Ich habe ein Ticket KUL-LHR-DUS
In LHR habe ich einen 6-stündigen Aufenthalt, den ich gerne für einen Termin in der Stadt nutzen möchte.
Was ist, wenn KUL-LHR nun 5 Stunden verspätet ist (derzeit wohl nicht ganz selten der Fall). Anspruch aus 261/2004 oder nicht? Endziel wird ja noch pünktlich erreicht.
Danke für die Antwort.
Warum bekommt ein Anwalt bei einem Vergleich mehr?
Fluggastrechte - Tipps - Meldung - Stiftung Warentesttest.de meinte:..Ähnlich ging es Heike Köhne. Ihr Rückflug aus Portugal war überbucht, erst Stunden später bekam sie von Germanwings einen Ersatzflug nach Köln. Dort griff der Mann am Schalter einfach in die Schublade und drückte ihr 400 Euro bar in die Hand. ..
Birgit Zandke-Schaffhäuser von der Schlichtungsstelle Mobilität weiß: „Technikprobleme sind die klassische Ausrede“. ...
Von dieser "Schlichtungsstelle" hatte ich vorher noch nie gehört - weiterverlinkt wird nun auf: https://soep-online.de/test.de meinte:.. Hilfe: Melden Sie Ansprüche zu*nächst bei der Fluglinie an. Lehnt die ab, können Sie die Schlichtungsstelle Mobilität einschalten: Fahrgastrechte, Postfach 61 02 49, 10923 Berlin. Über 80 Fluglinien machen mit, etwa Air France, Allitalia, American Airlines, Delta, Iberia, KLM, Singapore Airlines, Qantas – nicht aber Lufthansa, Air Berlin, Condor, Germanwings, Tuifly.
*Nicht* aufgeführt / getestet wurde die britische Claim compensation in case of a delayed or cancelled flight (habe selber keine Erfahrung damit).test.de meinte:..Firmen wie EUclaim, Flightright und Fairplane helfen, eine Entschädigung zu bekommen. Zahlt die Airline trotz der Bemühungen der Dienstleister nicht, hat der Fluggast anders als beim Anwalt keine Kosten. Fließt eine Entschädigung, muss er rund 30 Prozent davon abgeben.
Die Idee, mit Fluggastrechten Geld zu verdienen, ist recht jung. EUclaim ist seit 2009 am Markt. Flightright hat im Frühjahr 2010 begonnen, Fairplane erst im März 2011.
.. EUclaim nimmt zurzeit aber keine Ryanair-Fälle mehr an. Die Rechtsprechung der Gerichte an den Ryanair-Standorten sei zu verbraucherunfreundlich, sagt EUclaim-Geschäftsführer Robert Weist auf Anfrage.
Komplizierte Streitigkeiten wie solche um verschwundene Koffer nehmen die Dienste grundsätzlich nicht an. Sie helfen auch nicht, wenn die Fluglinie Hotelübernachtungen nicht zahlt, wie nach der Aschewolke aus Island massenhaft geschehen.
..
Wenn Kunden aus Deutschland Ärger mit einer Gesellschaft aus einem anderen EU-Staat haben, können sie ihr Glück beim Europäischen Verbraucherzentrum in Kehl versuchen (Startseite). Manche Gesellschaften wie die niederländische KLM sind zur Schlichtung bereit. Der Billigflieger Ryanair boykottiert sie dagegen.
FAZ meinte:..
Die Potsdamer Internetunternehmerin Eve Büchner hat dieses Prinzip nun in eine App umgesetzt. Ihr Unternehmen Refund.me bietet Anwendungen für iPhones und Android-Smartphones, die zum Beispiel auf Wetterdaten zugreifen und auch versuchen, die in der Verordnung festgesetzten Regeln per Software auf die jeweiligen Fälle anzuwenden. Beispiel Verjährungsfrist: Sie ist in der Verordnung nicht für jedes EU-Land einheitlich geregelt. In Deutschland beträgt sie derzeit drei Jahre, in anderen EU-Mitgliedsstaten kann sie bis zu zehn Jahre dauern. Ihre Anwendung könne mit speziellen Algorithmen prüfen, ob ein Anspruch tatsächlich auch besteht, sagt Büchner. Derzeit erhält sie nach eigenen Angaben rund 300 Anfragen am Tag. ..
test.de meinte:.. Bei Gepäckverlust greift nicht die EU-Verordnung, sondern das Montrealer Übereinkommen. Danach haftet die Fluglinie maximal mit umgerechnet etwa 1 170 Euro. ..
