EU Fluggastrechte / Annullierung

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.396
2.844
Neuss
www.drboese.de
Ich habe ein Ticket KUL-LHR-DUS

In LHR habe ich einen 6-stündigen Aufenthalt, den ich gerne für einen Termin in der Stadt nutzen möchte.

Was ist, wenn KUL-LHR nun 5 Stunden verspätet ist (derzeit wohl nicht ganz selten der Fall). Anspruch aus 261/2004 oder nicht? Endziel wird ja noch pünktlich erreicht.
 

reretlom

Erfahrenes Mitglied
28.09.2009
530
18
Tiefgraben
Ich habe ein Ticket KUL-LHR-DUS

In LHR habe ich einen 6-stündigen Aufenthalt, den ich gerne für einen Termin in der Stadt nutzen möchte.

Was ist, wenn KUL-LHR nun 5 Stunden verspätet ist (derzeit wohl nicht ganz selten der Fall). Anspruch aus 261/2004 oder nicht? Endziel wird ja noch pünktlich erreicht.

KUL-LHR mit EU Fluglinie?
 

KDownUnder

Neues Mitglied
19.03.2013
3
0
Hallo,

Air Berlin bietet mir über meinen Anwalt einen Vergleich von 75% an.

Es geht dabei um einen Flug von FRA nach PMI der über 3 Stundenverspätung hatte. Das Flugzeug ist schon verspätet angekommen, angeblich weil es keine Landeerlaubnis in FRA hatte. Später hatte sich der Start nochmal verspätet weil die Bremsen zu heiß waren und man so nicht starten konnte.

Wie hoch ist denn so die Chance bei einer Klage recht zu bekommen?
Oder sollte ich den Vergleich annehmen?
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.600
31
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Verspätung durch zu heiße Bremsen klingt stark nach einem technischen Problem, welches regulär nicht als außergewöhnlicher Umstand anerkannt werden dürfte. In meinem Laienverständnis sollten hier die Chancen sehr gut stehen bei einer Klage. Ich würde mal den Anwalt fragen, aber dabei im Hinterkopf behalten, dass Anwälte deutlich mehr Geld bekommen, wenn sie einen Vergleich abschließen als wenn sie ein Gerichtsverfahren führen. Insofern kann es im Interesse von Anwälten liegen, Vergleiche anzustreben, auch wenn der Sachverhalt eindeutig sein sollte.
 
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AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Die deutsche Stiftung Warentest hat sich auch schon des Themas angenommen:
Fluglinien - Fluglinie Iberia ignoriert Fluggastrechte - Meldung - Stiftung Warentest
Ausgleichszahlung - Bis zu 600 Euro - Meldung - Stiftung Warentest
Pauschalreisen - Fünf Prozent Preisminderung pro Stunde - Meldung - Stiftung Warentest

Fluggastrechte - Airlines müssen zahlen - Meldung - Stiftung Warentest
test.de meinte:
..Ähnlich ging es Heike Köhne. Ihr Rückflug aus Portugal war überbucht, erst Stunden später bekam sie von Germanwings einen Ersatzflug nach Köln. Dort griff der Mann am Schalter einfach in die Schublade und drückte ihr 400 Euro bar in die Hand. ..
Birgit Zandke-Schaffhäuser von der Schlichtungsstelle Mobilität weiß: „Technikprobleme sind die klassische Ausrede“. ...
Fluggastrechte - Tipps - Meldung - Stiftung Warentest
test.de meinte:
.. Hilfe: Melden Sie Ansprüche zu*nächst bei der Fluglinie an. Lehnt die ab, können Sie die Schlichtungsstelle Mobilität einschalten: Fahrgastrechte, Postfach 61 02 49, 10923 Berlin. Über 80 Fluglinien machen mit, etwa Air France, Allitalia, American Airlines, Delta, Iberia, KLM, Singapore Airlines, Qantas – nicht aber Lufthansa, Air Berlin, Condor, Germanwings, Tuifly.
Von dieser "Schlichtungsstelle" hatte ich vorher noch nie gehört - weiterverlinkt wird nun auf: https://soep-online.de/

