EU Fluggastrechte / Annullierung

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kalle

Erfahrenes Mitglied
19.01.2010
349
0
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achso...der Flug aus BKK war die TG 920
 

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
Teammitglied
08.03.2009
8.897
1.930
MUC
Durchgehendes Ticket oder zwei getrennte Tickets?
 

asmallworld

Erfahrenes Mitglied
26.05.2009
1.587
0
MUC / VIE / ZRH
durchgehendes ticket

Ihr stehen 600 EUR Kompensation zu. Mach einen Screenshot vom FRA Airport und Lufthansa.com (aktuelle Abflüge/Ankünfte) von sowohl der TG aus BKK als auch der LH nach BRE.

Würde es erst selber mit einem Brief zum LH Kundendienst nach Gütersloh probieren (oder Email). Falls dies nicht funktioniert dann an Flugverspätung Entschädigung - Flugausfall Entschädigung weitergeben. Habe mit denen sehr gute Erfahrungen gemacht. EU Claim würde ich meiden.
 

kalle

Erfahrenes Mitglied
19.01.2010
349
0
Würde es erst selber mit einem Brief zum LH Kundendienst nach Gütersloh probieren (oder Email). Falls dies nicht funktioniert dann an Flugverspätung Entschädigung - Flugausfall Entschädigung weitergeben. Habe mit denen sehr gute Erfahrungen gemacht. EU Claim würde ich meiden.

vielen dank.
das wäre meine nächste frage gewesen....an wen man sich überhaupt wenden muss...ticket wurde nicht über LH gebucht sondern US.
also:
us air-ticket...longehaul tg - weiterflug LH
 

asmallworld

Erfahrenes Mitglied
26.05.2009
1.587
0
MUC / VIE / ZRH
vielen dank.
das wäre meine nächste frage gewesen....an wen man sich überhaupt wenden muss...ticket wurde nicht über LH gebucht sondern US.
also:
us air-ticket...longehaul tg - weiterflug LH

Meines Wissens müsstest Du Dich an den Operating Carrier des ersten Fluges (TG) wenden. Würde mir die Mühe aber sparen und evtl. direkt an einen Anwalt oder Fairplane weitergeben.
 

kalle

Erfahrenes Mitglied
19.01.2010
349
0
BKK liegt außerhalb der EU, und TG ist kein in der EU ansässiger Carrier. Ergo: VO 261/2004 negativ. Hat doch keinen Sinn, den Leuten Hoffnungen zu machen, wenn man nicht wirklich weiß, wie's ausschaut.

ich ging bisher davon aus, daß es auch für flüge gilt die in die EU fliegen/ der EU landen
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
ich ging bisher davon aus, daß es auch für flüge gilt die in die EU fliegen/ der EU landen

...wenn es denn um eine Airline aus der EU geht (genauer: aus einem Staat, in dem die VO gilt - sei es kraft EU-Migliedschaft oder kraft ausdrücklicher Übernahme, wie z.B. in der Schweiz).

Art. 3 Abs. 1 VO (EG) Nr. 261/2004 meinte:
Diese Verordnung gilt
a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats,
das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen
Flug antreten;
b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen
der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von
einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem
Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen
des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie
haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und
Unterstützungsleistungen erhalten.

Aus Europa raus ja, umgekehrt meines Wissens nicht.

So ist es - für auswärtige Airlines. EU-Carrier haften in beide Richtungen.
 
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kalle

Erfahrenes Mitglied
19.01.2010
349
0
sorry, aber so richtig lässt mir das thema keine ruhe.

das hier die 261/2004 nicht greift leuchtet ja mittlerweile ein. (hätte ich mal bloss LH für sie gebucht LOL)

aber...wie sieht es mit der ersatzbeförderung aus ?

der nächste direktflug nach BRE war ja überbucht (genau so wurde ihr das auch schriftlich bestätigt) - somit wurde sie auf LH 38 gebucht und war schliesslich erst um 13:35 uhr in bremen.
das war auch die einzige option die ihr angeboten wurde.

hat LH hier ihrer pflicht genüge getan : nächster möglicher direktflug
oder wären sie verpflichtet gewesen dafür zu sorgen den passagier so schnell wie möglich zum zielort zu transpotieren? mal abgesehen davon das es ganz nett gewesen wäre.

mit diversen möglichen routings via MUC oder STR hätte sie theoretisch bereits um 8:55 Uhr in BRE sein können (alternativ um 10:10 uhr oder 12:05 Uhr)
 

blizzman

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
352
0
BKK, ZRH
die ankunft verspätete sich nach ihrer aussage um ca 15 min.
dadurch hat sie ihren anschlussflug LH 034 nach bremen verpasst
Was hatte sie dann für eine Umsteigezeit?

