EU Fluggastrechte / Annullierung

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NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
5
Duisburg
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Hallo,

ich hatte bisher mit diesen Ansprüchen nichts zu tun. Nun hatte Mitte März LH kurzfristig (nach 15.00 Uhr) einen Flug von STR nach DUS annuliert (planmäßig ab 17:25 Uhr).

Dann war ich wohl auf dem Hinflig gebucht:

http://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/28819-sammelthread-fluege-mit-anspruechen-nach-der-vo-eg-261-2004-fluggastrechte-verordnung-2.html#post1005224

Lies Dir mal meine Posts durch. Auf meinem Konto ist aber bisher noch nichts eingegangen...
 
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copilot007

Neues Mitglied
09.04.2013
2
0
Danke an alle für euer Feedback!

Sorry war noch in Gedanken bei meinem Post. Mit KLM bin ich geflogen und ja, nicht ohne Zwischenstopp - Düsseldorf. Aber es geht um den Start von Berlin aus. Danke auch an Umsteiger für deine Aufklärung.
Habe mal recherchiert, wenn man sich den Text dieser Seite https://www.travoco.de/ weiter unten durchliest, steht da etwas von 250€ ab 2h Stunden Verspätung.

Wie es aussieht, müsste ich jetzt nachweisen ob es 119 Minuten waren oder 121, um im Zweifelsfalls noch auf eine Entschädigung (und wenn ja, in welcher Höhe) zu kommen richtig ?!
 

TwetYx

Erfahrenes Mitglied
17.09.2012
629
0
HAM/HEL
Darüberhinaus hat der Support von Finnair sogar ganz freundlich nochmal 3 Stunden nach der e-Mail angerufen und versprochen das sich dies nun innerhalb von 10 Tagen klären wird...

So.. Finnair eröffnete Runde 4 mit einer langen "bla bla" e-mail und einem Angebot die Verpflegungskosten zu übernehmen ( Belege einsenden) und

Due to the inconvenience caused by this incident, we are sending you a goodwill gift voucher worth 20EUR and can be used toward a purchase in Finnair shops and onboard Finnair flights.

Natürlich sieht Finnair ausergewöhnliche Umstände und möchte deswegen nichts zahlen, die Begründung ist, dass es Finavias Schuld sei (Für nicht Finnland Erfahrene: Service Firma des Helsinki Airports die das Check-In erledigt), Finnair diese Probleme nicht vorhersehen konnte UND andere Fluggesellschaften auch dieses Problem hatten. Ich muss nunmal überlegen wie ich darauf eine Antwort formuliere, aber die Erfahrung zeigt oft ist es besser erst 1-2 Nächte darüber zu schlafen....
 
Zuletzt bearbeitet:

TwetYx

Erfahrenes Mitglied
17.09.2012
629
0
HAM/HEL
Nebenfrage, ist es eigentlich von irgendwem gewollt hier in diesem Thread Statusupdates zu Problemfällen zu geben, oder zerstört dies die Lesbarkeit des Theads?

Man könnte sonst auch überlegen hier auch einzelne Threads irgendwo anlegen wo die Fälle besprechen werden könnten und meinetwegen einen Sticky Thread haben mit den Links nach dem Muster "TwetYx vs. Finnair Dez. 2012 und User56 vs. LH Feb. 2012"
 
Zuletzt bearbeitet:

Muangnakhonsi

Reguläres Mitglied
21.04.2013
26
0
Habe eine Frage zwecks Umbuchung bei Streik. Ich fliege in den nächsten Wochen von LEJ nach BKK mit LH via FRA. Sollte sich die Streiksituation nicht bessern wäre LH bei Streichung des Fluges ja verpflichtet mich umzubuchen. Den Hüpfer LEJ FRA kann man ja problemlos per Bahn zurücklegen. Leider sind laut KVS Tool an den Tagen rund um meinen Reisetermin auch Alliance Alternativen, wie z. B. THAI schon gut gebucht und in fast allen BK ausgenullt. Wäre LH verpflichtet auch auf Konkurrenten, wie z. B. Emirates oder Qatar umzubuchen, falls da noch freie Plätze vorhanden sind? Würde es nur gern wissen, auf was ich mich berufen kann, falls sich LH querstellt. In welchem Zeitraum ist übrigens eine angemessene Ersatzbeförderung zu gewährleisten? Habe nur gefunden: Fluggast ist schnellstmöglich an das Ziel zu befördern. Ist aber sehr schwammig finde ich. Wie lange muss man in der Regel auf einen Ersatzbeförderung warten?

