EU Fluggastrechte / Annullierung

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urmel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2009
1.038
164
DE
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Ist eigentlich eine zeitliche Frist vorgesehen bis wann man sich, nach einer Anullierung eines Fluges, an die zuständige Fluggesellschaft (im Sinne von Ansprüchen) gemeldet haben muss? Monate, Jahre?

urmel
 
Zuletzt bearbeitet:

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Ist eigentlich eine zeitliche Frist vorgesehen bis wann man sich, nach einer Anullierung eines Fluges, an die zuständige Fluggesellschaft (im Sinne von Ansprüchen) gemeldet haben muss? Monate, Jahre?

urmel

So weit ich weiß, tritt eine Verjährung von Ansprüchen nach drei Jahren ein. Melden sollte man sich natürlich deutlich früher, denn Einigungsversuche dauern ja auch eine Zeit und nur bestimmte Vorgänge hemmen die Verjährung...
 

assiklaus

Neues Mitglied
23.10.2012
4
0
Hallo,

wir haben gegen AirBerlin geklagt nachdem über 1 Jahr nix passiert ist, trotz 1000 Mails, Telefonaten, etc. und die Einschaltung eines Schlichters. Hintergrund war die Nichtbeförderung letztes Jahr September von Wien nach Mailand von mir und meiner Freundin. Urteilssprechung war am 17.10.2012. Wir haben bis jetzt aber noch nix davon gehört da wir zur Urteilsverkündung nicht hin konnten. Urteil wurde vom Amtsgericht Charlottenburg erteilt, nachdem wir einen Vergleich abgelehnt haben.

Werde euch natürlich schreiben was raus gekommen ist...
 
Zuletzt bearbeitet:

assiklaus

Neues Mitglied
23.10.2012
4
0
Hallo,

nach Rücksprache mit unserem Anwalt hier das Urteil in Kurzform:
Wir erhalten den Preis für die Flüge zurück. 300€-400€.
An sonsten haben wir die restlichen Kosten zu tragen (Anwalts und Gerichtskosten).
Eine Entschädigung steht uns laut Gericht nicht zu.
Auch auf den Kosten des bezahlten Hotels und des bezahlte Mietwagen bleiben wir sitzen,
obwohl wir nachweisen konnten,dass eine Stornierung nicht mehr möglich war.


Das nenne ich mal Gerechtigkeit... Das kommt davon wenn die Richter(in) keinen Plan vom Flugrecht hat. Das riecht stark nach Revision...
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
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Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
War das eine Nichtbeförderung im Sinne von Beförderungsverweigerung obwohl der gebuchte Flug gestartet ist? Oder Nichtbeförderung wg. Stornierung des Fluges? Wenn Letzteres, gab es eine Begründung für den Flugausfall?

Aber letztlich ist das doch eine der Hauptaufgaben des eigenen Anwalts: die entsprechenden Gesetze und Urteile zum Thema so zusammentragen, dass das Urteil möglichst im eigenen Sinne gesprochen wird.
 

hainan

Erfahrenes Mitglied
27.03.2012
298
1
Für mich klingt es wie eine Strafe für fernbleiben=Richterbeleidigung.
Das natürlich Mitgleider eines Vielfliegerforum Terminschwirigkeiten haben ist denen doch egal. Kapieren die doch nicht. "Also ICH habe keine Probleme einen Termin in Berlin wahrzunehmen". KLar fliegt ja auch kaum.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Das riecht stark nach Revision...

Will dir ja nicht deine Hoffnung rauben, aber Mailand-Wien, Nichtbeförderung. Das klingt für mich nach 500 Euro. Dann wäre nicht einmal die BERUFUNG möglich, falls das AG Charlottenburg diese nicht ausdrücklich zugelassen haben sollte. Einziges "Rechtsmittel" wäre die Anhörungsrüge, die allerdings regelmäßig im Sande verläuft. Dann bliebe nur noch der Weg zum Verfassungsgericht, wo du rein empirisch gesehen eine Erfolgsaussicht von < zwei Prozent hast.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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Für mich klingt es wie eine Strafe für fernbleiben=Richterbeleidigung.


Also ich mach´ fast nur Fluggastrecht (mit diesem Fall habe ich aber nichts zu tun) und meine Mandanten erscheinen so gut wie nie zu den Terminen. Dadurch hat sich noch nie ein Richter beleidigt gefühlt. Und wenn ich das nicht überlesen habe, ging es hier doch nur um die Urteilsverkündung. Zu der erscheint grundsätzlich NIE jemand, auch der Anwalt nicht.

@assiklaus: Wenn du möchtest, kannst du mir die Urteilsbegründung, wenn du die Entscheidung irgendwann in den Händen hältst, gerne zukommen lassen. Dann gebe ich mal meinen Senf dazu. Nur bitte rein privat, ja? Ich möchte deinem Anwalt nicht in die Parade fahren oder gar Kollegenschelte betreiben. Generell ist es so, dass selbst bei "todsicheren" Angelegenheiten immer ein Restrisiko verbleibt, und sei es das Risiko einer groben Fehlentscheidung. Das kann auch der beste Anwalt nicht verhindern.
 
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assiklaus

Neues Mitglied
23.10.2012
4
0
Danke für die zügigen Antworten. Wir wurden nicht befördert weil das Flugzeug überbucht war. Sicher geht es nur um 500€ und die Kosten für nicht genutzes Hotel+Mietwagen. Aber mir geht es viel mehr ums Prinzip. Erst wird man nicht mitgenommen, dann wartet man 2,5h in Wien auf die nächste Maschine nach München um von dort nach Mailand weiter zu fliegen. Und dann hat der Münchenflug verspätung das wir den Anschlussflug nach Mailand doch nicht bekommen... Und dann streitet sich man mit dieser Fluggesellschaft über 1 Jahr herum. Ich sehe es nicht ein keine Entschädigung zu erhalten wenn dies uns zu steht. Wenn es das AG Cha. anders sieht dann stellt sich für mich wirklich die Frage nach der Objektivität...


@Umsteiger: wenn ich das Urteil habe schick ich es dir... :) Vielleicht telefoniere ich auch mal mit RTL Posch :)
 

assiklaus

Neues Mitglied
23.10.2012
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Zur Verhandlung war natürlich mein Anwalt da... Zur Urteilsverkündung ist niemand erschienen...
 

umsteiger

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22.01.2012
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Du hast einen Überbuchungsfall vor dem AG Charlottenburg verloren... :D

Das muss man erst mal schaffen...

Die einzig plausible Erklärung, die mir einfällt, wäre, dass ihr dir falsche Airline verklagt habt. War ausführendes Luftfahrtunternehmen vielleicht ein anderes als AB? Vielleicht NIKI?

Bin jedenfalls gespannt...
 

Air

Neues Mitglied
17.09.2012
10
0
Dass das fair wäre, finde ich nicht. Wenn sie einen höheren Betrag per Gutschein bieten würden, als sie nach der Verordnung in echten Euro zu leisten haben, ok - versuchen können sie es, zum beidseitigen Vorteil.
Aber einen vom Betrag gleichen - aber sowohl in Verwendungszweck als auch in Dauer der Gültigkeit stark befristeten - Gutschein bezeichne ich nicht als fair, da einseitig, und nur der Gesellschaft nutzend.

Update: Auf das Schreiben des Anwalts hin kam nun die Ankündigung einer Zahlung (aus kundendienstlichen Gründen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht). Ich bin gespannt, ob dieser Ankündigung nun auch Taten folgen..
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Update: Auf das Schreiben des Anwalts hin kam nun die Ankündigung einer Zahlung (aus kundendienstlichen Gründen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht). Ich bin gespannt, ob dieser Ankündigung nun auch Taten folgen..

Glückwunsch!! Also wenn es sich um AB handelt, kann ich dich beruhigen. Wenn AB erst einmal anerkannt hat oder aber rechtskräftig verurteilt wurde, zahlen die sofort. Das muss man ihnen lassen.
 

Detritus

Reguläres Mitglied
09.07.2012
39
5
Ich bräuchte mal die Meinung der erfahrenen Verspäteten:

Bin im Sommer mit BA von LHR nach DEN geflogen. Aufgrund eines "medizinischen Notfalls" musste ein Passagier wieder den Flieger verlassen und das Gepäck ausgeladen werden. Das ganze hat knapp eine Stunde gedauert. Zwischenzeitlich hätte die Crew wohl aber ihre Ruhezeit unterschritten und es musste eine neue her, erst hieß es die käme gleich, nach 3 Stunden mussten alle Passagiere wieder raus und es hieß in 4 Stunden wäre dann endlich Abflug. Im Ergebnis also 7 Stunden verspätete Ankunft in DEN.

