EU Fluggastrechte / Annullierung

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DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
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Die Frage ist nur ob ich die Gebühren für den am nächsten Tag stattfindenden Flug auch erstattet bekomme?
Wie schätzt Ihr die Lage ein?
Ich schätze ein, dass Du die Umbuchungsgebühr nicht zurück bekommst, da die Flüge auf verschiedenen Tickets waren.
Solltest Du Statuskunde sein (also SEN/HON) hast Du ggf. eine geringe Chance auf Kulanz.
 

goodfella

Erfahrenes Mitglied
28.12.2009
315
0
Direktflug war kein Thema. Hatte ja mein ganzes Equipment für die Arbeit nicht dabei und musste deswegen erst nach München.

Die Möglichkeit mich passend umzubuchen gab es nicht, weil mir LH erst einen Flug um 9:30 angeboten hat, mein Flug nach DUS aber bereits um 7:25 in MUC ging, aber ich hatte das angesprochen - es gab nur keine Lösung der LH.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.109
606
Die Möglichkeit mich passend umzubuchen gab es nicht, weil mir LH erst einen Flug um 9:30 angeboten hat, mein Flug nach DUS aber bereits um 7:25 in MUC ging, aber ich hatte das angesprochen - es gab nur keine Lösung der LH.

Ja, wenn sich der Grund 'technical' fuer den Flugausfall bestaetigt, sehe ich gute Chancen fuer die Kompensation nach EU-Richtlinie. Die duerfte ausreichend hoch sein zur Deckung Deiner Umbuchungskosten.
 

goodfella

Erfahrenes Mitglied
28.12.2009
315
0
Alles klar. Danke für Eure Einschätzung! Werde jetzt ein Schreiben aufsetzen und dann mal sehen. Halte euch auf dem laufenden.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.636
2.328
PIX, BER, ZRH
Mal ein Lob an SN

Es ist mir jetzt schon zwei Mal passier, dass SN 2706 zu spät von BSL nach BRU geflogen ist und ich den Anschlss SN 2591 nach TXL nicht mehr bekommen habe.

Bei ersterem wurde mir und noch zwei Passagieren schon auf dem Flug mitgeteilt, dass wir im Sheraton Brussels Airport übernachten werden, die Buchung fürs Hotel gab es am Transfer Desk in BRU gedruckt auf ein Bordkarten-Papier nebst EUR 27.00 Voucher für das Hotel-Restaurant und natürlich der Bordkarte für den nächsten Tag. Einziges Manko war, dass wir unser Gepäck nicht abholen konnten, weil durchgecheckt. Die EUR 250.00 Ausgleichszahlung waren binnen drei Wochen auf dem Konto.

Beim zweiten Male wurde ich noch vor Abflug in der Lounge ausgerufen und auf IQ und LH über MUC umgebucht. Und leider entschädigt das geliebte IQ-Dash-Turboprop-Leg nicht für die Tortur auf dem LH-Mittel-Campingsitz. Note to myself für das nächste Mal: Gehen Sie über BRU und ziehen Sie EUR 250.00 ein.
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
6
LEB/ERF
Wohl eher den Airlines...

Naja, streng genommen besagt ja der Satz am Anfang "THIS DOCUMENT IS FOR INFORMATION AND GUIDANCE ONLY. THE CONTENT OF THIS DOCUMENT DOES NOT REPRESENT A BINDING OPINION ON THE EUROPEAN COMMISSION" auch nur "das folgende kann so sein, muss aber nicht". ;)

Ich streite mich immer noch mit UA wegen einem ausgefallenen Flug letzten November, mittlerweile über die IAA - dabei tauchte dieses pdf mit auf.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Meine Antwort hat den Hintergrund, dass diese Auflistung so in weiten Teilen nicht der Rechtsprechung entspricht. Diese ist deutlich Fluggastfreundlicher, insbesondere was technische Defekte anbelangt.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.318
9.144
BRU
Wohl eher den Airlines...

Also bei dieser Liste dürfte sich wirklich (fast) jede Verspätung irgendwie als "außergewöhnlicher Umstand" begründen lassen, da ein Großteil der Verspätungen wohl auf Wetter, technisches Problem (hier ja in vielen Fällen als "außergewöhnlicher Umstand" angeführt) oder Air Traffic Management (Warteschleifen, verspätete Abflüge usw.) zurückgehen dürfte....

