EU Fluggastrechte / Annullierung

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oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.760
4.140
50
MUC
www.oliver2002.com
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Nein, das ist wie Helvetic Fluege fuer die Swiss ausfuehrt, flybe ist hier nicht Verantwortlich, es ist Finnair.
 

TwetYx

Erfahrenes Mitglied
17.09.2012
629
0
HAM/HEL
Ihr versteht schon irgendwie das mich die Antworten jeweils verwirrt haben oder ? :D

Naja faktisch habe ich mich ja eh jetzt erneut an beide gewandt (s.o.) schauen wir mal wie die 2te Runde also ausgeht.

Die Frage die bei mir nur aufgekommen ist: bei Flybe kann das sogar mit Abstrichen noch gehen, aber was machen den Kunden die Beispielsweise auf AB Ticket von deren Tochter LGWalter ( oder wie auch immer die heißen ) befördert werden...? Kann ja alles schön offiziell und durch "Operoija LGW" auch bekannt sein, dass die das Metall stellen usw, aber haben die irgendwo Schalter wo man dann ggf. Essen und Hotel usw. bekommen würde? Ich habe noch nie einen gesehen, aber achte da natürlich auch nicht so drauf.
 

PM2011

Erfahrenes Mitglied
10.02.2011
493
0
Gibt es zufällig Erfahrungen in Bezug auf eine Ausgleichszahlung, wenn bei einem Streik (z. B. heute in DUS) "dadurch" auch die "Rückflüge" aus dem Ausland annuliert/verspätet sind? Es geht also lediglich um die Situation bei einem Flug, der nicht am bestreikten Flughafen startet. Zählen dann sämtliche Annulierungen/Verspätungen als höhere Gewalt durch den Streik?


Es könnte wohl gut sein, dass man einen Anspruch auf Ausgleichszahlung hätte, denn die Airline kann die Maschine ja auch leer los schicken (ist in meinem aktuellen Fall passiert).
 
Zuletzt bearbeitet:

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Nur so zur Info, die Finnen stellen sich an bei Claims. Da geht nix einfach. Bei einem Downgrade gab es für einen MA von mir mal 500€ aus Kulanz, auch nur weil ich Rabatz gemacht habe und sich der Vertrieb aus D eingeschaltet hat.

Ähnliche Geschichten gibt es zuhauf auf FT.
 

TwetYx

Erfahrenes Mitglied
17.09.2012
629
0
HAM/HEL
Nur so zur Info, die Finnen stellen sich an bei Claims. Da geht nix einfach. Bei einem Downgrade gab es für einen MA von mir mal 500€ aus Kulanz, auch nur weil ich Rabatz gemacht habe und sich der Vertrieb aus D eingeschaltet hat.

Ähnliche Geschichten gibt es zuhauf auf FT.

Tja, wie Recht du hast ( falls das auf "meinen" Fall bezogen gewesen sein sollte ).

Finnair schrieb lapidar einen Brief ( auf Deutsch!) der ein reiner Zweizeiler ist. "Flug war von FlybeNordic>Wir können nichts machen", Flybe Nordic stellt sich bisher noch taub.... In dem Punkt erschließt mich mir die Logig der Eu Verordnung irgendwie nicht.. aber nun ja bin ja auch kein Jurist :D

Sollte nichts weiter passieren, treten wir da um Ostern oder so nochmal nach und eröffnen die dritte Runde
 

johndoe

Erfahrenes Mitglied
09.09.2009
1.139
2
Kontaktiere mal "umsteiger" - der ist fachlich sehr bewandt und kann ich nur empfehlen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
:kiss:

Danke für die Blumen!

