EU Fluggastrechte / Annullierung

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economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
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Ein Freund von mir ist momentan in ZRH und wird seinen an Schluss flug in AMS verpassen. Ursprünglich waren 55min umsteige Zeit eingeplant, da die Abflugszeit jetzt schon über 1h 30 min nach hinten verschoben wurde, das Flugzeug wurde beim abdocken beschädigt. Der nächste Flug von AMS-TRD fliegt erst um 20.25. Auf was hat er alles anrecht?

Gibts noch einen andere Flugverbindung nach TRD? Möglicherweise über Stockholm???
Ich würde mal versuchen auf eine andere Verbindung umgebucht zu werden. Hoffentlich ist es ein Ticket....


Edit:
Versuch mal auf:
Zürich (ZRH) nach München (Franz Josef Strauss Intl.)
Lufthansa 2369
Hinflug 13:20 Ankunft 14:20

München (Franz Josef Strauss Intl.) nach Oslo (Gardermoen)
Lufthansa 2454
Hinflug 15:15 Ankunft 17:30

Oslo (Gardermoen) nach Trondheim (TRD)
SAS 368
Hinflug 18:35 Ankunft 19:30
Dauer: 0Std. 55Min.
 
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Tobi_HH

Neues Mitglied
15.11.2012
15
1
Moin Moin!

Hab im Forum noch gar nichts zu dem Gerichtsurteil vom EUGH bezüglich Ausgleichszahlungen von Airlines gegenüber deren Kunden gefunden? Konkret geht es um den Ausbruch des Island-Vulkans 2010 und den damit verbundenen Flugausfällen und Mehrkosten für die Passagiere.
Ist jemand hiervon auch betroffen und hat eventuell schon Maßnahmen eingeleitet um an sein Geld "zu kommen"? Würde mich sehr interessieren da meine Frau "gezwungen" war 1 Woche länger in Sydney zu bleiben.

Grüße aus Hamburg!
Tobi
 

Pacificflyer

Erfahrenes Mitglied
30.10.2009
1.493
2
YYC | FKB
Wenn Airlines nicht zahlen!

Bei mehr als drei Stunden Wartezeit durch technisch bedingte Verspätungen haben Flugpassagiere einen Anspruch auf Entschädigung. Doch einem Großteil der Kunden werden diese Zahlungen verweigert. Und das obwohl Gerichtsurteile immer wieder zugunsten der Passagiere entschieden werden....

Sendung vom 31.1.2013 beim SWR

Hier zum vollständigen Text und Video.

Flugverspätung: Wenn Airlines nicht zahlen wollen - SWR Fernsehen :: MARKTCHECK :: Reise & Freizeit | SWR.de


Fazit: Rechtsschutzversicherung!

Wiederholung der Sendung:
am 07.02.2013, 17.30 Uhr in EinsPlus
am 08.02.2013, 10.45 Uhr in EinsPlus
am 09.02.2013, 07.45 Uhr in EinsPlus
am 10.02.2013, 04.00 Uhr in EinsPlus
am 11.02.2013, 01.00 Uhr in EinsPlus

Ihre Rechte als Passagier..

http://www.swr.de/marktcheck/reise-...did=10766956/mpdid=10939632/aa4ico/index.html
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
@Tobi HH:

Das Urteil ist zumindest aus deutscher Sicht in der Praxis kaum relevant, weil deutsche Gerichte bereits vorher in aller Regel entsprechend entschieden haben. Der Wortlaut der Verordnung lässt da ja auch relativ wenig Spielraum.

Aber deine Frau dürfte das mangels Anwendbarkeit der EU-VO 261/2004 kaum helfen.
 

FlyRandom

Aktives Mitglied
28.11.2012
106
0
beestätigte Reservierung, aber kein Ticket

Ich habe meinen Fall ja schon beschrieben hier http://www.vielfliegertreff.de/brit...3-problem-mit-unmatched-e-ticket-aktuell.html
Aber mit meiner konkreten Frage möchte ich mich nochmal an die Experten hier wenden.