Wäre über Antworten sehr dankbar.
 

segmentix

Erfahrenes Mitglied
22.10.2012
1.176
0
DUS & VIE
Wäre LH verpflichtet auch auf Konkurrenten, wie z. B. Emirates oder Qatar umzubuchen, falls da noch freie Plätze vorhanden sind?

Ja, wären sie - was aber nicht heißt, dass es auch immer gemacht wird, aber sollte bei LH im Notfall eher klappen.

Wie lange muss man in der Regel auf einen Ersatzbeförderung warten?

Bis der nächste (erreichbare) Flieger mit freien Plätzen zu deiner Destination (hier also wohl BKK) rausgeht.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ist jetzt nicht das Thema, aber ich meine, dass LH mit ihrer gegenwärtigen Schmoll-Politik die Grenzen, die kürzlich der BGH für Streiks aufgestellt hat, überschreitet. Der Gerichtshof hat ja im Kern gesagt, dass ein Streik unter bestimmten Umständen einen Notflugplan rechtfertigen und Ausgleichszahlungen so ausschließen kann. Vorgabe war aber, dass der Notplan gerade eine maximale Anzahl von Flügen ermöglichen soll. Das sehe ich bei den Hansens aktuell aber gerade nicht. Sehe daher gute Chancen, in diesem Fall auch eine Ausgleichszahlung durchzusetzen.
 

Muangnakhonsi

Reguläres Mitglied
21.04.2013
26
0
Ja, wären sie - was aber nicht heißt, dass es auch immer gemacht wird, aber sollte bei LH im Notfall eher klappen.



Bis der nächste (erreichbare) Flieger mit freien Plätzen zu deiner Destination (hier also wohl BKK) rausgeht.



Heisst also, wenn sie sich querstellen kann ich anschließend selbst die Ersatzbeförderung buchen. Und wenn es dann der höchste Tarif bzw. die höchste Buchungsklasse in der jeweiligen Serviceklasse beim Konkurrenten ist, was so kurzfristig ja meist der Fall ist. Und dann die Rechnung bei LH einreichen.

Okay, danke Segmentix, das lässt erstmal ein bisschen Planungssicherheit zu.
 
Zuletzt bearbeitet:

Muangnakhonsi

Reguläres Mitglied
21.04.2013
26
0
Ist jetzt nicht das Thema, aber ich meine, dass LH mit ihrer gegenwärtigen Schmoll-Politik die Grenzen, die kürzlich der BGH für Streiks aufgestellt hat, überschreitet. Der Gerichtshof hat ja im Kern gesagt, dass ein Streik unter bestimmten Umständen einen Notflugplan rechtfertigen und Ausgleichszahlungen so ausschließen kann. Vorgabe war aber, dass der Notplan gerade eine maximale Anzahl von Flügen ermöglichen soll. Das sehe ich bei den Hansens aktuell aber gerade nicht. Sehe daher gute Chancen, in diesem Fall auch eine Ausgleichszahlung durchzusetzen.

Deinen Argumentation ist natürlich auch nicht von der Hand zu weisen. Aber wie beweist Otto Normal Passagier mit Null Ahnung über operationelle Abläufe, dass die gut 30 Flüge am Montag nicht das maximal mögliche für LH sind?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Deinen Argumentation ist natürlich auch nicht von der Hand zu weisen. Aber wie beweist Otto Normal Passagier mit Null Ahnung über operationelle Abläufe, dass die gut 30 Flüge am Montag nicht das maximal mögliche für LH sind?

Muss er ja nicht! Viel mehr liegt die Darlegungs- und Beweislast bei der Airline. Sie muss erklären, warum sie meint, keine Ausgleichszahlungen leisten zu brauchen. Wenn man schon Tage vorher ankündigt, nur drei Hände voll Flüge durchzuführen, kann man bei einer Airline dieser Größe kaum von einem Notflugplan sprechen.
 

