EU Fluggastrechte / Annullierung

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Christian K

Aktives Mitglied
14.10.2009
136
13
LON/GVA/BUD
Ich hätte mal eine rein hypothetische Frage und hoffe, dass mir vielleicht jemand helfen könnte: :)

Ich bin ende Woche auf einem Morgenflug von Genf nach Budapest mit umsteigen in Wien gebucht, alles auf einem Ticket, Klasse Eco, ich bin Senator.
Nun habe ich in Wien eine Umsteigezeit von lediglich 50 Minuten. Ich weiss vom lesen hier im Forum, dass dies locker ausreichen sollte. Doch gab es ja bekanntlich die letzten Tag ziemlich starken Schneefall welcher voraussichtlich auch bis zu meinem Flug anhalten wird und zu einige Verspätungen, speziell am Morgen, führte.

Nun ist meine Frage: wenn ich wegen wetterbedingter Verspätung meinen Anschluss verpasse, werde ich auf den nächsten Flug der soweit ich informiert bin erst am späteren Nachmittag umgebucht oder kann ich auf einen Taxi-Transfer hoffen?
Falls dies nicht gegeben ist würde ich selbstverständlich auf den Bus/Zug ausweichen...

Ich danke für eure Hilfe!
 

Frequent_Sailor

Erfahrenes Mitglied
23.02.2011
2.735
3
HAM
Und hier nun mein Fall mit Bitte um Stellungnahme von den Experten:

Gebucht war ATH-GVA-ZRH-HAM, geflogen wurde ATH-GVA-FRA-HAM mit über 3h verspäteter Ankunft in HAM.

Der Flug ATH-GVA war eine gute Stunde verspätet, dadurch wurde der Anschluss GVA-ZRH verpasst. Es hätte noch einen späteren Flug GVA-ZRH gegeben, somit wäre der Anschluss auf den gebuchten Flug ZRH-HAM noch möglich gewesen. LX lehnte dies in GVA mit der Begründung ab, dass diese Verbindung zu knapp für das Gepäck sei.

Hier nun die erste Frage, wie es bei verspäteten erstem Segment aussieht und dadurch der Anschlussflug verpasst wird.
Es gibt in diesem Thread den Link zu einem Urteil, der aussagt, dass die gesamte Strecke zählt. Auf mehrere Anfragen zu dem Thema in diesem Thread konnte ich leider keine Antwort finden. euclaim lehnt bei einem solchen Fall die Übernahme ab (mein Bruder hat es bei euclaim versucht als der Flug DUS-FRA verspätet war und dadurch der Anschluss FRA-PVG verpasst wurde. euclaim hat abgelehnt).

Die 2. Frage ist u.U noch interessanter:
Der Flug ATH-GVA war verspätet, da die Crew nicht rechtzeitig zum Flughafen kam (sie hatte in ATH übernachtet). Der Grund war ein unangekündigter Taxistreik. Die Crew kam dann 30 min nach geplantem Abflug leicht durchgeschwitzt am Flughafen an, da sie laufen musste. Natürlich war mit diesem Umstand nicht zu rechnen, aber ich habe es auch mit dem Taxi zum Flughafen geschafft. 2h vor Abflug gab es diesen Streik noch nicht. Wann der Streik genau begann, lässt sich nicht genau rekonstruieren. Laut Medien begann der Streik ca. 1 Stunde vor geplantem Abflug.
Was mit einem PAX in dem Fall passiert wäre ist klar - Pech gehabt! Aber wie sieht es bei der Crew aus?

Vielen Dank im voraus!
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.023
2.084
Wie hoch ist eigentlich die generelle Wahrscheinlichkeit bei einer Güteverhandlung gegen eine Airline vor Gericht erscheinen zu müssen?

Mich hat es bei einem AB-Flug (Delay um 5h) erwischt und nun darf ich knapp 600km für die 250 Euro dackeln... :eek:
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Public consultation on the possible revision of Regulation (EC) 261/2004 on APR

Ich hänge das mal hier dran, damit die Sache nicht gleich wieder in den Keller rutscht.

