EU Fluggastrechte / Annullierung

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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.925
2.798
CGN
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Ich habe folgende Frage: Mein Vater hatte den Flug LX 14 ZRH-JFK gestern (31.8) um 13:00 gebucht. Am Abflugetag kommt eine E-Mail, Flug ist 8 Stunden verspätet, Grund auf Nachfrage: die ankommende Maschine wäre defekt. Umbuchung wurde nicht angeboten. Greift die EU-Verordnung auch Ex-CH? Da ZRH= Swiss Hub, hat die Airline wohl auch nicht alle möglichen Mittel angewendet, um die Maschine zu ersetzen und den Flug zeitgemäss durchzuführen. Ist eine Beschwerde mit Berufung auf EU Verordnung möglich? Können die Kosten für den Transport (er hatte eine Limo für die ursprüngliche Ankunftszeit bestellt) zusätzlich geltend gemacht werden?

Habe gerade den Beitrag 186 von Kalle gelesen. Die Schweiz hat die Verordnung übernommen, also stehen wohl Ansprüche aus der Verordnung zu.

Bzgl. Anwendbarkeit der EU-VO in CH verweise ich mal auf einen Beitrag von umsteiger in einem anderen Thread: http://www.vielfliegertreff.de/reis...ende-und-zumutbare-massnahmen.html#post818757
 
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cultural

Erfahrenes Mitglied
09.01.2012
570
1
CH
Schwieriger ist, ob die EU-VO 261/2004 überhaupt Anwendung findet. Originär sicher nicht, weil sie ja nur im EWR greift. Der "Witz" ist aber, dass die Schweiz die EU-VO ja übernommen hat, was aber wiederum nicht zwingend bedeutet, dass sie 1:1 angewendet werden kann, weil sich z.B. die Frage stellt, welcher Rolle hier der EuGH und seiner Auslegungskompetenz zukommt. Anders gefragt: Hat die Schweiz nur die Verordnung übernommen oder auch die entsprechende Auslegung?

Wie die Schweiz die Verordnung auslegt, werden wir ja dann sehen. Auf jeden Fall kann ein sachlicher Hinweis auf die mehrstündige Verspätung und die damit verbundene EU-Verordnung nicht schaden. E-Mail ist noch nicht weg, aber vielleicht reicht die erste Aufforderung ja schon. EU-Claim einschalten und abwarten kann man ja dann immer noch. Schauen wir mal was sie dazu sagen. Gebucht wurde direkt über die schweizerischen Swiss Seite.
 

MSportler

Erfahrenes Mitglied
05.10.2010
728
0
NYC/ZRH
Folgender Fall:

LX delayed erst um mehrere Stunden und cancelled dann. Naechster Flug ist mehr als 24h spaeter. Any compensation? Taxikosten sind klar, Uebernachtung brauche ich nicht. Wie sieht Kulanz auf ein OpUp in F aus, statt jeglicher financial comp?
 

Theisener

Erfahrenes Mitglied
Folgender Fall:

LX delayed erst um mehrere Stunden und cancelled dann. Naechster Flug ist mehr als 24h spaeter. Any compensation? Taxikosten sind klar, Uebernachtung brauche ich nicht. Wie sieht Kulanz auf ein OpUp in F aus, statt jeglicher financial comp?

€ 600,- dürftest Du bekommen.
Es kommt natürlich auf den Grund der Flugstreichung an.

Das mit der F bleibt eher ein Traum.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.925
2.798
CGN
Folgender Fall:

LX delayed erst um mehrere Stunden und cancelled dann. Naechster Flug ist mehr als 24h spaeter. Any compensation? Taxikosten sind klar, Uebernachtung brauche ich nicht. Wie sieht Kulanz auf ein OpUp in F aus, statt jeglicher financial comp?

Warst du nicht auch auf der LX14 also gleicher Fall wie der von cultural?
 

TXL_Bis_Zuletzt

Aktives Mitglied
08.12.2010
161
0
Ich habe mal eine Frage zu den Rahmenbedingungen: Wenn ich ein Ticket kaufen kann, bei dem ich den Anschluss gerade so schaffe, wenn alles gut läuft, aber das eben arg knapp ist (Umsteigezeit < 45 Minuten auf einem internationalem Flughafen mit 40 Millionen Passagieren). Wenn ich dann den Anschlussflug wegen einer winzigen Verspätung (z.B. 5 Minuten) verpasse, gelten dann auch alle diese Rechte für mich, oder gibt es ein gewisses Maß an "selbst schuld, was kaufst Du unser gefährliches Angebot"?
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.271
1.096
Ich habe mal eine Frage zu den Rahmenbedingungen: Wenn ich ein Ticket kaufen kann, bei dem ich den Anschluss gerade so schaffe, wenn alles gut läuft, aber das eben arg knapp ist (Umsteigezeit < 45 Minuten auf einem internationalem Flughafen mit 40 Millionen Passagieren). Wenn ich dann den Anschlussflug wegen einer winzigen Verspätung (z.B. 5 Minuten) verpasse, gelten dann auch alle diese Rechte für mich, oder gibt es ein gewisses Maß an "selbst schuld, was kaufst Du unser gefährliches Angebot"?

