EU Fluggastrechte / Annullierung

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reretlom

Erfahrenes Mitglied
28.09.2009
530
18
Tiefgraben
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Auf der Strecke BKK-SIN gilt die Veordnung natürlich nicht.

hallo umsteiger.
danke für die antwort. es war mir klar, dass die EU regelung nicht auf BKK - SIN zutrifft.
Meine Frage war, was tun wenn die OS die Umbuchung auf Kundenwunsch auf zB EK, wo es frie Plätze gab, nicht durchführt?
Mit EK hätte es dann noch einen Anscluss nach SIN gegeben.
 
A

Anonym12392

Guest
Du kannst dir das Ticket selbst kaufen und anschliessend von OS erstatten lassen. Allerdings wird das nicht ohne Anwalt/Gericht funktionieren
 
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reretlom

Erfahrenes Mitglied
28.09.2009
530
18
Tiefgraben
Du kannst dir das Ticket selbst kaufen und anschliessend von OS erstatten lassen. Allerdings wird das nicht ohne Anwalt/Gericht funktionieren

danke.
...... aber meine Meinung, dass der Passagier das Recht auf frühestmöglichen Weitertransport ohne Rücksicht auf die jeweils durchführende Airline, siehst du (Forum) auch so?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
@reretlom:

Ich sehe, du bist mit den Antworten noch nicht ganz zufrieden. Ich fürchte, dass das an der Fragestellung liegt.

Zumindest mir ist nicht ganz klar, an welcher Stelle genau das Problem liegt. Offenbar geht es ja um einen Flug mit OS von vie über BKK nach SIN. Korrekt?

Beide Teilstrecken sind isoliert zu betrachten. Es ist also im Sinne der VO nicht "ein Flug" von VIE über BKK nach SIN, sondern es sind zwei isoliert zu betrachtende Flüge, wobei, wie du ja selbst erkannt hast, die VO auf der zweiten Teilstrecke schlicht nicht gilt.

Bezieht sich die Ausgangsfrage mit der achtstündigen Verspätung jedoch auf die Teilstrecke VIE-BKK gilt die VO selbstverständlich. Und aus der Verspätung folgen auch Ansprüche, so der auf die Ausgleichszahlung oder auf Verpflegung, ggf. Unterkunft etc. NICHT aber auf ersatzweise Beförderung. Einen solchen Anspruch könnte dein Freund nur aus der Annullierung des Fluges herleiten.

Nun ist es oft so, dass vermeintlich verspätet durchgeführte Flüge "in Wahrheit" annulliert wurden, weil der alte Flugplan aufgegeben und durch einen neuen ersetzt wurde. Aber das würde an dieser Stelle zu weit führen. Ausgehend von der Prämisse einer achtstündigen Verspätung ergibt sich jedenfalls aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Anspruch auf Ersatzbeförderung.
 
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reretlom

Erfahrenes Mitglied
28.09.2009
530
18
Tiefgraben
@ umsteiger.
danke für deine info.
du hast die problemstellung richtig erkant. entschuldigung für die unklare fragestellung.

es geht also um das recht einer ersatzweisen beförderung nach BKK. BKK nach SIN ist nicht das thema, da auf einem gesondertem ticketgebucht wurde.....

als nichtjurist sind für mich formulierungen bei komplexen rechtlichen themen nicht immer verständlich.
dazu und zu meiner fragestellung siehe pkt. 3 letzter pkt.
:: Verbraucherrecht.at ::: Info: EU-Fluggastverordnung verbessert Rechte der Fluggäste

oder

Fluggastrechte – Wikipedia
pkt annulierung - letzter absatz.

kannst du mir dazu noch deine meinung geben?
danke wirklich vor ab.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Sorry, das muss gar nicht an dir liegen. Aber ich verstehe noch immer nicht genau, wo das Problem eigentlich liegt.

Ich schicke dir per PN meine Skype und Büro-Nummer. Denke, dass wir das telefonisch in einer Minute geklärt haben.

Alternativ noch einmal der Versuch einer Erklärung:

Wird der Flug gestrichen, besteht Anspruch auf eine ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Das kann auch Umbuchung auf eine andere Airline bedeuten. Im Fall deines Kumpels wäre, sollte der Flug nach BKK annulliert worden sein, dieser zum frühestmöglichen Zeitpunkt von VIE nach SIN zu befördern gewesen.

