EU Fluggastrechte / Annullierung

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warinese

Erfahrenes Mitglied
28.10.2010
270
0
HAJ/MIA
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Gebucht wurde über Ebookers Deutschland. Das heißt ich könnte mich an UA in Deutschland wenden?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Aus meiner Sicht könnte sich eine Zuständigkeit über 21 ZPO begründen lassen. Aber machen wir uns nicht´s vor: Instanzgerichte tun sich damit schwer, die großzügige Rechtsprechung des BGH in solchen Fragen in der Praxis umzusetzen. So´n rheinländischer Amtsrichter, der Fluggastrechte nur vom Hörensagen kennt, schüttelt sicher erst mal mit dem Kopf, wenn er eine Klage gegen eine US-Airline vor sich hat und der Flug noch nicht einmal in der Nähe von Bonn stattgefunden hat. Vielleicht erst mal UA ein wenig nerven und darauf hoffen, dass sie ein akzeptables Angebot machen...
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Du kannst dich an UA in Deutschland wenden, wo das Ticket gebucht wurde ist für Ansprüche nach EU 261 unerheblich.

Die Anwendbarkeit der 261/2004 steht ja nicht zur Debatte. Die ist selbstverständlich anwendbar, weil der Flug ja ex EU erfolgte.

Hier geht´s allerdings um die internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts, konkret: die des Amtsgerichts Bonn. Und die bekommst du in dieser Konstellation - wenn überhaupt - NUR über das Reisebüro.
 
A

Anonym12392

Guest
Die deutschen Adressen ausländischer Airlines eignen sich aber schon mal, um böse Briefe vom Anwalt schreiben zu lassen (falls rechtsschutzversichert)
 
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S

Sun

Guest
Hier geht´s allerdings um die internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts, konkret: die des Amtsgerichts Bonn. Und die bekommst du in dieser Konstellation - wenn überhaupt - NUR über das Reisebüro.

Nö, hier ging es um die Frage ob warinese sich auch an UA in Deutschland wenden kann um zunächst selbst die Forderung geltend zu machen.
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.033
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Da es für den 29.09.12 keine weiteren Flüge mehr gibt, ist eine Umbuchung fü den gleichen TAg schwierig. Muss ich eine Verschiebung um einen Tag nach vorne oder hinten akzeptieren?

Als OK CGN-PRG-CGN aus dem Programm genommen hat, hat OK problemlos alle Gäste via AMS auf KL umgebucht. Sollte in deinem Problem ebenfalls kein Problem sein, anrufen, Alternative nennen. Sofern sie bockig sind auflegen und nochmal anrufen (und auch ein drittes mal probieren), irgendeiner macht die Umbuchung schon!
 

LH 056

Erfahrenes Mitglied
04.01.2012
7.290
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29
HAJ / FRA
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Eig. ist das etwas womit die Airlines rechnen müssen, fällt also meiner Meinung nach nicht unter höhere Gewalt, wie Nebel etc. Würde aber meiner Hand dafür nicht ins Feuer legen.
 
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umsteiger

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22.01.2012
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Berlin
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Weiß denn keiner, ob das ein außergewöhnlicher Umstand ist ?

Vielleicht ist die Frage einfach nicht ganz korrekt, denn Einwirkungen auf den Flugverlauf sind NIEMALS isoliert betrachte außergewöhnliche Umstände. Auch eine Vulkanaschewolke oder ein Fluglotsenstreik SIND keine außergewöhnlichen Umstände. Sie können aber außergewöhnliche Umstände BEGRÜNDEN. Es ist stets eine Gesamtschau erforderlich.

Was speziell eine Luftraumüberfüllung angeht, gibt es noch keine nennenswerte Kasuistik, geschweige denn eine BGH- oder gar EuGH-Entscheidung dazu. Wichtig wäre z.B. zu wissen, ob diese Überfüllung zur Annullierung oder nur zu einer Verspätung geführt hat. Wie sich sich konkret auf den Flug ausgewirkt hat etc.

Grundsätzlich ist es so, wie oben dargestellt: Dass ein Luftraum zeitweise überfüllt ist, ist fliegerischer Alltag. Er muss, zumindest wenn er sich im normalen Rahmen hält, von Fluggesellschaften bei der Flugplanung einkalkuliert werden. Passiert dies nicht, ist eben nicht nur der überfüllte Luftraum, sondern AUCH die unzureichende Planung ursächlich, weswegen schon deswegen eine Berufung auf Art. 5 Abs. 3 ausscheidet.

Auf der anderen Seite ist eine Luftraumüberfüllung ja mit einer administrativen Entscheidung der Flugsicherheit verbunden. Handelt es sich sich also um eine ganz außergewöhnliche Überfüllung mit einer entsprechend außergewöhnlichen Entscheidung, mag eine Berufung auf diese Norm greifen.

Aus empirischer Sicht, wenn deine Frage also auf die Wahrscheinlichkeit abzielt, mit der sich eine Airline erfolgreich auf eine solche Situation berufen kann, ist deine Frage so zu beantworten, dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass eine Airline mit einer solchen Begründung scheitern wird. Dies aber ohne Kenntnis der Gesamtumstände.
 