Die Ausgangslage: Ich hatte kurzfristig einen Flug HAJ-NCL mit Avios gebucht, aber BA hat mir wegen eines Systemfehlers nur eine bestätigte Reservierung, allerdings kein E-Ticket erstellt, was mir wegen des Zeitstress' wegen der kurzfristigen Reise nicht aufgefallen ist. Am Flughafen wurde mir dann natürlich die Beförderung verweigert und einen anderen Flug nach NCL war an dem Tag nicht mehr praktikabel möglich.

Meine Frage ist jetzt, ob ich Ansprüche nach EU261 habe. Die Verordnung spricht ja explizit nur von der Notwendigkeit einer bestätigten Reservierung, welche zum Flugzeitpunkt vorlag, aber es erscheint mir dennoch sehr seltsam, dass ich Ansprüche nach der Verordnung haben sollte, wenn ich kein Ticket habe (obwohl ich natürlich davon ausgegangen bin).
BA bietet mir 10k Avios, sowie eine Übernahme der Kosten für Flughafenanfahrt und -abfahrt, sowie Verpflegung am Flughafen, wobei letztere nicht vorhanden sind. Meint ihr, das ist der bessere Deal? Ich bin ja immer noch etwas verärgert über den vergeudeten Sonntag und wenn ich da etwas mehr an Entschädigung rausbekommen kann, als die reinen Fahrtkosten (+Avios), möchte ich das nicht einfach BA schenken.

Danke für die Einschätzung!
 
A

Anonym12392

Guest
Ich weiss nicht, was du noch hören willst, dem Posting von Gulliver kann ich mich nur anschließen. Ich kenne die Mails von BA nicht, aber wenn da drin steht: "This is a confirmation of your booking, you will receive a separate email e-ticket receipt for this booking", dann darf man schon davon ausgehen, dass man eine bestätigte Buchung hat, und dann gilt die VO. Das receipt ist ja bloß eine Quittung/Rechnung.

Letztlich kommt es darauf an, ob ein durchschnittlicher Empfänger dieser Mail davon ausgehen darf, eine bestätigte Buchung zu haben. Was intern in den Systemen von BA abläuft, interessiert da weniger.
 

flospi

Erfahrenes Mitglied
11.02.2010
1.286
136
CH-SZ
Okay... jetzt hab ich auch mal eine Frage... scheint nicht wirklich einfach zu sein, vor allem, welches Recht gilt hier...
Aaaalso... 30 October 2012 wegen dem Sandychaos und unfähigem Ticketsystem, -desk oder was auch immer, bin ich bei UA nicht im System für den Direktflug LHR-SFO. Mit Hilfe von LH (das Ticket war auf 220-Stock) kommt UA auf die Idee, mich auf AC umzubuchen. Also gebucht bin ich AC855 nach YVR und dann der letzte Abendflug AC5?? nach SFO. Flug AC855 ist schlussendlich 212 Minuten verspätet, weil eine Pitot-Tube defekt ist und AC diese für eine A330 nicht schnell genug auftreiben kann (ist ja nur LHR, ein kleiner Provinzflughafen...) und ich denke sie sind sich bewusst gewesen, dass der Flug kurz vor der Annulierung stand (Crew Duty Time), weshalb alle Passagiere nach einer Stunde Verspätung doch schon geboarded wurden (inklusive Türe zu), damit es so schnell wie möglich los gehen kann. Aus dem Cockpit kamen mehrfach gute und ausführliche Informationen und man konnte dem Piloten anhören, dass er auch etwas genervt war...

Entsprechend verpasse ich meinen Anschlussflug in YVR und werde auf den ersten Morgenflug nach SFO umgebucht und im Airporthotel untergebracht, mit Voucher für das billigste Frühstück (Buchungsklasse war J).
Nach meiner Rückkehr Anfang Januar dann Brief an AC in FRA und heute die Antwort, dass ich nichts bekomme. Begründung ist im Kern:

"Urteil des AG Frankfurt AZ 30 C 175/11 (47), welches Abflugverspätungen, die bei einem nicht in der EU ansässigen Luftfahrtunternehmen erst bei einem Zwischenstopp ausserhalb der EU auftreten (YVR-SFO), nicht zu einem Anspruch nach 261/2004 führen, auch wenn das erste Segment des Fluges innerhalb der EU begann.

