EU Fluggastrechte / Annullierung

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un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
1.860
220
VIE
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dachte ich mir auch schon, aber er hat nicht gehört was als offizieller Grund genannt wurde. Steht das irgendwo zum Nachlesen ?
 

jimmijamboo

Neues Mitglied
24.06.2013
6
0
Auf jeden Fall einen Brief (Einschreiben + Rückschein) an die Airline senden. Dann solltest du innerhalb von 2 Wochen eine Antwort bekommen. Ansonsten kannst du noch immer einen Drittanbieter einschalten und alles darüber regeln lassen!
 

Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.658
685
MUC
DE 3741 LPA-MUC am 12.6.2013

Die DE 3741 hatte am 12.6 massive Verspätung, zur Erinnerung, es wurde in Frankreich gestreikt.
Die D-ABON hatte folgenden Umlauf:
DE 3010 DUS-PMI Soll 05:50 –08:20 Ist 07:34 – 10:38 Delay 138 min
DE 3097 PMI–MUC Soll 09:20 – 11:30 Ist 13:19 – 15:37 Delay 247 min
DE 3740 MUC-LPA Soll 12:35 – 16:26 Ist 19:00 – 22:53 Delay 388 min
DE 3741 LPA MUC Soll 17:25 - 22:50 Ist 00:03 - 05:35 Delay 407 min

Der Umlauf MUC-LPA-MUC ist immer zeitkritisch, da planmäßige Ankunft MUC 22:50 , verspätetete Flieger dürfen bis 00:00 landen. Das heißt, wenn beim Abflug in MUC eine Verspätung von 70 min vorhanden ist, wird es sehr eng..
Hinzu kommt, dass wegen des Streiks nicht die kürzeste Route über Frankreich geflogen werden konnte, sondern über den Brenner nach Italien und dann der Mittelmeer-Küste entlang über Marokko nach LPA.

Wir hatten die DE 3741 gebucht und kamen mit „nur“ 407 min Verspätung in MUC an.
In LPA wurden Verzehrgutscheine ausgegeben, 2*8 €, je ein Getränk und Bocadillo. sowie eine Bescheinigung für dem AG, Verspätung wg Streik

Damit war also schon am 12.6. um 07:00 klar, dass der LPA Flug nicht funktionieren konnte.
Frage: Kann sich Condor auf Streik herausreden oder hätte eine Ersatzmaschine bereit gestellt werden müssen? Gibt es deshalb Kompensation oder nicht ?

Zusatzfrage für die Passagiere der DE 3740: Die Maschine hätte erheblich früher raus können, ist aber nicht, wegen max. Arbeitszeit der Crew.
 
Zuletzt bearbeitet:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Wenn du nach der reinen Lehre fragst, kann sich DE nur dann auf den Streik berufen, wenn die Verspätung DEINES Fluges streikbedingt tatsächlich zwingend war.

Allerdings sehen die meisten Gerichte das deutlich entspannter nach dem Motto: Streik ist doch ein außergewöhnlicher Umstand oder nicht? Kurz: Dir steht die Ausgleichszahlung wohl zu, aber ob du sie auch durchgesetzt bekommst, ist eine andere Frage.
 
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bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
2.879
676
MUC, near OBAXA
27JUN AB6039 cancelled?

Hallo,
Weiß jemand was gestern mit der AB6039 war?

Wurde am Flughafen DUS umgebucht auf die 6045, die dann genau 2 Stunden später rausging (mit 45 min Verspätung.)
Blocks on des Alternativflugs in MUC muss ziemlich genau um 22:05 gewesen sein, also wahrscheinlich nix wg. Annullierung / Verzögerung da genau 2 Stunden nach scheduled arrival meiner Ursprungsbuchung (wäre 20:05 gewesen.)

Möchte nicht maximieren, mich interessiert eher warum die Maschine ausfiel, am Flughafen in DUS gab's keine Infos dazu, und die Annullierung war recht kurzfristig (so 40 min vor Abflug...)

