EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

TwetYx

Erfahrenes Mitglied
17.09.2012
629
0
HAM/HEL
ANZEIGE
(gekürzt)
Und klagen - mag in DE ganz gut und rasch funktionieren, aber in Belgien oder in Griechenland...

Wieso ? der Fragesteller wollte doch von PRG nach MUC mit Czech Airlines, damit sollte er doch gemäß EuGH wahlweise beim zuständigen Gericht in Prag ODER in Erding (für MUC) klagen können.

(genauer gesagt könnte er klagen am zuständigen Gericht für den Flughafen PRG, am zuständigen Gericht des Firmensitzes von OK ( falls das in Prag ein anderes ist, ODER aber in Erding wegen MUC als Ankunftsort.
 

PCKF

Erfahrenes Mitglied
10.12.2009
291
2
Hunsrück
Kompensation?

Ein Flieger der City-Line hatte sich beim ersten Umlauf vom Hub FRA eine dreistündige Verspätung wegen Nebels in LHR "erflogen".
Diese Verspätung schleppt er jetzt auf seinem nächsten Umlauf nach LIN mit sich. Ergo: mein Flug LIN-FRA hatte ebenfalls eine dreistündige Verspätung.

Der Kundendialog hat mich bei Einforderung einer Kompensationszahlung gemäß EU-VO wissen lassen, dass ich keine Ansprüche geltend machen kann.

Ist das korrekt? M.a.W.: Darf eine Verspätung aufgrund außergewöhnlicher Umstände rechtens auf den nächsten Umlauf vom Hub quasi übertragen werden, oder hätte im Sinne zumutbarer Maßnahmen eine neue Maschine bereit gestellt werden müssen?

Danke vorab für Eure Unterstützung.
 

FlyingMoe

Neues Mitglied
07.10.2013
1
0
Auch bei mir hat sich die Airline (Condor) erwartungsgemäß unter Verweis auf besondere Umstände geweigert, die Ausgleichszahlung für meine 5-köpfige Familie zu zahlen. Ich habe denen dann das Musterschreiben, welches kostenlos bei fluggast-recht.com abrufbar ist, geschickt, die mit dem Schreiben gesetzte Frist abgewartet und dann mit Hilfe der Kanzlei Diekmann Rechtsanwälte Klage eingereicht. Condor hat daraufhin die Klagforderung anerkannt und neben der Ausgleichszahlung auch die Kosten der Anwälte und die Gerichtskosten beglichen. Das hätten die von Condor auch billiger haben können ;)
 
Moderiert:

Fliegernase

Erfahrenes Mitglied
07.12.2011
552
7
MUC/IAD
Wie schaut es eigentlich mit den Verjährungsfristen aus, wenn innerhalb der 3 Jahre eine Mahnung an die Fluggesellschaft (in diesem Fall SWISS) geschickt wurde? Wird die Verjährung durch das nicht beantwortete Mahnschreiben aufgehoben?

Ich selbst habe die Sache erst spät in die Wege geleitet, SWISS hat auf kein Schreiben reagiert und das zur Abwicklung der Ansprüche beauftragte Unternehmen lässt sich sehr viel Zeit mit der Prüfung, ob Vertragsanwälte eingeschalten werden, etc. - summa summarum könnte es sein, dass bis zum 1. Januar 2014 keine weiteren Schritte unternommen wurden und die 3 Jahresfrist "abgelaufen" ist.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.396
2.844
Neuss
www.drboese.de
Nein, das hemmt nicht. Klage oder Mahnbescheid könnten hemmen. Daher schicken auch so viele Unternehmen / RAe Ende des Jahres viele Mahnbescheide heraus. Wenn es auch ein (simple) Mahnung tun würde, bräuchte man den Aufwand nicht.

Anders sähe es aus, wenn Dir ein Vergleichsangebot gemacht wurde, das beeinflusst die Verjährung.

