EU Fluggastrechte / Annullierung

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kingkonst

Überfahrenes Mitglied
17.03.2010
906
1
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Ich hänge mich hier nochmal dran, folgende Situation:

Ticket VIE-AMS-BGO mit KLM gebucht, Schneefall in AMS, VIE-AMS annuliert. KLM bucht uns auf VIE-OSL-BGO mit OS und SAS um, mit einer planmässigen Ankunft in BGO um 14:35 (Buchungsklassen G & M, also normal bezahlte TIX m.M.n.).

Die OS Maschine hat ein technical, mit Ersatzmaschine. Wir kommen erst kurz vor 2 in Wien los, verpassen natürlich sämtliche Anschlüsse, werden allerdings problemlos umgebucht und landen um ca. 18:48 in BGO.

KLM ist aussen vor, da Schneefall.
Meines Erachtens müsste uns aber Kompensation seitens OS zustehen, da am Zielort mit mehr als 3h Stunden Verspätung angekommen (1540km Entfernung laut GCMAP, d.h. 400€ p.P.). Da auf dem TIX 9 Personen gebucht waren, ergibt sich hier eine Stange Geld, und ich möchte ungern etwas falsch machen, wenn ich mit dem OS CustomerCareCenter "herumstreite".


Meine Argumentation wäre eben wie oben, ausser dem KLM Teil, da der für OS nicht relevant ist.

Für jede hilfreiche Antwort bin ich dankbar.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Vollkommen richtig bewertet! Ansprechpartner nur OS. Entsprechend brauchst du auch keinerlei zusätzliche Argumenationshilfe.

Zumindest vor deutschen Gerichten wäre Durchsetzung auch kein Problem, aber in deinem Fall müsstet ihr euch notfalls ja an ein Gericht in Österreich, den Niederlanden oder Norwegen wenden, womit ich mich nicht so auskenne. Insofern viel Glück!
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Wir (5 Pers.) wollten am 14. Dez. 20:35 mit der LH3173 von BSL nach DUS fliegen. Nach dem Check-In wurde unser Flug annulliert und wir flogen erst am nächsten Morgen über München.

- Wo kann ich herausfinden wieso (Flug DUS-BSL wurde gar nicht durchgeführt) diese Flüge nicht stattfanden? Von LH wurde uns kein Grund gesagt.
- Eigentlich hätten wir ja hier eine Entschädigung von Euro 250 zugut oder?

Besten Dank

Die Gründe der Streichung herauszufinden, ist oft schwer. Du kannst natürlich dein Glück am Flughafen oder bei der Luftsicherung versuchen. Am besten wird es aber sein, du meldest eure Ansprüche in Höhe v. 5 x 250 Euro bei der LH an und wartest die Reaktion ab. Evtl. erübrigen sich dann weitere Fragen oder du bekommst zumindest Hinweise, warum LH meint, ggf. nicht zahlen zu müssen.

Bei Argumentation "schlechtes Wetter" nicht gleich einknicken! Genau prüfen, ob eurer Flug tatsächlich wetterbedingt ausfallen MUSSTE.
 
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kingkonst

Überfahrenes Mitglied
17.03.2010
906
1
Vollkommen richtig bewertet! Ansprechpartner nur OS. Entsprechend brauchst du auch keinerlei zusätzliche Argumenationshilfe.

Zumindest vor deutschen Gerichten wäre Durchsetzung auch kein Problem, aber in deinem Fall müsstet ihr euch notfalls ja an ein Gericht in Österreich, den Niederlanden oder Norwegen wenden, womit ich mich nicht so auskenne. Insofern viel Glück!

Das ist eventuell auch wichtig: Der Vertrag ist ja eigentlich mit KLM zustandegekommen, OS hat als Erfüllungsgehilfe versagt. Wo müsste ich denn als Endverbraucher Klage erheben?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Das ist eventuell auch wichtig: Der Vertrag ist ja eigentlich mit KLM zustandegekommen, OS hat als Erfüllungsgehilfe versagt. Wo müsste ich denn als Endverbraucher Klage erheben?

Fluggastrechtlich spielt das eigentlich keine Rolle.

Anspruchsgegner ist stets das ausführende Luftfahrtunternehmen - egal ob und mit wem man einen Vertrag geschlossen hat.