Aber Gepäckfälle sind wirklich keine Hexerei und sollten mit ein wenig Geduld und Spucke in der Regel auch ohne Anwalt zu bewältigen sein. Ein paar Dinge gilt es zu beachten:

1. Ausreden der Airline nach dem Motto, wir können doch nichts dafür, sind hier eher selten und eigentlich immer aussichtslos. Kurz: Wenn sich das Gepäck verspätet, besteht dem Grunde nach eigentlich immer ein Anspruch.
2. Zumindest in Deutschland bekommt man- jedenfalls von der Airline - nur den Vermögensschaden ersetzt. Auch wenn fehlendes Gepäck einem die Reise vermiest, gibt´s dafür keine Entschädigung.
3. Es gibt eine Schadensminderungspflicht, die in Gepäckfällen von den Gerichten ziemlich zu Lasten der Fluggäste ausgelegt wird. Heißt: Alles, was nicht unbedingt notwendig war, wird auch nicht ersetzt.
4. Sehr schnell und sehr oft kommt der Einwand der Bereicherung. Daher: Wenn ich mir neue Klamotten kaufen muss, kann ich nicht einfach die Kosten hierfür erstattet verlangen. Das liefe "unterm Strich" nämlich darauf hinaus, dass man diese "geschenkt" bekommen würde, da man seine alten Sachen ja - wenn auch verspätet - zurück bekommt. Airlines wollen dann nur den Umrechnungsverlust oder den Mehrpreis gegenüber üblichen Preisen hierzulande erstatten. Um das zu verhindern, hilft die Argumentation, dass man für die neuen Sachen schlicht kein Interesse hat und in absehbarer Zeit auch nicht haben wird, verbunden mit dem Angebot, die ersatzweise gekauften Sachen herauszugeben. Da kann es dann allen Ernstes passieren, dass man einer großen internationalen Fluggesellschaft Schlüpfer aushändigen muss... :rolleyes:
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
5
Duisburg
Da kann es dann allen Ernstes passieren, dass man einer großen internationalen Fluggesellschaft Schlüpfer aushändigen muss... :rolleyes:

Wenn die wenigstens im "Notfallpack" für die erste Nacht verwendet würden.

Im Ernst:
Nachdem ich zuletzt zum allerersten mal ohne Gepäck am Flughafen stand, habe ich spät abends in LAX das Overnight-Kit von LH bekommen - macht sich über den Inhalt niemand vernünftige Gedanken?
Wozu Shampoo, mieser Einwegrasierer, Deo? In der Regel übernachte ich nicht auf der Strasse - diese Sachen bekommt man in jedem Hotel kostenlos bei Bedarf.
Wichtiger wäre zusätzlich zum Schlafshirt vielleicht tatsächlich eine frische Unterhose oder ein paar einfache Baumwollsocken für den nächsten Tag.

Oder was gehört nach Foristenmeinung ins Kit?
 
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doedl

Erfahrenes Mitglied
11.10.2012
572
38
Flug BCN-ZRH-FRA: Flug wurde in BCN gecancelt, Mitteilung: Defekt am Bremssystem konnte nicht behoben werden.
Wurde dann auf eigenen Wunsch umgebucht auf BCN-FRA mit Ankunft in FRA vor der ursprünglichen Ankunftszeit. Alle anderen Alternativen hätten zu einer Verspätung von einigen Stunden in FRA geführt.
Für die Akten:
Habe nun heute (!) endlich Nachricht von Swiss (customerservice.premium :rolleyes:)bekommen.
Nach EU-Fluggastrichtlinie steht mir eine Ausgleichszahlung von 50% von 250 EUR zu.
Danke Swiss.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Drollig, von "zustehen" kann da aber wohl keine Rede sein... :D

Wenn dir ein Ersatzflug angeboten wurde, der es dir ermöglichte, weniger als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und weniger als zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit anzukommen (letzteres war ja bei dir der Fall), steht dir gar nichts zu.

Sollte allerdings dein Abflug mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit erfolgt sein, wäre das kein nach Art. 8 adäquates Angebot und du hättest Anspruch auf die vollen 250 Euro.

