EU Fluggastrechte / Annullierung

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YuropFlyer

Guest
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Ich meinte das anders, ich hätte mir in der Nacht schon selbst ein Hotel gesucht und nicht 2 Stunden auf einen Airlinebus gewartet. Da das hier nicht geschehen ist, ist das aber ja eh irrelevant.

Da stimme ich dir zu. Dann sind wir uns in dem Punkt ja einig.

Ein Gutschein für 1 Getränk soll deiner Meinung nach für einen Verspätung von 17 Stunden ausreichend sein?
Was bringt es die Leute um 3 Uhr im Hotel zu haben, wenn sie dann schon 5 Stunden vor Abflug wieder rausmüssen? Dann könnte ja jede Airline die Leute einfach für 1 Stunde ins Hotel bringen, damit wäre die Pflicht erfüllt?

Ich vermute, es gab Frühstück im Hotel. (Vor 11 Uhr)

Dann Mittagessen inkl. Getränk am Flughafen. Abflug am Nachmittag, so das man gegen 15.30 wohl langsam am Gate war..

Doch, das scheint ausreichend zu sein.

Ausserdem soll die EU Compensation ja durchaus auch gewisse Dinge abdecken, welche mehr oder weniger direkt mit der Verspätung zusammenhängen, die Airline aber nicht zahlt/zahlen muss.

Bezüglich des Hotel-Stays, hier ist mal wieder die bekannte Verhältnissmässigkeit gefragt.

Air France wollte die Leute sicher nicht erst um 3 Uhr ins Hotel bringen. Aber wenn halt kurz vor knapp am Abend ein Flieger ausfällt, dauert es einige Zeit, bis alle in Hotels gebucht sind, Voucher, Transport etc. - das geht der LH auch nicht anders, wenn ein voller A380 in FRA um 23.00.01 wegen der "Nachtruhe" eines "Anwohners" nicht mehr starten darf.

Und 11 Uhr scheint mir nicht massiv unverhältnismässig bei 200 Nasen. Bis diese dann alle zusammengekarrt sind, evtl. nochmal umbuchen am Flughafen, dazu dürfte das Hotel auch nicht unbedingt wollen das JEDES Zimmer bis 12 oder 13 Uhr besetzt ist, falls man am nächsten Tag wieder mehr Gäste hat, welche ihr Zimmer auch um 14 Uhr belegen möchten, etc.

Eine frühzeitige (Wieder-)Anreise zum Airport in einem solchen Fall stellt im Gegenteil eher den absoluten Branchenstandard dar.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.109
606
Er kommt Heute vermutlich um 23 Uhr an, da fährt der Airportbus in GRU angeblich nicht mehr. Nehme an AF muss ihm das Taxi am Zielort zusätzlich zu den 600€ zahlen?

Das ist eine gute F rage. Nach meinem Verstaendnis sind die Kompensationszahlungen eine Pauschale fuer anfallende weitere Kosten durch die Verspaetung zusaetzlich zu den Sachleistungen (Verpflegung, Unterkunft), z.B. Stornokosten fuer Hotel am Zielort. Darin eingeschlossen sollten dann auch hoehere Transportkosten am Zielort sein. Erst wenn die Pauschale nicht mehr ausreicht, kommt eine Einzelabrechnung zum Tragen.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
140
Nach deiner Rechnung würde ihm dann vom ursprünglichen Abflug bis zum Frühstück nichts zustehen, kann also nicht ganz passen.
Hab das selbst mal bei Easyjet erlebt, die haben eine zwar zeitnah ins Hotel gebracht, das Einchecken dauerte dann aber 1,5 Stunden weil die jeden einzeln aufgenommen haben anstatt einfach einen Satz Zimmerkarten zu verteilen. Da sollte man dann auch mit Fremden ins Zimmer....
 

Lappenspender

Erfahrenes Mitglied
28.12.2012
1.726
2
BRE
Nach deiner Rechnung würde ihm dann vom ursprünglichen Abflug bis zum Frühstück nichts zustehen, kann also nicht ganz passen.
Hab das selbst mal bei Easyjet erlebt, die haben eine zwar zeitnah ins Hotel gebracht, das Einchecken dauerte dann aber 1,5 Stunden weil die jeden einzeln aufgenommen haben anstatt einfach einen Satz Zimmerkarten zu verteilen. Da sollte man dann auch mit Fremden ins Zimmer....

Wieso fragst du wenn du die Antworten nicht hören willst?

Entweder steht eine Flasche Wasser im Hotel, oder dein Bruder ist in der Lage sich für 2 Euro eine Cola zu kaufen!