Die örtliche und internationale Zuständigkeit wiederum ergibt sich - außer vom Sitz der zu verklagenden Airline - aus dem Erfüllungsort. Der ergibt sich nun wieder aus dem Vertrag mit KLM, aber eben auch wenn OS in Anspruch genommen wird.
 

rafal86

Reguläres Mitglied
17.11.2010
96
0
gestern sollte ich eigentlich folgendes routing fliegen: PHL-JFK-VCE gebucht bei az (homepage) durchgeführt von DL.
wegen zu viel verkehr, hat sich der abflug verspätet (umsteigzeit war nicht all zu üppig) und ich wurde auf PHL-CVG-CDG-VCE umgebucht.

falls alles gut läuft werde ich mehr als 24h später ankommen. steht mir eine entschädigung zu? die ausführende airline (DL) ist nicht europäisch und grund für die verspätung ist ein leg außerhalb von europa, jedoch werde ich durch dieses verspätung später in europa ankommen.

gruß
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Im Rahmen von Montreal ist dir womöglich ein konkreter Vermögensschaden zu ersetzen, aber falls du mit "Entschädigung" eine Ausgleichszahlung meinst, so kommt die mangels Anwendbarkeit der EU-VO 261/2004 in deinem Fall nicht in Betracht.
 
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rafal86

Reguläres Mitglied
17.11.2010
96
0
Im Rahmen von Montreal ist dir womöglich ein konkreter Vermögensschaden zu ersetzen, aber falls du mit "Entschädigung" eine Ausgleichszahlung meinst, so kommt die mangels Anwendbarkeit der EU-VO 261/2004 in deinem Fall nicht in Betracht.

ja es ging mir um die 600€.

das wäre auch zu schön gewesen. auf jeden fall bin ich wieder in deutschland.
 

mum2009

Erfahrenes Mitglied
22.07.2009
1.892
1
Wollte heut mit der KU175 von FRA nach GVA.
Der ankommende Flug KU175 kommt in FRA statt 14.55 erst 19.00 Uhr an, sofern die Zeit auch stimmt und sich nicht weiter verzögert. Damit wird mein Flug min. 4h versapätet sein.
Soweit ich das richtig gelsesen habe hier, stehen mir 250 € Ausgleichszahlung zu (Ticketpreis war ca 100€)?
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.257
107
Wollte heut mit der KU175 von FRA nach GVA.
Der ankommende Flug KU175 kommt in FRA statt 14.55 erst 19.00 Uhr an, sofern die Zeit auch stimmt und sich nicht weiter verzögert. Damit wird mein Flug min. 4h versapätet sein.
Soweit ich das richtig gelsesen habe hier, stehen mir 250 € Ausgleichszahlung zu (Ticketpreis war ca 100€)?
Es kommt nicht auf die Verspätung bei der Abflugszeit an, sondern bei der Ankunft an. Und dann auch auf die Gründe für die Verspätung.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Wollte heut mit der KU175 von FRA nach GVA.
Der ankommende Flug KU175 kommt in FRA statt 14.55 erst 19.00 Uhr an, sofern die Zeit auch stimmt und sich nicht weiter verzögert. Damit wird mein Flug min. 4h versapätet sein.
Soweit ich das richtig gelsesen habe hier, stehen mir 250 € Ausgleichszahlung zu (Ticketpreis war ca 100€)?

Es gibt ja genügend weitere Flüge von FRA nach GVA, sodass dich die airline auch auf einen anderen Flug umbuchen könnte. Wie ist es denn ausgegangen?
 

mum2009

Erfahrenes Mitglied
22.07.2009
1.892
1
Es gab diverse Telefonate.
Zunächst versuchte man mich zu beruhigen. "Verspätung kann doch schon mal vorkommen"
Auf meinen Einwand, dass man dann verpflichtet sei 250 € zu zahlen, ging man nicht ein.
Danach versuchte man mir in einem Telefonat zu verkaufen, dass der Check-In länger offen sei, so dass ich ja garnicht erst zum Airport fahren müsste wie geplant.
Nach dem Hinweis meinerseits, dass man mit einem nicht ordentlich wie geplanten Check-In ja den Anspruch auf die Ausgleichszahlung verlieren würde und ich ganz sicher rechtzeitig erscheinen werde, war das Gespräch ganz schnell beendet.
Danach sah man sich in der Lage mir recht kurzfristig einen frühereren Flug mit der LH anzubieten. Habe dies dann angenommen und war früher als geplant in GVA.
Trotzdem schade, kein neuer Flugzeugtyp, keine neue Airline.
 