Handelt es sich jedoch nur um eine Verspätung, gibt es diesen Anspruch leider nicht. Dann, wenn er nicht warten will, könnte er sich max. seine Ticketkosten erstatten lassen. Und eben die Ausgleichszahlung verlangen. Aber das war´s dann auch schon. Oder er wartet. Dann steht ihm neben der Ausgleichszahlung eine angemessene Betreuung zu.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
139
So mein Bruder saß Heute in ATL fest. Gebucht war mit Delta BRE AMS ATL SJO. Die Umsteigezeit in ATL war 2 Stunden (ich hatte ihm vorher gesagt das das wohl nichts werden wird). Als er da ankam wurde die Immigration komplett geschlossen, da Soldaten vom Auslandseinsatz nach Hause kamen und die bevorzugt abgefertigt wurden, inkl. Standing Ovations vom Personal. Als es dann weiter ging wurden die Soldaten am Gepäckband ebenso bevorzugt, sodass dort für alle anderen Passagiere erstmal nichts ging.
Er hat so ca. 3 Stunden für die Immigration gebraucht, der Anschluss war also weg. Delta wollte ihm dann sogar noch $150 für die Umbuchung auf einen Flug am nächsten Tag abknöpfen, das konnte er dann aber wohl durch langes diskutieren verhindern. Ein Hotel gab es nicht, Essen gab es nicht und natürlich auch keine Getränke. Ob er dann allein ins Hotel ist oder am Flughafen geblieben ist weiß ich noch nicht, zwischen dem gebuchten und dem neuen Anschlussflug lagen jedenfalls über 12 Stunden.
Wie sieht es in diesem Fall aus, gibt es die Entschädigung von 600€ + Auslagen, es war ja ein Flug ex Europa. Nur liegt die Immigration im Einflussbereich von Delta oder zählt das dann als außergewöhnliche Umstände? War alles auf einem Ticket.
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.934
166
MUC
Wieso sollte die Immi im Einflussbereich von Delta liegen?!?

In dem Fall kannst du mit dem Ofenrohr ins Gebirge schauen. Aber per E-Mail an den Kundenservice wenden, vielleicht gibt es einen Voucher, VIELLEICHT!
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
139
Wieso sollte die Immi im Einflussbereich von Delta liegen?!?

Die haben sich den Flughafen ja als Hub ausgesucht und sicherleich deutlich mehr Einfluss darauf als der Kunde. Hier wurde ja etwas verkauft was garnicht funktionieren kann, denn 2 Stunden Zeit in ATL von International zu International sind immer zu knapp.
Also weder Hotel, noch Verpflegung, noch Kompensation und dann dürften sie auch noch $150 fürs Umbuchen verlangen?
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.934
166
MUC
Nein, die Umbuchung muss gratis sein in so einem Fall. Aber beim Rest heißt es nada.

MCT wurde eingehalten und was die Homeland Security oder der Flughafen da macht, liegt nicht im Einfluss von Delta. Ganz einfach! Es sind einfach zwei Paar Schuhe.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
139
Im Einflussbereich des Passagiers aber ja auch nicht. Das der dann noch ein Hotel zahlen soll nur weil die Immi mal eben was besseres zu tun hat als zu arbeiten, ist schlicht eine Sauerrei und man wollte ihn ja auch zuerst nichtmal gratis umbuchen. Die Konsequenz ist dann, dass die USA nicht nur mehr als Urlaubslands gemieden wird sondern auch zum Umsteigen.
Sein Flieger aus AMS ist laut flightstats um 14:30, also etwas früher als geplant gelandet, der Weiterflug war um 17:30 und jetzt dann erst am nächsten Morgen um 9:45.
 

haraldw

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
890
374
VIE
Weiß nicht, ob es hier schon erwähnt wurde:

Für die Österreicher unter den Forumsbenutzern:

Servicestelle für Fluggastrechte des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (interveniert, klagt aber nicht):
bmvit - Fluggastrechte

Anscheinend ein österreichischer Ableger von euclaim (klagt auch):
Hintergrund Infos zu Fairplane
 

hurrrz

Reguläres Mitglied
12.10.2011
26
0
PAD
Ich hab auch eine Frage. Ich bin wollte am 11.05 von Fra nach Mad fliegen mit der LH1120. Nachdem dann der Flug verspätet geboarded wurde und zu etwa 90% voll war, kam um 23.55 die Ansage vom Captain, das der Flug annuliert sei. Hab ich ein Anrecht auf finanzielle Kompensation? Wenn ja, wie mach ich das geltend?
 
F

Flugfreak

Guest
Kannst dich an LH wenden per Email aber freiwillig bekommst du nichts.

Ich hatte eine ähnliche Situation wurde zwar auf einen anderen Flug ungebucht aber hab mit Anwalt die Kohle bekommen bevor es zur Klage kam.