Muss die Airline jemanden bezahlen der ihn ins Bett bringt und eine Gute Nacht Geschichte vorliest?
 
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YuropFlyer

Guest
Nach deiner Rechnung würde ihm dann vom ursprünglichen Abflug bis zum Frühstück nichts zustehen, kann also nicht ganz passen.
Hab das selbst mal bei Easyjet erlebt, die haben eine zwar zeitnah ins Hotel gebracht, das Einchecken dauerte dann aber 1,5 Stunden weil die jeden einzeln aufgenommen haben anstatt einfach einen Satz Zimmerkarten zu verteilen. Da sollte man dann auch mit Fremden ins Zimmer....

Bezüglich Abendessen: In der Regel ist in solchen Fällen (letzte Maschine am Abend weg) ein Abendessen im Hotel inklusiv. Um 3 Uhr morgens haben Hotelrestaurants aber in der Regel geschlossen. Dann darf vom Zimmerservice geordert werden. Resp. man hätte am Flughafen für Verpflegung (Sandwiches) sorgen müssen, oder sonst eine Lösung finden müssen. Ist aber am späten Abend gerne mal etwas schwieriger. Falls es kein Abendessen gab, hätte auf Zimmerservice verwiesen werden müssen, oder sonst eine Lösung (und sei es, 200 Pizza Margaritas ins Hotel liefern zu lassen um 3 Uhr morgens oder sonst irgendwas verrücktes) angeboten werden müssen. Aber, wie schon gesagt, Spätabends, evtl. keine Mitarbeiter mit grossen Befugnissen mehr da, und viele der Paxe wollten wohl auch nur noch schlafen, oder holten sich selber bei McDonalds etc. etwas zur Not. Wir können beide nur mutmassen, was genau passiert ist. Grundsätzlich sollte die EU Comp aber eben solche "Extrakosten" auch abdecken, eben all das, was die Airline nicht zahlt.

Bezüglich doppelte Zimmerbelegung: Kommt gerne mal vor, wenn Aufgrund von Zimmermangel, Organisation, oder sonstwas es nicht anders geht. Bei LH wurden letzthin in Singapur auch alle Leute in Doppelzimmern untergebracht, einige "Unbekannte" durften sich dann auch ein Queen-Bett "teilen", weil es keine Twin Rooms mehr gab..

Unschön, aber besser als gar kein Zimmer.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
140
Naja sind die Extrakosten tatsächlich durch die Kompensation abgedeckt? Verpflegung steht einem ja auch in Fällen zu, in denen es garkeine Kompensation gibt. Das läuft also irgendwie separat. Verständnis würde ich ja noch dafür haben, dass das Taxi am Zielort in die Kompensation fällt, aber Unterbringung und Verpflegung müsste eigentlich immer unabhängig laufen.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
140
Der Bus zum Flughafen kam um 11:30 statt wie angekündigt um 12:00. Den hat er dann verpasst. Ist dann mit dem nächsten Bus, den er selbst zahlen musste, zurück zum Airport. Die meinten dann er wäre zu spät, der Flug ist auf 14 Uhr vorverlegt worden, er wurde benachrichtigt. Wurde er aber nicht. Auf den Anzeigetafeln steht weiterhin 14 Uhr, auf airfrance.de weiter 16:30.... Soll jetzt aber wieder um 16:30 rausgehen. Welch ein Chaos.
 
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Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.388
771
MUC/EDMM
Für einen kleinen MR soll folgendes Routing (immer der gleiche Carrier) gebucht werden: MUC-VIE-ZRH-BRU-DUS-CPH-TXL-VIE-MUC

Die Situation:
Einige Segmente lassen sich nicht in ein einziges Ticket einbuchen. Daher sollen mehrere Tickets ausgestellt werden.
Daher endet das erste Ticket z.B. mit ZRH-BRU. Das nächste Ticket beginnt BRU-DUS

Die Frage:
Wenn z.B. der Flug BRU-DUS nicht rechtzeitig erreicht wird (trotz einer Umsteigezeit von 1,5h), weil der vorherige Flug (ZRH-BRU) verspätet ankam, hat man dann Anspruch auf eine Umbuchung zu Lasten der Airline (ist ja immer die gleiche), obwohl das erste Ticket in BRU endete?
 

bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
2.895
709
MUC, near OBAXA
Nein, wenn Du Deinen Einstieg in BRU verpasst ist das Dein Bier.
Für die Airline ist das als ob Du in BRU anfängst....
Soviel zum Anspruch.

Kulanz wäre vieles möglich...

