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@segmentix:
Mit deiner Einschätzung liegst du ziemlich richtig, wie ich finde.
Vernünftigerweise muss man den Teil der Verspätung abrechnen, der zweifellos auf den Medical zurückzuführen ist. Dann muss man sehen, ob der Rest noch reicht, um zumindest über die 3h-Grenze zu kommen.
Aber es gibt eben auch eine Meinung, die sagt (vereinfacht): einmal außergewöhnlicher Umstand, immer außergewöhnlicher Umstand. Halte diese Auffassung aber für bedenklich, weil sie ja faktisch bedeuten würde, dass sich eine Airline zumindest fluggastrechtlich in so einem Fall überhaupt nicht mehr anstrengen müsste.
Und noch etwas fällt mir zum Thema ein: Airlines haben sich in der Vergangenheit ja immer dagegen gewährt, dass ein Flug als gestrichen gewertet wird, weil sie hofften, dass der EuGH seine Verspätungs-Rechtsprechung kippen würde. Aber irgendwann kommen sie auf den Trichter, dass es durchaus vernünftig wäre, einen solchen Sachverhalt als Annullierung zu werten, daher Aufgabe des ursprünglichen Flugplans plus Ersatzflug. Dann müsste die Fluggesellschaft nämlich nur nachweisen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Und das wäre bei einem Medical wie dem vorliegenden kein Problem.
Ergo: Sieben Stunden sind schon eine Hausnummer, aber es gibt durchaus gute Argumente dafür, nicht zahlen zu müssen.
Mit deiner Einschätzung liegst du ziemlich richtig, wie ich finde.
Vernünftigerweise muss man den Teil der Verspätung abrechnen, der zweifellos auf den Medical zurückzuführen ist. Dann muss man sehen, ob der Rest noch reicht, um zumindest über die 3h-Grenze zu kommen.
Aber es gibt eben auch eine Meinung, die sagt (vereinfacht): einmal außergewöhnlicher Umstand, immer außergewöhnlicher Umstand. Halte diese Auffassung aber für bedenklich, weil sie ja faktisch bedeuten würde, dass sich eine Airline zumindest fluggastrechtlich in so einem Fall überhaupt nicht mehr anstrengen müsste.
Und noch etwas fällt mir zum Thema ein: Airlines haben sich in der Vergangenheit ja immer dagegen gewährt, dass ein Flug als gestrichen gewertet wird, weil sie hofften, dass der EuGH seine Verspätungs-Rechtsprechung kippen würde. Aber irgendwann kommen sie auf den Trichter, dass es durchaus vernünftig wäre, einen solchen Sachverhalt als Annullierung zu werten, daher Aufgabe des ursprünglichen Flugplans plus Ersatzflug. Dann müsste die Fluggesellschaft nämlich nur nachweisen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Und das wäre bei einem Medical wie dem vorliegenden kein Problem.
Ergo: Sieben Stunden sind schon eine Hausnummer, aber es gibt durchaus gute Argumente dafür, nicht zahlen zu müssen.