Was deine nochmalige Frage betrifft: Denke, das war's.
Vielleicht hätte sie bei intensiverem Nachfragen vor Ort eine Chance gehabt (z.B.Standby: Jemand anders taucht nicht auf und keine anderen Passagiere vor ihr auf der Liste. Ohne Status sehr unwahrscheinlich).
Aber hier noch eine Compensation herauszuholen ist kaum zu machen.
 
Zuletzt bearbeitet:

kalle

Erfahrenes Mitglied
19.01.2010
349
0
Was hatte sie dann für eine Umsteigezeit?


bei buchung 60 mins - nach abflugzeitänderung (ich vermute bei einführung des winterflugplanes) nur noch 45 mins.

Vielleicht hätte sie bei intensiverem Nachfragen vor Ort eine Chance gehabt (z.B.Standby: Jemand anders taucht nicht auf und keine anderen Passagiere vor ihr auf der Liste. Ohne Status sehr unwahrscheinlich).

sie stand , mit vielen anderen, auf der warteliste.
wie gesagt der flug war nicht nur ausgebucht, sondern überbucht - (und das wurde wörtlich so von LH bestätigt).

ich werde mich vermutlich im namen der dame an LH wenden und etwas auf die brause hauen. hier geht es dann vordergründig gar nicht um compensation. ich hätte einfach ganz gerne ne stellungnahme (ja, ich weiss - zeitverschwendung - aber ich habe zeit lol )
in diesem fall war, neben der verpätung, das "schlimmste" das sie am transferdesk noch dumm angepampt wurde das sie selbst schuld sei wenn sie so eine knappe connection bucht. das habe ich vor wenigen wochen erst von einem bekannten gehört. ich selbst habe anfang oktober in fra auch meinen anschluss verpasst - ich wurde zwar am flugzeug abgeholt und durch passkontrolle etc geschleust, aber der fraport mitarbeiter war der meinung das ich die maschine sowieso nicht erwische und machte von daher ansonsten keine anstalten einen beschleunigten transfer zu ermöglichen.
 

blizzman

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
352
0
BKK, ZRH
Den Ton der LH Dame kann ich nicht nachvollziehen. Aber recht mit der knappen Umsteigezeit hat sie (und eine Meinung die einem nicht passt kommt per se bei vielen pampig an) . Natürlich gibt es die MCT, aber ich persönlich würde für FRA für einen Langstreckenflug mit Connection nie nur 60 Minuten einplanen ( zumindest würde ich danach nicht noch meckern wenn es schief geht)!
In diesem Sinne: Vergiss es und nimm es als Erfahrung für die nächsten Flugbuchungen.
 

kalle

Erfahrenes Mitglied
19.01.2010
349
0
scheissegal ob die verbindung knapp war oder nicht. das personal hat nicht frech zu werden.
ich habe ja nix dagegen wenn ne schlagfertige antwort vom bodenpersonal kommt wenn da jemand steht und unverschämt wird, aber meine bekannte weiß überhaupt nicht wie man unverschämt wird (ja, das gibt es heute noch).
 

blizzman

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
352
0
BKK, ZRH
Ruhig Blut.
Ich war nicht dabei (und du ja auch nicht). Ich würde in so einem stressvollen Moment (für beide Seiten) den angeblich pampigen Ton einer Angestellten nicht mit der Goldwaage messen. Einen Fall von unmöglichen Verhalten einer LH-Angestellten hier zu kontruieren war bisher auch nicht dein Anliegen, oder?

Die Flugverspätung hat übrigens TG produziert...
 

kalle

Erfahrenes Mitglied
19.01.2010
349
0
Ruhig Blut.

don`t worry - war nie ruhiger.

Ich war nicht dabei (und du ja auch nicht)

das ist richtig....aber ich kenne meine freundin - und da es nun das zweite mal innerhalb kurzer zeit ist das ich von so einer reaktion des personals gehört habe war ich etwas verwundert.

