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Kommt auf die Airline an... wenn keine Unsteigeverbindungen in Gefahr sind, wird bei +/- 10min nix gehen... eher 60 min.
Kommt auf die Airline an... wenn keine Unsteigeverbindungen in Gefahr sind, wird bei +/- 10min nix gehen... eher 60 min.
MU. Könnte ja sagen, dass mein vorheriger Flug dann unter die MCT fällt.
Das wird die kaum interessieren
Schaun wir mal. Gibt auf der Strecke nur einen Flug am Tag, umbuchen können die mich also auch nicht.
Nö, die werden schlichtweg sagen, dass ein timechange von 10 Minuten dich zu nichts berechtigt.
Auch wenn du es nicht für möglich gehalten hast, ich hab meine Stornobestätigung. Die wollten das in der Tat nicht machen, dann kurz MU über Facebook angeschrieben (ja, die haben eine Facebookseite, wenn auch nicht für Mainland sondern nur für eine Niederlassung), die haben dann hinterlegt das ich stornieren darf obwohl die Ticketbedingungen es nicht zulassen, kurz ebookers angehauen und zack war die Sache durch. Find ich richtig dufte von MU
Jetzt muss ich mich doch auch mal hier anhängen...
Folgender Fall:
Ticket für STR-VIE-MLA, der Flug STR-VIE (OS op by VO) wird wegen Technical (Ölundichtigkeit am Fahrwerk) gecancelt. Ticket war über Lufthansa ausgestellt und wurde anschließend von LH auf STR-MUC-MLA umgeschrieben.
Gemäß den Urteilen aus diesem Thread schließe ich, dass dieser Fall laut Rechtssprechung eher nicht als außergewöhnlicher Umstand zählt. Ich habe auch versucht, alle Infos zusammenzusuchen, ein paar Fragen sind aber doch noch geblieben...
- Die Ansprüche auf die Kompensation muss ich gegenüber VO als ausführende Fluglinie erheben, korrekt?
- Die für die Entfernungsberechnung zugrundeliegende Strecke ist STR-VIE-MLA, also die Gesamtstrecke des ursprünglichen Tickets?
Und zu guter Letzt eine Frage an die, die das Spiel schon öfter gemacht haben/machen mussten:
Ist es in einem solchen Fall sinnvoll, sich erstmal persönlich mit der Airline auseinanderzusetzen oder ist das vergebene Liebesmüh und ich schaue mir besser gleich nach einem Dienstleister wie euclaim oder fairplane, weil die Airline sich ohne entsprechenden Druck ohnehin nicht bewegen wird?
Danke vielmals!
Hallo,
da ich von jeder Person und jeder Internetseite eine andere Antwort bekomme, möchte ich meinen Fall nochmal hier schildern.
Gebuchte Verbindung:
09.02 DUB-LHR BD126 10:45-12:05
09.02 LHR-SFO BD4491 13:35-16:26 (annuliert!)
tatsächliche Verbindung wegen Umbuchung:
09.02 DUB-ORD EI125 13:00-15:30
09.02 ORD-SFO UA907 17:21-20:16
Zusatzinfos: Die Umbuchung wurde erst nach dem Boarding bei BD126 in DUB mitgeteilt und wir mussten das Flugzeug wieder verlassen. Das Ticket war durchgängig von British Midland.
Kann ich was zurückfordern? Wenn ja, wieviel? von wem und wie setze ich die Forderung am durch?
Jetzt muss ich mich doch auch mal hier anhängen...
Folgender Fall:
Ticket für STR-VIE-MLA, der Flug STR-VIE (OS op by VO) wird wegen Technical (Ölundichtigkeit am Fahrwerk) gecancelt. Ticket war über Lufthansa ausgestellt und wurde anschließend von LH auf STR-MUC-MLA umgeschrieben.
Ist es in einem solchen Fall sinnvoll, sich erstmal persönlich mit der Airline auseinanderzusetzen
Wie die Schweiz die Verordnung auslegt, werden wir ja dann sehen. Auf jeden Fall kann ein sachlicher Hinweis auf die mehrstündige Verspätung und die damit verbundene EU-Verordnung nicht schaden. E-Mail ist noch nicht weg, aber vielleicht reicht die erste Aufforderung ja schon. EU-Claim einschalten und abwarten kann man ja dann immer noch. Schauen wir mal was sie dazu sagen. Gebucht wurde direkt über die schweizerischen Swiss Seite.
Zum Thema Vogelschlag gibt es 5 verschiedene Gerichtsurteile: vier verneinen die Auslegung als aussergewöhnlichen Umstand, das AG Bremen meint hingegen, dass hier sehr wohl ein aussergewöhnlicher Umstand vorliegt.
Tja, das hatte ich ihnen zweimal angeboten.
In der ersten Kommunikation zum Thema "Keine Infomail/SMS/Anruf" erhalten (aber Newsletter o.ä. kommen ja fast täglich...) habe ich nur Meilen "angefragt". Wurde ignoriert.
Die zweite Kommunikation (Einforderung Kompensation, alternativ Meilen): ignoriert.
Die dritte: abgelehnt.
...
Aber sie hatten ihre Chance, jetzt sollen sie "bluten". Mich ärgert denn auch die generelle Verzögerungs&Verweigerung
Politik der Airlines selbst in klarsten Fällen. Und wer nicht hören will, soll dann halt fühlen.
Update:
Nach meiner Mitteilung an Airberlin gestern (rein zum Spaß von meiner Seite aus..), dass nun Anwalt tätig wird (und das stimmt in der Tat, keine leere Drohung) kam dann nun heute eine Mitteilung, dass nach erneuter Prüfung für meine nächste Buchung direkt über Airberlin ein "Gutschein" über 250€ einlösbar wäre.
Tja, leider zu spät... ansonsten hätte ich noch überlegt dies anzunehmen (auch wenn "Gutschein" befristet), aber nun ist der Anwalt schon losgelaufen, und die Anzeige beim LBA hat auch schon ein Aktenzeichen.
... und zwar in Form eines Vergleichsvorschlags: Fluggutschein. Wenn sie das gleich nach einem normalen Schreiben anbieten würden, wäre das ja noch fair ...
Okay ich gebe dir Recht, fair ist es - im Falle dass der Anspruch klar gerechtfertigt ist - nicht. 'Für mich akzeptabel' hätte eher gepasst, denn wenn sie sofort nach einem kurzen 55cent-Brief zu denen einen übertragbaren Gutschein bieten würden, würde ich den annehmen und zur Not auf Ebay verticken.Dass das fair wäre, finde ich nicht. Wenn sie einen höheren Betrag per Gutschein bieten würden, als sie nach der Verordnung in echten Euro zu leisten haben, ok - versuchen können sie es, zum beidseitigen Vorteil.