Wie auch immer, der Hinweis der Airline ist jedenfalls falsch. Aber einem geschenkten Gaul...
 

doedl

Erfahrenes Mitglied
11.10.2012
572
38
Das "Zustehen" kommt nicht aus meinem Mund, sondern von Swiss ;)
Zitat:
Unter Berücksichtigung von Art. 7 (1) und (2) der EU Verordnung 261/2004 steht Ihnen
im vorliegenden Fall eine Entschädigung von EUR 125.00 zu
Wenn ich mir das genau anschaue, hast Du recht und Swiss nicht recht ...
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Gibt es zufällig Erfahrungen in Bezug auf eine Ausgleichszahlung, wenn bei einem Streik (z. B. heute in DUS) "dadurch" auch die "Rückflüge" aus dem Ausland annuliert/verspätet sind? Es geht also lediglich um die Situation bei einem Flug, der nicht am bestreikten Flughafen startet. Zählen dann sämtliche Annulierungen/Verspätungen als höhere Gewalt durch den Streik?


Es könnte wohl gut sein, dass man einen Anspruch auf Ausgleichszahlung hätte, denn die Airline kann die Maschine ja auch leer los schicken (ist in meinem aktuellen Fall passiert).

Beim Abruf dieses Links: Lufthansa
heute, 15.3.2013, um 18:30 Uhr stand bei den gestrichenen Flügen bei Lufthansa:
Code:
Flug	Datum	Abflug	Ankunft	Status
LH3162	15. Mär 2013	14:10 Düsseldorf	15:30 Genf	gestrichen
LH3052	15. Mär 2013	14:40 Düsseldorf	15:55 Prag	gestrichen
LH1385	15. Mär 2013	14:45 Rzeszow	16:40 Frankfurt/Main	gestrichen
LH3456	15. Mär 2013	14:55 Düsseldorf	15:20 Newcastle	gestrichen
LH2809	15. Mär 2013	15:00 Köln	16:00 Hamburg	gestrichen
LH081	15. Mär 2013	15:05 Düsseldorf	16:00 Frankfurt/Main	gestrichen
LH2780	15. Mär 2013	15:10 Düsseldorf	16:10 Leipzig	gestrichen
LH1989	15. Mär 2013	15:10 Köln	16:15 München	gestrichen
LH2790	15. Mär 2013	15:20 Düsseldorf	16:20 Nürnberg	gestrichen
LH3430	15. Mär 2013	15:30 Düsseldorf	16:00 Manchester	gestrichen
LH2772	15. Mär 2013	15:35 Düsseldorf	16:40 Dresden	gestrichen
LH2712	15. Mär 2013	15:45 Düsseldorf	16:40 Hamburg	gestrichen
LH2756	15. Mär 2013	15:45 Düsseldorf	16:45 Stuttgart	gestrichen
LH3182	15. Mär 2013	16:15 Düsseldorf	17:40 Mailand	gestrichen
LH082	15. Mär 2013	16:25 Frankfurt/Main	17:15 Düsseldorf	gestrichen
LH2811	15. Mär 2013	16:30 Köln	17:30 Hamburg	gestrichen
