EU Fluggastrechte / Annullierung

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.031
Neuss
www.drboese.de
" die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten auf dem Kulanzwege und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht etwas zu mildern möchten wir Ihnen den folgenden Reisegutschein anbieten.
Die Daten Ihres Reisegutscheins sind wie folgt:

Name: xxx
Gutscheinnummer: xxx
"
Ist ja wohl ein schlechter Witz, dann gehts jetzt halt zum Anwalt.

Und dann noch den Gutschein "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" annehmen :) hrrr

Hat AF da etwa die Erlaß-Falle gestellt?
 

Skyworld

Airliner
14.03.2010
2.425
3
Erding
Storno bei >14 Tage gibt eh keine 250€, sondern nur Umbuchung oder Refund. Ich würde den LH Flug verlangen, 60 min PRG sollte OK sein.

Bei >14 Tage nicht, dass ist mir klar!
Aber bisher hat mich ja keiner (offiziell) informiert und nächsten Dienstag beginnen die 14 Tage :)

60 min ist mir trotzdem zu heiß!
Was mache ich dann, wenn mein Inbound (auf separatem Ticket!) Verspätung hat und ich den Flug verpasse?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
140
Und dann noch den Gutschein "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" annehmen :) hrrr

Hat AF da etwa die Erlaß-Falle gestellt?

Das kann nur ein Scherz von denen gewesen sein, wer soll so einen Betrag annehmen. Zumal es keine Premium Eco war, 2 Wochen vor Abflug gebucht und somit nicht billig. Aber wenn sie es so wollen...
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
140
Problem ist nur, dass der Abflug in Dublin war, eine Klage in Deutschland dürfte so nicht möglich sein. Irland, Frankreich oder Brasilien, was ist das kleinste Übel?
 

onnlein

Neues Mitglied
18.10.2013
2
0
Hallo zusammen,
Bin ganz neu, im fliegen relativ unerfahren, das ändert sich aber gerade. Vorgestern fiel leider mein EZY5377 wegen Stromausfalls komplett aus, andere EZY wohl auch. Andere Airline hat man mir verweigert, Umstieg auf Bahn auch.
Ich sollte also mit 5375 fliegen. Bei Hotel und Verpflegung musste ich in Vorleistung gehen, fürs Taxi habe ich leider keine Belege (eigene Dummheit).
Unfeinerweise war 5375 dann überbucht, Hotel kam diesmal von EZY mit lächerlichem Betrag für Verpflegung, glaube 13 GBP bei einem Hotel, das 200 GBP für die Übernachtung an der Rezeption stehen hatte - immerhin ein guter Witz an diesem Tag.
Gleich gibt es dann um 7.10 Uhr den nächsten Versuch.

Für den zweiten vergeudeten Tag wurden mir die 250 EUR in Aussicht gestellt, muss ich noch auf etwas achten oder ist irgendwo noch was drin?

Vielen dank!
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Hallo zusammen,
Bin ganz neu, im fliegen relativ unerfahren, das ändert sich aber gerade. Vorgestern fiel leider mein EZY5377 wegen Stromausfalls komplett aus, andere EZY wohl auch. Andere Airline hat man mir verweigert, Umstieg auf Bahn auch.
Ich sollte also mit 5375 fliegen. Bei Hotel und Verpflegung musste ich in Vorleistung gehen, fürs Taxi habe ich leider keine Belege (eigene Dummheit).
Unfeinerweise war 5375 dann überbucht, Hotel kam diesmal von EZY mit lächerlichem Betrag für Verpflegung, glaube 13 GBP bei einem Hotel, das 200 GBP für die Übernachtung an der Rezeption stehen hatte - immerhin ein guter Witz an diesem Tag.
Gleich gibt es dann um 7.10 Uhr den nächsten Versuch.

Für den zweiten vergeudeten Tag wurden mir die 250 EUR in Aussicht gestellt, muss ich noch auf etwas achten oder ist irgendwo noch was drin?

Vielen dank!

Von wo nach wo geht denn der Flug?
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Hallo zusammen,
Bin ganz neu, im fliegen relativ unerfahren, das ändert sich aber gerade. Vorgestern fiel leider mein EZY5377 wegen Stromausfalls komplett aus, andere EZY wohl auch. Andere Airline hat man mir verweigert, Umstieg auf Bahn auch.
Ich sollte also mit 5375 fliegen. Bei Hotel und Verpflegung musste ich in Vorleistung gehen, fürs Taxi habe ich leider keine Belege (eigene Dummheit).
Unfeinerweise war 5375 dann überbucht, Hotel kam diesmal von EZY mit lächerlichem Betrag für Verpflegung, glaube 13 GBP bei einem Hotel, das 200 GBP für die Übernachtung an der Rezeption stehen hatte - immerhin ein guter Witz an diesem Tag.
Gleich gibt es dann um 7.10 Uhr den nächsten Versuch.