Selbst Inkassounternehmen wurden schon getestet:
Fluggastrechte - Die neuen Fluggasthelfer - Schnelltest - Stiftung Warentest
test.de meinte:
..Firmen wie EUclaim, Flightright und Fairplane helfen, eine Entschädigung zu bekommen. Zahlt die Airline trotz der Bemühungen der Dienstleister nicht, hat der Fluggast anders als beim Anwalt keine Kosten. Fließt eine Entschädigung, muss er rund 30 Prozent davon abgeben.

Die Idee, mit Fluggastrechten Geld zu verdienen, ist recht jung. EUclaim ist seit 2009 am Markt. Flightright hat im Frühjahr 2010 begonnen, Fairplane erst im März 2011.
.. EUclaim nimmt zurzeit aber keine Ryanair-Fälle mehr an. Die Rechtsprechung der Gerichte an den Ryanair-Standorten sei zu verbraucherunfreundlich, sagt EUclaim-Geschäftsführer Robert Weist auf Anfrage.

Komplizierte Streitigkeiten wie solche um verschwundene Koffer nehmen die Dienste grundsätzlich nicht an. Sie helfen auch nicht, wenn die Fluglinie Hotelübernachtungen nicht zahlt, wie nach der Aschewolke aus Island massenhaft geschehen.
..
Wenn Kunden aus Deutschland Ärger mit einer Gesellschaft aus einem anderen EU-Staat haben, können sie ihr Glück beim Europäischen Verbraucherzentrum in Kehl versuchen (Startseite). Manche Gesellschaften wie die niederländische KLM sind zur Schlichtung bereit. Der Billigflieger Ryanair boykottiert sie dagegen.
*Nicht* aufgeführt / getestet wurde die britische Claim compensation in case of a delayed or cancelled flight (habe selber keine Erfahrung damit).

Und ganz aktuell:
http://www.faz.net/aktuell/wirtscha...faellt-kann-das-internet-helfen-12118179.html
FAZ meinte:
..
Die Potsdamer Internetunternehmerin Eve Büchner hat dieses Prinzip nun in eine App umgesetzt. Ihr Unternehmen Refund.me bietet Anwendungen für iPhones und Android-Smartphones, die zum Beispiel auf Wetterdaten zugreifen und auch versuchen, die in der Verordnung festgesetzten Regeln per Software auf die jeweiligen Fälle anzuwenden. Beispiel Verjährungsfrist: Sie ist in der Verordnung nicht für jedes EU-Land einheitlich geregelt. In Deutschland beträgt sie derzeit drei Jahre, in anderen EU-Mitgliedsstaten kann sie bis zu zehn Jahre dauern. Ihre Anwendung könne mit speziellen Algorithmen prüfen, ob ein Anspruch tatsächlich auch besteht, sagt Büchner. Derzeit erhält sie nach eigenen Angaben rund 300 Anfragen am Tag. ..

Reisegepäck - Verlorene Koffer**tauchen meist wieder auf - Meldung - Stiftung Warentest
test.de meinte:
.. Bei Gepäckverlust greift nicht die EU-Verordnung, sondern das Montrealer Übereinkommen. Danach haftet die Fluglinie maximal mit umgerechnet etwa 1 170 Euro. ..
 
Zuletzt bearbeitet:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Insofern kann es im Interesse von Anwälten liegen, Vergleiche anzustreben, auch wenn der Sachverhalt eindeutig sein sollte.

Zuallererst sollte man seinem Anwalt mal vertrauen und wenn man das nicht tut, seinen Anwalt wechseln.