Die Kommission führt online eine Anhörung zu den Passagierrechten durch, an der sich jeder beteiligen kann: Transport: Public consultations - European commission

Wer sich schon einmal darüber geärgert hat, dass ihr oder ihm

  • die fällige Umbuchung verweigert wurde, weil "die ursprüngliche Buchungsklasse" nicht mehr verfügbar war, obwohl es nur darauf ankommt, ob in dem nächsten verfügbaren Flug noch ein Sitzplatz frei ist,
  • nur eine Umbuchung auf einen anderen Flug derselben Linie angeboten wurde, obwohl die Konkurrenz einen viel früher ans Ziel bringen würde,
  • die fällige Ausgleichszahlung mit offenen Lügen und unter Missachtung der Rechtsprechung von EuGH und BGH verweigert wurde,
  • die Passagierrechte verweigert wurden, weil mehrere Carrier an der Beförderung beteiligt waren, die sich alle für unzuständig erklären,
  • die Kompensation für ein unfreiwilliges Downgrade verweigert wurde,
  • die Passagierrechte verweigert wurden, weil es sich "nur" um ein Meilenticket handelte,
  • usw. usf. etc. pp.

kann seinem Unmut nun quasi im Vorzimmer des Verordnungsgebers Luft machen. Viel Spaß!
 

LH 056

Erfahrenes Mitglied
04.01.2012
7.290
0
29
HAJ / FRA
instagram.com
Ich hab dazu mal eine Frage:
Durch die Pleite von C9 wurde natürlich auch mein LH Codeshare Flug nach Bern gestrichen. LH hat mich daraufhin nach ZRH umgebucht. Auf meine Nachfrage hin, dass LH eig. auch für die Bahnkosten von ZRH nach Bern aufkommen muss, wurde diese negativ beantwortet.
Ist dies korrekt, oder habe ich Anspruch auf eine erstattung der Ticketpreise von ZRH nach Bern?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Ich hab dazu mal eine Frage:
Durch die Pleite von C9 wurde natürlich auch mein LH Codeshare Flug nach Bern gestrichen. LH hat mich daraufhin nach ZRH umgebucht. Auf meine Nachfrage hin, dass LH eig. auch für die Bahnkosten von ZRH nach Bern aufkommen muss, wurde diese negativ beantwortet.
Ist dies korrekt, oder habe ich Anspruch auf eine erstattung der Ticketpreise von ZRH nach Bern?

Natürlich hast Du den Anspruch. LH hat sich ja verpflichtet, Dich nach Bern zu transportieren, nicht bloß nach ZRH. Genau genommen hast Du sogar Anspruch darauf, dass LH Dir ein Zugticket stellt, ohne dass Du in Vorleistung trittst. Aber wie immer wird sich die dumpfe Macht am anderen Ende der Strippe davon kaum beeindrucken lassen.
 

LH 056

Erfahrenes Mitglied
04.01.2012
7.290
0
29
HAJ / FRA
instagram.com
Natürlich hast Du den Anspruch. LH hat sich ja verpflichtet, Dich nach Bern zu transportieren, nicht bloß nach ZRH. Genau genommen hast Du sogar Anspruch darauf, dass LH Dir ein Zugticket stellt, ohne dass Du in Vorleistung trittst. Aber wie immer wird sich die dumpfe Macht am anderen Ende der Strippe davon kaum beeindrucken lassen.

Dacht ich mir auch schon. Ich hab zwar beim Gespräch mit der Hotline schon gesagt, dass eig. ja ein Beförderungsvertrag nach BRN besteht. Da meinte dann der Herr, dass das nicht das Problem von LH wäre, da ja C9 pleite gegangen ist. Da es aber ein Codeshare der LH ist, kam mir das schon komisch vor. Ob ich mich wegen der Sache in HAJ an den Schalter wenden soll?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Wenn LH der Partner flöten geht, betrifft Dich dies als Kunde der ein LH Produkt kauft, überhaupt nicht. Also nochmals schriftlich fragen. http://www.lufthansa.com/us/en/Feedback?feedbackType=FBCA Der Ticketschalter in HAJ kann auch helfen.

Das ist so natürlich nicht richtig. Fluggastrechtlich stehst du sogar besser da, wenn du ein C9-Ticket op by LH erworben hast.

