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Sehe zwischen Deinen beiden Aussagen keinen logischen Zusammenhang.Es gibt wahrlich genug Paxe, die nichts bekommen, obwohl sie Ansprüche haben.
Warum soll dann nicht auch jemand eine Ausgleichszahlung erhalten, die ihm nicht zusteht?
Sehe zwischen Deinen beiden Aussagen keinen logischen Zusammenhang.Es gibt wahrlich genug Paxe, die nichts bekommen, obwohl sie Ansprüche haben.
Warum soll dann nicht auch jemand eine Ausgleichszahlung erhalten, die ihm nicht zusteht?
Sehe zwischen Deinen beiden Aussagen keinen logischen Zusammenhang.
ZDF meinte:.. Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
Für Flüge ab dem 1. November 2013 können Sie sich kostenfrei an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) wenden. Ab diesem Zeitpunkt sind die Airlines gesetzlich verpflichtet, ein Schlichtungsverfahren anzubieten. Im Schlichtungsverfahren wird ein Lösungsvorschlag erarbeitet, am Ende gibt es einen Schlichterspruch. Dabei handelt es sich aber nur um einen Vorschlag, den die Parteien annehmen können, aber nicht müssen. Sind die Parteien unversöhnlich, können sie weiterhin den Weg zum Anwalt gehen und vor Gericht ziehen. Wenn Sie über ein Schlichtungsverfahren nachdenken, sollten Sie einige Punkte beachten:
Sie müssen sich bereits selbst an Ihr Flugunternehmen gewandt und ihre Ansprüche erfolglos geltend gemacht haben. Erst, wenn die Airline innerhalb von zwei Monaten nicht gezahlt hat, steht das Schlichtungsverfahren offen.
Flüge, die von Ihrem Arbeitgeber für eine Geschäftsreise gebucht wurden, können nicht Gegenstand des Schlichtungsverfahrens sein.
Ihre möglichen Ansprüche müssen mindestens zehn Euro und dürfen höchstens 5000 Euro betragen.
Sonst sind diese Schiedsprüche ja für die "Großen" immer bindend, hier nicht?
heute wurde mir mitgeteilt das es noch 10-12 Wochen dauern kann bis eine Rückerstattung des Ticketpreis erfolgt.
In meinen Augen ist das mehr als unseriös, da dann entweder die Airline oder der Ticketladen ca. 6 Monate mein Geld hat ohne jegliche Gegenleistung zu bringen. Ist diese Vorgehensweise normal?
Rechtlich ist es klar: Dein Geld ist dir binnen sieben Tagen zu erstatten.
Woher nimmst Du diese Frist?
....für die Strecke Köln-Ankara-Antalya mit THY ...
Korrigiert mich, aber dann sind wir aus 261/2004 raus, oder?
Hey Leute,
da das für mich das erste Mal ist, würde ich gerne bei euch Profis nachfragen, was meine nächsten Schritte sein sollten, wenn.
Hatte auf einer Buchungsnummer einen Flug mit Lufthansa nach Dubai von Stuttgart gebucht gehabt am 24.10.13. Das Ganze sollte über München sein mit 1,10 Stunde Umsteigezeit. Der erste Flug wurde erst mit verspätet angezeigt, am Gate wurde uns mehrmals gesagt, dass das Flugzeug erst noch nicht da ist und später dann, dass es technische Probleme am Fahrwerk hätte.
Nach einige Zeit wurden wir uns andere aufgerufen und zum Ticketschalter geschickt, da wir den Weiterflug von München aus nicht erreichen würden, wenn das Flugzeug nun starten würde, damit wir umgebucht werden, was diese dann für den nächsten Tag durch Swiss über Zürich für uns gemacht hatten...
Laut den Seiten im Inet für Fluggastrechte hätte ich nun eine Entschädigung zu erwarten. Ist das so richtig? Und wenn ja, an wen von Lufthansa wende ich mich da?
Danke schon mal für eure Hilfen!