Speziell mit Air Berlin wird sehr oft verglichen. Das liegt aber hauptsächlich an der Airline, die branchenfeindliche Urteile vermeidet wie der Teufel das Weihwasser. Übersetzt heißt das, dass man aus einem Gerichtsverfahren, wenn sich ein Erfolg abzeichnet, entweder mit einem Vergleich oder mit einem Anerkenntisurteil herausgeht. Andere Fluggesellschaften fahren da eine andere Taktik.

Wenn wir vom Gericht oder von Air Berlin einen Vergleichsvorschlag erhalten, geben wir ihn selbstverständlich an die Mandantschaft weiter. Wir legen dieser dann die Vor- und Nachteile der Annahme sowie entsprechende Alternativen dar. Wenn wir eine klare Meinung zum Vorschlag haben, sprechen wir auch eine Empfehlung aus. Die Entscheidung liegt dann beim Mandanten.

Richtig ist, dass es für einen Vergleich eine eigene Gebühr gibt, die sogenannte Einigungsgebühr. Die fällt unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob die Angelegenheit schon bei Gericht ist (dann weniger) oder noch komplett außergerichtlich. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Kollege in einem solchen Fall - FRA-PMI sind 250 Euro Ausgleichszahlung / Person, die Einigungsgebühr entsprechend ein Witz - einen Vergleich mit irgendeiner finsteren Absicht für seinen Mandanten abschließt.

Was die Sache selbst anbelangt, reichen mir die Infos nicht, um eine Einschätzung zu geben.
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.257
107
so brauche mal Rat vom Experten.

Hatte im Dezember letzten Jahres folgenden Flug BRE-AMS-OTP. Der Flug von BRE-AMS war letztendlich um ca. 75 min verzögert und daher habe ich meinen Anschluss nach OTP verpasst und musste die Nacht in Amsterdam verbringen. (Hotel wurde von KLM gestellt).
Die 75 min Verspätung resultierte aus zwei Ursachen.
1. Der ankommende Flug von AMS nach BRE hatte ca. 45 min Verspätung aufgrund eines technischen Defektes (Aussage Pilot, Crew und Bodenpersonal).
2. Schnee. Der Schnee begann erst, als wir mit 45 min Verspätung im Flugzeug sassen. Daraufhin wurde die Startbahn gesperrt und geräumt. Das dauerte etwa 30 min. In Summe dann also 75 min.

KLM redet sich nun mit höherer Gewalt raus. Ich vertrete aber den Standpunkt, dass der technische Defekt massgeblich ist, denn wenn die Maschiene pünktlich gelandet wäre, wären wir auch pünktlich losgekommen, da kein Schnee zu der urspünglichen Abflugzeit.

Was meint Ihr?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.396
2.844
Neuss
www.drboese.de
KLM redet sich nun mit höherer Gewalt raus. Ich vertrete aber den Standpunkt, dass der technische Defekt massgeblich ist, denn wenn die Maschiene pünktlich gelandet wäre, wären wir auch pünktlich losgekommen, da kein Schnee zu der urspünglichen Abflugzeit.

Was meint Ihr?

Sehe das so wie Du, wenn Du das gut belegen kannst.

Wir hatten hier doch auch einen (erfolgreichen?) Fall, in dem es in Osteuropa eine Bombendrohung gab. Die Verspätung des Reisenden, der ab DE fliegen wollte, beruhte aber nicht nur auf der bombenbedingten Verzögerung des eingehenden Fluggerätes, sondern auch auf weiteren Verzögerungen im Umlauf der Maschine an dem Tag. Ich finde das gerade nicht
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Wie solche Fälle zu lösen sind, in denen diejenige Problematik, die außergewöhnliche Umstände begründet, zeitlich nur deswegen eintritt, weil eine andere, nicht außergewöhnliche Umstände begründende Problematik zu einer ersten Verzögerung geführt hat, ist noch nicht annähernd geklärt.