Wenn es ein Ticket ist und dei MCT eingehalten ist, ja dann hast Du die Ansprüche.
 

Paule22

Erfahrenes Mitglied
02.06.2010
262
0
SEL
Kommt drauf an, auf welche Rechte du dich beziehst.

Wenn es ein Ticket ist für die beiden Flüge, muss dich die Airline zum Endziel bringen. Eu-Fluggastrechte zwecks Ausgleichszahlung - leider weiter umstritten.
 
W

Wega

Guest
Hallo,

ich streite mich Grade mit dem AF Kundenservice bezueglich EU Kompensation und vlt. kann einer von euch mir kurz Input geben:

Auf beiden Legs auf einem Ticket, als Hin und Rueckflug hat ich Verspaetungen > 3 Std.

Hinflug: Zubringer nach Paris verpstaetet und damit Flug auf der Langstrecke verpasst, Agent hat mich dann ueber einen anderen Flughafen umgebucht. Ich also zu dem Airport mit dem Taxi und sehe dort das mein Zubringer nach AMS gestrichen worden ist. Letztendlich bin ich 4 Std spaeter am Zielort angekommen.

Rueckflug hatte die Maschine technische Probleme welche erst nach Stunden geloest werden konnten, natuerlich habe ich meinen Anschluss dadurch in Paris wieder verpasst und musste am naechsten Morgen weiter. Hotel gab es zu den 12 Stunden Verspaetung gratis dazu.

Laut meinem Verstaendnis habe ich Anrecht auf 2x Entschaedigung oder sehe ich das Falsch? Faende es schon echt aegerlich wenn nichts bei rum kaeme, weil meine Plaene dadruch echt auf den Kopf gestellt worden sind. In beiden Faellen ist mein Gepaeck auch nicht mit mir angekommen und ich musste 2 Tage drauf warten, was vor allem bei der Hinreise mir einen Weiterflug gekostet hat.

Eure Einschaetzung?

Danke und Gruss
Wega
 

Paule22

Erfahrenes Mitglied
02.06.2010
262
0
SEL
Die Frage die sich hier stellt ist leider aus Sicht mancher Gerichte bei Anschlussflügen nicht die Verspätung am Zielort, sondern die Verspätung des Zubringerfluges/ersten Fluges. Die Rechtssache hat der BGH an den EuGH weitergereicht, worüber eine Entscheidung aber immernoch aussteht.

Wichtig ist also folgendes: Hatte der Zubringerflug mehr als 2h Verspätung und es war kein außergewöhnlicher Umstand? Dann: Ausgleichszahlung. Sonst, Entscheidung des EuGH abwarten, dreijährige Verjährungsfrist beachten.

Im Falle des Rückfluges hört es sich ja so an, als ob die Verspätung definitiv > 2 Stunden war, deshalb Ausgleichszahlung.
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.388
771
MUC/EDMM
Annullierung des Flugs LH9480 (MUC-ERF)

Darf ich die Runde um Rat bitten?

Die Situation:

Annullierung des Flugs LH9480 (MUC-ERF) und des Rückflugs LH9481 (MUC-ERF).
Grund: "unvorhersehbarer technischer Defekt des durchführenden Carriers CIRRUS AIRLINES"

(Wie sich im Nachhinein herausstellte, war die CIRRUS AIRLINE pleite und konnte offensichtlich die erforderlichen Wartungen nicht mehr durchführen.)

Der angebotene Ersatzflug nach LEJ + Bustransfer nach ERF hätten zu einer Verspätung von >4h geführt.
Dann hätte ich aber meinen Termin in ERF verpasst.
Deshalb nahm ich mir einen Mietwagen.

Bis heute habe ich von der DLH weder den Flugpreis geschweige denn die Kosten für den Mietwagen erstattet bekommen.
Auch fand keine sonstige Ausgleichsleistung statt.

