EU Fluggastrechte / Annullierung

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K

kraven

Guest
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Soweit ich weiß muß LH dem LBA sämtliche internen Daten zur Verfügung stellen, damit diese die Rechtmäßigkeit meines Anspruchs prüfen können...dies bedeutet für LH zunächst erstmal einigen Aufwand, letztlich auch finanziell.

Ich hatte vor einigen Jahren einen Fall, da hat mir das LBA recht gegeben und LH eine fünfstellige Summe auferlegt, falls sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Hat die auch nicht gejuckt.
 
T

tosc

Guest
Ich kann ebenfalls nicht von sonderlich fixer Bearbeitung berichten, im Gegenteil: der Kundenmonolog scheint derartige Schreiben schlichtweg zu ignorieren - nach >1 Monat nach wie vor 0 Reaktion.
 

mic13

Erfahrenes Mitglied
31.05.2010
841
24
Ich habe auf meine Beschwerde vom 8.6. wenigstens nach einer Woche eine nette Karte bekommen mit einer Referenznummer und der Bitte um mehr Zeit um meinen Fall abschließend zu prüfen. (Betroffen war ein LOT Flug) Seitdem natürlich auch noch nix. Bin mal gespannt wie das ausgeht (und wann ;-))
Es geht darum, dass mein WAW-MUC Flug aufgrund von Gewitter nach ein paar Holdings nach PRG diverted ist. Anstatt aufzutanken und nach MUC zu fliegen (was wieder möglich war, da eine LH Maschine 40Min nach unserer Landung genau die Strecke geflogen ist) haben sie uns rausgeschmissen und ins Hotel gesteckt und am nächsten Tag (dann mit LH) über FRA nach MUC geflogen. Aus meiner Sicht hat die Airline hier bei weitem nicht alle zumutbaren Anstrengungen unternommen um ihre Kunden vor einer Annulierung zu bewahren.
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.767
4.142
50
MUC
www.oliver2002.com
Nun meine Frage an die Wissenden: würde es die Bearbeitung bei LH beschleunigen, sobald das LBA sich einschaltet oder muß ich doch gleich einen RA einschalten (vielleicht kennt da jemand einen RA der sich mit der Materie auskennt, falls man doch den Klageweg beschreiten müßte).

Einfach eine Antwort abwarten oder eine angemessen Frist auf die Antwort warten und dann auf LBA.de das Formular aus füllen. Wenn der technische Defket nicht begründet werden kann, spurt LH nach der Anfrage von der LBA recht flott.

Es geht darum, dass mein WAW-MUC Flug aufgrund von Gewitter nach ein paar Holdings nach PRG diverted ist. Anstatt aufzutanken und nach MUC zu fliegen (was wieder möglich war, da eine LH Maschine 40Min nach unserer Landung genau die Strecke geflogen ist) haben sie uns rausgeschmissen und ins Hotel gesteckt und am nächsten Tag (dann mit LH) über FRA nach MUC geflogen. Aus meiner Sicht hat die Airline hier bei weitem nicht alle zumutbaren Anstrengungen unternommen um ihre Kunden vor einer Annulierung zu bewahren.

Es kann auch sein, das die Crew wegen Dienstzeitenüberschreitung nicht mehr fliegen durfte. M.E. ist Wetter und Dienstzeit am Ende des Tages ein überzeugendes Argument, Kunden in ein Hotel zu schicken.
 

Hammett

Erfahrenes Mitglied
06.02.2010
1.053
461
CGN
Wenn man den Weiterflug aufgrund Verschuldens der Airline verpasst und der nächste Flug erst am nächsten Tag geht, hat man dann anspruch auf ein Hotel?
 

WUAF

Erfahrenes Mitglied
24.02.2011
418
2
NUE
Also ich finde das Beschwerdeformular der LBA einen Witz:

http://www.lba.de/cae/servlet/contentblob/21918/publicationFile/1286/Formular_NachweisAU_pdf.pdf

Da werde Daten abgefragt die kein normaler Passagier wissen kann.
Mir kommt es etwas wie Schikane vor, um Passagiere vor Beschwerden fern zu halten.

