EU Fluggastrechte / Annullierung

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huby

Erfahrenes Mitglied
01.08.2021
631
954
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Ich habe eine Frage zur 50% Kürzung:

Gebucht war HND-FRA-OSL mit einer Nacht in FRA vor dem zweiten Leg. Aufgrund des Streiks wurde kurzfristig HND-FRA annulliert und wir wurden von LH717 auf NH211 und LH917 umgebucht. Abflug damit schon um 10:05 statt 12:35 und Ankunft in FRA 21:33 statt 19:00. Der Flug nach OSL am nächsten Tag fand jedoch planmäßig statt, so dass letztendlich keine Verspätung am Endziel vorhanden war.

LH hat daraufhin jetzt 300€ Kompensation angeboten.

Ist das richtig, weil die Ankunftsverspätung in OSL weniger als 4h betrug? Oder zählt das bei mehr als 2h Vorverlegung nicht und es müssten die vollen 600€ sein?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.364
36.533
MUC
Ich habe eine Frage zur 50% Kürzung:

Gebucht war HND-FRA-OSL mit einer Nacht in FRA vor dem zweiten Leg. Aufgrund des Streiks wurde kurzfristig HND-FRA annulliert und wir wurden von LH717 auf NH211 und LH917 umgebucht. Abflug damit schon um 10:05 statt 12:35 und Ankunft in FRA 21:33 statt 19:00. Der Flug nach OSL am nächsten Tag fand jedoch planmäßig statt, so dass letztendlich keine Verspätung am Endziel vorhanden war.

LH hat daraufhin jetzt 300€ Kompensation angeboten.

Ist das richtig, weil die Ankunftsverspätung in OSL weniger als 4h betrug? Oder zählt das bei mehr als 2h Vorverlegung nicht und es müssten die vollen 600€ sein?

Da ihr pünktlich in OSL angekommen seid, darf LH die pauschale Entschädigung auf bzw. um 50% kürzen. Wäre der Abflug ex HND weniger als 1h verfrüht erfolgt, würde es gar keine Entschädigung geben. Mehr als eine Stunde früher abgeflogen und nicht verspätet angekommen, ergibt genau 50% der üblichen Beträge.
 
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huby

Erfahrenes Mitglied
01.08.2021
631
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Da ihr pünktlich in OSL angekommen seid, darf LH die pauschale Entschädigung auf bzw. um 50% kürzen. Wäre der Abflug ex HND weniger als 1h verfrüht erfolgt, würde es gar keine Entschädigung geben. Mehr als eine Stunde früher abgeflogen und nicht verspätet angekommen, ergibt genau 50% der üblichen Beträge.
Danke, das hatte ich befürchtet und muss wohl beim nächsten Mal auch das letzte Leg mit umbuchen lassen. Immerhin haben sie 127€ Telefonkosten mit der Hotline „direkt“ mit doppeltem Textbaustein anerkannt (Beleg/Verbindungsnachweis hatte ich mit eingereicht, aber war wohl zu schwer zu lesen).

Gemäß der Verordnung (EG) 261/2004 haben Sie bei von uns zu verantworteten Ankunftsverspätungen zwischen zwei und vier Stunden auf Langstrecken (mehr als 3.500 Kilometer) Anspruch auf eine Entschädigung von 300 EUR pro Passagier. Bezüglich der angefallenen Telefonkosten benötigen wir in der Regel einen entsprechenden Beleg. In Anerkennung Ihrer Treue zu unserem Unternehmen erstatten wir Ihnen jedoch ausnahmsweise als Zeichen unseres Entgegenkommens den auf den Abrechnungen ausgewiesenen Betrag.



Bezüglich der angefallenen Telefonkosten benötigen wir in der Regel einen entsprechenden Beleg. In Anerkennung Ihrer Treue zu unserem Unternehmen erstatten wir Ihnen jedoch ausnahmsweise als Zeichen unseres Entgegenkommens den auf den Abrechnungen ausgewiesenen Betrag.

Somit steht Ihnen eine Entschädigung in Höhe von 726.79 EUR zu.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.364
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MUC
Danke, das hatte ich befürchtet und muss wohl beim nächsten Mal auch das letzte Leg mit umbuchen lassen. Immerhin haben sie 127€ Telefonkosten mit der Hotline „direkt“ mit doppeltem Textbaustein anerkannt (Beleg/Verbindungsnachweis hatte ich mit eingereicht, aber war wohl zu schwer zu lesen).

Das Risiko der Telefonkosten kann man übrigens im Regelfall mit entweder VoWiFi / WLAN-Calling (sofern man Kunde von T-Mobile oder o2 ist) oder der Satellite-App mit monatlich 100 Freiminuten in alle Netze entgehen.

Wobei im Endeffekt steht einem die Erstattung dieser absurd hohen Kosten ja auch zu.
 

huby

Erfahrenes Mitglied
01.08.2021
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Das Risiko der Telefonkosten kann man übrigens im Regelfall mit entweder VoWiFi / WLAN-Calling (sofern man Kunde von T-Mobile oder o2 ist) oder der Satellite-App mit monatlich 100 Freiminuten in alle Netze entgehen.

Wobei im Endeffekt steht einem die Erstattung dieser absurd hohen Kosten ja auch zu.
Vodafone bietet leider kein WIFI-Calling im Ausland an, damit waren 53 Min Hotline eben nicht ganz billig. Satellite-App muss ich mir dann aber mal für Fälle anschauen, bei denen die Kosten nicht erstattet werden. Danke!
 

ftl_bln

Aktives Mitglied
29.06.2011
165
69
berlin
Hallo, folgender Sachverhalt:


Gebucht war bei Flightnetwork: Ber-Fra-Fco-Eze. Lh/Az/Az in C. Ticket beginnt mit 055.


Aufgrund Wetter in Ber am 6.2.26 wurde durch LH automatisch auf Ber-Mad-Eze einen Tag spaeter umgebucht.

Nach Telefonat mit der Senhotline wurde durch diese wieder auf Ber-Fra-Fco-Eze rueckgebucht, Bahn/Az/Az und auch per Mail von Lh 3,5 Stunden vor Abflug bestätigt.

Am Azschalter in Frankfurt hiess es dann: Das Ticket ist ungueltig, kein Mitflug moeglich. Laut seiner Aussage war keine Buchung im System vorhanden, lt. Anzeige im PC sah es so aus:


IMG_3220.jpeg


Das LH Servicecenter auf der Empore hat uns dann ohne Probleme auf Fra-Zrh-Eze am gleichen Tag umgebucht, Ankunft in Eze war genau 3 Stunden nach der ursprünglichen Buchung.

Offensichtlich kam es bei der Rueckbuchung durch Lufthansa zu einem Fehler in der Reservierung/ im Ticket.


Email an LH blieb bisher unbeantwortet oder ist Az der Ansprechpartner? Bzw. gibt es hier generell einen Anspruch nach EU 261? 300/ 600 Euro?