Da Du jedoch ein Unternehmen mit der Durchsetzung beauftragt hast, wäre es deren Pflichtverletzung, es zur Verjährung kommen zu lassen. Dann bekommst Du Deine Entschädigung einfach von dort ;-)
 
  • Like
Reaktionen: Fliegernase

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
634
.de
Ich muesste jetzt gerade mit der letzten Abendverbindung von 4U innerdeutsch fliegen und war mobil eingecheckt, der Flug wurde gecancelt. Umbuchung auf AB, die 5 Min spaeter fliegt, wurde telefonisch abgelehnt. Also habe ich mich entschlossen, gar nicht zum Flughafen zu fahren, denn so haette ich auch die letzte Bahnverbindung verpasst, und so sitze ich gerade in einem IC und muss am Zielort Taxi nehmen. Auf Hoteluebernachtung und Flug am naechsten Morgen haette ich eh keinen Bock. Frage: habe ich trotz des Nichterscheinens am Flughafen Anspruch auf die Entschaedigung bei Annulierung?
 
Zuletzt bearbeitet:

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
139
Sperrung eines Terminals aufgrund einer Bombendrohung ist nur eins der Beispiele die noch in Frage kommen für außergewöhnliche Umstände.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
634
.de
Eine Frage noch: wenn man bei einer Annulierung anderweitige Beförderung (Bahn) selbst bezahlt hat, gilt es als mit der Entschädigungspauschale nach EU VO abgegolten oder kann man den Betrag oben drauf einfordern?

UPD:
Ich beantworte meine Frage selbst: Ausgleich ist nach Art. 7, Kosten für anderweitige Beförderung sind extra nach Art. 8.
 
Zuletzt bearbeitet:

dkest

Erfahrenes Mitglied
22.05.2011
592
52
Fluggastrechtlich ist IMMER das ausführende Luftfahrtunternehmen Ansprechpartner.

Das Reisebüro kannst du bei Flugzeitenänderungen eigentlich nie in Haftung nehmen. Das vermittelt ja den Flug nur und haftet entsprechend auch nur für Beratungsfehler. Eine andere Frage ist, ob dir das Reisebüro schlicht deswegen hilft, weil sie dich als Kunden behalten wollen.

Kurze Zwischenmeldung:

edreams.it hatte angeboten eine Umbuchung auf den Abendflug des nächsten Tages zu erreichen. Das habe ich abgelehnt, daraufhin die Aussage eine Umbuchung ist nur auf dem selben Carrier möglich -> Akzeptieren oder Storno.

An OK gewandt: Man bedauert die Flugstreichung auf Grund von "business reasons" und:
"According to the European Parliament and Council Regulation (EC) No. 261/2004, a passenger must be
informed of a flight cancellation at least 14 days in advance. And provide re-routing at the earliest
opportunity under comparable transport conditions.
Concerning your ticket, please, consult your ticket seller for possibilities of new routing or full refund.
 

dkest

Erfahrenes Mitglied
22.05.2011
592
52
War einfach nur ne Zwischenmeldung ohne große Aussage :)

Werde mich auf jeden Fall weiter mit OK auseinandersetzen, weil die Aussage dass der Ticketaussteller zuständig ist ja eindeutig nicht stimmt.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Eine Frage noch: wenn man bei einer Annulierung anderweitige Beförderung (Bahn) selbst bezahlt hat, gilt es als mit der Entschädigungspauschale nach EU VO abgegolten oder kann man den Betrag oben drauf einfordern?

UPD:
Ich beantworte meine Frage selbst: Ausgleich ist nach Art. 7, Kosten für anderweitige Beförderung sind extra nach Art. 8.


Kommt drauf an. Grundsätzlich ist die Ausgleichszahlung auf Schadensersatzahlungen nach Art. 12 I der EU-VO 261/2004 anzurechnen. Man muss also unterscheiden: Soweit die Bahnfahrt (nur) Folge der Annullierung ist, findet eine Anrechnung statt. Ist sie (auch) Folge eines schuldhaft unterlassenen Angebots einer ersatzweisen Beförderung, findet keine Anrechnung statt.
 

