So, meine Forderung gegen Easyjet ist nun auch komplett durch, habe dies über EUClaim abwickeln lassen. Damit sich jeder mal ein Bild darüber machen kann, wie so ein Ablauf sein kann, hier mal eine kommentierte, chronologische Aufstellung:
Wir hatten einen Flug mit vier Personen DUS-BSL am 9.2. und BSL-DUS am 10.2 gebucht.
9.2.2010 Flug Düsseldorf-Basel von Easyjet gestrichen; Umbuchung auf einen Flug am gleichen Abend (am uns genannten Schalter).
- Info zur Streichung kam erst nach planmäßiger Abflugzeit
- Es waren lt. Gate-Mitarbeiter 33 Leute auf dem Flug gebucht
- Es handelte sich lt. Gate-Mitarbeiter um einen technischen Defekt des Flugzeugs
- Verzehrgutschein i.H.v. 27€ pro Person wurde verabreicht
- Rechte nach EU-Verordnung: eigentlich muss man komplett über seine Rechte informiert werden, allerdings wurde hier nur eine Kopie der ersten Seite eines offensichtlich mehrseitigen Blattes überreicht. Über die meisten Rechte wurde man also gar nicht informiert.
- Umbuchung auf andere Fluglinie (LH) zum früheren Zeitpunkt wurde auch auf Nachfrage nicht angeboten.
16.2.2010 Forderung an Easyjet zur Auszahlung der Kompensationsansprüche (4x250€) geschickt. Frist von zwei Wochen gesetzt. Dabei auch Beschwerde beim LBA angekündigt, wenn nicht gezahlt wird.
26.3.2010 Anschreiben von Easyjet erhalten, dass ich keine Kompensationsansprüche hätte ohne weitere Erklärung weshalb der Flug gestrichen wurde.
05.4.2010 Beschwerdeformular zum LBA abgeschickt.
15.4.2010 Bestätigung vom LBA über den Eingang der Beschwerde erhalten.
21.9.2010 Angelegenheit an EUClaim übergeben
07.10.2010 Erstes Schreiben von EUClaim an Easyjet mit letztmaliger Aufforderung zur Zahlung
19.12.2010 Statusnachfrage meinerseits bei EUClaim
20.12.2010 Hinweis von EUClaim erhalten, dass die Angelegenheit bereits an die Vertragsanwälte übermittelt sei und da es eine Vielzahl an zu bearbeitenden Fälle gäbe, weswegen ich mich bitte gedulden solle.
04.07.2011 Nochmals nachgehakt bei EUClaim, wie der Stand der Dinge ist
05.07.2011 Eine Email von den beauftragten Anwälten erhalten, dass jetzt nochmals eine letztmalige Forderung an Easyjet verschickt wurde
11.10.2011 Email von Easyjet direkt erhalten, dass Sie einen Brief vom LBA erhalten hätte mit Nachfragen zum betroffenen Flug und sie erfreut seien, mir die geforderte Kompensation i.H.v. 250€ pro Person anbieten zu können.
- Da ich bereits über EUClaim gegangen bin, kann ich das natürlich nicht akzeptieren, da ich dann auf die Anwaltskosten sitzen bleiben würde.
21.10.2011-02.04.2012 Arbeiten an der Klageschrift. Kontakt geht freundlich, sachlich aber sehr träge.
19.04.2012 Klage beim Amtsgericht Düsseldorf eingereicht
20.06.2012 Nachfrage beim Anwalt, wie der Stand der Dinge ist
21.06.2012 Bestätigung vom Anwalt erhalten, dass das Amtsgericht den Eingang der Klage telefonisch bestätigen konnte
22.06.2012 Schriftliches Vorverfahren wird vom Amtsgericht angeordnet
12.07.2012 Easyjet erkennt den Sachverhalt an
17.07.2012 Amtsgericht erlässt Anerkenntnisurteil
02.08.2012 Vertragsanwälte teilen mir mit, dass das Geld eingegangen ist und ob ich mit einer Abwicklung über EUClaim einverstanden bin, was ich umgehend bestätige
03.08.2012 EUClaim schickt mir die Endabrechnung, ich teile die Kontonummer mit
06.08.2012 Geldeingang auf mein Konto
Abrechnung:
1.000,00€ (Forderung 4x 250€)
121,95€ Verzugszinsen seit dem 27.3.2010
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1.121,95€ Überweisungssumme Easyjet
- 100,00€ 4x 25€ Bearbeitungspauschale EUClaim
- 302,93€ Provision EUClaim
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719,02€ Auszahlungsbetrag
Was mich ein wenig gestört hat, da habe ich die AGB wohl missverstanden, dass EUClaim das ganze nicht als eine Forderung sondern als vier getrennte Forderungen sieht und entsprechend vier mal die Bearbeitungsgebühr berechnet.
Fazit:
Insgesamt habe ich den Eindruck, dass durch die LBA-Beschwerde ich mit etwas mehr Geduld auch mein Geld direkt von Easyjet erhalten hätte, allerdings dann wohl nicht freiwillig noch die Verzugszinsen. Hätte ich selber einen Anwalt genommen, hätte ich alles inkl. Zinsen bekommen. Dafür habe ich jetzt kein finanzielles Risiko tragen müssen. In einem ähnlich gelagerten Fall würde ich vermutlich jetzt direkt selber einen Anwalt nehmen, auch damit die Angelegenheit nicht so sehr lange dauert.
* Positiv
- EUClaim hat die Angelegenheit insgesamt seriös gemacht
- Ich habe mein Geld erhalten !!!
* Negativ
- Die Kommunikation lief zwar in einem freundlichen Ton, aber die Bearbeitungsdauer von Schritt zu Schritt fällt mir sehr negativ ins Gewicht
- Die Endabrechnung von EUClaim: 4x Bearbeitungsgebühr, wenn nur eine Sache verfolgt werden braucht, halte ich für überzogen. Hier kann ich jedem in ähnlichen Fällen nur Raten, die Forderung entweder pro Person einzureichen oder vielleicht nur eine Einzelforderung überhaupt und bei positivem Ausgang des Falls die anderen über einen weiteren Brief an die Fluggesellschaft einfordern. Dann spart man sich auf jeden Fall jede Menge Gebühren.