Einen "Anspruch auf eine Bahnfahrkarte" gibt es nicht.
Du hast aber alle Ansprüche, die die 261/2004 für Annullierungen vorsieht. Insbesondere ist dir eine ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt anzubieten. Heißt: Beförderung ab dem Zeitpunkt des planmäßigen Abflugs mit dem geringsten Zeitverlust. Das wird im Zweifel auf einen ERSATZFLUG hinauslaufen. Der ist dir positiv von der Airline ANZUBIETEN. Tut die es nicht, muss sie dir den Schaden ersetzen, der dir dadurch entsteht. Das können die Mehrkosten für ein Ersatzticket sein - egal ob Bahn oder Flug. Auch könntest du ganz banal Erstattung der Flugscheinkosten verlangen, sollte ein Bahnticket im Ergebnis günstiger zu haben sein.
Und, auch wenn es dir darauf nicht ankommt, die Ausgleichszahlung wäre ebenfalls noch drin, jedenfalls wenn du nicht bis 14 Tage vor Abflug über die Streichung informiert wirst.