EU Fluggastrechte / Annullierung

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larsen2011

Erfahrenes Mitglied
04.01.2012
350
1
DUS
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Folgendes:

Flug TXL-BUD mit AB im November wurde aufgrund eines technischen Defektes annuliert. Erst wurde ich umgebucht auf den späteren AB Flug (7 Stunden Aufenthalt), nach Rückfrage dann auf LH über MUC nach BUD.

Habe Mitte Dezember meinen Anspruch auf finanzielle Kompensation per Einschreiben an AB gestellt, bis jetzt keine Antwort.

Frage:
Hat jemand einen Erfahrungswert, wie lange ich da etwa noch warten darf???
 

Ollhelm

Reguläres Mitglied
29.08.2010
41
0
NUE
Hallo zusammen,

ich habe hier im Forum im Dezember von dem Erlebnis meines Schwagers mit AirFrance in Paris CDG geschrieben, ich habe mich dann mit AirFrance in Verbindung gesetzt und kann nun folgendes Berichten:

Auf den Tip hier im Forum das ganze doch per email an AirFrance zu schicken, habe ich den Beschwerdebrief samt Anlagen mit einer Email abgesendet und bis zum 31.12 nichts mehr gehört. In der Email vom 31.12 lehnte AirFrance jegliche Kompensation ab und führte als Begründung an dass eine gültige ESTA 48 Stunden vor Abflug !!! vorliegen muss und sie daher kulanterweise meine Schwester und ihren Mann auf den Folgetag umgebucht haben.

Auf diese Mail habe ich dann nochmals kurz geantwortet und den Herrn gebeten mir doch die Fundstelle in entweder den AGBs oder einem Gesetz der USA zu zeigen wo die 48h Deadline genannt ist, weiterhin wollte ich dann noch wissen, warum der GA dann proaktiv eine neue ESTA am Internetterminal beantragen wollte ??

Heute kam dann die Antwort mit einer Entschuldigung und dem Angebot von 600 Euro Bar pro Person oder 800 Euro Reisegutschein pro Person !

Ich möchte mich hier für die Tips von allen recht herzlich bedanken und kann nur jedem dem Rat geben dran zu bleiben und nicht gleich aufzugeben ! Vielen Dank auch an den User UMSTEIGER für die sehr hilfreiche Antwort damals. Jetzt bin ich mal gespannt für was sich meine Schwester heute entscheidet wenn ich ihr die Mail gebe !
 
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SGE

Erfahrenes Mitglied
29.06.2010
364
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Halllo Forum, vielleicht bekomme ich ja ssogar eine Live-Chat Hilfe ;-)

Meine Eltern sitzen auv EasyJet gebucht in BSL wegen Schneefall fest, alles annuliiert, Easyjet fliegt morgen nicht nach HAM.
Frage ist nun, wie bekomme ich meine Eltern nach Hamburg?

Welche Möglichkeiten haben sie JETZT direkt vor Ort?
 

Schtingi

Erfahrenes Mitglied
17.03.2010
580
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BSL
Zug ab Basel Badischer Bahnhof, direkt ohne umsteigen! :sick: 6 Std 20


Basel Bad Bf Fr, 18.01.13 ab 07:15

ICE 78 InterCityExpress

Hamburg Hbf an 13:35


Glaube aber, dass die Flüge ab Basel morgen wieder gehen!

Easyjet hat keinen verfügbar :eek:
LH morgen Abend 17.35 :cry:
 
Zuletzt bearbeitet:

SGE

Erfahrenes Mitglied
29.06.2010
364
87
Sie fuhren in der Tat mit dem Zug. Umbuchung wäre erst auf die direkt folgende morgen Mittag gewesen. Das wäre aber zu spät. Das Krisenmanagement schien aber zu funktionieren, Bus, Abendessen und Unterbringung im Dorint.
 
A

Anonym12392

Guest
Easyjet flog heute zweimal nach HAM und Swiss ebenso. Bin dahingehend positiv überrascht, dass es anstandslos (?) Hotel und Essen von DS gibt.
 

