EU Fluggastrechte / Annullierung

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themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.586
289
Berlin
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@themrock und @armagri:

Das findet ihr im Wortlaut der EU-VO 261/2004. Schuldner aus der VO ist stets das ausführende Luftfahrtunternehmen. Da gibt es nicht viel zu rütteln.

Eine andere Frage ist, ob diese überhaupt zur Anwendung kommt, wenn es sich um einen Prämienflug handelt. Aber auch das geht eindeutig aus Art. 3 Abs. 3 hervor:

"(3) Diese Verordnung gilt nicht für Fluggäste, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist. Sie gilt jedoch für Fluggäste mit Flugscheinen, die im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms oder anderer Werbeprogramme von einem Luftfahrtunternehmen oder Reiseunternehmen ausgegeben wurden."

Da das klar geregelt ist, gibt es wenig Gründe, sich hin- und herschieben zu lassen. Kurz: Wenn fluggastrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden sollen, ist IMMER das ausführende Luftfahrtunternehmen zuständig. Bei vertraglichen Ansprüchen stets der Vertragspartner, daher regelmäßig diejenige Airline, bei der das Ticket erworben wurde.

Für mich als rechtlichen Laien stellt es sich dann so da, ausgehend vom Passus " Bei vertraglichen Ansprüchen stets der Vertragspartner, daher regelmäßig diejenige Airline, bei der das Ticket erworben wurde"
Ich habe bei US Airways vertraglich einen Beförderungsanspruch am Tag X von A nach B erworben. Dies will mir US nun nicht erfüllen, ergo Ansprechpartner US???
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
So kannst du natürlich argumentieren. Aber der rechtlich sicherere Weg wäre der über die EU-VO. Vertragsrecht bedeutet ja, dass z.B. die Beförderungsbedingungen der Airline zu berücksichtigen sind, darüber hinaus kommt vermutlich amerikanisches Zivilrecht (selbst vor einem deutschen Gericht) zur Anwendung. Ließe sich beliebig fortsetzen. Fluggastrechtlich stellen sich diese Probleme nicht. Und dass man es mit einer europäischen Fluggesellschaft zu tun hat, schadet auch nicht, sollte am Ende eine Forderung zwangsweise beigetrieben werden müssen.

Solange du auf Kulanz setzt, ist also dein Vertragspartner der richtige Ansprechpartner. Möchtest du hingegen konkrete Ansprüche anmelden, dann an TAP.
 

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.586
289
Berlin
okay vielen Dank erstmal.
Hab jetzt mal Schrieb an US abgeschickt, mal gucken, ob die was anbieten.
Falls nichts kommt, werde ich mich mal an die Kanzlei Woicke wenden, ist wohl eine auf Flugrecht spezalisierte Kanzlei eines Forums Mitglieds ( bist nicht Du zufällig?), da Rechtsschutzversichert hab ich ja nichts zu verlieren.
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
In der Printausgabe der "WirtschaftsWoche" vom 6.5.13 unter "Plage des Condors" veröffentlicht:
Flugverspätung: Wie sich Airlines vor Entschädigungen drücken - Steuern & Recht - Finanzen - Wirtschaftswoche
wiwo meinte:
..
Die Boeing 767 des Ferienfliegers aus Kelsterbach kann wegen eines „technischen Defekts“ vor Beginn des Frankfurter Nachtflugverbots nicht starten, heißt es. Genervt stehen sich 268 Passagiere des ausgebuchten Flugs am Check-in die Beine in den Bauch, um Koffer und Surfbretter dennoch einzuchecken. Dann stiefelt der Tross ins Sheraton-Hotel, wo es Kost und Logis für eine Nacht gibt. ..
Der Privatkrieg gegen den Condor wird ein Jahr und zwei Monate dauern. ..
Condor treffe „keine Schuld“. Vor Gericht beruft man sich später auf „außergewöhnliche Umstände“. ..
Beim Amtsgericht Rüsselsheim liegen allein gegen Condor 2400 Klagen vor. Richter sind genervt ob der Klagen-Plage, die die systematischen Flugverspätungen des Ferienfliegers nach sich ziehen. ..
http://www.vielfliegertreff.de/sons...esten-airline-2012-gewaehlt-2.html#post993219
tyrolean meinte:
Massig Verspätungen und Kompensation nur nach Klage. Die beliebteste Airline bei Anwälten!
Klagen Fluggäste: Klagewelle gegen Condor | Kreis Groß-Gerau
 