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skyflyer

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09.11.2010
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Bonn
Hallo,

könntet ihr bitte mal eure Meinung zu folgendem Fall geben:

Gebucht auf:

LGA - YYZ - DUS

Alles auf einem Ticket mit LH Ticketnummer. Erstes Segment operated bei AC.
LGA - YYZ wurde aufgrund Nebels storniert, daher umgebucht auf anderen Flug, der aber ebenfalls so verspätet war, dass der Anschlussflug nach DUS nicht erreicht werden konnte. LH hat mich dann auf die Maschine nach FRA umgebucht. Auf meinen Wunsch aber dann nicht weiter bis nach DUS sondern nach QKL. Jedenfalls bin ich, unabhängig ob DUS oder QKL als Endziel erst ca. 4 Stunden später angekommen.

Wie ist eure Einschätzung? Steht mir eine Ausgleichszahlung zu?
 

umsteiger

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22.01.2012
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Der Zeitverlust am Endziel ist vorliegend nicht das Problem. Allerdings findet die 261/2004 schlicht keine Anwendung, da Problem auf Außer-EU-Strecke aufgetreten ist. Keine Ausgleichszahlung.
 

coeln77

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
925
498
CGN
11.06.

LH2886 BER CGN 1150 1300 wurde annuliert

in der Buchung wurde ich automatisch auf

LH2888 BER CGN 1505 1610 umgebucht

ohne Info an mich.

Rückfrage bei der LH-Hotline zu meinem Wunsch mich auf den im LH Flugplan enthaltenen umzubuchen

4U8050 1035 - 1140

"Nicht möglich, die Kooperation 4U - LH wäre noch nicht so weit vereinbart, dass in so einem Falle auch auf diese Maschinen umgebucht werden kann?"

1) Storno und AB Zubringer buchen
2) Hartnäckiger Hotline-Repeat
3) andere Meinungen?
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.767
4.142
50
MUC
www.oliver2002.com
Ich bin neulich auf AB umgebucht worden, weil LH einfach noch nicht auf 4U zugreifen kann... ruhig nochmal anrufen und sagen das Du aus bestimmten Gründen den Flug gebucht hast und um 13h in CGN sein willst/musst und bittest auf 4U oder AB umgebucht zu werden.
 
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FL380

Erfahrenes Mitglied
18.02.2012
369
0
unter DOMEG
Verwandte flogen gestern 01.04. von HAJ nach AYT mit CAI786. Geplante Abflugzeit war 19:30. Tagsüber kam eine E-Mail das der Abflug schon um 19:00 Uhr wäre. Nach der Website von HAJ
Flug-Nr.Nach (Über)PlanErwartetTerminalCheck InStatusSMS-Service
CAI786Antalya - AYT 19:3022:25C20307-310Gestartet

Nach deren Information also nur 2:55h Verspätung = kein Geld
Bei Abflug 19:00 sind es 3:25h Verspätung

Welche Abflugzeit gilt und hat man Chancen auf Ausgleichszahlung?
 

FL380

Erfahrenes Mitglied
18.02.2012
369
0
unter DOMEG
Bei mir ist der Flug nur bis kurz vor AYT noch auf Reiseflughöhe getrackt. Sieht aber so aus als wären es keine 3h Verspätung sondern nur 2h ...min. (n)
 

coeln77

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
925
498
CGN
11.06.

LH2886 BER CGN 1150 1300 wurde annuliert

in der Buchung wurde ich automatisch auf

LH2888 BER CGN 1505 1610 umgebucht

ohne Info an mich.

Rückfrage bei der LH-Hotline zu meinem Wunsch mich auf den im LH Flugplan enthaltenen umzubuchen

4U8050 1035 - 1140

"Nicht möglich, die Kooperation 4U - LH wäre noch nicht so weit vereinbart, dass in so einem Falle auch auf diese Maschinen umgebucht werden kann?"

1) Storno und AB Zubringer buchen
2) Hartnäckiger Hotline-Repeat
3) andere Meinungen?

Nach Anruf des Service-Centers wurde wiederholt die Aussage getroffen, dass eine Umbuchung auf 4U oder AB nicht möglich sei, von der AgentIn wurde mir dann eine etwas abenteuerliche Geschichte erzählt, dass "so eine Umbuchung nur am Flughafen-Schalter durchgeführt werden könnte, ich soll es mal dort probieren" ... nach durchstellen zum Teamleiter wurde diese Aussage relativiert; "so gar nicht möglich". Er hat mir dann vorgeschlagen eine frühere Maschine nach DUS zu nehmen und hat mich auf diese umgebucht. An diese naheliegende Idee hatte ich gar nicht gedacht, könnte damit zu tun haben das ich coelner bin ;) . Ich bin zufrieden.
 

skyflyer

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
321
61
Bonn
Hallo, habt ihr Erfahrung, wenn ich eine Klage gegen Air Canada einreichen möchte, da diese sich weigert aufgrund einer fast 23h Verspätung 600 EUR Ausgleichszahlung zu bezahlen, wenn der Flug CDG - YUL - LGA war und ich bisher den Kontakt aber über das Büro in Frankfurt hatte? Wird das Amtsgericht Frankfurt dann die Klage nicht annehmen und auf Frankreich verweisen? Jemand Ideen oder Tipps? Vielen Dank und schöne Ostern!
 

FlyingFreak

Erfahrener Praktikant
05.04.2009
4.462
3
Paris
Beträgt die Zeit für Verspätungen jetzt eigentlich 2 oder 3 Stunden?

Ein von einem Forenmitglied empfohlener Anwalt hat mein Mandat abgelehnt, weil die Verspätung für einen Lufthansa-Flug LHR-MUC nur 2h 20min betragen hat. Da die Strecke <1500km ist, würde die Verspätung aber ausreichen oder irre ich mich?