EU Fluggastrechte / Annullierung

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doubledecker

Erfahrenes Mitglied
16.06.2010
1.104
20
FMO
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Also im Augenblick k[..] mich die dauernden Annulierungen der LH echt an. (n)

Es vergeht keine Woche ohne Telefonat mit der Airline. Bislang gab es immer eine kulante Umbuchungsregelung mit annähernder Ankunftszeit wie geplant. Aber jetzt hakt es aus:

8.6. DUS-VIE LH 3092 Flugzeitenänderung Info am 20.10. von 12:50h auf 13:05 ist ja peanuts..., aber heute

8.6. DUS-VIE LH 3092 annulliert, autom. Umbuchung auf LH 3096 17:55h

LH weigert sich auf LH 6354 (Austrian) umzubuchen mit Abflug 10:05 weil Buchungsklasse (L) dort nicht mehr frei ist! Ansonsten ist der Flieger leer...

Ist das wieder ein neues Enhancement? Ist LH verpflichtet, mich auf den zeitnächsten Flug umzubuchen? ggf AB?
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.483
430
Natürlich sind sie das - ich habe auf MUC-CGN schon bei Ausfall von LH unter Verweis auf die EU-Verordnung AB bekommen.

Die Buchungsklasse ist vollkommen egal, das ist deren Problem.
 
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Reaktionen: doubledecker

doubledecker

Erfahrenes Mitglied
16.06.2010
1.104
20
FMO
Lass Dir die Broschüre mit dem Text zeigen und klatsch sie hin.

Die Richtlinien gelten nach meiner Interpretation nur für Annullierungen </= 14 Tagen. Hier handelt es sich ja um permanente künftige Annullierungen (hier Juni etc.). Ob da der Anspruch auf Umbuchung auf den "nächsten" Flug gilt, glaube ich erst mal nicht (gem Art 5/2: Wenn die Fluggäste über die Annullierung unterrichtet werden, erhalten sie Angaben zu einer möglichen anderweitigen Beförderung):confused:

Das Interessante finde ich, daß die Umbuchung bei einem vollintegrierten Partner im Code Share verweigert wird...
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.483
430
Du hast auf der einen Seite recht - irgendwie hatte ich nicht verstanden, dass es immer noch um den Flug in der Zukunft ging, sondern angenommen, dass der heute statt findende Flug zuvor mal verschoben und heute dann aber annulliert wurde.

Dennoch lese ich das so, dass Artikel 5 (Annullierung) auf Artikel 8 verweist, der wiederum explizit vom frühestmöglichen Zeitpunkt spricht.
 

abdibile

Reguläres Mitglied
26.12.2010
43
0
Nachdem ich jetzt hier schon den halben Tag suche und lese bin ich immer noch nicht schlauer als vorher.

Ich denke, ich habe einen klaren Fall eines Anspruchs wegen Verspätung bei Condor.

Was jetzt?

Lohnt es sich überhaupt selbst was zu schreiben oder zahlen die sowieso nur wenn sie Druck von Anwalt/Gericht bekommen?

Gibt es irgendwo ein Musterschreiben?

FInde ich irgendwo im Internet die offizielle Ankunfszeit des Fluges?

Wenn meine Kommunikation nix bringt, was ist dann die beste Alternative?

Einen Anwalt vor Ort suchen, der sowas womöglich noch nie gemacht hat?

Oder eine der hier immer mal wieder erwähnten Dienstleister beauftragen?

Über EUClaim liest man ja nicht viel positives in letzter Zeit, seeeehr langsam.

Sind fairplane.de, flightright.de oder Kostenlose Ersteinschätzung bei Flugproblemen besser?

Wenn ich jemanden auf Erfolgsbasis beauftrage, dann würde ich gerne den nehmen, der sich am besten reinhängt und nicht den erstbesten, der womöglich überlastet ist.

Danke für ein paar Tipps, wie amn hier am besten systematisch vorgeht!
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
Nachdem ich jetzt hier schon den halben Tag suche und lese bin ich immer noch nicht schlauer als vorher.

Ich denke, ich habe einen klaren Fall eines Anspruchs wegen Verspätung bei Condor.

Was jetzt?

Lohnt es sich überhaupt selbst was zu schreiben oder zahlen die sowieso nur wenn sie Druck von Anwalt/Gericht bekommen?