BlackPulse

Reguläres Mitglied
17.03.2010
35
0
Hallo zusammen,

bitte um kurze Einschätzung von den Experten zu folgendem Fall:

Air One stellt zum 09.01. MUC-MXP vv ein. Ich habe hier noch 5 Buchungen für Flüge nach dem 09.01. gehabt.

Für drei dieser Buchungen habe ich mir das Geld zurückerstatten lassen und einen Ersatz mit LH gebucht, hat 18 EUR mehr gekostet, also verschmerzbar.

Für die zwei anderen Buchungen gibt es jedoch keine bezahlbare Alternative. Hier habe ich von Air One eine Umbuchung gefordert.

Erste Antwort: Sie haben mir das Geld zurückerstattet (Habe ich nicht gefordert!)
Zweite Antwort: Sie haben keine Vereinbarungen mit anderen Airlines und selbst keine Alternativflüge. Habe dann auf EU-Verordnung 261/2004 hingewiesen
Dritte Antwort: Sie müssten nur eine Alternative anbieten, wenn sie den Kunden erst 14 Tage oder weniger vor Abflug informieren. Das ist natürlich Unsinn - Die 14-Tage-Regel gilt nur in Bezug auf Ausgleichszahlung

Habe nun nochmal eine saftige Mail geschrieben, dass Air One klar in der Pflicht ist, mich auf den nächst möglichen Flug umzubuchen - Wenn nötig, auch Lufthansa. In der Verordnung steht ja nicht, dass eine Umbuchung nur auf eigenem Metal gilt.

Wie sollte ich vorgehen, wenn sich Air One weiterhin weigert mich umzubuchen? Wie stehen die Chancen, bei einem Gerichtsverfahren zu gewinnen? Sehe ich es richtig, dass ich mit meiner Forderung auf Umbuchung auf einen Flug am gleichen Tag im Recht bin?

Wäre über Tips und Anregungen sehr dankbar!

Gruß
Alex
 

doedl

Erfahrenes Mitglied
11.10.2012
572
38
Annullierung 1. Leg, Ersatzflug direkt?

Hallo,

über Eure geschätzte Meinung zu folgendem Fall wäre ich sehr dankbar:

Flug BCN-ZRH-FRA: Flug wurde in BCN gecancelt, Mitteilung: Defekt am Bremssystem konnte nicht behoben werden.
Wurde dann auf eigenen Wunsch umgebucht auf BCN-FRA mit Ankunft in FRA vor der ursprünglichen Ankunftszeit. Alle anderen Alternativen hätten zu einer Verspätung von einigen Stunden in FRA geführt.

Insofern alles im grünen Bereich. Was mich aber stört, ist die Tatsache, dass ich den Halt in ZRH bewusst geplant habe (mit einem gebuchten Zugticket, dass storniert werden musste).

Ausgleichszahlung nach EU-Richtlinie möglich?

Alternativen:
a) der angebotene Ersatzflug direkt nach FRA wäre mehr als 2h verspätet? Mehr als 3h?
b) der angebotene Ersatzflug nach ZRH wäre dort mehr als 2 oder 3h verspätet? Die Ankunft in FRA wieder 2 bis 3h verspätet?

Ausgleichszahlungen:
bei a) nur 1x; aber wie wird der fehlende Zwischenstop berücksichtigt?
bei b) 2x

Gruss
Dieter
 
Z

Zurich Flyer

Guest
Hallo zusammen,

bitte um kurze Einschätzung von den Experten zu folgendem Fall:

Air One stellt zum 09.01. MUC-MXP vv ein. Ich habe hier noch 5 Buchungen für Flüge nach dem 09.01. gehabt.

Für drei dieser Buchungen habe ich mir das Geld zurückerstatten lassen und einen Ersatz mit LH gebucht, hat 18 EUR mehr gekostet, also verschmerzbar.

Für die zwei anderen Buchungen gibt es jedoch keine bezahlbare Alternative. Hier habe ich von Air One eine Umbuchung gefordert.

Erste Antwort: Sie haben mir das Geld zurückerstattet (Habe ich nicht gefordert!)
Zweite Antwort: Sie haben keine Vereinbarungen mit anderen Airlines und selbst keine Alternativflüge. Habe dann auf EU-Verordnung 261/2004 hingewiesen
Dritte Antwort: Sie müssten nur eine Alternative anbieten, wenn sie den Kunden erst 14 Tage oder weniger vor Abflug informieren. Das ist natürlich Unsinn - Die 14-Tage-Regel gilt nur in Bezug auf Ausgleichszahlung

Habe nun nochmal eine saftige Mail geschrieben, dass Air One klar in der Pflicht ist, mich auf den nächst möglichen Flug umzubuchen - Wenn nötig, auch Lufthansa. In der Verordnung steht ja nicht, dass eine Umbuchung nur auf eigenem Metal gilt.