tobi22

Neues Mitglied
12.05.2013
1
0
Servus,

bei mir weigert sich die Lufthansa 3x600 EUR wegen 12 Stunden Verspätung FRA-BKK zu zahlen. Ursache war ein technischer Defekt. Es war neben einem Flug der Ethopian Airways der einzige Flug, der an dem Abend nicht aus Fra rausging. Keine besonderen Wetterumstände o.ä.

An wen kann ich mich wenden, um die Sache weiterzuverfolgen. eu-claim.de ?

Hier die Antwort der LH:

vielen Dank für Ihre Nachrichten vom 5. und 12. März 2013.

Es tut uns leid, dass Sie über die Verspätung Ihres Fluges LH 772 am 13. Dezember 2012 von Frankfurt nach Bangkok verärgert waren, denn wir wissen, wie wichtig ein reibungsloser Reiseverlauf für Sie ist.

Die Verspätung resultierte aus einer Vereisung der mittleren Kabinenverkleidung. Die für Ihre Reise eingeplante Maschine konnte deshalb den Flug nicht durchführen und auch der zeitnahe Einsatz eines Ersatzflugzeuges für diese Strecke war leider nicht möglich. Unsere Techniker haben selbstverständlich unverzüglich alle Möglichkeiten für eine Reparatur ausgeschöpft, um das Flugzeug so schnell wie möglich wieder startklar zu machen und die Wartezeit für unsere Gäste so gering wie möglich zu halten. Bedauerlicherweise war es jedoch nicht möglich, die Reperatur und Enteisung vor dem Eintreten des Nachtflugverbotes am Frankfurter Flughafen durchzuführen.

Für Lufthansa steht Sicherheit an erster Stelle. Wir warten unsere Flugzeuge deshalb regelmäßig nach den Vorgaben der Hersteller. Der Defekt, der im vorliegenden Fall zu der Verspätung führte, kommt selten vor und war für uns nicht vorhersehbar. Auch bei bester Wartung aller Flugzeuge, auf die wir größten Wert legen, kann es in Ausnahmefällen kurzfristig zu unerwarteten Problemen kommen. Sie können jedoch sicher sein, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, damit sich derartige Ereignisse auf Einzelfälle beschränken. Da es sich bei dem technischen Defekt um einen unerwartet aufgetretenen Flugsicherheitsmangel handelte, der sich auch dann nicht hätte vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären, sind wir von der Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung entbunden. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach einer Kompensation nicht nachkommen können.

Dennoch würden wir uns freuen, Sie bald wieder an Bord begrüßen zu dürfen. Für Ihre künftigen Flüge wünschen wir Ihnen wieder einen in jeder Hinsicht reibungslosen Verlauf.

Mit freundlichen Grüßen

Tom Friese

Lufthansa German Airlines
Customer Feedback
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.396
2.844
Neuss
www.drboese.de
Klingt nach einem Fall für die Entschädigung.

Ob Du einen professionellen Massendienstleister mit prozentualer Beteiligung oder einen RA auswählst, hängt von Deinem persönlichen Risikogefühl (und dem Vorhandensein einer RSV) ab.