Insofern musst du dich darauf einstellen, dass deine Aussichten 50:50 stehen. Beide Lösungen wären vertretbar.

Allerdings: Wenn auch die 45-minütige Verspätung realistischerweise zu viel gewesen wäre, um den Anschluss noch zu erwischen, spricht einiges dafür, dass es auf die zweite Störung, Wetter, gar nicht erst ankäme. Dann hätte alleine der technische Defekt schon dafür gesorgt, dass du deinen Anschlussflug nicht erwischt hast. Das würde deine Chancen erheblich erhöhen.
 
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Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.257
107
nein die 45 Min. Verpätung hätte alleine nicht ausgereicht. Ich bin nach Ankunft so schnell es geht zum Gate des Fluges nacht OTP gerannt, die Tür war noch auf nur mitnehmen konnte/wollte man mich nicht mehr,
da ich schon umgebucht war. Um das wieder zu ändern hatte man keine Zeit.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Dann hast du allerdings auch kein Problem. Denn in dem Fall liegt eine sogenannte Nichtbeförderung vor. Maßgeblich ist daher alleine die Stecken AMS-OTP und nicht BRE-AMS.

Wenn die Beförderung noch möglich war, hättest du mitgenommen werden müssen. Auch wenn die Airline irrig annahm, dass du den Flug verpassen würdest. Das ist vom EuGH bereits geklärt. Insofern darfst du getrost an deiner Forderung festhalten. Für die Höhe macht das ja keinen Unterschied, da sowohl BRE-OTP als auch AMS-OTP über 1500 km.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.600
31
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Zuallererst sollte man seinem Anwalt mal vertrauen und wenn man das nicht tut, seinen Anwalt wechseln.
Grundsätzlich gebe ich dir hier vollkommen recht. Allerdings Vertrauen gewinnt man erst mit der Zeit und mit der Erfahrung. Wenn jetzt jemand aber zum ersten Mal im Leben überhaupt sich damit beschäftigt ein Gerichtsverfahren anzustrengen, ist es zumindest von Vorteil zu wissen, wo welche Interessen liegen und wo es Konflikte geben könnte. Ein vertrauenswürdiger Anwalt der im Idealfall auch längerfristig denkt, wird nicht gegen das Interesse seines Mandanten zu einem Vergleich raten. Diejenigen aber, die nur die nächste Abrechnung im Blick haben, könnten aber m.E. schon dazu tendieren, in diese Richtung zu beraten...
 

fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
1.723
385
Besteht eigtl. eine Chance auf Ausgleichszahlung bei Annulierung eines Fluges an den "Streiktagen" der SiKo in CGN. Alle Flüge CGN-TXL am 24.01.2013 von 4U haben stattgefunden, bis auf 2 (einer davon meiner). Proaktive Umbuchung erfolgte auf den nächstenTag, da vorher nichts möglich obwohl noch 2 am Abend gingen.
Wie kann man erfahren ob die anderen "Leerflüge" waren.

Danke
 

KDownUnder

Neues Mitglied
19.03.2013
3
0
Könnte es also auch gut sein, dass wenn man den Vergleich ablehnt, noch ein Vergleich mit der ganzen Ausgleichszahlung angeboten wird um ein Urteil zu entgehen?
Habe auch nicht den Eindruck, dass der Anwalt unbedingt einen Vergleich will. Ich wurde ganz normal vom Vergleich in Kenntnis gesetzt.
Die geplante Ankunftszeit war um 20:45 Uhr, die tatsächliche um 00:12 Uhr.
Das Flugzeug ist schon verspätet in FRA gelandet. Danach sind alle eingestiegen, das Flugzeug rollte Richtung Startbahn. Dann wurde vom Piloten durchgesagt, dass die Bremsen zu heiß sind und er noch nicht starten kann. Nach ungefähr einer halben Stunde war es nicht besser und das Flugzeug rollte zur Parkposition zurück. Nach ungefähr einer Stunde konnte wir dann später starten.