Needforspeed024

Neues Mitglied
22.04.2013
1
0
Hallo zusammen,

bin relativ häufig nach Muc - Haj unterwegs, und heute hat es mich mal voll erwischt. Der Winter war ja schon schlimm mit Annulierungen und Delays, aber jetzt koche ich gerade über. Warum?? Aufgrund des Streiks heute habe ich extra auf Sonntag umgebucht. Abflug 21.40.. Noch ganz normal am Automaten eingecheckt und gemütlich Richtung G04 (typisch). Dort erklärt mir LH, dass der Flug annuliert sei, weil keine Crew vorhanden ??!! Die betreffende hätte einen Notfall in stockholm und deswegen nicht da??! Ja so ein Blödsinn ... Des wissen die erst 5 min. vorm Boarding??
Vorschlag LuHa--> Osnabrück oder Düsseldorf und dann Bus .... Ich habe Osnabrück gewählt ...Gepäck natürlich nicht da... Im Moment Fahr ich immer noch Bus :-( ... bin ja echt nervenstark, aber jetzt muss mal ein Aufschrei sein.. Was tun sprach Zeus ??
 

mattanapura

Erfahrenes Mitglied
07.03.2012
604
0
PRG,USM,UTP
Hab da mal eine etwas komplexere Frage. Wie ja einige andere auch bin auch ich morgen vom Streik betroffen, Anschussflug FRA-LEJ wurde gestrichen am 22.4 wie so ziemlich jeder LH Flug an dem Tag. Verständlich, nicht anfechtbar wegen Streik. Nun hat aber auch LH meinen Flug von JFK nach FRA am 21.04 (also einen Tag früher, kein Streiktag!!!) annuliert und mich über Zürich nach Berlin geroutet mit einer Verspätung von mehr als 12Stunden! Ich sehe in der Streichung des Fluges am Vortag des Streikes daher lediglich wirtschaftliche Interessen des Lufthansa Konzerns, da ja noch kein Streiktag.
Was denken Ihr, steht mir eine Entschädigung nach EG Verordnung zu?

danke für eure infos...
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Wie ich oben erklärt habe, hast du sogar Aussicht wegen des am Streiktag annullierten Fluges. Was den Flug am Vortage anbelangt, führt aber an einer Ausgleichszahlung überhaupt kein Weg dran vorbei!!!
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.671
5.720
HAM
Ich kann nur jedem empfehlen, hier ggf. eine Prüfung des Falles durch Fairplane oder ähnliche Anbieter zu machen. Meine Erfahrung ist: LH stellt sich in der Regel stur, bis die Angelegenheit vor Gericht geht.

Ich habe Freitag gleich noch von der LH001 am Montag auf die LH047 am Sonntagabend umgebucht. Klasse B sei Dank. Noch nie habe ich so eine lange Warteliste am Gate gesehen.... Zwei Monitorseiten reichten nicht aus.
 

mattanapura

Erfahrenes Mitglied
07.03.2012
604
0
PRG,USM,UTP
Ankunft in FRA wäre 5.30 gewesen. Jetzt bin ich in Zürich und werde Leipzig mit über 12h Verspätung erreichen.
Umbuchung auf AB und keinerlei Kulanz bei Zutrittsersuch mit *Gold in die Swiss SEN Lounge. Also doppelte Bestrafung, erst Flug den man nicht will der nicht mal zum Zielort geht und dann noch 4h warten ohne Loungzutritt
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.286
1.951
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
OS hat mich (bzw. meine +1) gerade überrascht: annullierter Prämienflug (für 2000 PM aus dem Bonusheft :-D), RF wegen Technical storniert, Übernachtung in LHR und RF am Morgen mit BD. Eingebracht am 20.4., heute am 25.4. positive Antwort, Geld sei unterwegs (y)

Warum kann es nicht immer so gehen? Interessant übrigens die Formulierung im Antwortschreiben "Unpräjudiziell bieten wir Ihnen die Ausgleichsleistung in Höhe von EUR 250 an." :D
 
Zuletzt bearbeitet:

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.586
289
Berlin
Besteht hier ein Anspruch.
US Airways Prämienflug Business Class. für 3 Personen.
Hin: 20.06 BER-Lissabon 21.06. Lissabon-Mia
TAP hat den Freitag Flug LIS-MIA eingestellt. Wurde umgebucht auf den 22.6 LIS-MIA.
Dies geht nicht, da unserseits Weiterflug auf anderem Ticket am 22.6 von MIA.
Laut mehrfacher Telefonate war es US Airways nicht möglich uns einen Ersatzflug anzubieten.
So dass der Prämienflug komplett storniert werden musste und ein Bezahlflug gebucht wurde.
(Obwohl ich anbot einen Hinflug vom 17.6 an zu aktzeptieren, genügend Bezahlvakanzen waren vorhanden).
Besteht unserseits ein Anspruch?
Danke
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Besteht hier ein Anspruch.
US Airways Prämienflug Business Class. für 3 Personen.
Hin: 20.06 BER-Lissabon 21.06. Lissabon-Mia
TAP hat den Freitag Flug LIS-MIA eingestellt. Wurde umgebucht auf den 22.6 LIS-MIA.
Dies geht nicht, da unserseits Weiterflug auf anderem Ticket am 22.6 von MIA.
Laut mehrfacher Telefonate war es US Airways nicht möglich uns einen Ersatzflug anzubieten.
So dass der Prämienflug komplett storniert werden musste und ein Bezahlflug gebucht wurde.
(Obwohl ich anbot einen Hinflug vom 17.6 an zu aktzeptieren, genügend Bezahlvakanzen waren vorhanden).
Besteht unserseits ein Anspruch?
Danke

Möglicherweise irre ich mich, aber wenn müsste sich doch TAP um einen alternativ Flug kümmern, oder nicht?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Du hast das Problem, dass du dich hättest an TAP wenden müssen. Gegenüber TAP hattest du fluggastrechtliche Ansprüche, gegenüber US nur vertragliche.

TAP hätte dir eine ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach MIA anbieten müssen, notfalls mit anderer Gesellschaft. Da du das jetzt mit US geregelt hast, wird´s schwierig, da noch was zu reißen.
 

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.586
289
Berlin
Hatte ich, TAP argumentierte, das wäre ein US Prämienflug und US wär verantwortlich mir eine Alternative zu bieten.
Das typische Ping-Pong Spiel.
 

armagri

Erfahrenes Mitglied
15.10.2010
496
218
BRN
Du hast das Problem, dass du dich hättest an TAP wenden müssen. Gegenüber TAP hattest du fluggastrechtliche Ansprüche, gegenüber US nur vertragliche.

TAP hätte dir eine ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach MIA anbieten müssen, notfalls mit anderer Gesellschaft. Da du das jetzt mit US geregelt hast, wird´s schwierig, da noch was zu reißen.

Weisst Du wo man das schriftlich klipp und klar findet, um es der ausführenden Fluggesellschaft unter die Augen halten zu können, auch wenn ein Prämienflug (und dabei ist es ja egal von welchem Programm) gebucht ist, damit es eben nicht zu diesem Ping-Pong kommt?
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Besteht hier ein Anspruch.
US Airways Prämienflug Business Class. für 3 Personen.
Hin: 20.06 BER-Lissabon 21.06. Lissabon-Mia
TAP hat den Freitag Flug LIS-MIA eingestellt. Wurde umgebucht auf den 22.6 LIS-MIA.
Dies geht nicht, da unserseits Weiterflug auf anderem Ticket am 22.6 von MIA.
Laut mehrfacher Telefonate war es US Airways nicht möglich uns einen Ersatzflug anzubieten.
So dass der Prämienflug komplett storniert werden musste und ein Bezahlflug gebucht wurde.
(Obwohl ich anbot einen Hinflug vom 17.6 an zu aktzeptieren, genügend Bezahlvakanzen waren vorhanden).
Besteht unserseits ein Anspruch?
Danke
Anspruch auf Entschädigung? Wohl kaum, da über 14 Tage vor dem fraglichen Termin - würde ich meinen:
http://www.vielfliegertreff.de/reis...luggastrechte-annullierung-19.html#post773129
http://www.vielfliegertreff.de/reis...luggastrechte-annullierung-18.html#post772186
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
@themrock und @armagri:

Das findet ihr im Wortlaut der EU-VO 261/2004. Schuldner aus der VO ist stets das ausführende Luftfahrtunternehmen. Da gibt es nicht viel zu rütteln.

Eine andere Frage ist, ob diese überhaupt zur Anwendung kommt, wenn es sich um einen Prämienflug handelt. Aber auch das geht eindeutig aus Art. 3 Abs. 3 hervor:

"(3) Diese Verordnung gilt nicht für Fluggäste, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist. Sie gilt jedoch für Fluggäste mit Flugscheinen, die im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms oder anderer Werbeprogramme von einem Luftfahrtunternehmen oder Reiseunternehmen ausgegeben wurden."

Da das klar geregelt ist, gibt es wenig Gründe, sich hin- und herschieben zu lassen. Kurz: Wenn fluggastrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden sollen, ist IMMER das ausführende Luftfahrtunternehmen zuständig. Bei vertraglichen Ansprüchen stets der Vertragspartner, daher regelmäßig diejenige Airline, bei der das Ticket erworben wurde.
 
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