Ich an Deiner Stelle würde einen RA nehmen und die Provision lieber selbst einstecken, der Fall scheint mir dafür geeignet!
 

infotimbo

Aktives Mitglied
26.07.2009
164
58
ein Bekannter von mir hat bei "besttravel" (offizieller Reiserveranstalter des BVB) anfang der Woche eine Reise nach London zum Champions-League Finale gebucht (Flug nach London inkl. Flughafentransfer und Ticket für's Spiel). Trotz vorheriger Buchungsbestätigung und Abbuchung des Gesamtbetrags kam heute die E-Mail, dass ihnen "ein Fehler unterlaufen" und das "Kontingent erschöpft" sei. Bei dem Flug handelt es sich um einen Charterflug von Köln nach London. Hat jemand Erfahrungen, inwiefern in so einem Fall die Fluggastrechte greifen?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Grundsätzlich ist Buchungsbestätigung Buchungsbestätigung. Sprich: Fluggastrechtlich hätte dein Bekannter Anspruch auf Ersatzbeförderung, Ausgleichszahlung etc. Anspruchsgegner ist die Charter-Airline, die sicherlich auf eine solche Forderung begeistert reagieren wird...

Die Stornierung ist rechtlich "Nichtbeförderung". Ob es allerdings Sinn macht, hieraus einen Rechtsfall zu machen, muss dein Bekannter selbst entscheiden. Es wird ihm ja vermutlich weniger um den Flug nach London gehen als um die einmalige Chance, bei diesem historischen Spiel dabei zu sein... Da sind die 250 Euro vermutlich weniger als ein Trostpflaster.
 
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AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
http://www.vielfliegertreff.de/luft...nze-melden-wg-entschaedigung.html#post1071456
sehammer meinte:
Ich frage mich immer was ihr mit eurer Rechtsabteilung habt. Normales Mail reicht, gibt bei mir in eindeutigen Fällen (also nicht Anschlussversäumnisse oder gar Streik, dort wirst du eher nix bekommen) binnen etwa 10 Tagen Antwort samt Geld am Konto. Natürlich schreibt man so ein Mail nicht völlig inkompetent sondern zitiert gleich die entsprechenden Passagen aus der VO.

Gemacht bei LH, OS und LX - jedesmal ohne Probleme, einmal rief mich LH bei einem nach Storno umgebuchten Flug sogar zurück und erklärte mir, dass es (völlig im Sinne der VO) nicht 250 sondern eben nur 125 EUR gäbe, weil mein Ersatzflug zwar mehr als eine Stunde früher abflog, aber weniger als zwei Stunden später ankam.

Airlines wie AF oder SN sind da etwas anders im Umgang, hier muss idR geklagt werden.


http://www.vielfliegertreff.de/lufthansa/56489-rueckerstattung-lufthansa-langstrecke.html
 
Zuletzt bearbeitet:

BorussiaMG

Erfahrenes Mitglied
27.03.2012
1.562
30
Kann man iwie nachvollziehen warum XXXX gecancelt wurde? Wenn ja, wäre ich über Infos dankbar!

Edit: War auf den o.g. Flug gebucht, konnte ihn nicht antreten (und war leider dummerweise auch nicht eingecheckt) und wollte mir die Steuern zurückholen. Jetzt sehe ich bei flightstats, dass er gecancelt wurde. Informiert wurde ich in keinster Weise. Kann ich trotzdem irgendwelche Ansprüche geltend machen?
 
Zuletzt bearbeitet:

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.600
31
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Soweit ich weiß, ist unabhängig davon ob man zur Abfertigung erschienen ist oder nicht, eine Rückzahlung des (Teil-)Ticketpreises für den stornierten Abschnitt zu gewähren. Insofern könntest Du dir das Ticket oder den Abschnitt erstatten lassen.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Hat natürlich ein "Geschmäckle", wenn man den Flug gar nicht nutzen wollte. Aber nach den Buchstaben des Gesetzes kannst du dir die vollen Ticketkosten erstatten lassen und sogar noch eine Ausgleichszahlung beanspruchen. Denn wenn du über die Streichung nicht informiert wurdest, wurde dir ja logischerweise auch keine Ersatzbeförderung angeboten.

