufthansa selbst "Fachleuten" entgegen bringt. Die einzige Sprache, die die verstehen, ist die einer Klageschrift.

Hat auch so geklappt. 3 Tage nach email eine antwort vom Customer feedback das wegen technical nicht gezahlt wird, daraufhin eine etwas schärfere mail zurück. 2 Tage später die zusage das überwiesen wurde. ;)

Kurz und schmerzlos.
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
Hat auch so geklappt. 3 Tage nach email eine antwort vom Customer feedback das wegen technical nicht gezahlt wird, daraufhin eine etwas schärfere mail zurück. 2 Tage später die zusage das überwiesen wurde. ;)

Kurz und schmerzlos.

So jetzt müssen wir nur noch herausfinden was Dein Alleinstellungsmerkmal ist. Du gehörst zu den wenigen Kunden denen LH Kohle nach EU-Verordnung gezahlht hat ohne das sie verklagt worden wären. Oder hast Du eine Summe bekommen die niedriger ist als die gesetzlich vorgeschriebene?
 

Fanta2k

Erfahrenes Mitglied
09.08.2010
324
0
INN
250 Eur genau nach Verordnung. laut LH jedoch ohne Anerkennung der rechtspflicht sondern aus "kundendienstlichen Gründen" ;)

Alleinstellungsmerkmal ka. SEN mit 130 legs bis dato dieses Jahr.
 
Zuletzt bearbeitet:

Thaiflyer

vormals wolke1
06.04.2009
1.554
98
75
Thap Khlo/ Thailand
Bis zu 4150 Euro Schadenersatz bei Flugannullierung

EuGH-Urteil Passagierrechte!!(y)
Reisende können bei einer Annullierung ihres Fluges nach einem Gerichtsurteil weitergehende Schadenersatzansprüche geltend machen.
In bestimmten Fällen könne über eine Ausgleichsleistung für den materiellen Schaden auch eine Entschädigung für „immaterielle Schäden“ verlangt werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil.
Demnach haben Verbraucher bei kurzfristigen Flugannullierungen nicht nur etwa Anspruch auf Erstattung der Flugscheine und alternative Beförderung.
Laut Urteil steht ihnen auch weitergehender Schadenersatz als „individualisierte Wiedergutmachung“ von bis zu 4150 Euro zu. (Az: C-83/10)

EuGH-Urteil Passagierrechte: Bis zu 4150 Euro Schadenersatz bei Flugannullierung - Fliegen - FOCUS Online - Nachrichten
 

kalle

Erfahrenes Mitglied
19.01.2010
352
0
eine freundin, sehr flugunerfahren, sitz gerade in fra fest.

sie kam aus bkk - die ankunft verspätete sich nach ihrer aussage um ca 15 min.
dadurch hat sie ihren anschlussflug LH 034 nach bremen verpasst - der sollte um 7:15 uhr in bremen landen.
auf dem nächsten flug LH036 haben sie ihr keinen platz mehr gegeben - ausgebucht.
nun wurde sie auf LH038 gebucht - planmässige ankunft um 13:35 uhr.

verspätung also 6 std 20 min.

meine fragen:

was kann sie vor ort tun um für spätere versuche etwas geltend zu machen gewappnet zu sein. ich sagte ihr schon das sie zum lh counter gehen soll um nach cash zu fragen, das wollte sie aber nicht - sie ist leider sehr schüchtern und bat mich das zu regeln wenn sie wieder da ist.
was sollte man also auf jeden fall tun um hinterher möglichst viel in der hand zu haben - oder/und was könnte ich von hier aus für sie tun?

vielen dank
 
Zuletzt bearbeitet: