EU Fluggastrechte / Annullierung

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mattanapura

Erfahrenes Mitglied
07.03.2012
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PRG,USM,UTP
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In jedem Fall hast du einen direkten Anspruch gegen Finnair für BUD-HEL und gegen JAL für HEL-TYO aus der EU-VO. Zusätzlich zu dem Anspruch gegen Saudia. Ruf doch mal bei Finnair an, um die beiden Flüge bestätigt zu bekommen

Ich dachte das kann nur die ticketausstellende Airline als Saudi machen? Und die haben wirklich überhaupt keinen Plan ;-(
Hatte es gerade bei Finnair probiert, die verweissen auf JAL und Saudi als ausstellende Airline. Oh man, was für ein Kampf...
 
Zuletzt bearbeitet:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Sie müssen es ja nicht garantieren. Es reicht völlig, dass sie es sich nicht "nach Belieben" vorbehalten, die Reisezeiten zu ändern.

Was meinst du, wie viele Fälle wir haben, in denen wir (wohlgemerkt) FLUGGESELLSCHAFTEN bei Pauschalreisen verklagen müssen, bei denen die Flugzeiten geändert wurden?

Die Airlines sind da immer ganz entsetzt und sagen völlig zu Recht: Wir haben den Flug doch zur geplanten Zeit durchgeführt, aber der Reiseveranstalter hat den Pax einfach kurzfristig auf einen anderen Flug gelegt. Oder dass sie sich als Vollcharter ganz in den Dienst des Veranstalters gestellt haben und DER (und nicht die Airline) die neue Flugzeit bestimmt hat. Zahlen müssen die Fluggesellschaften am Ende trotzdem, obwohl man ihnen wirklich nichts vorwerfen kann.
 
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JeannieU2

Reguläres Mitglied
10.08.2012
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TXL
Ich habe 2 Mal einen Claim gestellt und war beide Male erfolgreich. Das erste Mal war gegen AB wegen Nichtbeförderung (Flug war überbucht), das zweite Mal gegen UA (4+ Stunden Verspätung wegen "aircraft maintenance"). Habe alles ohne Anwalt, euclaim oder Behörde gemacht. (Kleiner Tipp: Mahnbescheid) Bin auch selber kein Anwalt :) Wer vielleicht einen Rat braucht, kann sich gerne per PN melden!
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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Am besten gefällt mit an der Meldung, dass die Angelegenheit zum BGH soll. Wenn der wirklich entscheidet, besteht wenigstens Rechtssicherheit.

Denke aber, dass sich die Reiseveranstalter es zu leicht machen. Wenn es denn wirklich der Streik oder das Unwetter ist, das eine Flugzeitenänderung erfordert, hat wohl jeder dafür Verständnis. Aber das Problem ist doch, dass so oft ohne ersichtlichen Grund und mutmaßlich alleine mit dem Interesse, eine sich schlecht verkaufende Reise attraktiver zu machen, die Zeiten einseitig zu Lasten des Kunden geändert werden. Ob ein Gericht weniger willkürliche, die Interessen des Reisenden ausreichend berücksichtigende Verschiebungs-Klauseln ebenfalls für unwirksam hielte, ist doch völlig offen.
 

Detritus

Reguläres Mitglied
09.07.2012
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Und wenn es wirklich nur wg. eines "medicals" zu einer Verspätung gekommen wäre würde ich da auch nichts haben wollen. Der Passagier incl. Gepäck war aber nach einer Stunden draußen, dann hat man uns noch 2 Stunden im Flieger sitzen lassen (ohne Getränke oder Klima) mit der wiederkehrenden Aussage "Crew ist gleich da geht sofort lost". Ohne Vorwarnung hieß es nach 3 Stunden "Alle wieder raus" und erst am Gate wurde gesagt, dass man voraussichtlich dann in 4 Stunden abfliegen würde. (Davon ab kam die Ersatzcrew dann auch noch nach den 4 Stunden wieder verspätet ans Gate). In Kombination mit keinem Service für die wartenden Passagiere, einer miesen Informationspolitik und Unfreundlichkeit vor dem Herren ist das dann m.E. nichts mehr was BA ausschließlich mit dem zugegebenermaßen unerfreulichen medizinischen Vorfall begründen kann. Man wusste ja schon längst das man eine Ersatzcrew braucht (und hatte diese ja wohl auch schon angefordert) - allein warum BA es nicht geschafft hat zeitnah eine Ersatzcrew zu stellen bleibt bislang deren Geheimnis.

So kurzes Update:
Nachdem BA sich ja nun zunächst vehement versucht hat mit allen Tricks zu wehren erhielt ich letzte Woche eine Mail in der die Zahlung der vollen Entschädigung angekündigt worden ist (und das Geld ist auch bereits auf meinem Konto).

Ende Oktober hieß es noch "Medical und gesetzliche Ruhezeiten seien nicht im Verantwortungsbereich der Fluglinie - es gibt keine Entschädigung!" - nun heißt es "Vielen Dank für Ihre Geduld, wir haben geprüft bla bla bla und zahlen."

Ein Schelm wer böses dabei denkt: Nachdem ich von BA ja eine klare Absage im Okt. bekommen habe ist die Geschichte zum Anwalt gegangen und "plötzlich" prüfen die bei BA angeblich noch mal einen Anspruch und zahlen (ohne das anwaltliche Schreiben auch nur zu erwähnen). Da versucht wohl jemand sich vor der Kostenübernahme der Anwaltskosten zu drücken ;) Aber wenigstens hat wohl die Rechtsabteilung eingesehen, dass die Chance vor Gericht für den Kläger gar nicht so schlecht stehen würden.

Na egal, dass bekomme ich mit meinem RA schon irgendwie hin - und BA sieht mich so schnell als Gast nicht wieder.
 

krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
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Brauche auch mal Rat - war gebucht auf einem Nonstop-Flug, der das Ziel um 16:20 Uhr erreichen sollte. Dieser wurde anulliert, umgebucht auf eine Umsteigeverbindung, planmäßige Ankuft am Ziel 18:05 Uhr. ABER, durch Verspätung der Umsteigeverbindung tatsächliche Ankuft um 19:25 Uhr.
Die Airline sagt, es zählt für die Gesamtverspätung nur die planmäßige Ankunftszeit (hier 18:05 Uhr) und nicht die tatsächliche. Somit keine Entschädigung, da insgesamt geplant unter 3 Stunden Ziel erreicht. Stimmt das so?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Stimmt so, auch wenn ich nicht ausschließen möchte, dass das ein Gericht zu deinen Gunsten (falsch) entscheiden würde. Maßgeblich ist die PLANMÄSSIGE Ankunft des Ersatzfluges. Verspätetet sich dieser wiederum erheblich, hast du möglicherweise eigene Ansprüche wg. des Ersatzfluges. Kommt aber bei dir nicht in Betracht.
 

krabbenkopf

Putenwienerhasser
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Stimmt so, auch wenn ich nicht ausschließen möchte, dass das ein Gericht zu deinen Gunsten (falsch) entscheiden würde. Maßgeblich ist die PLANMÄSSIGE Ankunft des Ersatzfluges. Verspätetet sich dieser wiederum erheblich, hast du möglicherweise eigene Ansprüche wg. des Ersatzfluges. Kommt aber bei dir nicht in Betracht.

Wie habe ich mal von Dir gelesen - deshalb AG Hamburg und nicht Köln ;)
 

Boca

Reguläres Mitglied
28.01.2010
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Mich hat es nun leider auch erwischt:
Ich wollte am 11.2. von Genf nach New York mit Alitalia fliegen. Da wetterbedingt morgens in Genf keine Abflüge möglich waren habe ich natürlich dann den Weiterflug nach New York verpasst. Nun war ich leider nicht der einzige mit diesem Flug und es mussten ca. 30 Leute umgebucht werden. Die Lösung war dann, dass wir abends nach Rom geflogen wurden und um 14:40 am nächsten Tag von Rom nach New York weiterflogen.

Auf der Alitalia-Seite habe ich einen zweiten Flug von Alitalia von Rom nach New York um 10:10 gefunden, also 4,5 Stunden früher. Die Vefügbarkeitsabfrage mit flightstats.com ergab 7 frei Plätze. Am Ticketschalter wurde mir jedoch die Umbuchung verweigert, mit dem Hinweis auf die Lösung für alle Passagiere von oben.

Dass mir durch die wetterbedigte Verspätung kein Ausgleich zusteht, ist soweit klar. Aber wie sieht es mit meinem Recht zur frühestmöglichen Beförderung zum Zielort aus? Gibt es hierzu schon ähnliche Fälle? Ich habe leider nichts gefunden.

Wäre sehr nett, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte :)
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Da gibt es nicht viel zu finden. Das steht so im Gesetzt, dass dir die frühest mögliche Ersatzbeförderung anzubieten ist.

Nur kann man hieraus meist nicht viel Honig saugen. Voraussetzung wäre, dass dir ein konkreter Vermögensschaden nur deswegen entstanden ist, weil die Airline dir schuldhaft nicht die frühestmögliche Ersatzbeförderung angeboten hat. Dann könntest du diesen Vermögensschaden ersetzt verlangen.
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
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www.oliver2002.com
7 freie Plätze auf Flightstats sind eher informativ zu sehen, die Buchungsteuerung von Alitatlia hatt wahrscheinlich die genauen Zahlen und wollte nicht (noch weiter) überbuchen?
 

TwetYx

Erfahrenes Mitglied
17.09.2012
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HAM/HEL
Wie schätzt ihr eigentlich folgenden Sachverhalt rechtlich ein:

Ticket: gebucht bei Finnair von HAM-HEL
Metall: Flybe (wetlease)

Abflugzeit 7:50, erscheinen beim Check in war sehr früh und kann belegt werden ( Zeugen, Taxi Quittung ) Aber der Check-In bzw. die Gepäckaufgabe streikten völlig wegen Computerproblemen. Nach 2 Stunden wurde angefangen die Schlange langsam "von Hand" abzuarbeiten, also ohne Computer, Check In schalter waren nicht alle besetzt.

Flug ging 1,5 h verspätet, aber ohne +1 raus

einzige Hilfe war der Nachmittagflug mit ca. 9 Stunden später auf den umgebucht wurde, obwohl beispielsweise SAS Verfügbarkeiten hatte via CPH.

Finnair sagt nun, uns egal, man solle ich an Flybe wenden.
Flybe sagt, (nachdem sie das erste Schreiben einfach zurückgeschickt haben mit dem Hinweis "Sprache bitte nur in Finnisch oder Englisch", keine Kompensation da NICHT rechtzeitig am Gate, sondern nur am Check in.

Wie seht ihr die Argumentationen der beiden Carrier ?

Ich hatte einen ähnlichen Fall im Dez 2012, aber da ich ( ja kein Witz...) die Strecke jeweils mit dem Morgen und Nachmittagflug geflogen bin, hatte ich mein Gepäck am Airport privat "verwahrt" und es am Nachmittag für den Flug aufgegeben, so dass ich einfach zur SiKo laufen konnte und den Flieger verspätet nehmen konnte.
 

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.710
461
STR
Wie seht ihr die Argumentationen der beiden Carrier ?

Meinem Verständnis nach musst du dich an flybe nordic als ausführende Fluggesellschaft wenden. Die EU-VO spricht von "zur Abfertigung einfinden", das ist für mich ganz klar der Check-In.
Mir sieht das ganze wie ein weiterer Versuch aus, sich aus der Sache rauszuwinden.
Evtl. nochmal mit genauem Hinweis auf EU-Vo probieren, sonst wirst du um rechtlichen Beistand nicht herumkommen. Hier dann aber wie oben geschieben beachten die richtige Firma heranzuziehen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Korrekt. Vielleicht helfen dir diese beiden Entscheidungen weiter:

BGH, Urteil v. 30.04.2009, Xa ZR 79/08 - Kanzlei Woicke - Fluggastrecht

LG Frankfurt, Urt. v. 15.07.2010, 2 - 24 S 10/10 - Kanzlei Woicke - Fluggastrecht

Noch nicht eingepflegt C-22/11 und Parallelentscheidung des EuGH v. selben Tage. Aber leicht zu finden.

Treffen alle nicht 100 pro deinen Fall, weil +1 ja schon am Check in gescheitert ist. Aber wenn ich das richtig verstehe und quasi alle in der Schlange wg. der Technik-Probleme spät dran waren, hätte es ja auch wenig geholfen, wenn deine +1 um bevorzugte Behandlung gebeten hätte.
 
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TwetYx

Erfahrenes Mitglied
17.09.2012
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HAM/HEL
Danke für die Urteile!

Naja.. um mal Vorurteile zu Pflegen.... "Finnen und um Hilfe Fragen ? Der warscheinlich einsamste Arbeitsplatz der Welt, Beratungshotlines in Finnland..."

Es war nach meiner Intervention sogar so, dass Sie sich vorgedrängelt hat um mehrfach nachzufragen, sowohl am Check-In als auch am Ticket-Desk von Finnair, aber die einzigen Aussagen waren "wir können nichts machen, alle müssen einfach warten..."

Die Argumentation von Finnair kann ich ja nachvollziehen ( wegen Flybe Metall ) auch wenn die natürlich IRGENdetwas hätten anbieten könnten Verpflegung für die 9 Stunden oder so...