Gibt es irgendwo ein Musterschreiben?

FInde ich irgendwo im Internet die offizielle Ankunfszeit des Fluges?

Wenn meine Kommunikation nix bringt, was ist dann die beste Alternative?

Einen Anwalt vor Ort suchen, der sowas womöglich noch nie gemacht hat?

Oder eine der hier immer mal wieder erwähnten Dienstleister beauftragen?

Über EUClaim liest man ja nicht viel positives in letzter Zeit, seeeehr langsam.

Sind fairplane.de, flightright.de oder Kostenlose Ersteinschätzung bei Flugproblemen besser?

Wenn ich jemanden auf Erfolgsbasis beauftrage, dann würde ich gerne den nehmen, der sich am besten reinhängt und nicht den erstbesten, der womöglich überlastet ist.

Danke für ein paar Tipps, wie amn hier am besten systematisch vorgeht!

Wann der Flieger gelandet ist, ist für Deine Forderungen unerheblich. Entscheidender ist nachzuweisen, dass Du verspätet angekommen bist. Dann einen Brief an Condor schreiben auf die Verspätung verweisen und eine Entschädigung entsprechend EU-Verordnung fordern. Dieses wird mit 99% Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden und dann heisst es klagen oder EuClaim. Wo ich nicht ganz firm bin ist, ob Du bei einem Charterflug andere Ansprüche hast und ob Du diese ggf. beim Reiseveranstalter durchsetzen musst.
 

abdibile

Reguläres Mitglied
26.12.2010
43
0
Wie soll ich denn besser nachweisen, dass ich verspätet angekommen bin, als über die Zeit, wann der Flieger gelandet ist?

Eine Bestätigung vom Hotel oder wie?
 

abdibile

Reguläres Mitglied
26.12.2010
43
0
Super, danke für den Tipp! damit habe ich es hinbekommen.

Ankunftsverspätung ist 3:55

Was ich noch nicht ganz verstanden habe: Ist bei einem Langstreckenflug die Grenze 3 Stunden (lese ich hier im Foum öfter, kommt das aus einem Urteil?) oder 4 Stunden (so wie es in der Richtlinie steht als Anforderung für Betreuungsleistungen)?
 

abdibile

Reguläres Mitglied
26.12.2010
43
0
OK, da stehen die 4 Stunden bei längeren Flügen als 3.500 km für Betreuungsleistungen.

Aber das hier steht im EuGH Urteil:

sind die Art. 5, 6 und 7 VO dahin auszulegen, dass die Fluggäste verspäteter Flüge im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Fluggästen annullierter Flüge gleichzustellen sind, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von 3 h oder mehr erleiden, ihr Ziel also nicht früher als 3 h nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen.


Gelten diese 3 Stunden auch für längere Flüge als 3.500 km?

Bei mir sinds nämlich wohl 3:55 verspätete Ankunft
 

Nobbse

Reguläres Mitglied
25.09.2010
92
2
bis 1.500 km > 2 Std.
1.500 - 3.500 km > 3 Std.
über 3.500 km > 4 Std.
 
Zuletzt bearbeitet:

abdibile

Reguläres Mitglied
26.12.2010
43
0
Jetzt haben wir zwei Ausagen, die sich wiedersprechen.

3 oder 4 Stunden für Flüge über 3.500 km?

Weiß da jemand genaueres bzw. hat uellen?

Danke!
 

abdibile

Reguläres Mitglied
26.12.2010
43
0
Hier z.B. steht Entschädigung bei drei Stunden Verspätung:

Passagierrechte Flugreisen

So steht es auch im EUGH Urteil, aber ich habe keine Ahnung, ob sich das dort nur auf den konkreten Flug zwischen 1.500 und 3.500 bezieht.

Die gestaffelten Zeiten gelten laut Verordnung für Betreuungsleistungen.

Bin weiterhin sehr verwirrt und wäre für Aufklärung dankbar.
 

FlyingFreak

Erfahrener Praktikant
05.04.2009
4.462
3
Paris
Wenn die Airline trotz mehrfacher Mahnung nicht zahlt und man in ein Gerichtsverfahren gehen muss. Hat die Airline immer Falle eines Prozessgewinns des Passagieres, die Anwaltskosten des Passagiers zu tragen?