LH3268	15. Mär 2013	16:30 Düsseldorf	17:55 Lyon	gestrichen
LH3138	15. Mär 2013	16:35 Düsseldorf	17:45 Zürich	gestrichen
LH2738	15. Mär 2013	16:45 Düsseldorf	17:55 Berlin	gestrichen
LH3292	15. Mär 2013	16:50 Düsseldorf	19:25 Madrid	gestrichen
LH3384	15. Mär 2013	16:50 Düsseldorf	17:15 London	gestrichen
LH2924	15. Mär 2013	17:00 Düsseldorf	19:05 Stockholm	gestrichen
LH2714	15. Mär 2013	17:40 Düsseldorf	18:35 Hamburg	gestrichen
LH3068	15. Mär 2013	17:55 Düsseldorf	19:40 Budapest	gestrichen
LH085	15. Mär 2013	18:00 Düsseldorf	18:55 Frankfurt/Main	gestrichen
LH3164	15. Mär 2013	18:00 Düsseldorf	19:20 Genf	gestrichen
LH3024	15. Mär 2013	18:10 Düsseldorf	19:55 Warschau	gestrichen
LH3206	15. Mär 2013	18:15 Düsseldorf	19:45 Turin	gestrichen
LH2792	15. Mär 2013	18:20 Düsseldorf	19:20 Nürnberg	gestrichen
LH3224	15. Mär 2013	18:20 Düsseldorf	19:30 Paris	gestrichen
LH2944	15. Mär 2013	18:20 Düsseldorf	19:50 Göteborg	gestrichen
LH3448	15. Mär 2013	18:20 Düsseldorf	18:40 Birmingham	gestrichen
LH3184	15. Mär 2013	18:25 Düsseldorf	19:50 Mailand	gestrichen
LH3386	15. Mär 2013	18:30 Düsseldorf	18:55 London	gestrichen
LH2740	15. Mär 2013	18:30 Düsseldorf	19:40 Berlin	gestrichen
LH3054	15. Mär 2013	18:30 Düsseldorf	19:45 Prag	gestrichen
LH2813	15. Mär 2013	18:35 Köln	19:35 Hamburg	gestrichen
LH2570	15. Mär 2013	18:45 Köln	19:50 München	gestrichen
LH2716	15. Mär 2013	18:50 Düsseldorf	19:45 Hamburg	gestrichen
LH2758	15. Mär 2013	18:50 Düsseldorf	19:50 Stuttgart	gestrichen
LH2774	15. Mär 2013	19:00 Düsseldorf	20:05 Dresden	gestrichen
LH2017	15. Mär 2013	19:00 Düsseldorf	20:15 München	gestrichen
LH2742	15. Mär 2013	19:15 Düsseldorf	20:25 Berlin	gestrichen
LH2782	15. Mär 2013	19:35 Düsseldorf	20:35 Leipzig	gestrichen
LH087	15. Mär 2013	19:35 Düsseldorf	20:30 Frankfurt/Main	gestrichen
LH2815	15. Mär 2013	20:10 Köln	21:10 Hamburg	gestrichen
LH3226	15. Mär 2013	20:20 Düsseldorf	21:30 Paris	gestrichen
LH2744	15. Mär 2013	20:20 Düsseldorf	21:30 Berlin	gestrichen
LH2718	15. Mär 2013	20:30 Düsseldorf	21:25 Hamburg	gestrichen
LH3270	15. Mär 2013	20:45 Düsseldorf	22:10 Lyon	gestrichen
LH1995	15. Mär 2013	21:10 Köln	22:15 München	gestrichen