Wie sollte ich vorgehen, wenn sich Air One weiterhin weigert mich umzubuchen? Wie stehen die Chancen, bei einem Gerichtsverfahren zu gewinnen? Sehe ich es richtig, dass ich mit meiner Forderung auf Umbuchung auf einen Flug am gleichen Tag im Recht bin?

Wäre über Tips und Anregungen sehr dankbar!

Gruß
Alex



Du kennst den Sachverhalt ganz genau! Du kannst eine Alternatvverbindung zu ähnlichen Konditionen fordern! Es ist dabei unerheblich on AirOne eine solche selbst fliegt. Da sie sich weigern dürfte nur der Gang zum Anwalt helfen. Und dann muss der Anwalt drohen oder gleich klagen. Die Chancen auf einen Sieg sind eigentlich klar auf deiner Seite. Good luck!

PS; Hast Du E-Mail von den Brüdern? Bin in einem ähnlichen Fall mit denen am Streiten.
 

BlackPulse

Reguläres Mitglied
17.03.2010
35
0
Danke Wiener Kinderl!
Habe ihnen eine letzte Frist bis Sonntag gesetzt. Wenn bis dahin nichts kommt, werde ich einen zu beiden Buchungen passenden LH-Return für 140,- EUR buchen um den Schaden für mich erstmal so gering wie möglich zu halten.

Die eMail-Adresse von denen lautet customerserviceairone@alitalia.it

Gruß
Alex
 

Schtingi

Erfahrenes Mitglied
17.03.2010
586
67
BSL
Wir (5 Pers.) wollten am 14. Dez. 20:35 mit der LH3173 von BSL nach DUS fliegen. Nach dem Check-In wurde unser Flug annulliert und wir flogen erst am nächsten Morgen über München.

- Wo kann ich herausfinden wieso (Flug DUS-BSL wurde gar nicht durchgeführt) diese Flüge nicht stattfanden? Von LH wurde uns kein Grund gesagt.
- Eigentlich hätten wir ja hier eine Entschädigung von Euro 250 zugut oder?

Besten Dank


Antwort von Lufthansa (wie erwartet! =;)


Wir bedauern es sehr, dass Ihr Flug LH 3173 am 14. Dezember von Basel nach Düsseldorf nicht wie geplant stattfinden konnte. Ihren Unmut können wir sehr gut nachempfinden, denn jede Störung im Reiseverlauf kostet leider Nerven und viel Geduld. Für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie um Verzeihung.

Der Grund für die Annullierung des Fluges LH 3173 war, dass bereits der Vorflug des Fluggerätes aus Düsseldorf aufgrund starker Seitenwinde vor Ort annulliert werden musste. Dies führte dazu, dass kein Fluggerät in Basel zur Verfügung stand. Selbstverständlich leisten wir alles Erdenkliche dafür, um Sie stets pünktlich und zuverlässig an Ihr Reiseziel zu bringen. Auf höhere Gewalt, zu der widrige Wetterverhältnisse zählen, haben aber auch wir leider keinen Einfluss.

Eine ordnungsgemäße Flugdurchführung war vor diesen Hintergründen leider nicht möglich und die Flugannullierung lag eindeutig außerhalb unseres Einflussbereiches. Ausgleichszahlungen sieht die EU-Verordnung in diesem Fall nicht vor. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch nach einer Kompensation leider nicht nachkommen können.



Am 14. Dezember sind in Düsseldorf (16-22 Uhr) von ca. 100 Flügen, ca. 3 annulliert worden!!!
Höchste Windgeschwindigkeit am 14. Dezember war ca. 40 km/h!!! Und da kann Lufthansa nicht mehr starten?

Danke Lufthansa für die einleuchtende Antwort(y).
 
Z

Zurich Flyer

Guest
Danke Wiener Kinderl!
Habe ihnen eine letzte Frist bis Sonntag gesetzt. Wenn bis dahin nichts kommt, werde ich einen zu beiden Buchungen passenden LH-Return für 140,- EUR buchen um den Schaden für mich erstmal so gering wie möglich zu halten.