SGE

Erfahrenes Mitglied
29.06.2010
364
87
Beide Flüge waren zu keiner Zeit auch nicht gegen viel Geld buchbar. waren überhaupt kein Thema. So gesehen gab es keinen Grund, beim nächsten Mal nicht wieder Easyjet zu buchen.
 

ilove2fly

Aktives Mitglied
03.06.2011
163
0
FMO, TXL
Hallo zusammen,

ich bin auf AB9717 von PMI->LEJ gebucht. Flug wurde von 2020 auf 1200 (einen Tag später) verschoben. Flugnummer und Ticket bleiben gleich. Heute ist der Flug von 1200 erneut auf 1415 nach hinten verschoben wurden (und noch nicht abgehoben).

Frage: Wird der gesamte Vorgang als ein Claim behandelt oder habe ich ausgehend von der neuen Zeit 1200 erneut Ansprüche gegenüber AB falls die Verspätung mehr als 3h beträgt?

Besten Dank im Voraus!
 

armagri

Erfahrenes Mitglied
15.10.2010
496
218
BRN
Sehe ich das richtig, Du würdest gerne 2 mal die Entschädigung abzocken, eh maximieren? Sachen gibts!:-(
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
ich bin auf AB9717 von PMI->LEJ gebucht. Flug wurde von 2020 auf 1200 (einen Tag später) verschoben. Flugnummer und Ticket bleiben gleich. Heute ist der Flug von 1200 erneut auf 1415 nach hinten verschoben wurden (und noch nicht abgehoben).
Schau Dir mal folgendes Video aus o.g. TV-Sendung an, da ist ein ähnlicher Fall dabei:
Das Erste Mediathek [ARD] - Flugverspätungen - Von wegen Entschädigungen - Video zur Sendung Plusminus - Mittwoch, 23.01.2013
Natürlich ist das "nur" ein Claim!

PS: Hat AB Dir ein Hotel gestellt? Welches denn in PMI?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ganz so einfach würde ich´s mir nicht machen. Wenn der Flug von ursprünglich 20:00 Uhr auf den Folgetag, 12:00 Uhr, verlegt wird, spricht das eher für eine Annullierung als für eine Verspätung, denn der ursprüngliche Flugplan wurde ja offensichtlich aufgegeben. Damit ist die Uhr wieder auf Null gestellt, verspätet sich der für 12:00 Uhr geplante Flug nun um wenigstens drei Stunden, wären das zwei Fälle und zwei Ausgleichszahlungen.
 

ilove2fly

Aktives Mitglied
03.06.2011
163
0
FMO, TXL
Sehe ich das richtig, Du würdest gerne 2 mal die Entschädigung abzocken, eh maximieren? Sachen gibts!:-(

Naja es ist schon ein Unterschied: ein Flug fällt aus und ich plane mit dem neuen. Kann passieren. Aber wenn der Ersatzflug dann erneut 3h zu spät fliegt ist der Folgetag wieder zerschossen. Finde schon, dass ich dafür auch noch einmal Entschädigung bekommen sollte.

Die Frage war, ob das der Gesetzgeber auch so sieht ;-)
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Naja es ist schon ein Unterschied: ein Flug fällt aus und ich plane mit dem neuen. Kann passieren. Aber wenn der Ersatzflug dann erneut 3h zu spät fliegt ist der Folgetag wieder zerschossen. Finde schon, dass ich dafür auch noch einmal Entschädigung bekommen sollte.

Die Frage war, ob das der Gesetzgeber auch so sieht ;-)

Zur Rechtslage hatte ich ja oben schon geschrieben.

Maximierungsvorwurf ist haltlos.

Wenn dir jemand zweimal auf die Nase haut, machst du im Zweifel ja auch ein höheres Scherzensgeld geltend als bei nur einer Begegnung mit dem Schläger. Ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
 

Lohausen

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.000
435
BER
Ich liege derzeit im Clinch mit KLM, die meinen Anspruch ablehnen.