Gilt deutsches Recht in diesem Fall? Gibt es da noch eine Möglichkeit, selber was zu machen, oder soll ich euclaim oder was ähnliches einschalten? Oder die britische Luftfahrtbehörde informieren?
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
So wie ich das sehe hast Du Anspruch. Der Flug ex LHR war ja verspätet und nicht der ab YVR. Nochmal anschreiben und wenn das nix fruchtet dann eben mit Anwalt. Außerdem ist die ausführende Airline verantwortlich und nicht die Ticketausstellende.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
...wegen dem Sandychaos und unfähigem Ticketsystem, -desk oder was auch immer, bin ich bei UA nicht im System für den Direktflug LHR-SFO.

Ich würde hier ja mal in Bezug auf Schadenersatz bei der Nichtbeförderung auf dem ursprünglichen Flug LHR-SFO ansetzen. Weisst du Näheres, warum du da nicht "im System" warst?
 

flospi

Erfahrenes Mitglied
11.02.2010
1.286
136
CH-SZ
Ich würde hier ja mal in Bezug auf Schadenersatz bei der Nichtbeförderung auf dem ursprünglichen Flug LHR-SFO ansetzen. Weisst du Näheres, warum du da nicht "im System" warst?

Da war sehr viel Airline Fachgesimpel auf Englisch zwischem dem LH und UA Agent involviert. Grundsätzlich war die Geschichte wie folgt: Am 26. Oktober sehe ich, das meine Flug EDI-EWR am 30. Oktober gecancelt wird. Am 28. Oktober dann Anruf bei LH Reservationen. Nach 20 Minuten buchen die mich auf den LHR-SFO Flug, mit dem Hinweis ich müsse rechtzeitig in LHR sein, damit das Ticket (ist ein *RTW) neu ausgestellt werden kann. Auf meiner Buchung/Reservation (auf CMT und im M&M) ist der Flug ersichtlich. Beim LH Schalter heissts dann, sie könnten an dem Ticket nichts machen, ich solle bei UA vorbeischauen. UA sagt mir auch, sie können nichts machen und überhaupt ich sei gar nicht auf dem Flug und der Flug sei eh voll. Zurück bei LH wird etwas tiefer im Ticket gegraben und sie finden heraus, dass UA scheinbar den an EDI-EWR anschliessenden Flug EWR-SFO aus dem System genommen hat. Die beiden reden etwas miteinander, der UA Agent ruft die Spezis in Amerika an, geht alleine zum LH Mann rüber und krieg von ihm den Tipp, mich auf LHR-YVR-SFO umzubuchen. Was er ja auch macht. Wo der Bock genau liegt zwischen LH, UA und Amadeus ist glaub ich nicht so klar gewesen. Und auch wenn ich todmüde (4:00 in EDI aufgestanden, nachdem ich um 1:00 ins Bett bin) und genervt war, muss ich doch sagen, das UA noch das Beste draus gemacht hat... Bitte nicht vergessen, dass es zu Zeiten von Sandy war.
Und die Verspätung hat dann AC eingeflogen.
 

qBa

Neues Mitglied
03.01.2013
5
0
Hallo zusammen,
auch wenn das hier erst mein erster Beitrag ist, hoffe ich, dass ihr mir trotzdem helfen könnt:
Meine Freundin sitzt zur Zeit in Zürich fest: Geplant war die Strecke Zürich-Rom-JFK mit Alitalia. Auf Grund des sich anbahnenden Blizzards wurde nun die Strecke Rom-JFK storniert. Die nächste angebotene Verbindung wurde von Alitalia für Montag angesetzt. Die EU Fluggastrechtverordnung sieht ja vor, dass man eine "alternative Beförderung an Ihren Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt" wählen kann. Eine Stornierung des Tickets wollen wir nicht.
Nun die Frage:
Was für Möglichkeiten gibt es? Genauer gesagt: Wo steht geschrieben, dass diese nächstmögliche Verbindung nicht zwangsweise von Alitalia durchgeführt werden muss? Gibt es auch am Startflughafen Anspruch auf Hotel & Verpflegung? Was wäre die beste Strategie um doch so schnell wie möglich anzukommen?
Danke für eure Hilfe!
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Was wäre die beste Strategie um doch so schnell wie möglich anzukommen?