Der Punkt, der dich interessiert, ist: Anders bei einer Nichtbeförderung oder Verspätung brauchst du im Falle der Streichung nicht am Flughafen zu erscheinen, mithin es natürlich auch nicht darauf ankommt, dass du nicht eingecheckt warst.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.600
31
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Hat natürlich ein "Geschmäckle", wenn man den Flug gar nicht nutzen wollte....
Wenn man eine Entschädigungszahlung fordert, für einen Flug den man eh nicht antreten wollte, geb ich dir vollkommen recht. Aber wenn der Flug komplett gestrichen wurde, sind der Gesellschaft ja auch keine Kosten für den Flug entstanden und ist eine vollkommene Rückzahlung des Ticketpreises meiner Meinung nach nicht unangemessen.
 

PCKF

Erfahrenes Mitglied
10.12.2009
291
2
Hunsrück
Schon vorab ein Danke für Eure Hilfe.

Folgende Situation:
Ich habe bei EN eine Überkreuzbuchung auf der Strecke FRA-BGY-FRA.
Nun hat EN mich beim ersten Reisetag (11. Juli) von der Morgenmaschine FRA-BGY auf die Abendmaschine umgebucht (Ticket1) und zugleich in Gegenrichtung, also BGY-FRA, von der Abend- auf die Morgenmaschine (Ticket2).
Logischwerwiese geht sich das für meinen Reiseplan nicht aus.
Außerdem scheint mir ganz eindeutig eine Überbuchungssituation vorzuliegen und keine Annullierung, da in Gegenrichtung ja jeweils geflogen wird.

Habe ich
1. gemäß EU-VO ein Anrecht auf anderweitige Beförderung (bspw. mit LH auf FRA-MXP-FRA), da die seitens EN vollzogene Umbuchung eine Verzögerung von jeweils mehr als 4 Stunden bedeuten würde? Und wie sähe es dann mit den zusätzlichen Fahrtkosten MXP-BGY-MXP aus?
2. Anrecht auf eine Ausgleichsleistung (begründet in Sachen Überbuchung)?

Oder muss ich mich, so ärgerlich das auch sein mag, mit einer Rückzahlung der Kosten für je ein Leg beider Ticktets begnügen, weil ich am falschen Ende gespart habe (Überkreuzbuchung)?
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Außerdem scheint mir ganz eindeutig eine Überbuchungssituation vorzuliegen und keine Annullierung, da in Gegenrichtung ja jeweils geflogen wird.?

Ich kann da rechtlich nichts zu sagen, aber aus der Existenz des Fluges der Gegenrichtung auf eine Überbuchung zu schliessen, ist etwas kühn.

Laut Amadeus Operational Info ist der Flug gestrichen:

[KVS Availability Tool 7.1.8/Diamond - Amadeus Operational Info: EN 8183/11 Jul 2013]
Code:
                 Planned Flight Info
Segment          Departure  Arrival    Duration
-------          ---------  ---------  --------
FRA-BGY          08:40/Fri  10:05/Fri  01:25

Segment          Flight Note
-------          --------------------------------------------------------------
FRA-BGY          DEPARTS TERMINAL 1
FRA-BGY          9/ NON-SMOKING
FRA-BGY          ET/ ELECTRONIC TKT CANDIDATE
FRA-BGY          CLASS X- REDEMPION AND STAND BY ONLY
                 [U][B]FLIGHT NOT OPERATING ON DATE SPECIFIED[/B][/U] / SEE ALTERNATE DISPLAY
                 DEPARTS TERMINAL 1
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Auf FRA-MXP bei der LH ist auch ausreichend Platz, sodass du vermutlich durch Telefonanruf problemlos umgebucht wirst:

[KVS Availability Tool 7.1.8/Diamond - Sabre: Availability/FS/US]
Code:
FRA  Frankfurt Metro / Intl DE = FRA HHN [EDDF]
MXP  Milan Malpensa IT [LIMC]
THU  11 Jul 2013