Ich würde in so einem stressvollen Moment (für beide Seiten) den angeblich pampigen Ton einer Angestellten nicht mit der Goldwaage messen. Einen Fall von unmöglichen Verhalten einer LH-Angestellten hier zu kontruieren war bisher auch nicht dein Anliegen, oder?

diese stressvollen momente sind nunmal deren job - und "konstruieren" will ich wirklich nichts.


Die Flugverspätung hat übrigens TG produziert...


richtig, und das dieses thema ja bereits geklärt ist sollten wir den sräd vor weiterem OT verschonen.
 

Oli73

Erfahrenes Mitglied
26.03.2011
882
0
VIE oder 76K
Kollege sitzt in AMS fest und ich frage mich, was ihm zusteht - Ablauf wiefolgt:

Ursprünglich gebucht auf KL1279 heute morgen um 9:45, fand nicht statt wegen Nebels. Auf KL1281 waren vier freie Plätze und 15 Gäste, die von der ersten Maschine untergebracht werden mussten. Schlussendlich wurde er nicht mehr mitgenommen und hat jetzt ein Ticket für KL1285 um 15:15.

Da es sich bei der ersten Maschine um höhere Gewalt handelt, bleibt die Frage, ob der Anspruch auf Kompensationen ab Nichtmitnahme auf KL1281 in Kraft tritt oder nicht. Ich hoffe auf Hilfestellung durch die Spezialisten des VFTs in der Sache. :)
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.600
31
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Soweit ich das beurteilen kann, liegt hier dann kein Anspruch auf Kompensation vor. Denn er hatte ja kein Ticket für KL1281 und damit kein Anspruch auf Kompensation wg. Beförderungsverweigerung bei diesem Flug. Wohl aber hat er Anspruch auf Verpflegung während der Wartezeit.
Im Nachhinein gesehen wäre der Zug wahrscheinlich deutlich schneller gewesen... (ca. 2,5Std Fahrzeit)
 
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koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.882
27
Ich habe folgende Frage:

Eine Freundin von mir ist im Oktober von Düsseldorf via London Miami nach La Paz geflogen.
Aufgrund von angeblichen Treibstoff sparen musste sie den Flug 5 Stunden später nehmen.

Ist es jetzt schon zu spät für die Forderung?
Welche Airline muss den Schadenersatz zahlen wenn mehrere Airline am flug beteiligt waren?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Nein, verjährt wären etwaige Ansprüche nicht (unterstellt, Du sprichst vom Oktober diesen Jahres). Aber die Geschichte ist noch viel zu dünn. Auf welchem der drei Flugsegmente kam es zu der Unregelmäßigkeit? Was waren die gebuchten, was die geflogenen Flugdaten? Was ist mit den gebuchten Flügen geschehen? Usw.
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.882
27
Ich werde sie nochmal genau Fragen und es hier noch einmal detailiert beschreiben.
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.882
27


also es geht um den Flug von Miami nach La Paz.
Als Grund wurde Treibstoffmangel genannt,deswegen wurde der Flug nach La Paz mit dem Flug nach Santa Cruz zusammen gelegt.
In Santa Cruz mussten sie nochmal 2 Stunden warten,weil die Crew nochmal gewechselt werden musste.
Die Gesamt Verspätung belief sich bei Ankunft auf 5 Stunden

Den Anspruch muss ich dann bei AA stellen?
Gibts irgendwo ein Vordruck für das schreiben?
 
Zuletzt bearbeitet:

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
also es geht um den Flug von Miami nach La Paz.
Als Grund wurde Treibstoffmangel genannt,deswegen wurde der Flug nach La Paz mit dem Flug nach Santa Cruz zusammen gelegt.
In Santa Cruz mussten sie nochmal 2 Stunden warten,weil die Crew nochmal gewechselt werden musste.
Die Gesamt Verspätung belief sich bei Ankunft auf 5 Stunden

Den Anspruch muss ich dann bei AA stellen?
Gibts irgendwo ein Vordruck für das schreiben?
Da scheint ja in La Paz öfter mal vorzukommen, das da der Sprit ausgeht. Sieht mir eher nach höherer Gewalt aus:
21. September: http://photos.state.gov/libraries/bolivia/22433/ACSPDF/09202011Blockades Causing Fuel Shortage.pdf
12. Juli: http://photos.state.gov/libraries/b...7122001 - Blockades Causing Fuel Shortage.pdf