Für den zweiten vergeudeten Tag wurden mir die 250 EUR in Aussicht gestellt, muss ich noch auf etwas achten oder ist irgendwo noch was drin?

Vielen dank!

Nur das ich das richtig verstehe, du sitzt jetzt seit "2" Tagen in London und bekommst keinen Rückflug von easyjet?
 

onnlein

Neues Mitglied
18.10.2013
2
0
Sorry wegen später Antwort. Doch, bin eben heim bekommen - das war der "nächste Versuch um 7.10", der dann tatsächlich mal geklappt hat. Nicht mal SB wollten sie mir für diesen Flug geben. Mal schauen, wo die sich beim bezahlen quer stellen. Einfaches Essen ging gestern so, Cola nicht, transfer auch aus eigener Tasche, hoffentlich reicht da CC-Abrechnung. Und dann noch lustig erhöhte Parkgebühren am Flughafen.
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
6
LEB/ERF
Problem ist nur, dass der Abflug in Dublin war, eine Klage in Deutschland dürfte so nicht möglich sein. Irland, Frankreich oder Brasilien, was ist das kleinste Übel?

Insofern ich es nicht total falsch verstanden habe, muss in dem Land geklagt werden, in dem sich die Verspätung zugetragen hat. In Deinem Fall also in Frankreich, weil ja CDG-GRU den technical hatte.
 

Springsteen

Erfahrenes Mitglied
04.10.2011
297
0
Hamburg
Heute DUS-CDG LH3222 16:10-17:15 Uhr wegen angeblicher technischer Probleme annulliert, umgebucht von LH auf die Maschine um 18:10 Uhr, dann musste aus der noch Gepäck ausgeladen werden, da einige doch nicht mitfliegen wollten, dadurch Slot um eine Stunde nach hinten geschoben, dann auf einmal neuer Slot nur 15 Minuten später, Ankunft in CDG um 19:17 Uhr und damit zwei Stunden und zwei Minuten später als die ursprüngliche LH3222. Das dürfte für 500€ (2 Personen) reichen, oder ?
 
Zuletzt bearbeitet:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Bei Annullierungen zählt das ANGEBOT der ersatzweisen Beförderung. Wenn der Ersatzflug planmäßig nicht mehr als zwei Stunden später angekommen WÄRE, ist Art. 5 Abs. 1c iii erfüllt > keine Ausgleichszahlung.

Dass der effektive Zeitverlust wegen leichter Verspätung des Ersatzfluges mehr als zwei Stunden beträgt, ist irrelevant.
 
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Reaktionen: unblack

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
6
LEB/ERF
Bei Annullierungen zählt das ANGEBOT der ersatzweisen Beförderung. Wenn der Ersatzflug planmäßig nicht mehr als zwei Stunden später angekommen WÄRE, ist Art. 5 Abs. 1c iii erfüllt > keine Ausgleichszahlung.

Dass der effektive Zeitverlust wegen leichter Verspätung des Ersatzfluges mehr als zwei Stunden beträgt, ist irrelevant.

So viel zu meinem theoretischen ja. Ich sollte einfach nicht mehr so Seiten wie fairplane ansteuern - gibt man da die Konstellation des OP ein, verkündet es einen Anspruch auf 250 EUR.
 

antwort

Erfahrenes Mitglied
05.12.2010
2.785
151
Ich schreib das mal, zumindest für mich, verständlicher:

Bei Annullierungen zählt das ANGEBOT der ersatzweisen Beförderung. Wenn der Ersatzflug planmäßig nicht mehr als zwei Stunden später angekommen WÄRE ankommt, ist Art. 5 Abs. 1c iii erfüllt > keine Ausgleichszahlung.

Dass der effektive tatsächliche Zeitverlust im vorliegenden Fall wegen leichter Verspätung des Ersatzfluges mehr als zwei Stunden beträgt betragen hat, ist irrelevant ändert daran nichts.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Wenn du unbedingt einen allgemeingültige Erklärung brauchst:

Bei einer Annullierung kommt es nicht auf den tatsächlichen, sondern auf den fiktiven Zeitverlust an, wie er sich aus dem Angebot der ersatzweisen Beförderung ergibt.

Das kann im Umkehrschluss auch bedeuten, dass du eine Ausgleichszahlung erhältst, obwohl du dein Endziel um weniger als zwei Stunden verspätet erreichst. Es kann außerdem bedeuten, dass du eine Ausgleichszahlung gänzlich ohne Zeitverlust bekommst. Und es kann bedeuten, dass du ggf. zwei oder mehr Ausgleichszahlungen erhälst. Aber eben auch, dass du gar nichts bekommst, selbst wenn du dein Endziel ggf. deutlich mehr als um zwei Stunden verspätet erreichst.