EU Fluggastrechte / Annullierung

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warinese

Erfahrenes Mitglied
28.10.2010
270
0
HAJ/MIA
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Das jeder am liebsten auf den anderen verweist, ist ja nichts neues. Dir muss klar sein: Ansprüche aus der 261/2004 IMMER an die ausführende Airline. Also nicht locker lassen! Ebooker kannst du getrost außen vorlassen.

Der Rückflug VIE-HAJ wurde jetzt storniert. Allerdings war eine Einzelstorno nicht möglich. AirBerlin konnte nur den Hin- und Rückflug kostenfrei stornieren. Gibts dafür Erklärungen?
Die Mitarbeiterin wollte mir die Begründung vom Teamleiter leider nicht sagen und stellte mich vor die Wahl der Komplettstornierung oder gegen Gebühr den Rückflug zu stornieren. Folglich habe ich mich für die Komplettstorno entschieden und den Hinflug nochmal gebucht, obwohl mir das total schwachsinnig vorkommt.

Warum storniert die Airline nicht einfach nur den Rückflug?
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Die Airline wirf schon ihre Gründe haben. Aber das hüpfende Kommar ist doch, dass dies DEINE Entscheidung hätte sein müssen, die von AB bedingungslos zu akzptieren war.
Ich hätte auch darauf beharrt, dass das Angebot so nicht läuft - die Fluggastrechte sind kein Wunschkonzert der Airline (erst recht nicht, wenn sowas Unnachvollziehbares dabei raus kommt).
 

ilhayahelwa

Erfahrenes Mitglied
30.12.2010
498
1
VIE/AKL
Hat hier jemand aktuelle Erfahrungswerte mit der SWISS?

Habe meine Bitte um Kompensation bei der Swiss vor zwei Wochen via das entsprechende Webformular eingereicht - bis heute keine Reaktion.
Daher dann vor einer Woche das Schreiben wortident noch mit der Post nach Basel geschickt.
Bisher ebenfalls noch nichts gehört.

In welchem Zeitraum ist da normalerweise mit der ersten Antwort zu rechnen?

Lt. Schweizer BAZL hätte die Swiss wohl grundsätzlich 6 Wochen für die Antwort Zeit. Andere Fluglinien (zb. BMI) haben mir die erste Textbausteinantwort hingegen schon drei Tage später geschickt.

Danke!
 

kaninchen

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
408
0
Die Airlines versuchen leider immernoch sehr oft,sich rauszureden.Das war meine Erfahrung bzw.hat man so generell oft den Eindruck.Man darf nicht locker lassen.
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.934
166
MUC
Auch mehrfachposten hilft hier nicht weiter.

LH-AGB:

Da die LH dein Vertragspartner ist, hast du natürlich auch Ansprüche gegen sie. Möglicherweise aber halt nicht aus der EU-VO.

Auf welcher Grundlage? Entscheidend ist immer der op. Carrier (hier United).

Vor ort wäre das beste gewesen LH anzurufen... im Nachinein gibts nur ein 'sorry', UA wird dir wohl die Hotelkosten erstatten und einen Voucher über 300$ schenken.

Das ist wohl richtig.

Hotelkosten musst du bei Weather in den USA selber tragen. Vielleicht bekommst du bei hartnäckigem Nachfragen einen Discount Voucher für den nächsten Flug, das war's!

Siehe auch meine Erfahrungen hierzu:

http://www.vielfliegertreff.de/showthread.php?t=23294
 
Zuletzt bearbeitet:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Auf welcher Grundlage? Entscheidend ist immer der op. Carrier (hier United).


Das stimmt so nicht. Es ist in der Tat so, wie bobbele es geschrieben hat:

Bei Ansprüchen aus der EU-VO 261/2004 ist der Anspruchsgegner (fast) immer das ausführende Luftfahrtunternehmen.

Wenn aber wie hier nur schuldrechtliche Ansprüche in Betracht kommen, bestehen diese gegenüber dem VERTRAGSPARTNER.
 
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franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.934
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MUC
Danke für die Info, das war mir so nicht bewusst. (y)

Damals war ich aber eh' auf UNITED Ticket-Stock unterwegs, daher hätte das wohl nichts geändert...
 