Skyworld

Airliner
14.03.2010
2.425
3
Erding
Habe jetzt das selbe Problem mit Czech:

Ich habe gestern bei "myflights" gesehen, dass mein Flug am 5.11. von PRG nach MUC (18:05 Uhr mit OK) gestrichen wurde.
Im PNR steht jetzt ein Alternativ-Flug am 04.11. um 07:45 Uhr! Also fast zwei Tage früher! Ist natürlich keine Alternative für mich (zudem ich erst am 5.11. am Nachmittag in Prag ankomme).

Ein check auf der Homepage zeigt, dass es am 5.11. und 6.11. keine Flüge mit OK nach MUC mehr gibt.
Offiziell informiert wurde ich bisher weder von der Airline, noch vom Reisebüro.

Bei sowas könnte ich ko****!!
Ich kann ja auch nicht 3 Wochen vor dem Flug kommen und sagen "ach mir passt der Flug nicht mehr, erstattet mir den mal wieder!" (mal ein non-flex Ticket vorausgesetzt!)

Ich werde also jetzt hoffen, dass ich erst innerhalb der Frist von 14 Tagen informiert werde ;)
 
Y

YuropFlyer

Guest
Skyworld, die werden wohl sagen das sie dich früher informiert haben, versuch dann mal einen Gegenbeweis zu finden. Eine solche "Flugplanänderung" von LH ist mir auch schon im Spamfilter gelandet, und meiner filtert eigentlich relativ wenig restriktiv..

Prag-München kannst du zur Not auch mit dem Auto, Bus, Zug in 4+h machen.. auf anderen Strecken ist das wesentlich schlimmer, wenn man 20 Tage vor Abflug "informiert" wird, das die Airline jetzt doch keinen Bock hat..
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Habe jetzt das selbe Problem mit Czech:

Ich habe gestern bei "myflights" gesehen, dass mein Flug am 5.11. von PRG nach MUC (18:05 Uhr mit OK) gestrichen wurde.
Im PNR steht jetzt ein Alternativ-Flug am 04.11. um 07:45 Uhr! Also fast zwei Tage früher! Ist natürlich keine Alternative für mich (zudem ich erst am 5.11. am Nachmittag in Prag ankomme).

Ein check auf der Homepage zeigt, dass es am 5.11. und 6.11. keine Flüge mit OK nach MUC mehr gibt.
Offiziell informiert wurde ich bisher weder von der Airline, noch vom Reisebüro.

Bei sowas könnte ich ko****!!
Ich kann ja auch nicht 3 Wochen vor dem Flug kommen und sagen "ach mir passt der Flug nicht mehr, erstattet mir den mal wieder!" (mal ein non-flex Ticket vorausgesetzt!)

Ich werde also jetzt hoffen, dass ich erst innerhalb der Frist von 14 Tagen informiert werde ;)

Was wilst du erreichen? Die 250 Euro? Oder Umbuchung auf eine andere Verbindung?
 

Skyworld

Airliner
14.03.2010
2.425
3
Erding
Was wilst du erreichen? Die 250 Euro? Oder Umbuchung auf eine andere Verbindung?

Umbuchung werden die wohl nicht machen denke ich.
Außerdem ist das auch zeitlich ein Problem.
Lande um etwa 15:45 in PRG und wollte deshalb um 18:05 Uhr weiter nach MUC.
Die letzte LH geht um 16:55 Uhr und wäre sofern schon etwas knapp.
Umsteiger fällt ohnehin raus denke ich.

Bus und Zug ist auch nicht optimal, der letzte Bus geht zB um 18:00 Uhr ab Busbahnhof in der Stadt.
Bahn.de zeigt mir als eine der letzten Möglichkeiten den Bus nach NUE und dann Zug nach München, Abfahrt in PRG HBF um 17:33 Uhr.

