EU Fluggastrechte / Annullierung

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antwort

Erfahrenes Mitglied
05.12.2010
2.785
151
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Es gibt wahrlich genug Paxe, die nichts bekommen, obwohl sie Ansprüche haben.

Warum soll dann nicht auch jemand eine Ausgleichszahlung erhalten, die ihm nicht zusteht?
Sehe zwischen Deinen beiden Aussagen keinen logischen Zusammenhang.
 

antwort

Erfahrenes Mitglied
05.12.2010
2.785
151
Bei Deinen Schreibkünsten und Fähigkeiten Dich klar und präzise auszudrücken würde ich sagen, es ist hinreichend, daß es an ihnen liegt.
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Überbucht, verspätet, gestrichen - ZDF.de
ZDF meinte:
.. Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr

Für Flüge ab dem 1. November 2013 können Sie sich kostenfrei an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) wenden. Ab diesem Zeitpunkt sind die Airlines gesetzlich verpflichtet, ein Schlichtungsverfahren anzubieten. Im Schlichtungsverfahren wird ein Lösungsvorschlag erarbeitet, am Ende gibt es einen Schlichterspruch. Dabei handelt es sich aber nur um einen Vorschlag, den die Parteien annehmen können, aber nicht müssen. Sind die Parteien unversöhnlich, können sie weiterhin den Weg zum Anwalt gehen und vor Gericht ziehen. Wenn Sie über ein Schlichtungsverfahren nachdenken, sollten Sie einige Punkte beachten:

Sie müssen sich bereits selbst an Ihr Flugunternehmen gewandt und ihre Ansprüche erfolglos geltend gemacht haben. Erst, wenn die Airline innerhalb von zwei Monaten nicht gezahlt hat, steht das Schlichtungsverfahren offen.
Flüge, die von Ihrem Arbeitgeber für eine Geschäftsreise gebucht wurden, können nicht Gegenstand des Schlichtungsverfahrens sein.
Ihre möglichen Ansprüche müssen mindestens zehn Euro und dürfen höchstens 5000 Euro betragen.
 

Dougy

Aktives Mitglied
05.02.2012
216
0
CGN
Hallo zusammen, bei mir stellt sich folgendes kleines Problem für das Ihr sicher die richtige Vorgehensweise kennt. Ich habe am 20.06.13 4 Tickets beim Flugladen für die Strecke Köln-Ankara-Antalya mit THY gebucht. Der Flug sollte am 09.11.13 um 0315 Uhr ab Köln gehen und mich um 0900 Uhr nach Antalya bringen. Am 09.10.13 teilte der Flugladen mit, dass der Flug gestrichen wäre. Das angebotene Routing sah dann so aus. Köln-Istanbul-Ankara-Antalya. Abflug gegen 11 Uhr mit Ankunft um 21 Uhr. Für mich keine Option. Ich teilte das mit und forderte den Flugladen auf, die Stornierung durchzuführen und dafür Sorge zu tragen, dass mein Geld erstattet wird. Leider passiert nun nichts mehr und heute wurde mir mitgeteilt das es noch 10-12 Wochen dauern kann bis eine Rückerstattung des Ticketpreis erfolgt. In meinen Augen ist das mehr als unseriös, da dann entweder die Airline oder der Ticketladen ca. 6 Monate mein Geld hat ohne jegliche Gegenleistung zu bringen. Ist diese Vorgehensweise normal? Wenn nicht wie kann oder soll ich mich verhalten? Über Tipps würde ich mich freuen. Grüße und im voraus schon ein riesen Dankeschön
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.109
606
In meinen Augen ist das mehr als unseriös, da dann entweder die Airline oder der Ticketladen ca. 6 Monate mein Geld hat ohne jegliche Gegenleistung zu bringen. Ist diese Vorgehensweise normal?

von Flugladen oder anderen online-Anbietern darf man sicher keine aussergewoehnlichen Leistungen verlangen. Du hast bestimmt auch nicht wegen besonderer Services dort gebucht, oder?
 

Dougy

Aktives Mitglied
05.02.2012
216
0
CGN
Guten Morgen, vielen Dank für die Einschätzung. Gebucht habe ich dort natürlich des Preises wegen, was meiner Meinung allerdings recht wenig mit der Situation zu tun haben sollte. Ich kann mich nur ärgern da mir dies bei THY nicht das erste mal passiert. Man könnte fast ein System vermuten um sich das Geld ganz zinslos zu besorgen, auch wenn dem dann kostenmäßig die Rückabwicklung gegenübersteht und sicherlich teurer ist. Gibt es dann keine verbindlichen zeitlichen Abläufe? Mein Rechtsempfinden ist jedenfalls ein anderes als das was hier abgeliefert wird, oder liege ich falsch?
 
Zuletzt bearbeitet:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Rechtlich ist es klar: Dein Geld ist dir binnen sieben Tagen zu erstatten. Allerdings greift diese Regelung nur im Verhältnis zwischen der Airline und dir. Nach Ablauf der sieben Tage kannst du Verzugszinsen verlangen, einen Anwalt beauftragen oder meinetwegen Klage erheben, wenn es dir darum geht, die Fluggesellschaft zu ärgern. Alternativ wartest du einfach ab.
 