Zunächst hat BA einen Ausgleichsanspruch mit der Begründung abgelehnt, man wäre gar nicht bei Verspätungen verpflichtet zu zahlen mit Verweis auf das letzte Verfahren vor dem EuGH. Nachdem der EuGH nun ja erneut bestätigt hat das auch bei Verspätungen einen Anspruch begründen kam die Nachricht von BA man sei von der Zahlpflicht freigestellt, weil "unvorhersehbare Umstände" (= med. Notfall) vorgelegen hätte und man behauptet von Seiten der BA pauschal man hätte alles mögliche getan um die Verspätung zu vermeiden.

Davon mal ab das der betroffene Passagier bereits mit med. Betreuung im Rollstuhl an Bord gebracht wurde (so unvorhersehbar sind etwaige Komplikationen m.E. da nicht) spielt der Grund weswegen eine Crew ihre Zeit überschreitet doch eigentlich keine Rolle oder? BA hätte sobald erkennbar war das es länger dauert sich um eine Ersatzcrew kümmern müssen und das sie es an ihrem Heimatflughafen nicht schaffen innerhalb von 6 Stunden eine Ersatzcrew zu organisieren hat dann ja nichts mehr mit unvorhersehbaren Umständen zu tun?

Wie schätzen die Experten meine Chancen vor Gericht ein? (Ich bin gewillt das bis zum Ende durchzuziehen, insbesondere da die Information und Betreuung seitens BA eine absolute Zumutung gewesen ist).
Eigentlich sehe ich die Sachlage recht eindeutig, oder bin ich da auf dem Holzweg?
 

Detritus

Reguläres Mitglied
09.07.2012
39
5
Verstehe ich nicht so ganz, in einem anderen Beitrag gibt es doch Urteile in denen selbst die Erkrankung eines Crewmitglieds selbst keine außergewöhnlichen Umstände darstellt, sondern es kommt nicht drauf an warum die Crew über die Zeit wäre sondern warum es die Airline nicht geschafft hat eine Ersatzcrew zu stellen wenn absehbar gewesen ist, dass die ursprüngliche Crew ihre Ruhezeiten nicht einhalten kann.
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.934
166
MUC
Verstehe ich nicht so ganz, in einem anderen Beitrag gibt es doch Urteile in denen selbst die Erkrankung eines Crewmitglieds selbst keine außergewöhnlichen Umstände darstellt, sondern es kommt nicht drauf an warum die Crew über die Zeit wäre sondern warum es die Airline nicht geschafft hat eine Ersatzcrew zu stellen wenn absehbar gewesen ist, dass die ursprüngliche Crew ihre Ruhezeiten nicht einhalten kann.

Hier war aber ein Passagier krank, kein Crewmitglied. Ich würde hier gar nicht auf den Gedanken kommen, Entschädigung zu fordern.... :eek:
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Einspruch! Der Medical begründet außergewöhnliche Umstände, keine Frage. Aber eine siebenstünde Verspätung kann er natürlich nicht rechtfertigen. Das ist dann eben ein Versagen der Organisation. Gebe aber zu bedenken, dass hier ein prozessuales Restrisiko besteht. Bei solchen Sachen, in denen mehrere Faktoren zusammen kommen, herrscht in der Rechtsprechung bisweilen leichte Verwirrung. Kommt auch ein wenig auf das Gericht an, wenn denn überhaupt ein deutscher Anknüpfungspunkt besteht. Das wäre z.B. der Fall, wenn du einen Zubringerflug von einem deutschen Flughafen nach LHR genutzt haben solltest.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
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140
So schwarz würde ich das nicht sehen, die Airline hat schon die Verpflichtung eine Ersatzcrew zu organisieren. Das die ursprüngliche Crew über ihre erlaubte Dienstzeit kommt ist ja frühzeitig erkennbar und am Heimatflughafen sollte das kein Problem sein eine Crew zu organisieren.
 

Detritus

Reguläres Mitglied
09.07.2012
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Nun ja auch wenn andere äußere Umstände (wie z.B. notwendige Enteisung) dazu führen, dass die Zeiten überschritten werden sagt die Rechtsprechung es ist der Airline zuzurechnen wenn sie sich nicht rechtzeitig um eine Ersatzcrew kümmert, da absehbar gewesen ist, dass es länger dauert als geplant.