Und was diesen Satz betrifft: Meinem Verständnis nach besagt der, dass das die Empfehlungen einer (beratenden) Arbeitsgruppe aus Vertretern der National Enforcement Bodies sind. Also wirklich nicht unbedingt die Meinung der Kommission darstellen und auch nicht die bisherige Rechtsprechung wiedergeben. Ich schätze mal, dass das eher im Rahmen einer Konsultation zur derzeit diskutierten Änderung der VO 261/2004 zu sehen ist.
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
6
LEB/ERF
Und was diesen Satz betrifft: Meinem Verständnis nach besagt der, dass das die Empfehlungen einer (beratenden) Arbeitsgruppe aus Vertretern der National Enforcement Bodies sind. Also wirklich nicht unbedingt die Meinung der Kommission darstellen und auch nicht die bisherige Rechtsprechung wiedergeben. Ich schätze mal, dass das eher im Rahmen einer Konsultation zur derzeit diskutierten Änderung der VO 261/2004 zu sehen ist.

Die IAA schrieb noch dazu:
[...] the European Commission published a non-binding, non-exhaustive list of examples of ‘extraordinary circumstances’ which are accepted across the national enforcement body (NEB) network to ensure consistent application and enforcement of the Regulation across the Member States. The list was collated by a small Working Group of enforcement body representatives and was published on the Commission’s website as a reference for passengers, air carriers and other interested parties.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.318
9.144
BRU
Die IAA schrieb noch dazu:

Wobei man aber sagen muss, dass so mancher nicht unbedingt mit den Prozessen in den EU-Institutionen vertraut zu sein scheint. Was man da oft für einen Unsinn liest (à la "die Kommission" / "Brüssel" usw. hat beschlossen...). Was genau es mit diesen Empfehlungen auf sich hat, weiß ich aber auch nicht.

Nur
Preliminary list of extraordinary circumstances following the NEB meeting held on 12 April 2013
hört sich für mich nicht gerade nach einer endgültig und allgemein akzeptierten Liste an.

Und der Link zu dem PDF ist veröffentlicht unter dem Titel:
"Results of discussions between the competent national authorities (National Enforcement Bodies, NEB) and stakeholders"
 
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bademeister911

Aktives Mitglied
02.02.2012
117
0
SIN
Hallo,
in einem Rechtsstreit mit Air France behaupten diese, dass wegen schlechtem Wetter alle Flüge am Flugtag mit ähnlicher geplanter Abflugzeit Verspätung hatten. Das stimmt jedoch nicht. Leider kann ich es nicht beweisen. Kriegt man irgendwie alle geplanten und tatsächlichen Abflugzeiten von Flügen am 15.12.2012 Vormittags raus?
Vielen Dank!
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
140
Ohne das du einen Flughafen angibst ist das schwierig. Du kannst flightstats.com prüfen.
 

goodfella

Erfahrenes Mitglied
28.12.2009
315
0
Alles klar. Danke für Eure Einschätzung! Werde jetzt ein Schreiben aufsetzen und dann mal sehen. Halte euch auf dem laufenden.

Antwort der LH liegt nun vor und sie bezahlen 250 EUR p.P. Und auch die entstandenen Umbuchungsgebühren für meinen Verpassten Anschlussflug. Finde ich eine faire und schnelle Lösung des Themas, denke damit kann man zufrieden sein.
 

bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
2.897
711
MUC, near OBAXA
Lob an LH - Entschädigung super schnell

Kurze Zusammenfassung meiner sehr guten Erfahrung bei der Abwicklung der Entschädigung wg. Verspätung / verpassten Flug:

Am 10.9.2013 per Fax das vollständige EU-Formular an LH gefaxt, an die 004952418094179.
Am 11.9. kam eine automatische Email dass der CustomerService ein Ticket aufgemacht hat.
Am 12. oder 13.9. kam ein Anruf von LH von einer sehr freundlichen Dame die mir kurz bestätigte dass Sie den Fall geprüft haben und mir "selbstverständlich eine Entschädigung von 250 Euro zustünde." Und ich sollte mich nicht sorgen, der Geldtransfer könnte evtl. 2 Wochen dauern, aber es sei alles in Ordnung.
Heute, am 19.9.2013 sind die 250 Euronen auf dem Konto. (y)

So geht Service! (im Gegensatz zu Kundendialog, etc.)
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
140
Ist AF etwa vorbindlich bei Verspätungen? Mein Bruder hängt grad in Paris fest. Wenn ich auf airfrance.de den Flugstatus prüfe, steht da tatsächlich "aufgrund technischer Probleme". Gibts noch mehr Airlines die das öffentlich angeben? Damit sollte ihm ja zumindest die Kompensation sicher sein. Haben ihn aber leider nicht auf die 10:30 Maschine umgebucht, so hängt er fast 1 Tag in Paris bis zum neuen Abflug.

Anhang anzeigen 44333
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.033
2.108
Iberia ist noch ziemlich genau, ich meine, dass auch "technische Probleme" angegeben werden.



Als Homepage ist mir nur Mehrabad Airport bekannt, die "technical Delay" für Flüge angibt.