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olisch

Erfahrenes Mitglied
16.04.2009
2.053
38
HAJ
Ich habe durch eine Flugstreichung eines LH-Flugs eine Hotelreservierung nicht wahrnehmen können. Da die Hotelrate nicht stornierbar war, würde ich mir jetzt die Hotelkosten gerne erstatten lassen. An welche LH-Adresse muss ich denn nun meine Unterlagen senden? Auf der LH-Seite finde ich nur die Adressen der Flughafenbüros.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
139
Mir hat AF einen Rückflug von HKG um einen Tag nach vorne verlegt, der urspünglich gebuchte findet laut Flugplan nicht mehr statt. AF muss mich ja so umbuchen, dass sich die Abflugs- und Ankunftszeit nicht zu stark verändert. Kann ich mir nun auch einen anderen Abflug- und Ankunftsflughafen aussuchen, bei dem die Zeiten wieder passen würden?
Wenn über expedia gebucht muss ich mich an die wenden? Bei denen stehen noch die alten Flugdaten in meiner Itinerary, bei AF selbst stehen aber die neuen Daten.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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Wenden musst du dich an das ausführende Luftfahrtunternehmen. Über wen gebucht wurde, spielt fluggastrechtlich keine Rolle.

Die andere Frage ist so pauschal nicht zu beantworten. Fakt ist: Du bis ersatzweise zu befördern und dir ist ein Angebot für eine ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt anzubieten. Wird dir ein solche Angebot nicht gemacht, obwohl dies möglich wäre, macht sich die Airline schadensersatzpflicht. Du bist also nicht etwa verpflichtet, eine bestimmte Route einzuhalten. Allerdings darfst du nicht gegen deine Schadensminderungspflicht verstoßen.

Im Hinterkopf solltest du zudem haben, dass es immer noch Gerichte gibt, die davon ausgehen, dass sich die Pflicht zur ersatzweisen Beförderung auf das eigene Platzangebot beschränkt. Dafür findet sich zwar im Wortlaut der EU-VO 261/2004 keine Entsprechung, wird aber gleichwohl teilweise so gesehen.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
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139
frühestmöglich kann aber ja nicht 11 Stunden vor dem alten Abflug sein :)
am liebsten wäre es mir wenn die mich statt von hkg von bkk aus nach hause fliegen lassen, dann würde ich mir den flug bkk hkg sparen können. da fliegt af zu ziemlich genau den gleichen alten abflugzeiten und ich bin zur gleichen uhrzeit zu hause.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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frühestmöglich kann aber ja nicht 11 Stunden vor dem alten Abflug sein :)

"Frühestmöglich" meint nach zutreffender Auffassung diejenige Flugverbindung, die zum geringstmöglichen Zeitverlust am Endziel führt, wobei der Abflug des Ersatzflugs in der Tat nicht vor der planmäßigen Abflugzeit des gestrichenen Fluges sein darf.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
139
Die erste spätere Verbindung wäre dann aber erst 11 Stunden später ;) Hab denen mal ne Mail geschickt ob sie mich auf BKK umbuchen wollen. Wäre ja schön wenn es klappt.
 

warinese

Erfahrenes Mitglied
28.10.2010
270
0
HAJ/MIA
Hallo,

da ich von jeder Person und jeder Internetseite eine andere Antwort bekomme, möchte ich meinen Fall nochmal hier schildern.

Gebuchte Verbindung:
09.02 DUB-LHR BD126 10:45-12:05
09.02 LHR-SFO BD4491 13:35-16:26 (annuliert!)

tatsächliche Verbindung wegen Umbuchung:
09.02 DUB-ORD EI125 13:00-15:30
09.02 ORD-SFO UA907 17:21-20:16

Zusatzinfos: Die Umbuchung wurde erst nach dem Boarding bei BD126 in DUB mitgeteilt und wir mussten das Flugzeug wieder verlassen. Das Ticket war durchgängig von British Midland.

Kann ich was zurückfordern? Wenn ja, wieviel? von wem und wie setze ich die Forderung am durch?

Ich habe an UAL Deutschland (auf deutsch) geschrieben und aus Houston/Texas (auf englisch) Post erhalten mit je einem 200$ Voucher pro Person.

Begründung: Während der Checks vor Abflug ist außerhalb Ihrer Kontrolle ein mechanisches Problem augetreten. Die Wartung konnte nicht vorhergesehen werden und läge nicht in der Kontrolle der Airline. Die geprüften Informationen sind nicht vereinbar mit EU 261 und deshalb kann es keine Barauszahlung geben. Wir bieten Ihnen aber einen Voucher an.

