EU Fluggastrechte / Annullierung

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mfkne

Erfahrenes Mitglied
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Für diejenigen, die zu schnell aufgeben, hier ein kleines Beispiel dafür, dass sich dranbleiben lohnt.

Im Oktober sollte ich mit BA von ORY über LHR nach AMS zurückfliegen. Der Flug von LHR nach ORY hatte aber Verspätung, weswegen der Flug von ORY nach LHR auch etwa eine Stunde verspätet war. Ich hatte erwartet, dass ich in LHR einfach auf den nächsten Flug nach AMS umgebucht werde, was angesichts der Frequenz auf der Route kein Problem gewesen wäre. Stattdessen wurden alle Passagiere, die in LHR Ihre Anschlüsse verpassen würden, ausgeladen und vor Ort von völlig unerfahrenen Iberia Handling-Agents umgebucht, allerdings nicht auf den nächsten Flug, sondern auf den nächsten BA-Flug. Da es Samstagfrüh war, wurde ich also auf den nächsten Flug am Samstagnachmittag umgebucht und kam dann gute 6 Stunden später als geplant in AMS an. Umbuchungen auf KL oder den Zug (oder einen Flug von CDG) unter EU 261 wurden verweigert, da "man das nicht mache, wenn noch Sitze auf BA frei sind".

Tags drauf habe ich meinen Claim an BA geschickt, der nach vier Wochen abgelehnt wurde (es wurden 5000 Avios rübergeschoben), da es sich zwar um denied boarding handelte, aber nicht weil der Flug überbucht war. Ich habe BA dann auf den Wortlaut der EU 261 hingewiesen und aufgezeigt, dass diese keinen Unterschied macht, warum denied boarding stattfindet (abgesehen von 3 scharf definierten Gründen). Die Frist zur Bezahlung habe ich ihnen bis vorgestern gesetzt und die war verstrichen, also habe ich über Money Claim Online eine Small Claims Court Procedure (im Prinzip ein Mahnbescheid) eingeleitet. Heute früh finde ich in meinem Posteingang eine Mail von BA, man habe sich umentschieden und nun doch die Auszahlung von 250 EUR eingeleitet.

Hinzu wird jetzt noch die court fee von 25 Pfund kommen, mal sehen wie das läuft.
 
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koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.882
27
Folgendes Problem:

Meine Eltern haben für das nächste Wochenende eine Flug und Hotel Kombi über lastminute.de gebucht.

Heute kam die Nachricht,das der Flug annuliert (AB6494) cgn-txl wurde und sie wurden stattdessen auf 11 Uhr umgebucht, da sie noch bis Mittags arbeiten müssen ist das für sie keine alternative.
Können meine Eltern zusätzlich zur Stornierung der Reise nach 261/2004/EG die 250 € bekommen,ja denke ich oder?
 
W

Wega

Guest
Vlt kann mir einer von euch nochmals helfen:

Habe 2 Faelle bei AF beanstanded, in beiden Faellen hatte ein Flug unter 3 Stunden Verspaetung was aber dazu gefuehrt hat das ich meinen Anschluss verpasst habe und am Zielort, einmal mit etwas mehr als 3 Stunden und das andere Mal mit ueber 10 Stunden Verspaetung, eintraff. Alles auf einem Ticket gebucht.

Air France verweigert nun natuerlich die Zahlung, da die nur die Verspaetung fuer den Flug und nicht das komplette Routing, akzeptieren wollen.

Auf welches Urteil kann ich mich berufen?

Danke und Gruss

Wega



wir danken Ihnen für letzte Korrespondenz in Bezug auf die Beeinträchtigung Ihrer Flüge, AF12XX von XXX nach Paris am XXX August und AF1XXvon XXX nach Paris am XXX August. Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die Ihnen aufgrund dieser Situation entstanden sind.

Ihr Flug AF12XX war aufgrund der verspäteten Ankunft des vorangegangenen Fluges bei Ankunft in Paris um 2 Stunden und 8 Minuten verspätet. Auf dem Flug von Paris nach Köln wurde kurz vor Abflug eine technische Problematik festgestellt. Ein Wechsel des Fluggerätes musste durchgeführt werden. In Folge verspätete sich Ihr Flug von XXX nach Paris. Da abzusehen war, dass Sie Ihren Anschlussflug AF16X nach XXXX nicht erreichen würden, wurde Ihnen eine alternative Verbindung nach XXXX angeboten.

Ihr Flug AF1XX von XXX nach Paris am XX August war aufgrund einer unerwarteten technischen Problematik um 2 Stunden und 48 Minuten bei Ankunft in Paris verspätet. Nachdem der Ausfall der Hauptbatterie des Fluggerätes festgestellt wurde, musste die Maschine wieder zurück zum Flugsteig kehren, um der notwendigen Reparatur unterzogen werden zu können. Es wurden alle angemessenen Maßnahmen getroffen, um Ihnen die bestmöglichste Betreuung und Unterstützung anbieten zu können.

Gemäß den EU-Empfehlungen, steht Fluggästen im Falle von Flugverspätungen von über drei Stunden eine Entschädigung zu, sofern die Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umstände hervorgerufen wurde, auf die wir keinen Einfluss hatten.

Wir haben Ihr Anliegen eingehend überprüft und alle Einzelheiten dieser spezifischen Verspätungen in Betracht gezogen. Wir bestätigen, dass die Verspätung beider betroffenen Flüge unter drei Stunden lag. Folglich müssen wir Ihren Antrag auf Ausgleichszahlungen leider ablehnen. Dies steht im Einklang mit der EU-Verordnung.

Wir hoffen, dass wir den Sachverhalt klärend darstellen konnten und wir Sie in naher Zukunft wieder bei uns an Bord begrüßen dürfen.
 
Moderiert:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Du kannst dich direkt auf die beiden eugh-urteile zu Flugverspätungen berufen. Es geht einzig um den Zeitverlust am Endziel. Das "Endziel" wiederum wird in der EU-VO defniert. Aber es ist nicht so, dass AF das nicht wüsste...
 
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Ollhelm

Reguläres Mitglied
29.08.2010
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NUE
Hallo miteinander,

ich habe einen, wie ich finde, nicht ganz gewöhnlichen Fall von einer verweigerten Beförderung und wollte mal wissen wie ihr hier die Lage einschätzt!

Gebucht war ein Flug mit AF von NUE via CDG nach JFK, alles auf einem Ticket und direkt bei Air France gekauft. Der Flug von NUE nach CDG verlief absolut problemlos, in CDG beim Boarding des Abendfluges nach JFK meinte die "nette" Dame am Gate, dass die ESTA des Passagiers nicht gültig sei. Hierzu ist zu sagen, dass der Passagier einen Reisepass mit einer "Null" im Reisepass hat und auch dieses Problem kennt, deswegen hatte er auch alle Bestätigungen etc. dabei und wies die Dame darauf hin, dass es sich nicht um den Buchstaben O handelt sondern um die Zahl 0 . Dies wurde von ihr aber beflissentlich überhört bzw. ignoriert. Sie forderte ihn dann auf, einen neue ESTA mit dem Buchstaben O zu beantragen, was aber logischerweise zu einer nicht gültigen Passnummer führte.

Der Flug hob dann ohne die beiden Passagiere (Ehepaar, eine Buchung) ab und sie wurden von der Boardingagentin aufgefordert den Flughafen zu verlassen !!! Was sie aber zum Glück nicht machten.

Beide kontaktierten eine Supervisorin die innerhalb von 2 Minuten die Gültigkeit der ESTA mit den USA bestätigte. Die betreffende Agentin stand nur stumm daneben, beide wurden auf den Folgetag kostenlos umgebucht und erreichten ihr Ziel mit 13h Stunden Verspätung.

Ich habe jetzt einen Brief an Air France geschrieben und die Kompensation eingefordert ! Wie seht ihr die Sache ?
 
W

Wega

Guest
Hallo miteinander,

ich habe einen, wie ich finde, nicht ganz gewöhnlichen Fall von einer verweigerten Beförderung und wollte mal wissen wie ihr hier die Lage einschätzt!

Gebucht war ein Flug mit AF von NUE via CDG nach JFK, alles auf einem Ticket und direkt bei Air France gekauft. Der Flug von NUE nach CDG verlief absolut problemlos, in CDG beim Boarding des Abendfluges nach JFK meinte die "nette" Dame am Gate, dass die ESTA des Passagiers nicht gültig sei. Hierzu ist zu sagen, dass der Passagier einen Reisepass mit einer "Null" im Reisepass hat und auch dieses Problem kennt, deswegen hatte er auch alle Bestätigungen etc. dabei und wies die Dame darauf hin, dass es sich nicht um den Buchstaben O handelt sondern um die Zahl 0 . Dies wurde von ihr aber beflissentlich überhört bzw. ignoriert. Sie forderte ihn dann auf, einen neue ESTA mit dem Buchstaben O zu beantragen, was aber logischerweise zu einer nicht gültigen Passnummer führte.