Anzeige beim LBA ist erfolgt.
Deren Antwort:
"Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass das LBA als deutsche
Durchsetzungsstelle nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 lediglich im
Sinne einer gewerberechtlichen Aufsicht tätig wird. Das bedeutet, dass
das LBA zur Durchsetzung und Einhaltung der Vorschriften die Möglichkeit
hat, Geldbußen nach Ordnungswidrigkeitsrecht gegen Luftfahrtunternehmen
zu verhängen, um so zu erreichen, dass Verstöße sich zukünftig nicht
wiederholen. Jedoch sind wir als Behörde nicht ermächtigt etwaige
zivilrechtliche Ansprüche rechtlich durchzusetzen. Die Beurteilung der
Rechtslage durch das Luftfahrt-Bundesamt sowie der Ausgang eines
etwaigen von uns eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahrens sind dabei
für die Zivilgerichte nicht bindend.

Für die Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche ist
möglicherweise die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder eine
Verbraucherschutzorganisation ratsam."

Was nun?
Klage oder Beauftragung eines Dienstleister zur Einforderung der EU-Kompensation (z.B. www.euclaim.de)?

Hilfesuchende Grüsse
FoX
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Na ja, mit den Ansprüchen aus der EU-VO 261/2004 wirst du nur sehr bedingt weiter kommen, weil die sich ja gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen richten, das pleite ist. Es bleiben also nur vertragliche Ansprüche gegen die LH, jedenfalls wenn die LH dein Vertragspartner ist. Und da wirst du dich letztlich entscheiden müssen - Ersatz der Mietwagenkosten ODER Ticketerstattung. Andernfalls wärst du ungerechtfertigt bereichert. Wundert mich allerdings, dass sich LH bei der Ticketpreis-Erstattung so schwer tut. Vielleicht bist du einfach beim falschen Sachbearbeiter gelandet.
 
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Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.388
771
MUC/EDMM
Danke für die schnelle Antwort.
Mir würde schon die Erstattung des Ticketpreises genügen.
Stellt sich noch immer die Frage Anwalt/Klage oder EUCLAIM/Dienstleister?

FoX
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.925
2.798
CGN
Danke für die schnelle Antwort.
Mir würde schon die Erstattung des Ticketpreises genügen.
Stellt sich noch immer die Frage Anwalt/Klage oder EUCLAIM/Dienstleister?

FoX

EuClaim claimtbregelmäßig nur Ansprüche aus der VO. Wenn LH dn Ticketpreis weiterhin nicht rausrückt empfehlt sich also eher ein RA.
 
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Air

Neues Mitglied
17.09.2012
10
0
Hallo,

ich hätte folgende Frage (Problem): Airberlin, innerdeutscher Flug annulliert (ein Rückflug am gleichen Tag konnte daher auch nicht angetreten werden).
Buchung wurde durch das Reisebüro nach der Streichung storniert, bzw. Airberlin hat den Flugschein erstattet.

Eine Ausgleichszahlung lehnt Airberlin nun wie folgt ab:

"Gerne haben wir Anfang Juli eine Authorisierung zur Erstattung des kompletten Flugschein an das ausstellende Reisebüro gesendet. Bitte gestatten Sie uns die Anmerkung, dass die Verordnungen der Europäischen Union bei Nichtantritt eines Fluges eine Entschädigung nicht vorsehen."

Wohlgemerkt wurde der Flug nicht angetreten wegen der Annulierung, nicht wegen der Erstattung/Storno, welche ja später erfolgte.

Liegt Airberlin hier richtig? Erstattung Flugpreis ODER Kompensation? Ich denke: gemäß Artikel 5, Absatz 1, a) sind Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 anzubieten, in diesem
Fall die Erstattungsansprüche, sowie nach Absatz 1, c) sind Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 einzuräumen. Nach meinem Verständnis sind diese nicht wahlweise oder gegenseitig ausschließend...?
Seit dieser Antwort hüllt sich Airberlin in Schweigen (schriftlich), telefonisch sind sie ja nicht erreichbar.

Beste Grüße,
Martin
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Scheint mir etwas unglücklich gelaufen. Bei einer Annullierung sind (auf Wunsch des Fluggastes) die Flugscheinkosten zu erstatten UND die Ausgleichszahlung zu leisten.

Voraussetzung für die Anwendung der entsprechenden EU-VO ist allerdings, dass eine bestätigte Buchung vorliegt. Womöglich hat das Reisebüro buchungstechnisch die gesamte Buchung "aus dem System" genommen. Wobei ich nicht weiß, ob das überhaupt möglich ist. Für den Sachbearbeiter könnte das dann so aussehen, als hättest du schlicht die Buchung storniert.