Carrier    Flight  From  Depart    To    Arrive    A/C  St  Availability
---------  ------  ----  --------  ----  --------  ---  --  --------------------------------------------------------
LH         246     FRA   07:10     MXP   08:20     320      J9 C9 D9 Z9 P9 Y9 B9 M9 U9 H9 G9 Q9 V9 W9 S9 T0 E0 L0 K0
LH         248     FRA   09:25     MXP   10:35     733      J9 C9 D9 Z9 P9 Y9 B9 M9 U9 H9 G9 Q9 V9 W9 S9 T0 E0 L0 K0
 
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PCKF

Erfahrenes Mitglied
10.12.2009
291
2
Hunsrück
Danke für deine Mühe.

Leider (sofern die mich überhaupt umbuchen), bliebe ja noch das gleiche Problem für den Rückflug dieses Tages bestehen.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Danke für deine Mühe.

Leider (sofern die mich überhaupt umbuchen), bliebe ja noch das gleiche Problem für den Rückflug dieses Tages bestehen.

[KVS Availability Tool 7.1.8/Diamond - Sabre: Availability/FS/US]
Code:
MXP  Milan Malpensa IT [LIMC]
FRA  Frankfurt Metro / Intl DE = FRA HHN [EDDF]
THU  11 Jul 2013

Carrier    Flight  From  Depart    To    Arrive    A/C  St  Availability
---------  ------  ----  --------  ----  --------  ---  --  --------------------------------------------------------
LH         259     MXP   06:35     FRA   08:00     319      J9 C9 D9 Z9 P9 Y9 B9 M9 U9 H9 G9 Q9 V9 W9 S0 T0 E0 L0 K0
LH         247     MXP   09:00     FRA   10:25     320      J9 C9 D9 Z9 P9 Y9 B9 M9 U9 H9 G9 Q9 V9 W9 S0 T0 E0 L0 K0
LH         249     MXP   11:20     FRA   12:45     733      J9 C9 D9 Z9 P9 Y9 B9 M9 U9 H9 G9 Q9 V9 W9 S0 T0 E0 L0 K0
LH         253     MXP   14:35     FRA   15:55     319      J9 C8 D8 Z8 P7 Y9 B9 M9 U9 H9 G9 Q9 V9 W9 S0 T0 E0 L0 K0
LH         255     MXP   18:20     FRA   19:40     320      J9 C9 D9 Z9 P9 Y9 B9 M9 U9 H9 G9 Q9 V9 W9 S0 T0 E0 L0 K0
 
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PCKF

Erfahrenes Mitglied
10.12.2009
291
2
Hunsrück
Vielen Dank. Ich freue mich sehr über deine Hilfsbereitschaft.
Werde mich morgen mit EN in Verbindung setzen und berichten, wie sie raegieren.
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Annulliert, überbucht, verspätet: Das sind die wichtigsten Rechte für Fluggäste - Dienstleister - Unternehmen - Wirtschaftswoche

Verpasste Anschlussflüge: Die wichtigsten Rechte von Fahr- und Fluggästen - Deutschland - Politik - Wirtschaftswoche
WiWo meinte:
Jetzt neu: Wird der Start verschoben, muss die Airline Fluggäste künftig spätestens eine halbe Stunde nach der vorgesehenen Abflugzeit über die Gründe für die Verzögerung informieren - und zwar detailliert: Streiken die Fluglotsen, ist die Maschine noch nicht da oder fehlt die Crew? Bislang gelten nur ganz allgemeine Info-Pflichten.