Ausgangssachverhalt: KLM-Flug nach MEX kehrt über dem Atlantik nach AMS zurück weil während des Fluges ein Schaden an einer der Cockpitscheiben aufgetreten war. Der Schaden war laut Aussage des Piloten nicht sicherheitsrelavant. Logistisch liesse er sich aber in AMS am besten beheben. Anschließend Flugzeugwechsel in AMS und eine Ankunft in MEX mit über 8 Stunden Verspätung.

Zuerst argumentiert KLM hartnäckig damit, dass die EU VO 261 nicht für Verspätungen anwendbar sei. Erst mit der letzten Entscheidung des European Court of Justice im Oktober 2012 sind sie argumentativ jetzt auf die "außergewöhnlichen Umstände" umgeschwenkt.

Hier liegt der Hase jetzt im Pfeffer. Grundsätzlich reicht laut der Entscheidung zu Rechtssachen C‑402/07 und C‑432/07 vom 09.11.2009 ein technischer Defekt an sich noch nicht aus um das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zu begründen.

"3. Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 ist dahin auszulegen, dass ein bei einem Flugzeug aufgetretenes technisches Problem, das zur Annullierung oder Verspätung eines Fluges führt, nicht unter den Begriff „außergewöhnliche Umstände“ im Sinne dieser Bestimmung fällt, es sei denn, das Problem geht auf Vorkommnisse zurück, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind."

Ist ein nicht sicherheitsrelevanter Defekt an einer Cockpitscheibe, der im Reiseflug ohne erkennbare Einwirkung von außen (Blitzschlag, Hagel, Vogelschlag) auftrat, ein technisches Problem im Sinne eines "außergewöhnlicher Umstand"?
 

melanochromis

Neues Mitglied
22.01.2013
4
0
KLU
Hallo alle zusammen.
Ich bin schon längere Zeit hier passiver Mitleser und bin jetzt auch von einer Annullierung betroffen...

Flug OS777 VIE-PRN am 23.12.2012. 2 Erwachsene, 2 Babys unter 2 Jahren.

Durchsage am Gate ca. 30 Minuten vor Abflug: Der Flug würde sich aus technischen Gründen ca.20 Minuten verspäten.
Um 10.15 Uhr (Abflugszeit) Durchsage: Der Flug wurde aus technischen Gründen annulliert.
Umbuchung auf den Abendflug OS 769 um 20.25 Uhr (der war dann auch noch ca. 2 Stunden verspätet)
Hotelgutschein für Tageszimmer im NH bekommen wegen den Babys. Auf dem Hotelgutschein war als Grund Canx d/t Technical angegeben.

02.1.2013 E-mail und Einschreiben an Austrian, Forderung von 4x250.- wegen Annullierung.

18.1.2013 Antwort von Austrian:

Wie Sie uns berichten, waren Sie auf Ihrem letzten Flug von einer Flugstreichung betroffen; bitte entschuldigen Sie! Wir leiten Ihre Anregungen gerne an die zuständigen Stellen weiter.
Wir setzen alles daran, zuverlässig und pünktlich zu fliegen. Die Sicherheit unserer Passagiere und Mitarbeiter steht bei uns jedoch an oberster Stelle; Sie werden bestimmt verstehen, dass wir diesbezüglich keine Kompromisse eingehen. Es ist manchmal unumgänglich, Flüge wegen Wetter zu verspäten oder zu streichen.
Eine Entschädigung laut EU Verordnung wird bei Wetterstreichungen leider nicht angeboten, aber bitte senden Sie uns mit Belegen alle Ihre zusätzlich entstandenen Kosten.
Gefrierender Regen in Wien.
Gerne prüfen wir zusätzlich entstandene Kosten.