Die eMail-Adresse von denen lautet customerserviceairone@alitalia.it


Gruß
Alex


Danke auch für die E-Mail. Meine AirOne-Flüge sind erst Mitte Februar. Werde aber demnächst vermutlich auch selbst einen Ersatz buchen und den dann notfalls via meiner Rechtschutzversicherung zurückfordern. Die haben bereits das OK hierzu gegeben.
 

Paule22

Erfahrenes Mitglied
02.06.2010
262
0
SEL
Antwort von Lufthansa (wie erwartet! =;)


Wir bedauern es sehr, dass Ihr Flug LH 3173 am 14. Dezember von Basel nach Düsseldorf nicht wie geplant stattfinden konnte. Ihren Unmut können wir sehr gut nachempfinden, denn jede Störung im Reiseverlauf kostet leider Nerven und viel Geduld. Für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie um Verzeihung.

Der Grund für die Annullierung des Fluges LH 3173 war, dass bereits der Vorflug des Fluggerätes aus Düsseldorf aufgrund starker Seitenwinde vor Ort annulliert werden musste. Dies führte dazu, dass kein Fluggerät in Basel zur Verfügung stand. Selbstverständlich leisten wir alles Erdenkliche dafür, um Sie stets pünktlich und zuverlässig an Ihr Reiseziel zu bringen. Auf höhere Gewalt, zu der widrige Wetterverhältnisse zählen, haben aber auch wir leider keinen Einfluss.

Eine ordnungsgemäße Flugdurchführung war vor diesen Hintergründen leider nicht möglich und die Flugannullierung lag eindeutig außerhalb unseres Einflussbereiches. Ausgleichszahlungen sieht die EU-Verordnung in diesem Fall nicht vor. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch nach einer Kompensation leider nicht nachkommen können.

Schöne Antwort der Lufthansa, weil sie damit zugeben, dass sie im Unrecht liegen. Ein klassisches Airline-Eigentor, gibt es ja öfters mal. Abgesehen vom fadenscheinigen Argument für einen anderen Flug, spielt es für deinen Flug BSL-DUS nämlich keine Rolle, warum kein Flugzeug in BSL war. Kein Flugzeug in Basel ist ja wohl kein außergewöhnlicher Umstand sondern leider eine außergewöhnlich schlechte Planung der Lufthansa.
 
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Reaktionen: Schtingi und flyer09

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Wenn es sich bei ZRH-FRA um einen Anschlussflug handelt, zählen nur die Destinationen BCN und FRA, hingegen ZRH irrelevant ist. Sollte es aber so sein, dass in ZRH ein sehr langer, womöglich sogar tagelanger "Zwischenstopp" von dir geplant war, könnte es anders aussehen.

Ausgehend davon, dass es sich um einen Anschlussflug handelt: In dem Fall war dir eine Ersatzbeförderung anzubieten, die es dir ermöglichte, nicht früher als eine Stunde vor planmäßigem Abflug BCN zu verlassen und nicht später als zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit in FRA anzukommen. Nur dann bestünde Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
 

doedl

Erfahrenes Mitglied
11.10.2012
572
38
Wenn es sich bei ZRH-FRA um einen Anschlussflug handelt, zählen nur die Destinationen BCN und FRA, hingegen ZRH irrelevant ist. Sollte es aber so sein, dass in ZRH ein sehr langer, womöglich sogar tagelanger "Zwischenstopp" von dir geplant war, könnte es anders aussehen.

Ausgehend davon, dass es sich um einen Anschlussflug handelt: In dem Fall war dir eine Ersatzbeförderung anzubieten, die es dir ermöglichte, nicht früher als eine Stunde vor planmäßigem Abflug BCN zu verlassen und nicht später als zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit in FRA anzukommen. Nur dann bestünde Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
Danke! Der Zwischenstopp wäre 4,5h gewesen. Ok, die Sache ist dann klar, hoffe aber, dass Swiss kulanterweise das Storno meines Zugtickets ab ZRH "würdigt".
 

Toto1974

Aktives Mitglied
06.07.2010
190
0
Ich hänge mich hier nochmal dran, folgende Situation:

Ticket VIE-AMS-BGO mit KLM gebucht, Schneefall in AMS, VIE-AMS annuliert. ...
KLM ist aussen vor, da Schneefall


Meine Argumentation wäre eben wie oben, ausser dem KLM Teil, da der für OS nicht relevant ist.

Für jede hilfreiche Antwort bin ich dankbar.
Was genau an Schneefall im Winter ist jetzt ein ausergewohnlicher Umstand, der die KLM hier aus der Verantwortung nimmt?