Kann beides klappen wenn alles pünktlich ist, aber kann schnell schief gehen bei 30 Minuten Delay.

Insofern würde ich dann auf die 250 EUR pochen und mir dann gleich nen anderen Flug buchen und Prag auslassen.
Dies kann ich natürlich schlecht der Czech so erklären. :rolleyes:

Noch vergessen: Ein Tag später ist leider keine Option, da ich schon Mittags wieder nach Spanien fliege.
Idealerweise mit "frischem" Gepäck :)
 

Skyworld

Airliner
14.03.2010
2.425
3
Erding
Skyworld, die werden wohl sagen das sie dich früher informiert haben, versuch dann mal einen Gegenbeweis zu finden. Eine solche "Flugplanänderung" von LH ist mir auch schon im Spamfilter gelandet, und meiner filtert eigentlich relativ wenig restriktiv..

Prag-München kannst du zur Not auch mit dem Auto, Bus, Zug in 4+h machen.. auf anderen Strecken ist das wesentlich schlimmer, wenn man 20 Tage vor Abflug "informiert" wird, das die Airline jetzt doch keinen Bock hat..

Ich checke regelmäig auch den Spamordner, von dem her sollte das passen.
Außerdem weiß ich ja von "myflights", dass die Änderung erst gestern eingespielt wurde.

Die Strecke an sich ist normal kein Problem, nur habe ich hier leider ein zeitliches Problem durch die Flugstreichung!
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.396
2.844
Neuss
www.drboese.de
Skyworld, die werden wohl sagen das sie dich früher informiert haben, versuch dann mal einen Gegenbeweis zu finden. Eine solche "Flugplanänderung" von LH ist mir auch schon im Spamfilter gelandet, und meiner filtert eigentlich relativ wenig restriktiv..

Ich darf da mal reingrätschen: Skyworld muss den (rechtzeitigen) Zugang beweisen, nicht der Passagier den Nicht-Zugang.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
139
Tja schade, obwohl eindeutig weigert sich AF zu zahlen:

Unsere Aufzeichnungen zeigen, dass der Flug AF454 am 26. September 2013 von Paris nach Sao Paulo aufgrund eines unvorhersehbaren technischen Problems nicht wie geplant starten konnte. Die technischen Schwierigkeiten sind nicht bei der üblicherweise vorgesehenen Wartung des Flugzeuges festgestellt worden. Sie traten völlig überraschend bei den Startvorbereitungen auf.
Ein technisches Problem wie dieses, das unerwartet aufgetreten ist, sich unserer Kontrolle entzieht und eine Gefahr für die Flugsicherheit darstellt, kann als ein außerordentlicher Umstand angesehen werden. Daher handelt es sich hier laut EU-Vorschriften nicht um einen Fall, bei dem Ansprüche auf Entschädigung geltend gemacht werden können.

Wir versichern Ihnen, dass alle sinnvollen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Auswirkungen dieser Flugunregelmäßigkeit auf ein Minimum zu reduzieren. Zu diesen Maßnahmen gehörte auch, dass wir uns - wenn möglich - im Voraus mit den Passagieren in Verbindung gesetzt und alle mögliche Hilfe geboten sowie alternative Flüge gesucht haben.

Wir haben Ihren Antrag sorgfältig geprüft und allen Einzelheiten der betreffenden Flugunregelmäßigkeit in Betracht gezogen. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihrem Antrag auf gesetzliche Entschädigung nicht stattgeben können.

Um die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten auf dem Kulanzwege und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht etwas zu mildern möchten wir Ihnen den folgenden Reisegutschein anbieten.
Die Daten Ihres Reisegutscheins sind wie folgt:
Name: xxx
Gutscheinnummer: xxx
Betrag: 150 EUR

Ist ja wohl ein schlechter Witz, dann gehts jetzt halt zum Anwalt.