Insofern kann es im Interesse von Anwälten liegen, Vergleiche anzustreben, auch wenn der Sachverhalt eindeutig sein sollte.
KLM redet sich nun mit höherer Gewalt raus. Ich vertrete aber den Standpunkt, dass der technische Defekt massgeblich ist, denn wenn die Maschiene pünktlich gelandet wäre, wären wir auch pünktlich losgekommen, da kein Schnee zu der urspünglichen Abflugzeit.
Was meint Ihr?
Grundsätzlich gebe ich dir hier vollkommen recht. Allerdings Vertrauen gewinnt man erst mit der Zeit und mit der Erfahrung. Wenn jetzt jemand aber zum ersten Mal im Leben überhaupt sich damit beschäftigt ein Gerichtsverfahren anzustrengen, ist es zumindest von Vorteil zu wissen, wo welche Interessen liegen und wo es Konflikte geben könnte. Ein vertrauenswürdiger Anwalt der im Idealfall auch längerfristig denkt, wird nicht gegen das Interesse seines Mandanten zu einem Vergleich raten. Diejenigen aber, die nur die nächste Abrechnung im Blick haben, könnten aber m.E. schon dazu tendieren, in diese Richtung zu beraten...Zuallererst sollte man seinem Anwalt mal vertrauen und wenn man das nicht tut, seinen Anwalt wechseln.
Zuallererst sollte man seinem Anwalt mal vertrauen und wenn man das nicht tut, seinen Anwalt wechseln.
Speziell mit Air Berlin wird sehr oft verglichen. Das liegt aber hauptsächlich an der Airline, die branchenfeindliche Urteile vermeidet wie der Teufel das Weihwasser. Übersetzt heißt das, dass man aus einem Gerichtsverfahren, wenn sich ein Erfolg abzeichnet, entweder mit einem Vergleich oder mit einem Anerkenntisurteil herausgeht. Andere Fluggesellschaften fahren da eine andere Taktik.
Wenn wir vom Gericht oder von Air Berlin einen Vergleichsvorschlag erhalten, geben wir ihn selbstverständlich an die Mandantschaft weiter. Wir legen dieser dann die Vor- und Nachteile der Annahme sowie entsprechende Alternativen dar. Wenn wir eine klare Meinung zum Vorschlag haben, sprechen wir auch eine Empfehlung aus. Die Entscheidung liegt dann beim Mandanten.
Richtig ist, dass es für einen Vergleich eine eigene Gebühr gibt, die sogenannte Einigungsgebühr. Die fällt unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob die Angelegenheit schon bei Gericht ist (dann weniger) oder noch komplett außergerichtlich. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Kollege in einem solchen Fall - FRA-PMI sind 250 Euro Ausgleichszahlung / Person, die Einigungsgebühr entsprechend ein Witz - einen Vergleich mit irgendeiner finsteren Absicht für seinen Mandanten abschließt.
Was die Sache selbst anbelangt, reichen mir die Infos nicht, um eine Einschätzung zu geben.
Kann man so nicht beantworten. Wenn Anschlussflug außerhalb der EU, dann nicht.
Wenn Anschlussflug innerhalb EU, dann vermutlich. Aber nur 250 Euro. Jedes Segment wird fluggastrechtlich isoliert betrachtet.
konkret geht es um hkg-ist-vie... wo steht, dass jedes segment isoliert betrachtet wird? ich lese bei den fluggastrechten eher heraus dass die gesamtreise zählt, was nun?
konkret geht es um hkg-ist-vie... wo steht, dass jedes segment isoliert betrachtet wird? ich lese bei den fluggastrechten eher heraus dass die gesamtreise zählt, was nun?