Noch eine Frage:
Wie ist die tatsächliche Ankunftszeit genau definiert.
Für mich müsste auch irgendwo die Zeit zählen wo ich den Sicherheitsbereich verlassen kann. Da man oft ewig im Bus auf dem Vorfeld und an der Gepäckausgabe noch festsitzt.
 
Z

Zurich Flyer

Guest
BAZL = Wegsichts- statt Aufsichtsbehörde

Ja. Jeder Abschnitt zählt.

Euclaim sind abzocker, drohung mit der Aufsichtsbehörde ist effektiver.

Drohung mit der Aufsichtsbehörde? Bei EasyJet hab ich das ganze Aufsichtsbehörde-Prozedere gemacht. Die "Aufsichtsbehörde" entpuppte sich als "Wegsichtsbehörde", denn die bestätigten, dass "lange Verspätungen gemäss EU-Gerichten zwar Annulationen gleichgesetzt seien, wir das aber nicht anwenden". Des weiteren stützen sie die Ansicht von EasyJet, dass "technische Defekte per Definition keine aussergewöhnliche Umstände darstellen" und es somit eh nix gäbe. Beschwerde abgeschmettert von der Wegsichtsbehörde (n) :sick:
 

WUAF

Erfahrenes Mitglied
24.02.2011
418
2
NUE
Kann mir jemand noch seine Antworten auf die Frage bitte geben:

Wie ist die tatsächliche Ankunftszeit genau definiert.
Für mich müsste auch irgendwo die Zeit zählen wo ich den Sicherheitsbereich verlassen kann. Da man oft ewig im Bus auf dem Vorfeld und an der Gepäckausgabe noch festsitzt.

Danke, bin schon gespannt.
 

MUCSEN

Erfahrenes Mitglied
12.06.2009
1.215
3
GVA/BRN
Also ich finde das Beschwerdeformular der LBA einen Witz:

http://www.lba.de/cae/servlet/contentblob/21918/publicationFile/1286/Formular_NachweisAU_pdf.pdf

Da werde Daten abgefragt die kein normaler Passagier wissen kann.
Mir kommt es etwas wie Schikane vor, um Passagiere vor Beschwerden fern zu halten.

Noch eine Frage:
Wie ist die tatsächliche Ankunftszeit genau definiert.
Für mich müsste auch irgendwo die Zeit zählen wo ich den Sicherheitsbereich verlassen kann. Da man oft ewig im Bus auf dem Vorfeld und an der Gepäckausgabe noch festsitzt.
Das ist sicher kein Beschwerdeformular für Passagiere, sondern ein Eingabeformular für Luftfahrtunternehmen (und die kriegen das alles schon raus, keine Angst...):

1. Hinweise zu diesem Formblatt
Im Falle der Annullierung eines Fluges kann sich das ausführende Luftfahrtunternehmen nach Artikel 5
Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 von der Verpflichtung befreien, Ausgleichsleistungen (Artikel 7
der Verordnung) an die Fluggäste zu erbringen, wenn es nachweist, dass die Annullierung auf außergewöhnliche
Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren
Maßnahmen ergriffen worden wären.
Mit den Angaben in diesem Formblatt, die durch Nachweisunterlagen zu belegen sind, legen Sie dem LBA
die Gründe dar, die zur Annullierung des betroffenen Fluges geführt haben
. Das LBA entscheidet auf
Grundlage der bereitgestellten Informationen und Dokumente, ob und inwieweit es die aufgeführten Gründe
anerkennt.
Informationen darüber, welche Nachweisunterlagen dem LBA einzureichen sind, sind im jeweiligen Abschnitt
im grauen Hinweiskasten (siehe unten) aufgeführt. Sofern sich mehrere Beschwerden auf ein und
denselben Flug beziehen, ist es ausreichend, das Formblatt nur einmal auszufüllen. Beachten Sie bitte,
dass in diesem Fall die LBA-Referenznummern von allen betroffenen Beschwerden in Abschnitt 3 anzugeben
sind.
Das Formblatt ist in Abschnitt 8 von der Person in Ihrem Unternehmen, die als für die Abwicklung von
Ansprüchen und zur Entgegennahme von Beschwerden verantwortlichen Stelle des Luftfahrtunternehmens
nach § 63d Abs. 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) dem LBA benannt wurde, zu
unterzeichnen.

Sofern diese Stelle durch eine neue Person besetzt wird, ist dieses dem LBA unverzüglich schriftlich mit
allen neuen Kontaktangaben anzuzeigen. Sofern Ihr Unternehmen eine solche Stelle noch nicht benannt
hat, ist diese Stelle sowie ihre Kontaktangaben dem LBA unverzüglich mitzuteilen.
...
...
8. Erklärung der Verantwortlichen Stelle im Luftfahrtunternehmen*

Hiermit bestätige ich in meiner Eigenschaft als die nach § 63d Abs. 4 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
für die Abwicklung von Ansprüchen und zur Entgegennahme von Beschwerden verantwortliche Stelle im Luftfahrtunternehmen
die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in den Abschnitten 2 bis einschließlich 7.
 

OSy

Erfahrenes Mitglied
17.01.2011
741
2
VIE
Hallo,

eine kurze frage zum praktischen handling (habe schon wo anders gestellt wurde aber auf hier verwiesen):

wir (3 paxe) sind am 16.7. krk-waw-gdn geflogen und die maschine für krk-waw kam schon verspätet aus waw in krk an. durch diese verspätung kamen wir in waw an und für den weiterflug nach gdn war schon gate-closed.wurden anstandlos von lo auf späteren flug (orginal abflug wäre 1930 unser flug war um 2240) umgebucht.

edit: was mich verwundert ist das laut LBA (http://www.lba.de/cln_010/DE/Buerge...ngNichtbefoerderung/Verspaetung.html?nn=23302) ein verpasster anschluß nicht gedeckt wird sondern ein folgeschaden ist. wir hatten aber beide lo flüge unter einer buchungsnummer gebucht. gilt das hier auch das dies ein folgeschaden ist der nicht gedeckt ist oder läuft es durch die gleiche buchungsnummer wie "ein" flug der verspätet am ziel ankommt?

1.) haben wir anspruch auf entschädigung nach eu recht? 250 euro?
2.) wie mache ich das am besten? email an lot? brief?
3.) kann ich meine 2 mitreisenden vertreten und somit 3x250 euro fordern?

danke für die hilfe
OSy
 
Zuletzt bearbeitet:

tom75

Neues Mitglied
25.08.2011
1
0
Da ich hier ne Menge Experten für Fluggastrechte sehe, möchte ich gern etwas fragen:


Wir waren mit unseren Kinden vom 09.-20.08. in der Türkei im Urlaub. Es handelte sich um eine Pauschalreise, gebucht über den Reiseveranstalter FTI. Hinzu hat alles einwandfrei geklappt. Die Rückreise sollte allerdings geplant am 20.08.2011 um 8 Uhr ab Antalya direkt nach Leipzig (Ankunft 10.25 Uhr) erfolgen. Erst am 19.8. haben wir gegen 18 Uhr erfahren, dass der Flug gestrichen wurde und wir nun erst am selbigen Tag 16.55 Uhr ab Antalya mit Zwischenlandung ÜBER Berlin Tegel weiter nach Leipzig fliegen und gegen 21.05 Uhr da eintreffen. Dies bedeutete eine Verspätung für uns um über 10 Stunden. Besonders ärgerlich war es eben für uns, da unser Sohn eine Infektion hatte und es ihm während des Fluges auch total schlecht ging .....