Es erscheint Lufthansa also möglich fast alle Flüge nach Köln / Düsseldorf durchzuführen. Ich vermute mal, die Maschinen werden nicht alle einfach in DUS/CGN stranden sondern leer den Rückflug antreten. Insofern verhält sich Lufthansa vorbildlich für den Kunden.
Wenn ich mir die Liste der Ankünfte in Düsseldorf bei Air Berlin anschaue (Stand: 18:32 Uhr) sieht die Liste so aus: (Aufgerufener Link, der so vermutlich nicht funktioniert: http://www.airberlin.com/de-DE/site/aims.php?SHOW=ARR&&&&& )
Code:
AB3673	15.03.2013	Sta Cruz (La Palma)	Düsseldorf	15:55	16:39	Gelandet	 Airbus A320  
AB8841	15.03.2013	Rom-Fiumicino	Düsseldorf	16:25	17:55	Gelandet	 Airbus A320  
AB2051	15.03.2013	Teneriffa Süd	Düsseldorf	16:50	18:11	Gelandet	 Boeing 737-800  
AB3081	15.03.2013	Palma de Mallorca	Düsseldorf	16:55	16:48	Gelandet	 Boeing 737-800  
AB9423	15.03.2013	Palma de Mallorca	Düsseldorf	17:25	18:10	Gelandet	 Airbus A320  
AB1165	15.03.2013		Düsseldorf	17:45	18:58	Verspätet	 Boeing 737-800  
AB8145	15.03.2013	Zürich	Düsseldorf	17:55		Annulliert	
AB8395	15.03.2013	Moskau-Domodedovo	Düsseldorf	17:55	17:49	Gelandet	 Boeing 737-800  
AB6036	15.03.2013	München	Düsseldorf	18:05		Annulliert	
AB6447	15.03.2013	Berlin-Tegel	Düsseldorf	18:10	18:18	Gelandet	 Boeing 737-700  
AB6839	15.03.2013	Stuttgart	Düsseldorf	18:30		Annulliert	
AB8747	15.03.2013	London-Stansted	Düsseldorf	18:45		Annulliert	
AB2347	15.03.2013	Gran Canaria	Düsseldorf	19:20	20:00	Verspätet 40 min.	 Airbus A320  
AB6044	15.03.2013	München	Düsseldorf	19:20		Annulliert	
AB6753	15.03.2013	Hamburg	Düsseldorf	19:40	20:01	Verspätet 21 min.	 Boeing 737-700  
AB6775	15.03.2013	Nürnberg	Düsseldorf	19:45		Annulliert	
AB6809	15.03.2013	Dresden	Düsseldorf	19:50		Annulliert	
AB8231	15.03.2013	Kopenhagen	Düsseldorf	19:55		Annulliert	
AB6449	15.03.2013	Berlin-Tegel	Düsseldorf	20:05			 Airbus A320  
AB6881	15.03.2013	Sylt	Düsseldorf	20:05		Annulliert	
AB8137	15.03.2013	Wien	Düsseldorf	20:05		Annulliert	
AB6038	15.03.2013	München	Düsseldorf	20:15		Annulliert	
AB8173	15.03.2013	Zürich	Düsseldorf	20:15		Annulliert	
AB6777	15.03.2013	Nürnberg	Düsseldorf	21:35			 Airbus A321  
AB6841	15.03.2013	Stuttgart	Düsseldorf	21:45		Annulliert	
AB8429	15.03.2013	Salzburg	Düsseldorf	22:00		Annulliert	
AB8521	15.03.2013	Zürich	Düsseldorf	22:05		Annulliert	
AB6040	15.03.2013	München	Düsseldorf	22:10		Annulliert	
AB3225	15.03.2013	Malaga	Düsseldorf	22:15	22:55	Verspätet 40 min.	 Airbus A321  
AB8409	15.03.2013	Mailand-Malpensa	Düsseldorf	22:30		Annulliert	
AB9865	15.03.2013	Palma de Mallorca	Düsseldorf	22:30			 Airbus A321  
AB6451	15.03.2013	Berlin-Tegel	Düsseldorf	22:30			 Boeing 737-700  
AB8565	15.03.2013	Barcelona	Düsseldorf	22:30		Annulliert	
AB8343	15.03.2013	London-Stansted	Düsseldorf	22:35		Annulliert	
AB8813	15.03.2013	Wien	Düsseldorf	22:40		Annulliert