Flybe hängt sich halt an dem Punkt aus dem Claim Formular auf "Waren Sie rechtzeitig am Check-In?"<JA "Waren Sie rechtzeitig am Gate > NEIN" tja dann eben Pech gehabt.
Das der Fall an der Stelle explizit nochmals geschildert wurde warum nicht interessiert die Finnen herzlich wenig.

Also nochmals mit Nachdruck den Fall schildern und dann In Finnland Klage erheben ggf.
Und natürlich weil Sie so frech waren mit der Sprache auf Schwedisch :)
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Was dir die Urteile im Wesentlichen sagen sollen: Ein rechtzeitiges Erscheinen am Gate kennt die EU-VO 261/2004 nicht, nur ein rechtzeitiges Erscheinen zur Abfertigung, hier: Check in.

Der BGH legt Wert darauf, dass die Beförderung noch möglich ist, wenn man am Gate erscheint, aber diese Rechtsprechung ist inzwischen durch die EuGH-Entscheidungen eigentlich auch überholt.

Mehr als rechtzeitig am Schalter zu erscheinen, konnte deine +1 nicht tun. Läge das Problem beispielsweise an einem Streik des Sicherheitspersonals, wäre die Lage wieder komplizierter. Aber so besteht der Anspruch in jedem Fall, egal ob das rechtlich im Ergebnis als Annullierung oder Nichtbeförderung zu werten ist. Ansonsten könnte eine Airline ja einem Fluggast beispielsweise bei Überbuchung die Nase zeigen, indem sie ihn einfach nicht einchecken lässt. Solche Wertungswidersprüche lässt der EuGH nicht zu.

Auch muss die ausführende Airline deiner +1 Mehrkosten für Verpflegung etc. erstatten, wenn sie ihr nichts derartiges angeboten hat.

Aber ganz wichtig ist, dass sie sich wirklich nur an die ausführende Airline wendet. Wer das Ticket ausgestellt hat, spielt fluggastrechtlich keine Rolle.
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
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Finnair ist verantwortlich für die E19x Flüge die von flybe ausgeführt werden, nur die regionalen ATR Flüge sind BE operated, AY2xxx ist wetlease durchgeführt von BE im Auftrag von AY mit ehemaligem AY Gerät und Personal. Also weiter mit AY streiten und nicht an BE schicken lassen!
 

TwetYx

Erfahrenes Mitglied
17.09.2012
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HAM/HEL
Okay.. es scheint ja doch unterschiedliche Auffsasungen zu geben wer zuständig ist.

Falls es eine Rolle spielt, umgebucht wurde letzlich auch von Finnair auf den Nachmittagsflug und die o.a. SAS Flüge wurden abgelehnt.

Daher meine Frage ob das claimen formlos geschehen kann, oder ob man die Formulare benutzen MUSS ?

Ich frage daher da ich einen Brief auch an Finnair geschrieben habe, der die wesentliche Punkte des Formulars aufgreift und beschreibt, und ich frage mich als das als gültiger Claim zu verstehen ist, oder nicht.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Nein, es ist relativ unkompliziert. Auf Buchungsbestätigung, Ticket etc. schauen. Gibt es dort keinen Hinweis auf eine andere Airline als ausführendem Luftfahrtunternehmen (operated by) und wurde deine +1 auch beim Check nicht darauf hingewiesen, dass eine andere als die vertragliche Airline den Flug durchzuführen hat, kann sie sich getrost an die Finnen wenden! Sie muss keinen Detektiv beauftragen, um herauszufinden, ob da jemand tatsächlich in eigenem oder fremden Namen geflogen ist. Ansonsten im Zweifel immer an das ausführende Luftfahrtunternehmen. Damit kann man weniger falsch machen als umgekehrt.

Edit: Ansprüche werden formlos angemeldet. Es kann getrost auf Email oder ein Kontaktformular zurückgegriffen werden. Auch ein Fax reicht aus. Keinesfalls muss man ein bestimmtes Formular verwenden.
 

TwetYx

Erfahrenes Mitglied
17.09.2012
629
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HAM/HEL
MistäMihinLähtöSaapuminenLentoLentoyhtiö
Helsinki
Suomi
Terminaali 2
Hampuri
Saksa
Terminaali 1
07:50 08:50 AY2853 Finnair
AY.gif

Operoija Flybe

Okay also ist Finnair "raus" wie vermutet, ich habe nur das dumme Gefühl, dass das Schade ist und sich die kleinen Billigtöchter noch mehr anstellen als deren Mütter....

Ich werde mal berichten wenn ich was neues gehört habe!