So aber, also auf LH-Ticket mit op by C9, tritt letztlich Unmöglichkeit mit der Folge ein, dass dir die Ticketkosten zu erstatten sind. Alles andere darüber hinaus wäre Kulanz.
 

olisch

Erfahrenes Mitglied
16.04.2009
2.053
38
HAJ
Ich bin gerade verwirrt ... ich habe im November 2011 einen Flug HAJ - PRG - HAJ mit OK für den Zeitraum 29.09.12 - 03.10.12 gebucht. Nun habe ich per Zufall festgestellt, dass offensichtlich die Strecke HAJ - PRG Samstags nicht mehr geflogen. Dementsprechend kann ich bei checkmytrip folgendes nachlesen:

9115 - Hinweis: Die Fluggesellschaft hat einen oder mehrere der von Ihnen ausgewählten Flüge storniert. Für diese Reservierung kann kein Ticket ausgestellt werden. Bitte ändern Sie Ihre Reservierung oder wenden Sie sich an Ihren Reisevermittler. (9115)

Da es für den 29.09.12 keine weiteren Flüge mehr gibt, ist eine Umbuchung fü den gleichen TAg schwierig. Muss ich eine Verschiebung um einen Tag nach vorne oder hinten akzeptieren?

Auf der Website des Luftfahrt Bundesamt - Homepage - Annullierung kann man dazu lesen, dass die Flugscheinkosten rückerstattet werden können oder eine "anderweiteige Beförderung" einfordern kann. Kann mich mal jemand aufklären, was mit dieser anderweitigen Beförderung gemeint ist (und ob es das in meinem Fall überhaupt zum Tragen kommt).

Über weitere sachdienliche Tipps, wie ich am 29.09.12 dann nun doch noach nach Prag komme, wäre ich dankbar.
 

LH 056

Erfahrenes Mitglied
04.01.2012
7.290
0
29
HAJ / FRA
instagram.com
Versuch umzubuchen mit KLM oder AF via AMS/CDG nach PRG, dann wäre dies innerhalb von Skyteam. Ansonsten mit *A, allerdings glaub ich nicht, dass OK dich darauf umbucht.
 

Flymaniac

Erfahrenes Mitglied
05.03.2010
1.944
172
Ryanair hat meinen Flug storniert.
Abflugtermin wäre der 12.03. gewesen. Ryanair hat am 02.03. den Flug anulliert und mir die Erstattung angeboten oder ich kann im ganzen Streckenetz umbuchen. Beides hilft mir wenig.

Der Flug ist unter 1500 Km. Kann ich mir das Erstatten lassen und die Entschädigung von 250,- fordern ?
 

warinese

Erfahrenes Mitglied
28.10.2010
270
0
HAJ/MIA
Hallo,

da ich von jeder Person und jeder Internetseite eine andere Antwort bekomme, möchte ich meinen Fall nochmal hier schildern.

Gebuchte Verbindung:
09.02 DUB-LHR BD126 10:45-12:05
09.02 LHR-SFO BD4491 13:35-16:26 (annuliert!)

tatsächliche Verbindung wegen Umbuchung:
09.02 DUB-ORD EI125 13:00-15:30
09.02 ORD-SFO UA907 17:21-20:16

Zusatzinfos: Die Umbuchung wurde erst nach dem Boarding bei BD126 in DUB mitgeteilt und wir mussten das Flugzeug wieder verlassen. Das Ticket war durchgängig von British Midland.

Kann ich was zurückfordern? Wenn ja, wieviel? von wem und wie setze ich die Forderung am durch?
 

markusklar

Erfahrenes Mitglied
10.04.2010
2.982
41
360$ zahlen und dann noch 600€ wollen :)
was haben sie gesagt, wieso der Flug annulliert wurde
 

warinese

Erfahrenes Mitglied
28.10.2010
270
0
HAJ/MIA
(y)

Einige Airlines machen es ja auch nicht anders. Erst streichen und dann die Passagiere im Stich lassen ;)

Ein Grund wurde nicht genannt. Im Internet war aber zu sehen, dass das Flugzeug noch unterwegs nach SFO war (ein Tag vorher).
Ich glaube es stand was von Wartung drin. British Midland war heillos überfordert, weil es von United wohl keine Informationen gab. Wir wären ja auch fast in Heathrow gelandet, wenn United nicht noch kurz vor Ablfug in Dublin angerufen hätte.

Bei Fightaware ist der Flug nicht gelistet :(
 
Zuletzt bearbeitet:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Kann ich was zurückfordern? Wenn ja, wieviel? von wem und wie setze ich die Forderung am durch?

Dem Grunde nach völlig unproblematisch. Dir stehen die 600 Euro zu. Zahlen muss das ausführende Luftfahrtunternehmen, also die Airline, die den ANNULLIERTEN Flug tatsächlich ausführen sollte.

So weit so leicht. Die Kohle zu bekommen, ist deutlich schwieriger. Gerichtsstand ist u.a. Dublin - jedenfalls wenn du nicht gerade über ein deutsches Reisebüro gebucht hast.