EU Fluggastrechte / Annullierung

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dkest

Erfahrenes Mitglied
22.05.2011
592
52
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Ist eigentlich irgendwo schriftlich festgehalten, dass die Ansprüche auf Umbuchung immer an die Airline zu richten sind und nicht an das Reisebüro? In der EU-VO steht das so ja meiner Meinung nach gar nicht drin, wobei sich das im Grundsatz ja eher darauf bezieht dass man schon am Airport ist.

Kurz zur "Erinnerung": Mein Flug PRG-MUC wurde von OK gecancelt und OK hat sogar mittlerweile grundsätzlich zugestimmt dass der alternative Lufthansa-Flug gemäß EU-VO eingebucht werden muss, verweisen aber hartnäckig auf den Travel-Agent, da sie selbst das angeblich gar nicht können.

Danke!
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ansprüche aus der EU-VO 261/2004 richten sich nun einmal gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen. Das ergibt sich entgegen deiner Wahrnehmung direkt aus dem Wortlaut.

Daraus folgt, dass du gegen das Reisebüro keine fluggastrechtlichen Ansprüche hast, nicht aber, dass keine Abwicklung über das Reisebüro möglich ist.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
140
OT: Bei Annulierung durch einen winzigen außereuropäischen Carrier auf einer innerasiatischen Verbindung hat man grundsätzlich keine Rechte oder? Mir gehts darum auf einen anderen Carrier umgebucht zu werden der die Strecke an dem Tag fliegt. Halte das aber für relativ ausgeschlossen das die das machen.
 

Dougy

Aktives Mitglied
05.02.2012
216
0
CGN
Hallo zusammen, sorry wenn ich nochmal nachhake, aber so langsam nervt mich das Verhalten vom Flugladen und von TK ungemein. Jetzt spielen die sich gegenseitig den Ball zu mit den Aussagen, das TK an Flugladen erstattet hätte und die sagen das TK nichts erstattet hat. Wenn ich jetzt die Aussage von Umsteiger im Post #927 richtig deute ist der Flugladen raus aus der Sache und ich muß mich an TK halten. Über welchen Weg empfehlt Ihr Druck auszuüben? Direkt RA oder seht Ihr eine andere Möglichkeit?Grüße
 

bolox28

Neues Mitglied
24.01.2012
14
0
Hallo Mitforisten!

Ich hoffe, ich bin hier an der richtigen Stelle.

Hier mal kurz und knapp meine Geschichte und anschließende Frage.

Honeymoon auf den Malediven.

2 separat gebuchte Tickets.

1. Ticket Air Berlin
Wien-Rom-Wien Hinflug: 19.10. Rückflug: 31.10. (HG 8467)

2. Ticket Sri Lankan
Rom-Male-Rom Hinflug: 19.10. Rückflug: 30.10. (UL 581)

Beim Stop over in Colombo kam es aus nicht genannten Gründen zu einer Verspätung - geplanter Abflug: 1:15 Uhr, tatsächlicher Abflug: 07:00.
Geplante Ankunft in Rom wäre 07:55 Uhr gewesen, tatsächliche Ankunft war 12:06 Uhr.

Somit haben wir unseren Anschlussflug Rom-Wien um 12:20 Uhr nicht erwischt. Wir mussten ein neues Ticket oneway Rom-Wien kaufen.

Meine Frage nun, habe ich aufgrund der Verspätung der Sri Lankan von über 4 Std und über 3.500 km Flugstrecke, ein Recht auf Schadenersatz bzw. Entschädigung gegenüber der Sri Lankan? Oder habe ich da keine Chance, da die Verspätung in einem asiatischen Land passiert ist und es sich um eine asiatische Airline handelt?

Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt! ;)

Mit der Bitte um Nachsicht! :D

LG
Sandra
 

THUMB

Erfahrenes Mitglied
03.11.2010
2.185
9
EU261 greift hier nicht. Du kannst natürlich trotzdem versuchen, von Sri Lankan eine Entschädigung zu erhalten, aber die Erfolgsaussichten sind eher mager, so dass ich persönlich nicht damit meine Zeit vergeuden würde.
 

giulia

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
747
1
Hallo,

ich hab grad eine Antwortemail auf mein Gesuch zur Kompensationszahlung von KLM bekommen. die Email beginnt schon mit einem Lacher, da sie offenbar weitergeleitet ist und mit einem anderen Namen versehen. Finde ich nicht sehr persönlich und ist sicher nicht im Sinne des Datenschutzes, dass ich jetzt weiß, dass Herr van de Putte auch Kompensation angefragt hat.