Kurz dazu nochmals die Daten:

Reisende 4 Personen, davon 2 Kinder

Flug geplant: Antalya - Leipzig (lt. Reiseunterlagen FTI, liegen vor)
20.08.2011 08.00-10.25 Uhr (Flugnummer Pegasus Airline PC 1355)

Flug abgelaufen: Antalya - BERLIN - Leipzig (lt. Abreiseinfo FTI - liegt kopiert vor, Info erfolgte erst am 19.08. 18 Uhr durch Hotelaushang)
20.08.2011 16.55-21.05 Uhr (Flugnummer Pegasus Airline PC 1341, Tickets liegen vor)

Haben wir einen Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung, wenn ja, wohin muss ich mich wenden ?
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Da Du mit eine Fluggesellschaft geflogen bist, die nicht aus der EU stammt und die Reise auch außerhalb der EU angetreten wurde, befürchte ich, dass die EU-Verordnung 261/2004 hier keine Gültigkeit hat.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Meines Wissens hat die Türkei noch nie zur EU gehört. Und Pegasus ist afaik in der Türkei beheimatet. Und als Ausnahme kenne ich bisher nur die Schweiz, die dem Abkommen beigetreten ist.
 

soeren

Neues Mitglied
03.01.2010
17
0
Haben wir einen Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung, wenn ja, wohin muss ich mich wenden ?

Leider sieht es schlecht aus mit der Ausgleichszahlung.

Ausgleichszahlungen gibt es nur, wenn der Abflug in einem EU-Land erfolgt, oder man mit einer EU-Airline fliegt und es das Verschulden der Airline ist. Also keine höhere Gewalt, wie schlechtes Wetter, Streik usw.

Wäre das auf dem Hinweg so wie beschrieben passiert, hätte es anders ausgesehen.
 

fpeine

Erfahrenes Mitglied
26.09.2010
261
0
PAD
Abend Zusammen,

am 18.06.2011 wollte ich mit Air Austral UU771 von CDG nach RUN fliegen. Nachdem ich von MUC in CDG angekommen war, auf einem getrennten Ticket, habe ich gesehen das der Flug gecancelled ist. Ich wurde um gebucht auf den nächsten Morgen. Nach einer schrecklichen Hotelnacht ging es dann auch los.

Mit 11 Stunden Verspätung bin ich nach einem Tag Flug spät abends in RUN gelandet. Was meinen Aufenthalt um 33% verkürzt hat. Eine entsprechende Mail an Air Austral brachte folgende Aussage:

Typisches bla bla

Upon investigating the matter, we have to inform you that the flight UU771 dated 18/06/2011 between Paris and La Reunion has been postponed due to technical reasons. According to international regulation, each aircraft is controlled before take off and between each rotation. When a breakdown or failure is noticed, we measure the consequences. In this particular case, we have decided to postpone the departure and we apologize for the inconvenience. The European rules plan no compensation in case of unexpected safety shortcomings.

bla bla

Aber weil sie so großzügig sind bieten sie mir einen 80€ Voucher an. Eu Claim kann nicht übernehmen weil der Abflug nicht in NL, UK oder D war.

Jemand einen Tip?
 
T

tosc

Guest
Abend Zusammen,

am 18.06.2011 wollte ich mit Air Austral UU771 von CDG nach RUN fliegen. Nachdem ich von MUC in CDG angekommen war, auf einem getrennten Ticket, habe ich gesehen das der Flug gecancelled ist. Ich wurde um gebucht auf den nächsten Morgen. Nach einer schrecklichen Hotelnacht ging es dann auch los.

Mit 11 Stunden Verspätung bin ich nach einem Tag Flug spät abends in RUN gelandet. Was meinen Aufenthalt um 33% verkürzt hat. Eine entsprechende Mail an Air Austral brachte folgende Aussage:

Typisches bla bla

Upon investigating the matter, we have to inform you that the flight UU771 dated 18/06/2011 between Paris and La Reunion has been postponed due to technical reasons. According to international regulation, each aircraft is controlled before take off and between each rotation. When a breakdown or failure is noticed, we measure the consequences. In this particular case, we have decided to postpone the departure and we apologize for the inconvenience. The European rules plan no compensation in case of unexpected safety shortcomings.

bla bla

Aber weil sie so großzügig sind bieten sie mir einen 80€ Voucher an. Eu Claim kann nicht übernehmen weil der Abflug nicht in NL, UK oder D war.

Jemand einen Tip?

Die einfache Variante: Die 80 Kröten einstreichen und gut is
Die kompliziertere Variante: Anwalt