Okay... jetzt hab ich auch mal eine Frage... scheint nicht wirklich einfach zu sein, vor allem, welches Recht gilt hier...
Aaaalso... 30 October 2012 wegen dem Sandychaos und unfähigem Ticketsystem, -desk oder was auch immer, bin ich bei UA nicht im System für den Direktflug LHR-SFO. Mit Hilfe von LH (das Ticket war auf 220-Stock) kommt UA auf die Idee, mich auf AC umzubuchen. Also gebucht bin ich AC855 nach YVR und dann der letzte Abendflug AC5?? nach SFO. Flug AC855 ist schlussendlich 212 Minuten verspätet, weil eine Pitot-Tube defekt ist und AC diese für eine A330 nicht schnell genug auftreiben kann (ist ja nur LHR, ein kleiner Provinzflughafen...) und ich denke sie sind sich bewusst gewesen, dass der Flug kurz vor der Annulierung stand (Crew Duty Time), weshalb alle Passagiere nach einer Stunde Verspätung doch schon geboarded wurden (inklusive Türe zu), damit es so schnell wie möglich los gehen kann. Aus dem Cockpit kamen mehrfach gute und ausführliche Informationen und man konnte dem Piloten anhören, dass er auch etwas genervt war...
Entsprechend verpasse ich meinen Anschlussflug in YVR und werde auf den ersten Morgenflug nach SFO umgebucht und im Airporthotel untergebracht, mit Voucher für das billigste Frühstück (Buchungsklasse war J).
Nach meiner Rückkehr Anfang Januar dann Brief an AC in FRA und heute die Antwort, dass ich nichts bekomme. Begründung ist im Kern:
"Urteil des AG Frankfurt AZ 30 C 175/11 (47), welches Abflugverspätungen, die bei einem nicht in der EU ansässigen Luftfahrtunternehmen erst bei einem Zwischenstopp ausserhalb der EU auftreten (YVR-SFO), nicht zu einem Anspruch nach 261/2004 führen, auch wenn das erste Segment des Fluges innerhalb der EU begann.
Gilt deutsches Recht in diesem Fall? Gibt es da noch eine Möglichkeit, selber was zu machen, oder soll ich euclaim oder was ähnliches einschalten? Oder die britische Luftfahrtbehörde informieren?