Rein rechtlich ist die Situation allerdings eindeutig, denn zum Zeitpunkt der Annullierung lag ja eine bestätigte Buchung vor. Frist von zehn Tagen setzen und dann nach Schema F.

Sollte es technisch möglich sein, die Buchung so aus dem System zu nehmen, dass sie quasi "ex ante" entfernt wurde, wäre das rechtlich nicht unspannend. Ggf. bestünde dann ein Schadensanspruch in Höhe der Ausgleichszahlung gegenüber dem Reisebüro, weil es eine für den Kunden ungünstige Handlung vorgenommen hätte.
 

Air

Neues Mitglied
17.09.2012
10
0
Hallo Umsteiger,

danke für die Info. Bestätigte Buchung lag vor, habe (bzw. hatte) ja bereits eingecheckt und auch eine Bordkarte (Online, Handy).

Mir geht's hier auch weniger um das nackte Geld, als um die Tatsache, dass ich sehr verärgert war erst am Flughafen von der Annullierung zu erfahren. Denn geplantes Boarding war 06 Uhr morgens. Dabei wusste Airberlin schon zu 100% am Vorabend, dass der Flug nicht stattfinden wird (der Flug am Vorabend zu meinem Ablufhafen wurde gestrichen, aber diese Maschine übernachtet dann dort, um morgens zurück zu fliegen - kein Flug, keine Maschine...) - aber keinerlei Benachrichtigung erhalten, dann umsonst früh aufgestanden... aber das Angebot einfach ein paar Meilen als kleine Entschuldigung zu spendieren wurde ignoriert. Und daher geht's mir jetzt um's Prinzip ;)

Viele Grüße,
Martin
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Hatte ich auch so verstanden. Rechtlich daher ja eine klage Sache. Kann eben eben sein, dass das Reisebüro die Buchung in bester Absicht so aus dem System genommen hat, dass es für den Sachbearbeiter so aussieht, als hättest du storniert. Anders verstehe ich die Reaktion nicht. Wenn dir "Meilen" ausreichen, kannst du AB ja schreiben, dass du die Ausgleichszahlung auch als Fluggutschrift akzeptierst. Auf dem Ohr hören sie deutlich besser. Stell das Angebot aber unter den Vorbehalt, dass die Airline innerhalb der von dir zu setzenden Frist leistet!
 

Air

Neues Mitglied
17.09.2012
10
0
Tja, das hatte ich ihnen zweimal angeboten.
In der ersten Kommunikation zum Thema "Keine Infomail/SMS/Anruf" erhalten (aber Newsletter o.ä. kommen ja fast täglich...) habe ich nur Meilen "angefragt". Wurde ignoriert.
Die zweite Kommunikation (Einforderung Kompensation, alternativ Meilen): ignoriert.
Die dritte: abgelehnt.

Ich bin recht umgänglich, und das Thema technischer Defekt -> kein außergewöhnlicher Umstand ist schon recht hart, so etwas kann immer, auch bei bester
Wartung, passieren. Auch privat kann die Fahrt im Auto mit frischer Inspektion und neuem TÜV nach 500m enden.


Aber sie hatten ihre Chance, jetzt sollen sie "bluten". Mich ärgert denn auch die generelle Verzögerungs&Verweigerung
Politik der Airlines selbst in klarsten Fällen. Und wer nicht hören will, soll dann halt fühlen.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
140
Was gibt es eigentlich für Fluggastrechte in den USA? AA hat mir einen Inlandsflug um 2,5 Stunden nach hinten gelegt, Reiseantritt ist in 8 Tagen. Kann ich den dadurch kostenfrei stornieren?
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.388
771
MUC/EDMM
(...) Mich ärgert denn auch die generelle Verzögerungs&Verweigerung
Politik der Airlines selbst in klarsten Fällen. Und wer nicht hören will, soll dann halt fühlen.

Genau an diesem Punkt bin ich auch angekommen. Nun bin ich auf d. Suche nach einer geeigneten RA-Kanzlei...
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
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140
Ich habe hier eine Flug+Hotel Buchung die ich eigentlich nicht wahrnehmen will. Es ist eine internationale Strecke in Asien. Normalerweise ist nur das Hotel stornierbar und ebookers verlangt 100€ Stornogebühr for kombinierte Buchungen. Jetzt wurde der Flugplan geändert, der Flug findet ganze 10 Minuten früher statt. Ist das eine Möglichkeit da ohne Kosten rauszukommen? Ich vermute nicht, da es ja keine wesentliche Änderung ist, aber vielleicht ja doch.