Hier der entscheidende Satz:

"Uw vlucht werd vertraagd vanwege een brand alarm in het cargo gedeelte van het vliegtuig, waarna de crew de brandblussers hebben gebruikt, en ondanks het feit dat er geen echte brand was, maar van de blussers wel het veiligheids label werd verwijderd, moesten deze vervangen worden. "
-> Ihr Flug wurde wg eines Brandalarms im Laderaum verspätet, da die Crew Feuerlöscher benutzt hat. Trotz der Tatsache, dass es nicht gebrannt hatte, wurden von den Löschern die Sicherheitsplaketten entfernt und mussten ersetzt werden.

der genannte Brandalarm fand auf dem vorhergehenden Leg des Fliegers statt.

Meine Frage nun: KLM gibt an, dass ein außergewöhnlicher Grund vorlag. Ist das zutreffend gemäß Rechtslage?

sie bieten 5000 Flying Blue Meilen als Kompensation und lehnen die Zahlung der 600€ ab. wie seht ihr das?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.031
Neuss
www.drboese.de
-> Ihr Flug wurde wg eines Brandalarms im Laderaum verspätet, da die Crew Feuerlöscher benutzt hat. Trotz der Tatsache, dass es nicht gebrannt hatte, wurden von den Löschern die Sicherheitsplaketten entfernt und mussten ersetzt werden.
Wenn eine Airline für ausgebrannte Flieger zeitnah verfügbare Ersatzflieger bereithalten muss, dann muss sie umso mehr Ersatzfeuerlöscher vorhalten.

Aber das heute bekannt gegebene BGH-Urteil (verweigerte Landeerlaubnis = kein 261/2004) lässt mich ein wenig Zweifeln...
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Nein, für ein fiktives oder tatsächliches Feuer gilt dasselbe wie für jeden anderen Defekt. Potenziell lebensgefährlich ist in der Fliegerei ja fast alles. Das kann also nicht das Kriterium sein. Vielmehr gilt hier, was für alle anderen Störungen auch gilt: Ist sie ihrerseits Folge außergewöhnlicher Umstände, also z.B. von Sabotage etc. oder nicht?. Der Brandalarm alleine begründet keine außergewöhnlichen Umstände.

Edit: "Nein" bezog sich auf Beitrag über kexboxs Beitrag.

Das BGH-Urteil kenne ich noch gar nicht, komme aber auch gerade erst ins Büro.

Zum BGH-Urteil: Der BGH setzt seine zuletzt bedenkliche Rechtsprechung zum Fluggastrecht offenbar weiter fort und grenzt sich damit demonstrativ vom EuGH ab. Offenbar hält er es auch nicht mehr für erforderlich, seinerseits den EuGH Rechtsfragen zu außergewöhnlichen Umständen vorzulegen.
 
Zuletzt bearbeitet:

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
140
Und auch nicht wenn es auf einem vorherigen Flug war, da muss die Airline dann eben einen Ersatzflieger bereitstellen damit es zu keinen Verzögerungen kommt.
 

giulia

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
747
1
wenn es kein außergewöhnlicher Umstand wäre, könnte man als Airline die Mitarbeiter auch dazu anhalten im Zweifelsfall mal den Feuerlöscher zu gebrauchen. schließlich würde das der Airline viel Geld sparen. Grob gesagt: 500 Leute (Hin- und Rückflug) mal 600€ Kompensation dürfte mehr sein als ein Satz neuer Feuerlöscher.

Frage ist: was nun tun?
die Airline wieder anschreiben und sie freundlich aber bestimmt wissen lassen, dass man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist? eventuell Frist für Kompensation setzen?? (und überhaupt bin ich nicht Herr van de Putte)

was passiert, wenn die 5000 Meilen überwiesen wurden? Muss man das aktiv ablehnen um andere Ansprüche zu wahren?

einziger Pluspunkt: sie haben innerhalb von 24h geantwortet. Respekt!
 

Anders

Erfahrenes Mitglied
17.08.2011
520
48
So, nun auch im richtigen Thread:

Ich habe zunächst fälschlicherweise hier (http://www.vielfliegertreff.de/airl...g-verspaetung-entschaedigung.html#post1213376) gepostet.

Zusammengefaßt:
Am 23.11.13, eigentlich auf LH 2107 BRE-MUC gebucht (Ankunft in MUC 10:00h). Flug wurde gestrichen, Umbuchung auf LH 2109, neue Ankunftszeit ist um 14:10h. Grund für die Streichung war, dass LH 2106 wegen "technischer Probleme in München repariert" und gar nicht von dort gestartet ist.
Jetzt gab es am Flughafen die Umbuchung auf den späteren Flug (s.o.) und 1x Frühstück. Außerdem eine von LH gestempelte und unterschriebene Bestätigung der Annullierung. Wie im anderen Thread bereits diskutiert, stehen mir wohl 250€ Entschädigung zu.
 