22.1.2013 Nachfrist gesetzt bis 29.1. und Begründung wegen Technical.

22.1.2013 Antwort von Austrian:

Guten Tag Herr XXX,
ich habe diese Information von Operations Controll:
23.12.2012 OS777 VIE-PRN OELDE A320 Delay due to bad weather situation in VIE – freezing rain
Wir können in diesem Fall keine Kompensation anbieten, bitte reichen Sie zusätzlich entstanden Kosten bei uns sein.

25.1.2013 Kopie vom Hotelgutschein (wegen Technical) sowie eine Liste der Abflüge vom 23.12. 9-12 Uhr von flightstats geschickt
und kurz erklärt das ca. 60 Maschinen gestartet sind!


25.1.2013 Antwort von Austrian:


Guten Tag Herr XXX,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Ich musste ein bisschen nachforschen und bin dem Fall genauer nachgegangen, es war zuerst ein technisches Delay,
dann wurde das Flugzeug abgetauscht und dann aus Wettergründen storniert.
Grundsätzlich steht trotz allem keine Kompensation zu, aber ich würde Ihnen trotzdem gerne für die Umstände einen Fluggutschein im Wert von 250,- Euro ausstellen, bitte geben Sie mir bescheid, ob das für Sie in Ordnung ist.

Bitte entschuldigen Sie, dass ich das technische Delay nicht gleich erkannt habe in unseren Systemen.

Freundliche Grüße
AUSTRIAN AIRLINES



Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen da ich nicht weiss ob ich das Angebot annehmen soll oder weiterstreiten sich lohnen würde?

 

reretlom

Erfahrenes Mitglied
28.09.2009
530
18
Tiefgraben
Also die Argumentation ist nicht verständlich.
Wenn der erste Flug aus techn. Gründen annuliert wurde ( neue Flugummer) und der zweite dann wegen schlechtem Wetter 2 Std. verspätet war, dann steht für den ersten Flug meines Erachtens die Ausgleichszahlung pro Person zu. Wie das mit Kinder ist kann ich nicht sagen.
Wenn das Austrian nicht einsieht und anerkennt, einfach sofort Klage einreichen od. zumindest von einem Anwalt eine letzte Frist setzen lassen.
Angebot auf 1mal Gutschein würde ich nicht annehmen.
 

melanochromis

Neues Mitglied
22.01.2013
4
0
KLU
Es geht nur um den ersten Flug.
Ausgleichszahlung ist pro Passagier. Meine Babys haben ja auch e-tickets bekommen ;-)

"dann wurde das Flugzeug abgetauscht und dann aus Wettergründen storniert."
Wenn von ca. 63 Flügen von 9-12 Uhr nur 3 gestrichen werden (nur OS Flüge!) und der Rest verspätet startet ist das schon komisch.
Vor allem wenn seit gestern in den Medien von 55 gestrichenen Flügen im Dezember wegen Personalproblemen zu lesen ist...
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ist ein nicht sicherheitsrelevanter Defekt an einer Cockpitscheibe, der im Reiseflug ohne erkennbare Einwirkung von außen (Blitzschlag, Hagel, Vogelschlag) auftrat, ein technisches Problem im Sinne eines "außergewöhnlicher Umstand"?

Kein außergewöhnlicher Umstand - egal ob sicherheitsrelevant oder nicht. Auch wenn das mittlerweile wegen der von dir zitierten Rechtsprechung einerlei ist - es handelt sich auch nicht um eine Verspätung, sondern um eine Annullierung. Der ursprüngliche Flugplan wurde nämlich aufgegeben und durch einen neuen mit Landung in AMS ersetzt. Befördert worden bist du dann mit einem Ersatzflug..

Wie auch immer, die Ausgleichszahlung ist zu leisten.
 