Ich vermute einfach mal, dass man in Deutschland den Brief angenommen, in die USA geschickt hat und nicht übersetzt hat. Sollte ich mich jetzt auf englisch oder auf deutsch wieder an UAL weden oder gleich ans Luftfahrtbundesamt bzw. andere Stelle wenden?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Hab´ ich dazu nicht schon was geschrieben...?

LBA bringt zum einen ganz grundsätzlich nichts. Vorliegend wären die nicht einmal zuständig.

Apropos "zuständig": Wenn du das Ticket nicht gerade über ein deutsches Reisebüro mit IATA-Lizenz gebucht hast, findest du auch kein deutsches Gericht, das ggf. zuständig wäre, daher von DE aus schwer durchzusetzen.

Immerhin: Technische Defekte begründen praktisch nie außergewöhnliche Umstände. Jedenfalls haben wir deswegen noch keinen einzigen Rechtsstreit verloren, auch wenn diese Argumentation praktisch jedes Mal kommt.

Ausgleichszahlung bestünde aber auch nur in Höhe v. 300 Euro, da Ersatzweise Verbindung angeboten wurde, die Ankunft am Endziel mit < 4h Zeitverlust ermöglicht hat.
 

global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
1.474
970
Am vergangenen Samstag war ich ursprünglich auf folgendes Routing (1 Ticket) gebucht:

LH 2023 DUS-MUC 06:55-08:05
LH 1970 MUC-PMO 09:15-11:20


Da sich LH 2023 aufgrund eines technischen Problems mehr und mehr verspätete (und letztlich mit über 2 Stunden Verspätung rausging) und ich Gefahr lief, meinen Anschlussflug LH 1970 zu verpassen, wurde ich noch in DUS auf folgendes Routing umgebucht:

LH 3214 DUS-NAP 11:05-13:15
AZ 1205 NAP-PMO 14:00-14:55


Leider konnte man mich in DUS nicht auf den AZ-Flug einchecken, auch online einchecken war nicht möglich. Dafür gab’s aber unaufgefordert einen Verzehrgutschein im Wert von 7 €.

Das Boarding für LH 3214 verlief noch pünktlich. Noch auf der Parkposition stehend wurde uns dann aber aus dem Cockpit mitgeteilt, dass wir aufgrund des vollen Luftraums über Italien einen neuen Slot erhalten hätten. Neue voraussichtliche Ankunftszeit in NAP: 13:35 Uhr.
Laut Auskunft der FB wäre ein Aussteigen und erneutes Umbuchen zwar noch möglich gewesen, der Standortmanager in NAP werde aber sicherlich alles Nötige in die Wege leiten, um mir einen rechtzeitigen Transfer auf den AZ-Flug zu ermöglichen. Die Frage, ob es denn in NAP wenigstens einen luftseitigen Transitbereich gäbe (ich war zwar bereits drei Mal in NAP – zuletzt Anfang Mai –, habe aber nie darauf geachtet), wurde ausdrücklich bejaht. Eine klare Falschinformation, wie sich herausstellen sollte.

Ich blieb also sitzen – ein fataler Fehler. Denn die Parkposition in NAP erreichten wir erst um 13:50 Uhr, es kümmerte sich (erwartungsgemäß) niemand um meinen Transfer und ein Check in für den AZ-Flug um 14:00 Uhr war natürlich auch nicht mehr möglich.

Die Dame am Ticketschalter erklärte sich hinsichtlich einer Umbuchung zunächst für nicht zuständig. Meiner Hartnäckigkeit ist es zu verdanken, dass ich dann aber doch noch auf den nächsten Nonstop-Flug nach PMO umgebucht wurde:

AZ 1207 NAP-PMO 19:35-20:30

Ein Verzehrgutschein über 10 € sowie die Möglichkeit eines kostenlosen Telefonats wurde erst auf (abermals hartnäckige) Forderung meinerseits schließlich eingeräumt. Letztlich bin ich mit über 9 Stunden Verspätung in PMO gelandet.

Welche Entschädigung steht mir laut EU-Recht zu?