Offensichtlich annulliert Air Berlin die überwiegende Mehrheit aller Flüge NACH Düsseldorf, auch wenn diese allem Anschein nach nicht direkt vom Streik betroffen sind.

Folglich würde ich laienhaft mal vermuten, dass Lufthansa generell gesagt und auf Grundlage dieser Informationen "alle zumutbaren Maßnahmen" getroffen hat, um die Passagiere zu ihrem Endziel zu befördern und Air Berlin dies ziemlich offensichtlich nicht gemacht hat.
Ich würde also mal tippen, dass man vor Gericht ganz gute Chancen hätte, eine Entschädigung zu erhalten, wenn der Flug nach Düsseldorf nur wegen des Streiks in Düsseldorf annulliert ist.
 
8

893

Guest
Hallo liebe Vielflieger,
kurz Frage, die ihr bestimmt präzise beantworten könnt:
Bin von Hamburg via Dubai nach Mahe geflogen. In Dubai hat sich der Abflug um 8 Stunden verzögert - technische Probleme. Emirates will nicht zahlen, da die Verspätung in NON-EU eingetreten ist. Ich sage, dass das egal ist, da der Abflug in HAM war und Dubai lediglich ein Stopover war.

Wer hat Recht ?

Herzlichen Dank
JO
 
8

893

Guest
Gebucht habe ich Hamburg - Mahe ! Laut EU 261/04 ist entscheidend, dass ich mehr als 5 Stunden zu spät am Endziel angekommen bin. Wo die Verspätung zustande kommt, wird in der Verordnung nicht behandelt und ist dann irrelevant ?!? Die haben mir 15.000 Meilen angeboten, aber nur wenn ich sämtliche Vorderungen an Emirates abtrete. Die wollen mich doch verschaukeln .
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Gebucht habe ich Hamburg - Mahe ! Laut EU 261/04 ist entscheidend, dass ich mehr als 5 Stunden zu spät am Endziel angekommen bin. Wo die Verspätung zustande kommt, wird in der Verordnung nicht behandelt und ist dann irrelevant ?!? Die haben mir 15.000 Meilen angeboten, aber nur wenn ich sämtliche Vorderungen an Emirates abtrete. Die wollen mich doch verschaukeln .

Wie schon oben geschrieben. Lese dir einfach mal Art. 3 der EU-VO 261/2004 durch! Da findest du die Antwort. Auf der Strecke Dubai-Mahe würde die EU-VO 261/2004 nicht einmal Anwendung finden, wenn ausführendes Luftfahrtunternehmen die Lufthansa gewesen wäre. Sorry.

Angebot akzeptieren!
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Das Endziel im Ticket war Male und gestartet in der EU. Da es ein direkter Umstieg war entstehen Ansprüche.

Ich werde hier jetzt nicht schreiben, was ich den ganzen Tag beruflich mache, denn für sich genommen ist das ja kein Argument.

Daher gerne die ausführlichere Erklärung: Unterschieden wird zwischen der (nicht reiserechtlich gemeinten) "Flugreise" und dem "Flug". "Flug" im Sinne der EU-VO meint ein Flugsegment. Wie das aussieht, wenn es tatsächlich nur eine Zwischenlandung ist, daher die Maschine einfach nur landet, tankt und weiterfliegt, mögen die Gerichte abschließend noch entscheiden. Vorliegend ist es jedoch so, dass es sich schlicht um eine Zubringer-Anschluss-Flug-Kombi handelt. Hier ist es uninteressant, ob die Flüge auf ein Ticket ausgestellt, bei einem deutschen Reisebüro erworben oder was auch immer wurden. Jedenfalls ist bei jedem Flugsegment gesondert zu prüfen, ob die EU-VO überhaupt ANWENDUNG findet.

Davon zu unterscheiden ist ein anderer Fall: Angenommen die Verspätung oder womöglich nur eine ganz kleine Verspätung wäre schon auf dem Flug von Frankfurt nach Dubai aufgetreten und er hätte dadurch seinen Anschluss nach Mahe verpasst. Dann HÄTTE die EU-VO Anwendung gefunden. Und obwohl weder Dubai noch Mahe in der EU liegen wäre maßgeblich für den Zeitverlust und für die Entfernung die Ankunft in Mahe. Aber wie gesagt, zunächst ist zu fragen, ob die EU-VO überhaupt zur Anwendung kommt. Und das wäre im Original-Fall nicht so, wohl aber in meiner Abwandlung.

Die Grundlagen dessen, was ich soeben geschrieben hast, findest du in dieser EuGH-Entscheidung:

http://www.kanzlei-woicke.de/2008/07/10/eugh-urteil-v-10-07-2008-c-173-07/
 
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sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.299
1.985
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Mir ist heute in den Unterlagen meiner +1 eine Flugstreichung untergekommen, die offenbar kompensationspflichtig ist, da aber Codeshare stellt sich die Frage an wen ich mich wenden muss.

Der gebuchte/stornierte Flug war VIE-DUS. Gebucht OSXXXX op by LH, Ticket von OS. Ich nehme an ich muss mich an OS wenden, stimmt das?

Danke im Voraus...