Und wenn es wirklich nur wg. eines "medicals" zu einer Verspätung gekommen wäre würde ich da auch nichts haben wollen. Der Passagier incl. Gepäck war aber nach einer Stunden draußen, dann hat man uns noch 2 Stunden im Flieger sitzen lassen (ohne Getränke oder Klima) mit der wiederkehrenden Aussage "Crew ist gleich da geht sofort lost". Ohne Vorwarnung hieß es nach 3 Stunden "Alle wieder raus" und erst am Gate wurde gesagt, dass man voraussichtlich dann in 4 Stunden abfliegen würde. (Davon ab kam die Ersatzcrew dann auch noch nach den 4 Stunden wieder verspätet ans Gate). In Kombination mit keinem Service für die wartenden Passagiere, einer miesen Informationspolitik und Unfreundlichkeit vor dem Herren ist das dann m.E. nichts mehr was BA ausschließlich mit dem zugegebenermaßen unerfreulichen medizinischen Vorfall begründen kann. Man wusste ja schon längst das man eine Ersatzcrew braucht (und hatte diese ja wohl auch schon angefordert) - allein warum BA es nicht geschafft hat zeitnah eine Ersatzcrew zu stellen bleibt bislang deren Geheimnis.

Und ja: Es gab einen Zubringer mit der BA von HAM nach LHR
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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HAM ist doch prima. Ist ein vergleichsweise kompetentes Gericht in fluggastrechtlichen Fragen. Aber wie gesagt: Restrisiko ist in solchen Fällen vorhanden. Das ganze Geplänkel ist rechtlich allerdings irrelevant. Entweder eine wesentliche Verspätung konnte vermieden werden oder eben nicht. Das ist die Gretchenfrage.
 

segmentix

Erfahrenes Mitglied
22.10.2012
1.176
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DUS & VIE
Also vorab sei gesagt, dass ich kein Jurist bin, es folglich auch nicht rechtlich evaluieren kann, aber meine lebenspraktische Einschätzung dazu wäre wie folgt:

Erstens war die Basis für die Verspätung ein Medical, d.h. du wirst definitiv nicht für die gesamte Verspätung eine Entschädigung erhalten können. Denn neben der eigentlichen Zeit von einer Stunde dürfte BA schon eine gewisse Zeit beanspruchen dürfen, eine Ersatzcrew zusammen zu stellen. Anschließend muss für den Flug ja auch noch ein neuer Slot beantragt werden, was wiederum sinnvoll erst geschehen kann, wenn die "Neuen" da sind, damit man in etwa abschätzen kann, wann man denn dann startbereit wäre. Insoweit wirst du BA schon insgesamt mehrere Stunden Verspätung, die - bedingt durch den Medical - unvermeidbar waren zugute halten müssen, für welche die Airline nichts kann bzw. die halt aus der Konstellation heraus nicht zu umgehen waren.

Ob es gleich für die gesamten 7 Stunden gilt wage ich allerdings auch zu bezweifeln, aber welche bzw. wieviel Zeit die Airline sich durch ihre "suboptimale" Organisation anrechnen lassen muss dürfte am Ende schlicht im Ermessen des Richters liegen (es sei denn es gebe relevante Präzedenzfälle dazu, die passen).

Definitiv hätte die Airline aber Ihre Paxe mit Getränken und auch "Futter" versorgen müssen in diesem Fall. Insoweit kannst du sicher Ansprüche geltend machen, allerdings werden da mMn am Ende keine großen Summen heraus kommen, ob es sich folglich für dich lohnt musst du natürlich sowieso selbst entscheiden, hinzu kommt (zu allem noch die Notwendigkeit dies auch nachzuweisen).

Solltest du aber nochmals in absehbarer Zeit mit BA fliegen wollen (oder müssen), ggf. sogar häufiger, so würde ich versuchen einen Kompromiss mit der Airline zu finden, z.B. einen Gutschein in einer gewissen Höhe für eine Flugbuchung im Hause BA und z.B. einen (oder mehrere) Upgrade-Voucher oder Ähnliches. Dies gilt aber natürlich nur dann, wenn du BA nochmals nutzen willst/musst.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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Gut zu wissen. Sehe da auch noch so ne airberlin Sache auf.mich zukommen, in der ich zwischen HAM und TXL wählen könnte.

Das AG Hamburg Mitte ist fluggastrechtlich gut, das AG Wedding (TXL) besser. (y)

Aber das ist natürlich nur mein empirisches Empfinden. Natürlich gibt es hier wie dort gute und schlechte Richter. Und dann darf man nicht vergessen, dass das Blatt, das man auf der Hand hat, auch nicht zwingend so gut ist, wie man vielleicht denkt. Es gibt schon Fälle, bei denen die Airline die besseren Karten hat.
 
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