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Ich habe folgende Frage: Mein Vater hatte den Flug LX 14 ZRH-JFK gestern (31.8) um 13:00 gebucht. Am Abflugetag kommt eine E-Mail, Flug ist 8 Stunden verspätet, Grund auf Nachfrage: die ankommende Maschine wäre defekt. Umbuchung wurde nicht angeboten. Greift die EU-Verordnung auch Ex-CH? Da ZRH= Swiss Hub, hat die Airline wohl auch nicht alle möglichen Mittel angewendet, um die Maschine zu ersetzen und den Flug zeitgemäss durchzuführen. Ist eine Beschwerde mit Berufung auf EU Verordnung möglich? Können die Kosten für den Transport (er hatte eine Limo für die ursprüngliche Ankunftszeit bestellt) zusätzlich geltend gemacht werden?
Habe gerade den Beitrag 186 von Kalle gelesen. Die Schweiz hat die Verordnung übernommen, also stehen wohl Ansprüche aus der Verordnung zu.
Bzgl. Anwendbarkeit der EU-VO in CH verweise ich mal auf einen Beitrag von umsteiger in einem anderen Thread: http://www.vielfliegertreff.de/reis...ende-und-zumutbare-massnahmen.html#post818757