Der Flug hob dann ohne die beiden Passagiere (Ehepaar, eine Buchung) ab und sie wurden von der Boardingagentin aufgefordert den Flughafen zu verlassen !!! Was sie aber zum Glück nicht machten.

Beide kontaktierten eine Supervisorin die innerhalb von 2 Minuten die Gültigkeit der ESTA mit den USA bestätigte. Die betreffende Agentin stand nur stumm daneben, beide wurden auf den Folgetag kostenlos umgebucht und erreichten ihr Ziel mit 13h Stunden Verspätung.

Ich habe jetzt einen Brief an Air France geschrieben und die Kompensation eingefordert ! Wie seht ihr die Sache ?


Nachdem ich mich grade heute nochmals in das Thema reingelesen haben, wuerde ich einen Antrag auf Kompensation nach EEC No 261/2004 (Denied Boarding) stellen.

Allerdings kannst du zuvor auch erstmal versuchen das mit AF so zu klaeren. Hatte eine Auseinandersetzung mit KL Mitte des Jahres und die haben eine 3 stellige Number als Kulanz springen lassen und das fuer was in keinem Vergleich zu deinem passierten stand.
 
Moderiert:

Ollhelm

Reguläres Mitglied
29.08.2010
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NUE
Nachdem ich mich grade heute nochmals in das Thema reingelesen haben, wuerde ich einen Antrag auf Kompensation nach EEC No 261/2004 (Denied Boarding) stellen.

Allerdings kannst du zuvor auch erstmal versuchen das mit AF so zu klaeren. Hatte eine Auseinandersetzung mit KL Mitte des Jahres und die haben eine 3 stellige Number als Kulanz springen lassen und das fuer was in keinem Vergleich zu deinem passierten stand.

Danke für die schnelle Antwort, werde den Brief noch nicht absenden und erstmal ein Telefonat führen, über das Ergebnis werde ich hier Berichten !
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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www.kanzlei-woicke.de
Ist ein in ganz normaler Fall der Nichtbeförderung. In jedem Fall sind die 1200 Euro Ausgleichszahlung zu leisten. Mit allem darunter würde ich mich in einer solchen Situation auch nicht abfinden. Sollten weitere Kosten für Verpflegung / Übernachtung / Fernkommunikation entstanden sein, diese ebenfalls einfordern!

Rechtlich entscheidend ist alleine die Frage, ob die ESTA gültig war oder nicht, wobei die Ungültigkeit von AF zu beweisen wäre.
 
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Ollhelm

Reguläres Mitglied
29.08.2010
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NUE
Das gestrige Telefonat mit Air France hat leider kein Ergebnis gebracht, ich habe nun den Brief per Einschreiben mit Kopien aller Unterlagen an Air France in Deutschland geschickt.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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www.kanzlei-woicke.de
Ist jetzt ja zu spät, weil du das Ding schon losgeschickt hast. Bei Air France und KLM Briefpost immer direkt nach Paris. Das erspart den Ärger, dass man ansonsten (oft, nicht immer) irgendwann die Mitteilung bekommt, dass man nicht zuständig sei und sich doch bitte an den Kundendienst in der französischen Hauptstadt wenden möge.

Einschreiben ist bei Fluggesellschaften zum Glück bislang eigentlich nie notwendig. Das Geld kann man sich also sparen. Bei KLM / AF macht es Sinn, ganz einfach das Kontaktformular auf der Website zu verwenden (wenn es denn gerade mal funktioniert). Evtl. vorsorglich auch eine Screenshot machen.
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.388
771
MUC/EDMM
Nachdem LH meinen Flug letztes Jahr cancelte, habe ich 1a mit LH gerungen, um mein Geld rückerstattet zu bekommen.
Dank der Hilfe von UMSTEIGER funktionierte es auf einmal innerhalb von 14d.
An dieser Stelle nochmals meinen Dank an UMSTEIGER.
:)
 

Ollhelm

Reguläres Mitglied
29.08.2010
41
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NUE
Vielen Dank Umsteiger für die Ratschläge, ich warte jetzt mal 2 Wochen ab und sollte ich bis dahin nichts hören werde ich das Wenformular verwenden !
 
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Wega

Guest
Vielen Dank Umsteiger für die Ratschläge, ich warte jetzt mal 2 Wochen ab und sollte ich bis dahin nichts hören werde ich das Wenformular verwenden !

Sick gleich nochmals die Dokumente per Online Formular rueber, wenn es durch geht, sind die eigentlichen recht schnell mit der Antwort.