Oberbilker

Reguläres Mitglied
31.08.2011
90
3
Ich hatte das selbe Problem vor einem Jahr bei Flugladen.de. Mir wurde erklärt, dass man erst auf die Rückzahlung der Airline warten müsse, um das Weiterleiten des Betrages an den Fluggast zu gewährleisten. Die Zeitspanne ist von der ausführenden Airline abhängig, bei Oman Air hat es 6 Wochen gedauert, das Geld wurde dann aber sofort weitergeleitet. Rechtlich kannst Du nach 14 Tagen Verzugszinsen verlangen, wenn Du keine Alternativbuchung angibst, was sich aber (fast) nie lohnt. Ruf einfach bei Flugladen an und frag nach, ob eine Zahlung eingetroffen ist und bestehe auf sofortige Rückzahlung. Ein persönliches Gespräch ist da immer hilfreicher als Schriftverkehr!
Viel Erfolg!
P.s. Wenn die Frist von max. 12 Wochen in den AGB's aufgeführt ist, hast Du diese allerdings mit dem Anklicken akzeptiert.
 
Zuletzt bearbeitet:

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Eine Airline behauptet, dass die Kosten für eigenständig organisierte Ersatzbeförderung nach Annulierung auf die Ausgleichzahlung anrechenbar sind (Art. 12 EG-VO 261/2004).

Habe gegoogelt und herausgefunden, dass die Frage vom BGH dem EuGH vorgelegt ist:

BGH Beschluss:
http://juris.bundesgerichtshof.de/c...nr=65100&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf

Fassung für Normalsterbliche:
LEXinform/Info-DB 0440537 - Anrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Flugannullierung auf den Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung?

Kann jemand helfen herauszufinden ob der EuGH sich damit schon befasst hat?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Die Vorlage des BGH ist nicht ganz einfach zu verstehen.

Der Klassiker ist ja: Die Airline annulliert und kommt ihren Pflichten aus den Art. 7 ff. der EU-VO 261/2004 nicht nach, zahlt also weder die Ausgleichszahlung noch bietet sie eine Ersatzbeförderung oder Unterkunft bzw. Verpflegung an. Dass in dem Fall der Vermögensschaden des Fluggastes, den er dadurch erleidet, dass er z.B. selbst einen Ersatzflug bucht, sich ein Hotelzimmer nimmt, er auswärts isst und trinkt, NICHT mit der Ausgleichszahlung zu verrechnen ist, hat der EuGH bereits entschieden. Hier geht es darum, wie es aussieht, wenn die Airline zwar ihren Pflichten aus der EU-VO nachgekommen ist, aber gleichwohl ein Schadensersatzanspruch gegen die Airline besteht, z.B. wg. vertragswidrigen Verhaltens.

Und nein, mit der aktuellen Vorlage hat sich der EuGH noch nicht befasst. Das wird wohl auch erst 2015 der Fall sein...
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
6
LEB/ERF
Mal eine Theorie-Frage zwischendurch.

UA setzt ja Ex TXL, STR, HAM gerne 757 ein, die es regelmäßig nicht ganz bis zum Ziel schaffen, sondern in der Pampa nachtanken müssen.
Zählt das als höhere Gewalt (weil Wind und so) oder Selbstverschuldung (unterdimensioniertes Fluggerät genommen)?
 
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Reaktionen: koelntom

mueslitm

Erfahrenes Mitglied
07.11.2011
274
0
Hey Leute,

da das für mich das erste Mal ist, würde ich gerne bei euch Profis nachfragen, was meine nächsten Schritte sein sollten, wenn.

Hatte auf einer Buchungsnummer einen Flug mit Lufthansa nach Dubai von Stuttgart gebucht gehabt am 24.10.13. Das Ganze sollte über München sein mit 1,10 Stunde Umsteigezeit. Der erste Flug wurde erst mit verspätet angezeigt, am Gate wurde uns mehrmals gesagt, dass das Flugzeug erst noch nicht da ist und später dann, dass es technische Probleme am Fahrwerk hätte.

Nach einige Zeit wurden wir uns andere aufgerufen und zum Ticketschalter geschickt, da wir den Weiterflug von München aus nicht erreichen würden, wenn das Flugzeug nun starten würde, damit wir umgebucht werden, was diese dann für den nächsten Tag durch Swiss über Zürich für uns gemacht hatten...

Laut den Seiten im Inet für Fluggastrechte hätte ich nun eine Entschädigung zu erwarten. Ist das so richtig? Und wenn ja, an wen von Lufthansa wende ich mich da?

Danke schon mal für eure Hilfen!
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Hey Leute,

da das für mich das erste Mal ist, würde ich gerne bei euch Profis nachfragen, was meine nächsten Schritte sein sollten, wenn.

Hatte auf einer Buchungsnummer einen Flug mit Lufthansa nach Dubai von Stuttgart gebucht gehabt am 24.10.13. Das Ganze sollte über München sein mit 1,10 Stunde Umsteigezeit. Der erste Flug wurde erst mit verspätet angezeigt, am Gate wurde uns mehrmals gesagt, dass das Flugzeug erst noch nicht da ist und später dann, dass es technische Probleme am Fahrwerk hätte.

Nach einige Zeit wurden wir uns andere aufgerufen und zum Ticketschalter geschickt, da wir den Weiterflug von München aus nicht erreichen würden, wenn das Flugzeug nun starten würde, damit wir umgebucht werden, was diese dann für den nächsten Tag durch Swiss über Zürich für uns gemacht hatten...

Laut den Seiten im Inet für Fluggastrechte hätte ich nun eine Entschädigung zu erwarten. Ist das so richtig? Und wenn ja, an wen von Lufthansa wende ich mich da?

Danke schon mal für eure Hilfen!

Wie viel später bist du denn am Zielort angekommen?