Danke
 

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.699
437
STR
Geplant war die D-ABBG kam als AB8343 aus STN und ist dann bis heute AB3574 nach PMI in DUS geblieben.
Dementsprechend wurde der geplante Umlauf am Donnerstag nach MUC und Freitag nach BCN annulliert.
Evtl. ein technisches Problem?
 

das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
658
25
Hab nochmal ne Frage zu der Entfernungsberechnung: Flug war AAA-BBB-CCC. AAA-BBB denied boarding wegen Gewichtsproblemen. Umbuchung auf Flüge am nächsten Tag. Wird die Entfernung nun AAA-BBB + BBB-CCC berechnet oder nur AAA-CCC?
 

bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
2.879
676
MUC, near OBAXA
Geplant war die D-ABBG kam als AB8343 aus STN und ist dann bis heute AB3574 nach PMI in DUS geblieben.
Danke für Dein Feedback.
Das kann aber nicht sein, die D-ABBG kam am 27JUN erst scheduled um 18:50 als AB8693 in DUS an.
Mein AB6039 wäre aber Boarding schon um 18:35 gewesen.

Da musst Du was verwechselt haben.

Wie finde ich denn sowas raus? Bei Aussenstationen ist es ja einfach, aber an Hubs weiß man oft gar nicht welcher Flieger / Umlauf an dem Wochentag ansteht?

Rumprobieren in Planefinder ist auch nicht immer zuverlässig (bei etlichen Flugnummern fehlt die Historie...)
 

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.699
437
STR
Eine "offene" explizite Quelle (sofern nicht die Flughafenseite die reg anzeigt) kenne ich auch nicht.
Im Nachgang sind libhomeradar.org oder flightradar24.com/data/ einigermaßen zuverlässig.

Main daily sagt jedenfalls folgenden "soll" für den 27.06. für die D-ABBG (Zeiten UTC)
AB6554 BER832 FRA-TXL 0625-0735
AB6441 BER182 TXL-DUS 0815-0925
AB8692 BER8692 DUS-NAP 1030-1240
AB8693 BER8693 NAP-DUS 1325-1540
AB6039 BER705 DUS-MUC 1650-1805
AB6040 BER823 MUC-DUS 1855-2010

Die ersten vier Flüge wurden lt. libhomeradar auch so durchgeführt, nur anstatt nach MUC zu fliegen ist sie dann nach STN.
AB8342 BER400D DUS-STN 1700-1820
AB8343 BER406G STN-DUS 1855-2010
anstatt der D-ABQH, was auf das andauernde Q400 Problem zurückzuführen sein dürfte.
Da war meine erste Interpretation etwas falsch.
 
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bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
2.879
676
MUC, near OBAXA
... nur anstatt nach MUC zu fliegen ist sie dann nach STN.
AB8342 BER400D DUS-STN 1700-1820
AB8343 BER406G STN-DUS 1855-2010
anstatt der D-ABQH, was auf das andauernde Q400 Problem zurückzuführen sein dürfte.
Da war meine erste Interpretation etwas falsch.

Danke. Finde es schon krass dass die eine B738 aus dem Umlauf nehmen und nach STN schicken (halbleer, anstatt ner Dash), und dafür DUS-MUC mal einfach annullieren mit entsprechender höherer Pax-Dichte?

Oder können die bei AB schon so gut rechnen / timen dass Ihnen klar war dass eine Annullierung DUS-MUC billiger kommt, als Annullierung DUS-STN-DUS?
 

sonny112de

Erfahrenes Mitglied
04.02.2012
367
11
Heute hat flightright mir mein Geld überwiesen :) War ein Flug vom Oktober .. hat zwar etwas gedauert aber die Airline musste letzendlich zahlen und flightright hat sich die Provision verdient :)
 

MikeXRay

Aktives Mitglied
17.12.2009
144
0
BER
Werde auch nach vielen Lesen bei dem Thema irgendwie nicht schlau:

Fall: Flug FRA-LHR-JFK-GRU mit AA, durch Flugzeitenverschiebung nurnoch 1,5 Stunden in JFK. Verpassen der Verbindung in JFK wegen der Einreiseprozeduren dort ja wohl nicht ganz auszuschließen. Gelten in dem Fall noch EU-Passagierrechte, die dem Passagier egal was kommt Hotel und Verpflegung und kostenlose Umbuchung garantieren? Wenn nein, können die neuen USA-Rechte da helfen? Letzteres meinem Verständnis nach nicht, bzgl. Ersterem scheint es mir so zu sein, aber ich lese Widersprüchliches.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Kann dir nur zu Rechten aus der EU-VO etwas sagen:

Eine Flugzeitenänderung ist rechtlich eine Annullierung. Daher hast die Möglichkeit, den Flug zu stornieren. Du könntest also völlig neu buchen. Jedenfalls wenn LHR-JFK davon betroffen ist. Bei Flugzeitenänderung auf JFK-Gru leider nicht. Auch hättest du Anspruch auf eine spätere Beförderung an dein Endziel nach Wunsch und Verfügbarkeit. Insofern sollte einer Umbuchung auf eine Verbindung mit mehr Spielraum nichts entgegen stehen.

Alternativ lässt du´s drauf ankommen. Wenn sich dann z.B. LHR-JFK verspätet und du deswegen den Anschlus nach AA verpasst, greift wiederum das europäische Recht. In dem Fall könntest du ggf. eine Ausgleichszahlung beanspruchen und ersatzweise Beförderung ans Endziel zum nächstmöglichen Zeitpunkt verlangen.
 

MikeXRay

Aktives Mitglied
17.12.2009
144
0
BER
Danke schonmal für die Info, also die Zeitenänderung war auf JFK-GRU um ne halbe Stunde nach vorne, also nicht viel, aber kann in dem Fall ja den Kuchen fett machen. Da Alternativen zeitlich sehr unpraktisch lagen haben wir es bei dem Flug so gelassen und nicht um Unbuchung gebeten (die Änderung wurde auch schon vor einigen Wochen kommuniziert), zumal das noch in der MCT liegt und der Flug auch so mit 1,5 Stunden buchbar ist. Ging aber ursprünglich davon aus, dass Hotel auf jeden Fall gezahlt würde, da die Reise ja in der EU beginnt und wurde erst später stutzig....

edit: "wir" beinhaltet in dem fall garnicht mich, sondern nen kumpel der heute schon fliegt, der mich gerade um rat fragte, erfahre auch gerade erst warum, aber dachte bevor ich die ganze story erkläre erklär ichs lieber so, weiß aber jetzt auch warum er fragt: LHR ist ja gerade geschlossen wegen 787-Feuer, und deswegen ist eine größere Verspätung LHR-JFK wohl absehbar....
 
Zuletzt bearbeitet:

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.032
5.532
SNA
Wir hatten im Januar noch einmal einen Fall wo Initialflug verspätet und damit Anschlussflug verpasst und somit 6h später am Ziel angekommen. Habe alles nach Plan eingereicht (erst bei TK - keine Reaktion und dann bei der Behörde des Abfluglandes) und bis auf die Aussage im März, dass der Fall im zuständigen Büro der Behörde in MXP bearbeitet wird, noch nichts erhalten. Hab schon zweimal per Mail nachgefragt wie der Stand ist - jedoch immer keine Antwort erhalten. Ich weiß ja dass die Mühlen in solchen Fällen langsam mahlen - jedoch wäre eine Info zum Stand ganz nett.
Ich könnte natürlich den Fall bei refund.me o.ä. einreichen und bei Erfolg eben mit X% Abschlag rechnen...muss ja aber vielleicht nicht sein.
Wie würdet ihr weiter vorgehen?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.290
9.038
BRU
Zuständigkeit bei verspätetem Helvetic-Flug und verpasstem LX-Anschluss

Veranlasst durch den Thread zu Problemen mit Flightright und der Frage nach der ausführenden Airline (http://www.vielfliegertreff.de/reis...icher-meinung-ueber-ausfuehrende-airline.html) hätte ich eine Frage bezügl. „Zuständigkeit“ für Entschädigung bei (planmäßig) von Helvetic durchgeführten LX-Flügen:

Gebucht BRU-ZRH op. by Helvetic, offensichtlich wegen eines Tecnicals des Helvetic-Fokkers in ZRH (wohl erst kurz vor Start, der Flug erschien auf der ZRH-Website bereits als „closed“) Flugzeugwechsel auf Swiss; dadurch die gesamte Rotation ZRH-BRU-ZRH ca. 1,5 Stunden verspätet, LX-Anschlussflug in ZRH verpasst und Ankunft am Zielort mit mehreren Stunden Verspätung (Übernachtung in ZRH und Weiterflug am nächsten Morgen).

Dachte eigentlich, dass das ein klarer Fall für eine Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung sei, und schrieb eine E-Mail an LX mit dem entsprechenden Antrag. Antwort innerhalb von wenigen Tagen, Kompensationsanspruch wurde abgelehnt, ohne weitere Begründung, und auch als Grund für die Verspätung wurde lediglich „Rotationsverspätung“ genannt.

Da LX mir mit der Antwortmail trotzdem einen Gutschein geschickt hat, der in der Höhe gar nicht so weit von der verlangten EU-Entschädigung entfernt war, und am Service in ZRH absolut nichts auszusetzen war, habe ich das akzeptiert und ist der Fall für mich erledigt (ja, ich weiß, mir fehlt das Maximierer-Gen :eek: ). Würde mich nur grundsätzlich interessieren, ob ich mich wegen der Entschädigung vielleicht gar nicht an LX, sondern an Helvetic hätte wenden müssen :confused:
 

TwetYx

Erfahrenes Mitglied
17.09.2012
629
0
HAM/HEL
In dem Thread gabs mal heftige Debatten ob Finnair operated by BE wetlease ein Fall für AY oder BE war. Am Ende hat AY doch den Fall angenommen.

erm ja moment.. das war "mein" Fall.

Finnair hat den Fall angenommen, aber nicht bezahlt :cool:. Außer nem 20 € Gutschein und blödes Geschwafel " We wish to restore your confidence in Finnair " bla bla war da bisher nichts. Flybe (sicher ist sicher... ) wurde daher letzmalig vom Anwalt aufgefordert die Kompensation rauszurücken... Danach gehts halt ggf. in die nächsten Runden.

letzlich ist es wohl so, das man mit dem ausführenden Carrier Nichts verkehrt macht, die Marketing Airline KANN aber auch der richtige ansprechpartner sein.
 
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goodfella

Erfahrenes Mitglied
28.12.2009
315
0
Ich bräuchte mal Eure Einschätzung zu einem aktuellen Praxisfall:

Gestern wurde mein Flug von LHR nach MUC auf Grund eines technischen Defekts an der Maschine annulliert. Der Flug hätte um 20:10 Uhr in LHR starten sollen, die Info bekamen wir um 21:30 Uhr. Die darauf folgende Abwicklung war - typischerweise - sehr chaotisch. Jedenfalls Hotel bekommen und einen Flug für den nächsten Tag gebucht. Dadurch konnte ich aber meinen ebenfalls für Montag gebuchten Flug von MUC nach DUS nicht antreten und musste Ihn umbuchen. Die Flüge waren nicht auf einem Ticket aber beide mit Lufthansa. Für die Umbuchung verlangt die Lufthansa nun zunächst 60 EUR gemäß Tarifbestimmungen, zusätzlich 130 EUR Aufpreis wegen höherer Kategorie und das obwohl ich den Flug nur nicht antreten konnte weil mein vorangehender Flug annulliert wurde!

Meine Frage bezieht sich nun auf die zustehende Entschädigungsleistung. Bei technischen Defekt greifen ja die Fluggastrechte!? Die Frage ist nur ob ich die Gebühren für den am nächsten Tag stattfindenden Flug auch erstattet bekomme?

Wie schätzt Ihr die Lage ein?