Edit: und zum Thema Kompensationszahlung: wäre natürlich möglich bei verspäteter Ankunft in BRU, aber nur wenn über 3 Stunden...
Aber keine Umbuchung, denn in dem Fall bist Du in den Augen der Airline ja sicher, aber verspätet in BRU angekommen.
 
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dkest

Erfahrenes Mitglied
22.05.2011
592
52
Vielleicht kann mir einer von euch bei einer vermeintlich einfach Frage kurz helfen:

Flug PRG-MUC mit Czech Airlines im Dezember, Rückflug wurde von 18:05 auf 07:50 vorverlegt. Habe ich hier Anspruch auf Umbuchung auf den LH Abendflug? Oder gehe ich leer aus, weil die Annulierung so früh bekanntgegeben wurde?
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Vielleicht kann mir einer von euch bei einer vermeintlich einfach Frage kurz helfen:

Flug PRG-MUC mit Czech Airlines im Dezember, Rückflug wurde von 18:05 auf 07:50 vorverlegt. Habe ich hier Anspruch auf Umbuchung auf den LH Abendflug? Oder gehe ich leer aus, weil die Annulierung so früh bekanntgegeben wurde?

Darf ich mit zwei Gegenfragen antworten?

Wieso stellst du eine Frage die schon gefühlte 100 mal hier beantwortet wurde? Ist es für ein Mitglied aus 2011 zu schwierig die Antworten hier zu finden?
 
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YuropFlyer

Guest
Annulierung/Umbuchung rechtzeitig. Leider. Eine Airline kann dir 16 Tage vor Abflug die tollsten Änderungen/Flugstornierungen reinknallen, nach dem Motto friss oder stirb.. als Pax hast du keine Chance, wenn du einen Fehler machst, hast du dieses Recht das den Airlines zusteht ja leider nicht..
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Annulierung/Umbuchung rechtzeitig. Leider. Eine Airline kann dir 16 Tage vor Abflug die tollsten Änderungen/Flugstornierungen reinknallen, nach dem Motto friss oder stirb.. als Pax hast du keine Chance, wenn du einen Fehler machst, hast du dieses Recht das den Airlines zusteht ja leider nicht..

Wie kommst du darauf?
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Evtl. weil die Regeln so sind?

Welche Regeln meinst du? Wenn du dich auf die EG Verordnung NR. 261/2004 bezieht hast du erstmal recht, diese greift hier nicht weil der Flug nicht in den kommenden 14 Tagen stattfindet.
Du hast aber auch hier einen gültigen Transportvertrag abgeschlossen und selbstverständlich hast du auch hier das Recht so zeitnah wie möglich Transportiert zu werden.
 

dkest

Erfahrenes Mitglied
22.05.2011
592
52
Vielen Dank für die Antworten, also zumindest nach EU-Verordnung keine Ansprüche.

Mal sehen was edreams.it zum Transportvertrag zu sagen hat ;)
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Nö, das stimmt so nicht. Ansprüche selbstredend auch aus der EU-VO 261/2004. Alles, was für Annullierungen so vorgesehen ist - abgesehen von der Ausgleichszahlung. Insbesondere Anspruch auf ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also auf einen Flug der nicht vor dem ursprünglich geplanten erfolgt und am Ziel den geringsten Zeitverlust verspricht.

Die 14-Tage-Regelung betrifft nur die Ausgleichszahlung.
 
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YuropFlyer

Guest
Nö, das stimmt so nicht. Ansprüche selbstredend auch aus der EU-VO 261/2004. Alles, was für Annullierungen so vorgesehen ist - abgesehen von der Ausgleichszahlung. Insbesondere Anspruch auf ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also auf einen Flug der nicht vor dem ursprünglich geplanten erfolgt und am Ziel den geringsten Zeitverlust verspricht.

Die 14-Tage-Regelung betrifft nur die Ausgleichszahlung.

Viel Spass beim Umsetzen in die Praxis.. da bockt fast jede Fluggesellschaft, wenn es um eine Umbuchung auf einen "fremden" Carrier geht.. bei LH geht zB seit Mitte 2012 auch nur noch Umbuchung auf die vollintegrierten Carrier in so einem Fall... alles andere wird schlichtweg abgelehnt.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Viel Spass beim Umsetzen in die Praxis.. da bockt fast jede Fluggesellschaft, wenn es um eine Umbuchung auf einen "fremden" Carrier geht.. bei LH geht zB seit Mitte 2012 auch nur noch Umbuchung auf die vollintegrierten Carrier in so einem Fall... alles andere wird schlichtweg abgelehnt.