Edit: Habe bis jetzt bei Iberia folgendes gefunden:
1.)
Das Auffinden des Gepäcks eines nicht eingestiegenen Passagiers. Aus Sicherheitsgründen müssen wir dieses Gepäck finden und aus dem Flugzeug ausladen, was zu ein paar Minuten Verzögerung des Abflugs führen wird
2.)
Der Flugverkehrstau am Abflug- oder Zielflughafen
3.)
Die verspätete Ankunft des Flugzeugs vom vorherigen Flug
4.)
Die Ausführung der Wartungsarbeiten am Flugzeug
5.)
Die Wetterverhältnisse am Abflug-/Zielflughafen
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
140
AF war doch nicht so vorbildlich. Abflug sollte 23:30 sein, im Hotelzimmer war er erst um 03:00, nachdem er mit 200 anderen lange auf einen Bus warten durfte. Aus dem Zimmer raus müssen sie schon um 11 Uhr und dann soll auch der Bus zurück zum Flughafen fahren, obwohl der Weiterflug erst um 16:30 ist. Gab einen Gutschein für 1 Mahlzeit + 1 Getränk. Ich hätte mir ein Taxi zum nächsten Hotel genommen, er wusste nicht das er das darf...
Er kommt Heute vermutlich um 23 Uhr an, da fährt der Airportbus in GRU angeblich nicht mehr. Nehme an AF muss ihm das Taxi am Zielort zusätzlich zu den 600€ zahlen?
 
Y

YuropFlyer

Guest
AF war doch nicht so vorbildlich. Abflug sollte 23:30 sein, im Hotelzimmer war er erst um 03:00, nachdem er mit 200 anderen lange auf einen Bus warten durfte. Aus dem Zimmer raus müssen sie schon um 11 Uhr und dann soll auch der Bus zurück zum Flughafen fahren, obwohl der Weiterflug erst um 16:30 ist. Gab einen Gutschein für 1 Mahlzeit + 1 Getränk. Ich hätte mir ein Taxi zum nächsten Hotel genommen, er wusste nicht das er das darf...
Er kommt Heute vermutlich um 23 Uhr an, da fährt der Airportbus in GRU angeblich nicht mehr. Nehme an AF muss ihm das Taxi am Zielort zusätzlich zu den 600€ zahlen?

Ich kann mir kaum vorstellen, das AF ihm 2x Taxi (Hotel 1->Hotel 2->Flughafen) + 1x ein Tagesaufenthalt in einem Hotel nach Wahl zahlen wird. Natürlich ist es suboptimal, wenn er deswegen ca. 4-5h vor Abflug am Flughafen sein wird, AF muss ihm für die Zeit aber kein Hotel zahlen. Und Essensvoucher+Getränkevoucher hat er ja erhalten.

Auch bezüglich GRU, hier kann man sich noch eher streiten, hier ist die Sachlage sicher so, das er bei später Ankunft nicht mehr mit den öffentlichen Verkehrsmittel nach Hause kommt - aber ob AF deswegen ein Taxi zahlt? Ich hatte eine ähnliche Sache bei LX einmal - da übernahm die Swiss das Taxi für die letzte Strecke nach Hause, aber 1:1 vergleichbar ist das natürlich nicht. Einen Versuch wert ist es sicher, die Taxikosten in GRU einzufordern, wenn wegen der unplanmässig späten Ankunft die Alternative nicht mehr möglich ist (Fairerweise muss man aber Flughafenbus+allfällige weitere Zubringer dann vom Taxipreis abziehen bei der Berechnung).

Bezüglich Eu261, es wurde ja jetzt geregelt das auch verpasste Anschlussflüge enthalten sind, wenn der erste Flug Verspätung hatte, auch wenn dies nur 1 Stunde war, und erst mit dem Anschluss die "Kompensationszeit" überschritten wurde.

Wie ist es aber, wenn der erste Flug wegen Wetter verspätet ist, und der Anschluss deshalb nicht erreicht wurde? Dann dürfte die Airline fein raus sein, sehe ich das richtig?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
140
Ich meinte das anders, ich hätte mir in der Nacht schon selbst ein Hotel gesucht und nicht 2 Stunden auf einen Airlinebus gewartet. Da das hier nicht geschehen ist, ist das aber ja eh irrelevant.
Ein Gutschein für 1 Getränk soll deiner Meinung nach für einen Verspätung von 17 Stunden ausreichend sein?
Was bringt es die Leute um 3 Uhr im Hotel zu haben, wenn sie dann schon 5 Stunden vor Abflug wieder rausmüssen? Dann könnte ja jede Airline die Leute einfach für 1 Stunde ins Hotel bringen, damit wäre die Pflicht erfüllt?