Anders

Erfahrenes Mitglied
17.08.2011
520
48
Ich habe die im anderen Thread angeführte Argumentation (MUC als LH-Homebase) in meiner Mail an LH angeführt und folgende Antwort bekommen:

"Wir bedauern es sehr, dass Ihr Flug LH2107 am 23. November 2013 von Bremen nach München nicht wie geplant stattfinden konnte.

Grund für die Annullierung des Fluges war ein unvorhersehbarer technischer Defekt an der Störklappe der eingeplanten Maschine. Für Lufthansa steht Sicherheit an erster Stelle. Wir warten unsere Flugzeuge deshalb regelmäßig und gewissenhaft nach den Vorgaben der Hersteller. Der Defek der im vorliegenden Fall zur Annullierung führte, kommt selten vor und war für uns nicht vorhersehbar. Auch nach bester Wartung sind in Ausnahmefällen solche unerwarteten Probleme niemals ganz auszuschließen. Sie können jedoch sicher sein, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, damit sich derartige Ereignisse auf absolute Einzelfälle beschränken.

Da der Flugausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich nicht haben vermeiden lassen, obwohl alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden sind, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach einer Kompensation nicht nachkommen können. Wir beziehen uns in diesem Punkt auf Artikel 5 Absatz 3 der EU Verordnung 261/2004."


Ich würde jetzt nochmal mit Verweis auf die im Super-Thread (http://www.vielfliegertreff.de/reis...liche-umstaende-und-zumutbare-massnahmen.html) genannten Urteile darauf hinweisen, dass ein seltener Defekt kein "außergewöhnlicher Umstand" ist und um Zahlung der Kompensation bitten, dann abwarten und dann mit Rechtsmitteln "drohen" - oder am besten zusammen in der 1. Antwortmail? Es würde nicht meinem Naturell entsprechen, gleich ganz große Wellen zu schlagen, aber falls die LH keine andere Sprache versteht...was meint ihr?
 

Lappenspender

Erfahrenes Mitglied
28.12.2012
1.726
2
BRE
Ich habe die im anderen Thread angeführte Argumentation (MUC als LH-Homebase) in meiner Mail an LH angeführt und folgende Antwort bekommen:

"Wir bedauern es sehr, dass Ihr Flug LH2107 am 23. November 2013 von Bremen nach München nicht wie geplant stattfinden konnte.

Grund für die Annullierung des Fluges war ein unvorhersehbarer technischer Defekt an der Störklappe der eingeplanten Maschine. Für Lufthansa steht Sicherheit an erster Stelle. Wir warten unsere Flugzeuge deshalb regelmäßig und gewissenhaft nach den Vorgaben der Hersteller. Der Defek der im vorliegenden Fall zur Annullierung führte, kommt selten vor und war für uns nicht vorhersehbar. Auch nach bester Wartung sind in Ausnahmefällen solche unerwarteten Probleme niemals ganz auszuschließen. Sie können jedoch sicher sein, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, damit sich derartige Ereignisse auf absolute Einzelfälle beschränken.

Da der Flugausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich nicht haben vermeiden lassen, obwohl alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden sind, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach einer Kompensation nicht nachkommen können. Wir beziehen uns in diesem Punkt auf Artikel 5 Absatz 3 der EU Verordnung 261/2004."


Ich würde jetzt nochmal mit Verweis auf die im Super-Thread (http://www.vielfliegertreff.de/reis...liche-umstaende-und-zumutbare-massnahmen.html) genannten Urteile darauf hinweisen, dass ein seltener Defekt kein "außergewöhnlicher Umstand" ist und um Zahlung der Kompensation bitten, dann abwarten und dann mit Rechtsmitteln "drohen" - oder am besten zusammen in der 1. Antwortmail? Es würde nicht meinem Naturell entsprechen, gleich ganz große Wellen zu schlagen, aber falls die LH keine andere Sprache versteht...was meint ihr?


Das ist halt das Standard Schreiben von LH.

Ich würde Antworten, dass deine Forderung von 250 Euro berechtigt ist und du die Zahlung binnen 14 Tagen erwartest. Andernfalls würdest du EUClaim oder einen Anwalt mit der weiteren Bearbeitung beauftragen.

Ich denke die wissen das sie zahlen müssen, aber versuchen es halt erstmal.
 