Dir bleibt keine andere Wahl als die Klage.
 

warinese

Erfahrenes Mitglied
28.10.2010
270
0
HAJ/MIA
Ich hätte da auch mal gerne eine kompetente Auskunft. Air Berlin hat für Juli einen Flug von VIE nach HAJ um 55 Minuten nach hinten Verschoben. Kann ich den Flug nun mit dem Hinweis stornieren, dass die Ankunft zu spät ist und die Weiterbeförderung mit der Bahn aufgrund der späten Uhrzeit nicht mehr möglich ist oder muss ich die Verschiebung hinnehmen?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Du musst die Verschiebung NICHT hinnehmen. "Flugzeitenänderungen" gibt es im Sinne der EU-VO 261/2004 nicht. Es handelt sich rechtlich um ANNULLIERUNGEN. Du kannst dir die Flugscheinkosten erstatten lassen. Falls es eine Verbindung einer anderen Airline gibt, die es dir ermöglicht, nach der ursprünglichen Abflugzeit abzufliegen, aber HAJ früher als 55 Min. nach der ursprünglichen Ankunftszeit zu erreichen (unwahrscheinlich), kannst du auch auf ersatzweise Beförderung mit der entsprechenden Verbindung bestehen. Aber die bloße Erstattung der Flugscheinkosten trifft natürlich regelmäßig airlineseitig auf den geringeren Widerstand.
 

keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.080
966
Sitze gerade mit US Airways in CLT fest. Die Maschine nach FRA hat wohl mindestens 3,5h Verspätung wegen technichen Defekts. Habe ich da einen Anspruch auf Entschädigung? Es ist ja keine EU-Airline aber der Flug geht in die EU. Habe leider etwas verwirrende Antworten hier im Thread gefunden. Hat jemand Erfahrungen in einem solchen Fall? Wie sollte man am besten vorgehen?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Aus der EU abfliegend gilt die Fluggastrechte-VO für alle Airlines, in die EU einfliegend nur für EU-Airlines. In Deinem Fall hilft Dir die VO also nicht.
 
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warinese

Erfahrenes Mitglied
28.10.2010
270
0
HAJ/MIA
Du musst die Verschiebung NICHT hinnehmen. "Flugzeitenänderungen" gibt es im Sinne der EU-VO 261/2004 nicht. Es handelt sich rechtlich um ANNULLIERUNGEN. Du kannst dir die Flugscheinkosten erstatten lassen. Falls es eine Verbindung einer anderen Airline gibt, die es dir ermöglicht, nach der ursprünglichen Abflugzeit abzufliegen, aber HAJ früher als 55 Min. nach der ursprünglichen Ankunftszeit zu erreichen (unwahrscheinlich), kannst du auch auf ersatzweise Beförderung mit der entsprechenden Verbindung bestehen. Aber die bloße Erstattung der Flugscheinkosten trifft natürlich regelmäßig airlineseitig auf den geringeren Widerstand.

Hallo,
habe nach langem Warten bisher nichts erreicht.

AirBerlin wiegelt ab und sagt, dass das Reisebüro (Ebookers) sich an AirBerlin wenden muss und AirBerlin eine Änderung nicht durchführen kann.

Ebookers pocht darauf, dass eine unter 4 Stunden!!!! keine Erstattung vorgenommen werden kann etc.

Kann mir jemand sagen, wie jetzt vorgehen sollte?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Das jeder am liebsten auf den anderen verweist, ist ja nichts neues. Dir muss klar sein: Ansprüche aus der 261/2004 IMMER an die ausführende Airline. Also nicht locker lassen! Ebooker kannst du getrost außen vorlassen.
 

derausmuc

Neues Mitglied
04.02.2011
17
0
Auch nach dem Durchsuchen von Reiserechtsseiten finde ich es unklar, wann die Fluggastrechte auf Zubringerflügen gelten und wann nicht.
Flug gebucht bei Lufthansa MUC-ORD-STL und zurück. Weiterflug mit LH Nummer aber operated bei United (bzw. DBA Gojet United Express).
Auf dem Rückflug wurde der Flug auf STL-ORD verweigert, Umbuchung auf nächsten Tag. Es wurde weder Hotel bezahlt noch sonstwas.
Auf jede Frage, woran es liegt, was los ist war die Antwort immer "I can not comment on that". Fast zeitgleich flogen andere Fluglinien STL-ORD, Umbuchung dahin war nicht möglich.

Habe ich irgendwelche Ansprüche gegen Lufthansa?
 
A

Anonym12392

Guest
LH-AGB:

Bei Code Share-Flügen, die von einer anderen Fluggesellschaft ausgeführt werden, sind wir für die gesamte Dauer der Code Share-Beförderung verantwortlich für Serviceleistungen und die Erfüllung aller sich aus diesen Beförderungsbedingungen ergebenden Pflichten.

Da die LH dein Vertragspartner ist, hast du natürlich auch Ansprüche gegen sie. Möglicherweise aber halt nicht aus der EU-VO.
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.701
4.074
50
MUC
www.oliver2002.com
Vor ort wäre das beste gewesen LH anzurufen... im Nachinein gibts nur ein 'sorry', UA wird dir wohl die Hotelkosten erstatten und einen Voucher über 300$ schenken.