Das hängt sehr von weiteren Umständen ab, d.h. was deine Freundin genau dort vorhat. Nach NYC zu kommen, dürfte unmöglich sein bei dem Blizzard.

Eine potentielle Möglichkeit wäre, heute noch zu einem anderen Flughafen in die USA zu fliegen (MIA, ORD,...) und dann von dort weiter zu fliegen, sobald der Blizzard vorbei ist. Allerdings wird sie da leider auch nicht die Einzige sein, die das probieren wird....
 
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qBa

Neues Mitglied
03.01.2013
5
0
Leider haben wir zu spaet von der Stornierung erfahren (bzw. die Benachrichtigung im wahrsten Sinne des Wortes verpennt), sodass um die Zeit, als sie am Flughafen war, die Flieger zu den Alternativen (Paris, Amsterdam, Moskau) schon weg waren..
War leider nichts zu machen. Rein von der Stimmung die hier verbreitet wird (bin momentan an der Ostkueste) halte ich es auch fuer realistisch, dass zwischen heute Nachmittag und Sonntag frueh wenig bzw. nichts an den Flughaefen fliegen wird.
Danke nochmal fuer die Hilfe!
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Finde ich richtig.

Fluggastrechtlich war die Sache ja schon vorher klar: Flugzeitenänderung ist Annullierung. Aber reiserechtlich schien das - in gewissem Rahmen - zulässig. Hoffentlich setzt sich diese Rechtsprechung durch. Den Flugzeiten sind in der Tat integraler Bestandteil jeder Pauschalreise.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Finde ich richtig.

Fluggastrechtlich war die Sache ja schon vorher klar: Flugzeitenänderung ist Annullierung. Aber reiserechtlich schien das - in gewissem Rahmen - zulässig. Hoffentlich setzt sich diese Rechtsprechung durch. Den Flugzeiten sind in der Tat integraler Bestandteil jeder Pauschalreise.

Finde ich für mich auch richtig. Allerdings ist die Möglichkeit der Flugzeitenänderung ein wesentlicher Bestandteil der Kalkulation bei den Pauschalreisen. Wenn diese Möglichkeit jetzt wegfällt, wird das über kurz oder lang zu einer Preiserhöhung (ich sage mal so > 20 Euro) bei den Pauschalreise führen. Und gerade für die typische Pauschalreise-Klientel ist das sicher keine "peanuts".
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.388
771
MUC/EDMM
Flugzeitenänderung >2h

Folgende Situation:
Gebucht wurde am 13.11.2012 MUC-CGN-MUC. Der Return sollte am 04.04.2013 mit AB6121 ab CGN (Abflug 14:30) nach MUC (Ankunft 15:45) erfolgen.

Mittlerweile erfolgten mehrfache Flugzeitenänderungen:
- Mitteilung am 17.01.2013: Abflug CGN 14:25 - Ankunft MUC 15:35
- Mitteilung am 13.02.2013: Abflug CGN 16:50 - Ankunft MUC 18:00

Damit verpasse ich aber definitiv meinen Anschlussflug ab MUC, da ich nun 2,25 h später als ursprünglich gebucht in MUC landen werde. Daher meine Frage, ob ich berechtigt bin, den AB-Flug CGN-MUC zu stornieren bzw. kostenlos umzubuchen?
 
Zuletzt bearbeitet:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Mit Ausnahme der Ausgleichszahlung hast du alle Ansprüche, die Art. 5 - Annullierung - der EU-VO 261/2004 vorsieht. Insbesondere kannst du eine ersatzweise Beförderung verlangen oder dir schlicht den Ticketpreis erstatten lassen.
 