Darüber hinaus war ich (ausnahmsweise) mit der Informationspolitik seitens LH unzufrieden. So wurde LH 2023 noch nach 7:00 Uhr mit einer neuen Abflugszeitszeit von 7:00 Uhr (!) angezeigt - sowohl auf den Abflugmonitoren in DUS als auch bei der Flugstatus-Abfrage auf der LH-Website. Das gleiche Schauspiel wiederholte sich um 7:30 Uhr und 8:00 Uhr. Vor dem Abflug nach NAP wurde ich beschwichtigt, dass man sich um meinen Transfer in NAP kümmern würde und es dort angeblich einen Transitbereich gäbe. De facto wurde dort gar nichts unternommen – im Gegenteil: man musste erst einmal überhaupt jemanden ausfindig machen, der zuständig, imstande und willens war, mich umzubuchen. Mehrere Male bin ich zwischen den Check in-Schaltern von AZ und LH sowie dem Ticketschalter hin und her gerannt.
Macht es darüber hinaus Sinn, auch hierfür eine Entschädigung (finanziell oder in Form von Meilen) bei LH einzufordern? Optimale Kundeninformation und - betreuung sieht jedenfalls anders aus...

Danke im Voraus für alle hilfreichen Informationen ;)
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
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4.073
50
MUC
www.oliver2002.com
Immer zuerst die Airline anschreiben und anhören was die zu sagen haben, dann LBA, danach evtl. rechtliche Schritte. Beim ersten Kontakt mit LH wird es wohl einen 'sorry, tut uns leid hier sind 5000 meilen' geben, danach einfach die LBA einschalten...
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
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MUC
Immer zuerst die Airline anschreiben und anhören was die zu sagen haben, dann LBA, danach evtl. rechtliche Schritte. Beim ersten Kontakt mit LH wird es wohl einen 'sorry, tut uns leid hier sind 5000 meilen' geben, danach einfach die LBA einschalten...

Was soll hier eigentlich immer der Verweis auf das LBA?!? Das bringt doch absolut keinen Mehrwert, verschwendet nur Zeit und hat zum Ergebnis "danke für die Info". Einer Ausgleichzahlung bringt dich das allerdings null weiter....

Umsteiger hat es doch im Post darüber schon sehr treffend formuliert...
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ergänzend: Argumentieren solltest du hauptsächlich mit dem originär verspäteten Flug, weil hier ja technische Gründe bestanden. Letztlich wäre ja auch bei Nutzung der ersatzweise angebotenen Beförderung ein Zeitverlust von 3h+ entstanden, daher wird LH die Ausgleichszahlung wohl leisten müssen.
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.700
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MUC
www.oliver2002.com
Was soll hier eigentlich immer der Verweis auf das LBA?!? Das bringt doch absolut keinen Mehrwert, verschwendet nur Zeit und hat zum Ergebnis "danke für die Info". Einer Ausgleichzahlung bringt dich das allerdings null weiter....

Umsteiger hat es doch im Post darüber schon sehr treffend formuliert...

Für Flüge ex D macht die LBA einiges aus. Ich selbst habe keine Rechtschutzversicherung und bemühe immer die eigentlichen Behörden zu meiner vollsten Zufriedenheit.
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.934
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MUC
Für Flüge ex D macht die LBA einiges aus. Ich selbst habe keine Rechtschutzversicherung und bemühe immer die eigentlichen Behörden zu meiner vollsten Zufriedenheit.

Du hast also Beispiele, bei denen eine Meldung an das LBA eine Zahlung seitens der Airline an dich zur Folge hatte? Höre ich zum ersten Mal ehrlich gesagt...
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
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Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Du hast also Beispiele, bei denen eine Meldung an das LBA eine Zahlung seitens der Airline an dich zur Folge hatte? Höre ich zum ersten Mal ehrlich gesagt...
Auch bei mir hat dieses Verfahren gefruchtet. Flug mit Easyjet gecancelled => Umgebucht auf späteren Flug, aber auch 3 Briefe sorgten nicht dafür, dass mir eine Entschädigung eingeräumt wurde. Beschwerde beim LBA eingeräumt und 1,5 Jahre später kommt ein Brief von Easyjet, dass mir eine Entschädigung zusteht...
Beschwerde beim LBA scheint also durchaus Wirkung zu zeigen, auch wenn die Wartezeiten schon extrem sind.
 
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