Nachdem LH meinen Flug letztes Jahr cancelte, habe ich 1a mit LH gerungen, um mein Geld rückerstattet zu bekommen.
Dank der Hilfe von UMSTEIGER funktionierte es auf einmal innerhalb von 14d.
An dieser Stelle nochmals meinen Dank an UMSTEIGER.
:)


Von mir auch noch mal ein Dank!
 

sonny112de

Erfahrenes Mitglied
04.02.2012
367
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Hallo miteinander,

ich habe einen, wie ich finde, nicht ganz gewöhnlichen Fall von einer verweigerten Beförderung und wollte mal wissen wie ihr hier die Lage einschätzt!

Gebucht war ein Flug mit AF von NUE via CDG nach JFK, alles auf einem Ticket und direkt bei Air France gekauft. Der Flug von NUE nach CDG verlief absolut problemlos, in CDG beim Boarding des Abendfluges nach JFK meinte die "nette" Dame am Gate, dass die ESTA des Passagiers nicht gültig sei. Hierzu ist zu sagen, dass der Passagier einen Reisepass mit einer "Null" im Reisepass hat und auch dieses Problem kennt, deswegen hatte er auch alle Bestätigungen etc. dabei und wies die Dame darauf hin, dass es sich nicht um den Buchstaben O handelt sondern um die Zahl 0 . Dies wurde von ihr aber beflissentlich überhört bzw. ignoriert. Sie forderte ihn dann auf, einen neue ESTA mit dem Buchstaben O zu beantragen, was aber logischerweise zu einer nicht gültigen Passnummer führte.

Der Flug hob dann ohne die beiden Passagiere (Ehepaar, eine Buchung) ab und sie wurden von der Boardingagentin aufgefordert den Flughafen zu verlassen !!! Was sie aber zum Glück nicht machten.

Beide kontaktierten eine Supervisorin die innerhalb von 2 Minuten die Gültigkeit der ESTA mit den USA bestätigte. Die betreffende Agentin stand nur stumm daneben, beide wurden auf den Folgetag kostenlos umgebucht und erreichten ihr Ziel mit 13h Stunden Verspätung.

Ich habe jetzt einen Brief an Air France geschrieben und die Kompensation eingefordert ! Wie seht ihr die Sache ?

Oh Mann jetzt krieg ich echt Bammel, denn bei meinem Schwager ist im Reisepass auch einen 0 gewesen ... und wir fliegen im Januar mit US-Airways nach USA + Kreuzfahrt ... obwohl ich hoffe dass eine US Fluglinie schon weiß was sie tut ...
Das mit einer 0 im Pass ist sowieso ärgerlich, da das nur Probleme hervorrufen kann bzgl. Esta ...
 

Ollhelm

Reguläres Mitglied
29.08.2010
41
0
NUE
Oh Mann jetzt krieg ich echt Bammel, denn bei meinem Schwager ist im Reisepass auch einen 0 gewesen ... und wir fliegen im Januar mit US-Airways nach USA + Kreuzfahrt ... obwohl ich hoffe dass eine US Fluglinie schon weiß was sie tut ...
Das mit einer 0 im Pass ist sowieso ärgerlich, da das nur Probleme hervorrufen kann bzgl. Esta ...

Also da kann ich dich beruhigen, mein Schwager ist mit dem Pass schon mehrmals in die USA eingereist, jeweils mit US/UA/LH und einmal mit BA, hier war es nie ein Problem !
 
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Reaktionen: sonny112de

sonny112de

Erfahrenes Mitglied
04.02.2012
367
11
Leute ihr seid Spitze .. jetzt muss ich mir bloß nochmal das Esta-Formular ansehen ob wir auch tatsächlich die 0 eingegeben haben und nicht O .. auf jeden Fall Danke !!!
 
W

Wega

Guest
Was macht ihr eigentlich wenn die Airline euren Antrag ablehnt und dumm und ignorant spielt?
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.033
2.108
Fachkundigen Anwalt einschalten, ganz einfach. Ich habe gute Erfahrungen mit User umsteiger gesammelt.
 

Schtingi

Erfahrenes Mitglied
17.03.2010
586
67
BSL
Wieso Flug annulliert? Entschädigung?

Wir (5 Pers.) wollten am 14. Dez. 20:35 mit der LH3173 von BSL nach DUS fliegen. Nach dem Check-In wurde unser Flug annulliert und wir flogen erst am nächsten Morgen über München.

- Wo kann ich herausfinden wieso (Flug DUS-BSL wurde gar nicht durchgeführt) diese Flüge nicht stattfanden? Von LH wurde uns kein Grund gesagt.
- Eigentlich hätten wir ja hier eine Entschädigung von Euro 250 zugut oder?

Besten Dank