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Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.388
771
MUC/EDMM
Danke für Deine schnelle - und wie gewohnt - sehr kompetente Antwort!
Ist es mir gestattet, nur den Rückflug-Preis erstatten zu lassen?
Oder muss ich sowohl Hin- als auch Rückflug stornieren, da ich ursprünglich ein Return-Ticket gebucht hatte?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Nach meinem Verständnis kannst du schon den Hinflug nutzen, an dem du ja ein isoliertes Interesse haben kannst. Das ist nicht anders zu bewerten, als wenn du den Hinflug bereits angetreten hättest und dann erst die Flugzeitenänderung / Annullierung des Rückflugs erfolgt. In der Praxis kann das dann natürlich zu Schwierigkeiten führen, was den zu erstattenden Preis für den Rückflug anbelangt.

Alternativ verlangst du einfach eine ersatzweise Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt deiner Wahl.

Verstehe den Sachverhalt so, dass dein "Anschlussflug" von MUC aus unabhängig von deinem MUC-CGN-MUC-Flug gebucht wurde. Wenn das falsch ist, müsstest du das noch klarstellen, weil die Konstellation dann etwas anders wäre.
 
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mattanapura

Erfahrenes Mitglied
07.03.2012
604
0
PRG,USM,UTP
Habe da auch eine Frage zu folgenden Sachverhalt: Gebucht war BUDAPEST-HELSINKI-TOKIO mit JAL/Finair. ausstellende Fluglinie war aber die Saudi Arabia. JAL hat wegen dem 787 Problem auf einen Finairumgebucht (auch in deren buchungscode ersichtlich) Saudi hat allerdings in ihrem Buchungscode das nicht übernommen sondern ne wirre Strecke über FRA gemacht wo aber Zubringerflüge etc fehlen. Von Saudi kam bis her gar keine Rückinfo (seit 2wochen) und das Reisebüro (ebookers) worüber wir gebucht haben meint das nur eine Stornierung ginge und eine Änderung der Buchung ausgeschlossen ist.
Da ich aber bereits Anschlussflüge gebucht habe die nicht erstattbar sind, will ich auf eine Umbuchung bestehen. Hatte schon mal jemand nen ähnlichen Fall und wie kann man am besten vorgehen?
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.636
2.328
PIX, BER, ZRH
Danke für Deine schnelle - und wie gewohnt - sehr kompetente Antwort!
Ist es mir gestattet, nur den Rückflug-Preis erstatten zu lassen?
Oder muss ich sowohl Hin- als auch Rückflug stornieren, da ich ursprünglich ein Return-Ticket gebucht hatte?

In der EU-Verordnung ist die Rede von der Annulierung eines Fluges, nicht eines Tickets oder einer Reise. Somit sollten sich auch die Ansprüche auf den einzelnen (in Deinem Falle Rück-) Flug beziehen, wenn Du den Hinflug behalten willst.
 
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A

Anonym12392

Guest
Gebucht war BUDAPEST-HELSINKI-TOKIO mit JAL/Finair. ausstellende Fluglinie war aber die Saudi Arabia.
In jedem Fall hast du einen direkten Anspruch gegen Finnair für BUD-HEL und gegen JAL für HEL-TYO aus der EU-VO. Zusätzlich zu dem Anspruch gegen Saudia. Ruf doch mal bei Finnair an, um die beiden Flüge bestätigt zu bekommen
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
7
Wien
Danke für Deine schnelle - und wie gewohnt - sehr kompetente Antwort!
Ist es mir gestattet, nur den Rückflug-Preis erstatten zu lassen?
Oder muss ich sowohl Hin- als auch Rückflug stornieren, da ich ursprünglich ein Return-Ticket gebucht hatte?

Vergiss im Falle dieser Flugzeitenänderung nicht dein Recht auf
Kostenloses Rerouting und Datumsänderung.

Ggf kannst du deinen Anschlussflug weglassen und dich gleich zum Ziel bringen.