Lappenspender

Erfahrenes Mitglied
28.12.2012
1.726
2
BRE
Bei mir war der Text fast der gleiche...


Wir bedauern es sehr, dass Ihr Flug LH 3004 am 25. Mai 2013 von Düsseldorf nach Kiew von einer Streichung betroffen war.

Grund für die Annullierung war ein Vogelschlag im Umlauf der für Ihren Flug eingeplanten Maschine, sodass eine technische Überprüfung notwendig wurde. Eine Durchsicht und Reparatur vor Ort war kurztfristig nicht möglich.

Für Lufthansa steht Sicherheit an erster Stelle. Wir warten unsere Flugzeuge deshalb regelmäßig und gewissenhaft nach den Vorgaben der Hersteller. Der Umstand der im vorliegenden Fall zur Annullierung führte, kommt selten vor und war für uns nicht vorhersehbar. Auch nach bester Wartung sind in Ausnahmefällen solche unerwarteten Probleme niemals ganz auszuschließen. Sie können jedoch sicher sein, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, damit sich derartige Ereignisse auf absolute Einzelfälle beschränken.

Da der Flugausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich nicht haben vermeiden lassen, obwohl alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden sind, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach einer Kompensation nicht nachkommen können. Wir beziehen uns in diesem Punkt auf Artikel 5 Absatz 3 der EU Verordnung 261/2004. Diesbezüglich bitten wir Sie um Ihr Verständnis.

Auch wenn wir Ihrem Wunsch in diesem Fall nicht nachkommen können, würden wir uns freuen, wenn Sie Lufthansa dennoch weiterhin Ihr Vertrauen schenken. Für Ihre künftigen Flüge wünschen wir Ihnen wieder einen in jeder Hinsicht angenehmen und reibungslosen Verlauf.

Mit freundlichen Grüßen

--------------------------------------------

Hier dann noch die 2. Antwort

wir nehmen nochmals Bezug auf Ihr Anliegen vom 28. Mai 2013.

Wir haben noch einmal geprüft, ob nach den Gesichtspunkten der EU-Verordnung 261/2004 für den Flugausfall von LH 3004 am 25. Mai 2013 eine Ausgleichzahlung zu leisten ist. Aufgrund der besonderen Konstellation, die dieser technischen Annullierung vorausging, steht Ihnen eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro zu.

Um eine Überweisung veranlassen zu können, bitten wir Sie um die Mitteilung der IBAN (International Bank Account Number) Ihrer Bankverbindung. Diese können Sie bei Ihrer Bank erfragen, Ihrem Kontoauszug oder eventuell Ihrer Bankkarte entnehmen. Sobald uns die IBAN vorliegt, werden wir den Betrag Ihrem Konto gutschreiben. Bis zu einem Geldeingang können einige Tage vergehen.

Wir versichern Ihnen, alles dafür zu tun, damit Ihre künftigen Reisen wieder reibungslos verlaufen.

Mit freundlichen Grüßen/ Yours sincerely,
 
Zuletzt bearbeitet:

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.165
1.120
TXL
Sehr positiv bei mir:

LH sagt innerhalb von 8 Tagen die Zahlung einer Kompensation nach Annulierung wegen technischen Defekt zu.

allerdings mit dem Hinweis, dass dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht im Interesse der Kundenzufriedenheit geschieht..
 

Blue2

Erfahrenes Mitglied
09.12.2009
2.067
0
Bern
Ich sitze gerade in bsl und mein Flug nach fra hat bereits jetzt eine stunde Verspätung. Dadurch verpasse ich meinen Weiterflug nach Ham - ganz rasch die Frage: Entschädigung? Denn bsl-fra hat ja nix mit dem Sturm zu tun, oder? Falls ja: wo muss ich danach fragen?
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.760
4.140
50
MUC
www.oliver2002.com
Erst alles abfliegen, dann am Ende den Schaden ermitteln und nach Entschädigung anfragen. Vor Ort geht nur die Einhaltung der 'Right to Care' Pflicht nach Artikel 9 der EU261/04, also Futter, Wasser und Telefonate, Hotel bei Übernachtungen vor Ort.
 
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Reaktionen: Blue2

Blue2

Erfahrenes Mitglied
09.12.2009
2.067
0
Bern
Danke dir! Vor Ort, also hier i Basel, bieten sie nix an, weder speiss noch trank..und ausmacht vft ist leider auch niemand hier, der mich wenigstens in die Lounge nehmen könnte..also muss ich bis nach den Trip warten, ja?
Wie ist das denn später in Fra? Ich soll zum transferdesk gehen, stimmt das so? Und frage ich da bereits nach Entschädigung?