Denselben Spaß hat man ja regelmäßig, wenn es um die Ausgleichszahlung geht. Die Frage ist halt immer, was man daraus macht. Im Prinzip hat dkest jetzt drei Möglichkeiten:

1. Er akzeptiert die Umbuchung.
2. Er lässt sich die Ticketkosten erstatten und buch neu.
3. Er besteht auf Ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt, organisiert diese notfalls selbst und holt sich das Geld anschließend wieder.
 
Y

YuropFlyer

Guest
Denselben Spaß hat man ja regelmäßig, wenn es um die Ausgleichszahlung geht. Die Frage ist halt immer, was man daraus macht. Im Prinzip hat dkest jetzt drei Möglichkeiten:

1. Er akzeptiert die Umbuchung.
2. Er lässt sich die Ticketkosten erstatten und buch neu.
3. Er besteht auf Ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt, organisiert diese notfalls selbst und holt sich das Geld anschließend wieder.

Richtig. Und die Airlines kommen damit leider fast immer durch, weil meistens 2) nicht vernünftig geht (neue Flüge wären deutlich teurer), und 3) viele abschreckt (eigentlich ist 2) und 3) ja das gleiche, bloss einmal zahlt man es direkt selber ohne Rechtsstreit, und einmal zahlt man es direkt selber mit Rechtsstreit..)

1) ist halt leider oft für den Pax die einzige Möglichkeit, die ohne viel Aufwand machbar ist - und genau das, was die Airline will. Hier müssen dringend die Passagierrechte verstärkt werden, so das eine Umbuchung auf die beste/passendste Alternativmaschine zwingend akzeptiert werden muss.
 

dkest

Erfahrenes Mitglied
22.05.2011
592
52
Denselben Spaß hat man ja regelmäßig, wenn es um die Ausgleichszahlung geht. Die Frage ist halt immer, was man daraus macht. Im Prinzip hat dkest jetzt drei Möglichkeiten:

1. Er akzeptiert die Umbuchung.
2. Er lässt sich die Ticketkosten erstatten und buch neu.
3. Er besteht auf Ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt, organisiert diese notfalls selbst und holt sich das Geld anschließend wieder.

Danke!
Ansprechpartner ist die Airline oder? Nicht das Reisebüro?

Dann versuche ich mal mein Glück, leider würde die Rechnung auch bei mir aufgehen, weil mir Einklagen zu stressig wäre. Aber auf jeden Fall würde ich OK mal kontaktieren.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Fluggastrechtlich ist IMMER das ausführende Luftfahrtunternehmen Ansprechpartner.

Das Reisebüro kannst du bei Flugzeitenänderungen eigentlich nie in Haftung nehmen. Das vermittelt ja den Flug nur und haftet entsprechend auch nur für Beratungsfehler. Eine andere Frage ist, ob dir das Reisebüro schlicht deswegen hilft, weil sie dich als Kunden behalten wollen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.318
9.144
BRU
Richtig. Und die Airlines kommen damit leider fast immer durch, weil meistens 2) nicht vernünftig geht (neue Flüge wären deutlich teurer), und 3) viele abschreckt (eigentlich ist 2) und 3) ja das gleiche, bloss einmal zahlt man es direkt selber ohne Rechtsstreit, und einmal zahlt man es direkt selber mit Rechtsstreit..)

1) ist halt leider oft für den Pax die einzige Möglichkeit, die ohne viel Aufwand machbar ist - und genau das, was die Airline will. Hier müssen dringend die Passagierrechte verstärkt werden, so das eine Umbuchung auf die beste/passendste Alternativmaschine zwingend akzeptiert werden muss.

Sehe ich genauso. Außer dass 1 halt auch nicht immer geht, wenn Du zu zeitlich nicht so flexibel bist.

Hatte erst vor kurzem so einen Fall mit A3. Ursprüngliche Verbindung war wegen geänderter Flugzeit nicht mehr möglich (MCT unterschritten), als Alternative wurde mir Umbuchung auf gleiche A3/A3-Verbindung am Vortag oder Nachmittag angeboten oder alternativ Erstattung. Umbuchung auf fast zeitgleiche A3/LH-Verbindung wurde abgelehnt. Da die angebotenen Alternativen für mich zeitlich nicht möglich waren, blieb mir nur Erstattung und Neubuchung... Und klagen - mag in DE ganz gut und rasch funktionieren, aber in Belgien oder in Griechenland...

Wohingegen meine Erfahrung mit OS und LX da besser ist. Da konnte ich in solchen Fällen zumindest innerhalb der Star Alliance auch auf andere Airlines umbuchen.
 
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