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K

kicsi12011

Guest
Ich weiss zwar nicht ob ich hier im richtigen Teil bin, möchte aber meine Sache kurz vorbringen. Juli 2012 Ticket Budapest-Sydney (inc. Reiserücktrittvers.) (vom 27.11.12-27.12.12) bestellt und sofort mit Karte bezahlt. Es dauerte ein bisschen aber dann kam von "GOVOLO" E-ticket (und Planverschiebungen am laufenden Band.) Das ist aber nichts Schlimmes nur als ich wegen schwerer Krankheit meiner Mutter den Flug storniert habe, habe ich nach langem Hin-und Her 524€ von "GOVOLO" ersetzt bekommen. Der Flug hat aber 1230 € gekostet. Schreiberei ohne Ende mit der Vers., die aber trotz geforderter und gelieferter Atteste nichts zahlt. Irgendwie denkt man - Reiserücktrittversicherung gut wenn was passiert. Passiert dann aber was gibt es kein Geld. Wozu dann solche Versicherungen. Jedenfalls hat mich dieser nicht gemachte Urlaub Geld und viele Nerven gekostet. Kann mir vielleicht jemand sagen was man vielleicht noch machen kann.
 

coeln77

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
923
497
CGN
Das ist aber nichts Schlimmes nur als ich wegen schwerer Krankheit meiner Mutter den Flug storniert habe, habe ich nach langem Hin-und Her 524€ von "GOVOLO" ersetzt bekommen. Der Flug hat aber 1230 € gekostet. Schreiberei ohne Ende mit der Vers., die aber trotz geforderter und gelieferter Atteste nichts zahlt. Irgendwie denkt man - Reiserücktrittversicherung gut wenn was passiert. Passiert dann aber was gibt es kein Geld. Wozu dann solche Versicherungen.

Nur um es richtig zu verstehen...
Sowie ich es verstehe ist deine Mutter aber vermutlich kein Reiseteilnehmer im Sinne von Versicherungsnehmer?
 

whYflyer

Erfahrenes Mitglied
02.04.2009
504
3
OBF/MUC
Ich weiss zwar nicht ob ich hier im richtigen Teil bin, möchte aber meine Sache kurz vorbringen. Juli 2012 Ticket Budapest-Sydney (inc. Reiserücktrittvers.) (vom 27.11.12-27.12.12) bestellt und sofort mit Karte bezahlt. Es dauerte ein bisschen aber dann kam von "GOVOLO" E-ticket (und Planverschiebungen am laufenden Band.) Das ist aber nichts Schlimmes nur als ich wegen schwerer Krankheit meiner Mutter den Flug storniert habe, habe ich nach langem Hin-und Her 524€ von "GOVOLO" ersetzt bekommen. Der Flug hat aber 1230 € gekostet. Schreiberei ohne Ende mit der Vers., die aber trotz geforderter und gelieferter Atteste nichts zahlt. Irgendwie denkt man - Reiserücktrittversicherung gut wenn was passiert. Passiert dann aber was gibt es kein Geld. Wozu dann solche Versicherungen. Jedenfalls hat mich dieser nicht gemachte Urlaub Geld und viele Nerven gekostet. Kann mir vielleicht jemand sagen was man vielleicht noch machen kann.

Du musst dir die Versicheungsbedingungen durchlesen. Manche Versicherungen zahlen auch bei schwerer Erkrankung von Angehörigen Ersten Grades auch wenn diese nicht mitreisen, andere wiederum nicht. Und schwere Erkrankung dürfte auch wieder eine Auslegungssache sein.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Vielleicht kommst du ja durch die Hintertür an dein Geld. Offenbar hat es ja Flugzeitenänderungen gegeben. Jede Flugzeitenänderung ist rechtlich eine Annullierung, sprich: Du hast u.a. Anspruch auf Erstattung der vollständigen Ticketkosten, ohne dass es auf die Gründe überhaupt ankäme. Ansprechpartner wäre aber die Airline.
 

trooper87

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
681
0
BSL/ZRH
Ein Freund von mir ist momentan in ZRH und wird seinen an Schluss flug in AMS verpassen. Ursprünglich waren 55min umsteige Zeit eingeplant, da die Abflugszeit jetzt schon über 1h 30 min nach hinten verschoben wurde, das Flugzeug wurde beim abdocken beschädigt. Der nächste Flug von AMS-TRD fliegt erst um 20.25. Auf was hat er alles anrecht?