Zuallererst sollte man seinem Anwalt mal vertrauen und wenn man das nicht tut, seinen Anwalt wechseln.

Speziell mit Air Berlin wird sehr oft verglichen. Das liegt aber hauptsächlich an der Airline, die branchenfeindliche Urteile vermeidet wie der Teufel das Weihwasser. Übersetzt heißt das, dass man aus einem Gerichtsverfahren, wenn sich ein Erfolg abzeichnet, entweder mit einem Vergleich oder mit einem Anerkenntisurteil herausgeht. Andere Fluggesellschaften fahren da eine andere Taktik.

Wenn wir vom Gericht oder von Air Berlin einen Vergleichsvorschlag erhalten, geben wir ihn selbstverständlich an die Mandantschaft weiter. Wir legen dieser dann die Vor- und Nachteile der Annahme sowie entsprechende Alternativen dar. Wenn wir eine klare Meinung zum Vorschlag haben, sprechen wir auch eine Empfehlung aus. Die Entscheidung liegt dann beim Mandanten.

Richtig ist, dass es für einen Vergleich eine eigene Gebühr gibt, die sogenannte Einigungsgebühr. Die fällt unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob die Angelegenheit schon bei Gericht ist (dann weniger) oder noch komplett außergerichtlich. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Kollege in einem solchen Fall - FRA-PMI sind 250 Euro Ausgleichszahlung / Person, die Einigungsgebühr entsprechend ein Witz - einen Vergleich mit irgendeiner finsteren Absicht für seinen Mandanten abschließt.

Was die Sache selbst anbelangt, reichen mir die Infos nicht, um eine Einschätzung zu geben.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.300
7
VIE
sorry, dass ich nicht den ganzen thread gelesen habe, aber vielleicht kennen ja viele die regeln aus dem ff

a-b-c

a-b on time >3500km
b-c 3,5h verspätung <1000km

ich nehme an da gibt es keine entschädigung da die gesamtreise gewertet wird, right?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Kann man so nicht beantworten. Wenn Anschlussflug außerhalb der EU, dann nicht.

Wenn Anschlussflug innerhalb EU, dann vermutlich. Aber nur 250 Euro. Jedes Segment wird fluggastrechtlich isoliert betrachtet.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.300
7
VIE
Kann man so nicht beantworten. Wenn Anschlussflug außerhalb der EU, dann nicht.

Wenn Anschlussflug innerhalb EU, dann vermutlich. Aber nur 250 Euro. Jedes Segment wird fluggastrechtlich isoliert betrachtet.

konkret geht es um hkg-ist-vie... wo steht, dass jedes segment isoliert betrachtet wird? ich lese bei den fluggastrechten eher heraus dass die gesamtreise zählt, was nun?
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
konkret geht es um hkg-ist-vie... wo steht, dass jedes segment isoliert betrachtet wird? ich lese bei den fluggastrechten eher heraus dass die gesamtreise zählt, was nun?

Bist du denn auf ist-vie mit OS geflogen? Ansonsten wäre ja die EU-Verordnung sowieso nicht anwendbar, solange die Türkei nicht der EU beitritt....
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
konkret geht es um hkg-ist-vie... wo steht, dass jedes segment isoliert betrachtet wird? ich lese bei den fluggastrechten eher heraus dass die gesamtreise zählt, was nun?

Ist Kalter Kaffee. Längst abschließend geklärt. Habe ich auch hier im fred schon mehrfach erklärt. Bei der Anwendung der EU-VO 261/2004 ist jedes Segment gesondert zu prüfen, ob die VO überhaupt zur Anwendung kommt.

In deinem Fall hängt das, wie rotanes richtig erklärt hat, davon ab, ob IST-VIE von EU-Airline ausgeführt. Nur dann kann VO auch angewendet werden. In dem Fall dann 400 Euro, da > 1500 km.