Verpasste Anschlussflüge: Die wichtigsten Rechte von Fahr- und Fluggästen - Deutschland - Politik - Wirtschaftswoche
WiWo meinte:
Streik

Die Arbeitsniederlegung wird rechtlich als unvermeidbares Ereignis angesehen. Sie ist die "ultima ratio", das letztmögliche Mittel der Angestellten auf die "Wahrung und Förderung der Arbeitsbedingungen" hinzuwirken (Art. 9 GG). Dementsprechend können Fluggäste, deren Flug aufgrund eines Streiks ausfällt, zwar den Ticketpreis zurückfordern und auf Umbuchung und angemessene Betreuung bestehen - zusätzliches Geld als Entschädigung bekamen sie bislang nicht. Durch zwei Urteile des EU-Gerichtshofs ändert sich das nun: Verbraucher haben auch dann Anspruch auf Entschädigung, wenn sie von der Airline aus betrieblichen Gründen nicht auf dem gebuchten Flug mitgenommen werden, urteilte Luxemburg am 4.10.2012. Dies betreffe zum Beispiel Umbuchungen auf einen späteren Flug als Folge eines Streiks.
 

PCKF

Erfahrenes Mitglied
10.12.2009
291
2
Hunsrück
EN stellt sich (vorerst) stur und verweigert eine Umbuchung auf LH. Die Annullierung der Flüge erfolgte übrigens "due to commercial reasons".
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.600
31
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
EN stellt sich (vorerst) stur und verweigert eine Umbuchung auf LH. Die Annullierung der Flüge erfolgte übrigens "due to commercial reasons".
Due to commerial reasons sollte man dann die zustehende Ausgleichszahlung fordern...
Edit: lese, dass der Flug ja erst am 11.7. stattfindet, da sind ja dann die Fristen eingehalten, dass keine Ausgleichszahlungen zu zahlen sind. Aber wenn die es ablehnen einen passenden Flug zu buchen, könntest du natürlich selber buchen und die Kosten einfordern (wenn das günstiger ist als Rückerstattung und neu buchen).
 
Zuletzt bearbeitet:
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Scheh

Reguläres Mitglied
05.10.2010
62
0
CGN
Hallo zusammen,
mein aktuelles Problem ist folgendes:
Ich wollte gestern mit LH1397 von Prag nach Frankfurt fliegen. Abflug 14:05, Ankunft 15:15. Dieser wurde, wie auch der vorherige Flug LH1396 von Frankfurt nach Prag, annulliert. Grund war schlechtes Wetter (Gewitter) in FRA. Ich wurde dann auf Flug LH1399 umgebucht, welcher später auch 1 h 20 min Verspätung hatte, so dass ich um 20:50 in FRA war.

Kann mir jemand sagen, ob irgendwelche Ansprüche bestehen? Bzw. vielleicht auch, ob in Amadeus zu LH1397 und LH1396 was anderes als nur schlechtes Wetter steht?
Ich muss dazu sagen, dass ich es absolut verständlich finde, dass ein Flug Verspätung hat, wenn das Wetter schlecht ist. Deshalb hat mich die Verspätung des Abendfluges dann auch nicht mehr gestört, auch wenn das Wetter zu diesem Zeitpunkt schon wieder in Ordnung war. Stören tut mich eher die Annullierung des ursprünglich gebuchten Fluges bzw. des vorher ankommendes Fluges. Insgesamt wurden in der Stunde dieses Fluges 15 von 49 Flügen gestrichen. Viele andere um diesen Flug herum waren pünktlich oder nur leicht verspätet. Der Flug wurde also gestrichen, damit andere (Annahme: wahrscheinlich besser gebuchte) Flüge pünktlich rausgehen konnten. Dies wurde so auch von der Crew gesagt.
Umbuchen über MUC wollte mich die Hotline übrigens nur gegen Aufpreis...
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.600
31
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Wenn tatsächlich schlechtes Wetter Grund für Kapazitätseinschränkungen an einem Airport ist, dann ist grundsätzlich von höherer Gewalt auszugehen. Und es obliegt dann dem Flughafen oder den Fluggesellschaften zu beurteilen, welche Flüge bevorzugt zu behandeln sind.
 
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