EU Fluggastrechte / Annullierung

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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.095
7.454
LEJ
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Ja, so der (aktuelle) Plan. Also sind solche Umbuchungen nicht EU261/04 berechtigt?
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Naja, welcher Nachteil entsteht dir denn, den du kompensiert sehen möchtest? Gleiche Abflugzeit, frühere Ankunft.
 
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koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.883
27
Ja, so der (aktuelle) Plan. Also sind solche Umbuchungen nicht EU261/04 berechtigt?

Wenn du anrufst kannst du vieleicht die aktuelle Buchung zurück bekommen. Du solltest aber jetzt eine bessere Buchungsklasse haben(mehr Meilen) und fliegst 5 Minuten früher ab und kommst dafür mehrere Stunden früher an. Da sehe ich den Anspruch auch nicht
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Naja, welcher Nachteil entsteht dir denn, den du kompensiert sehen möchtest? Gleiche Abflugzeit, frühere Ankunft.

Das haben Pauschalen nun einmal so an sich - man bekommt sie, auch ohne dass man im konkreten Fall einen Schaden nachweisen muss.

Stellt Euch immer den umgekehrten Fall vor: Der Passagier kommt mit einer unflexiblen Buchung BKK-FRA-AMS an den Flughafen und sagt "hey, Freunde, ich fliege jetzt lieber BKK-VIE-FRA-AMS - ist doch kein Problem, oder? Schliesslich komme ich nicht frueher an." Wie wird die Antwort lauten?
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Das haben Pauschalen nun einmal so an sich - man bekommt sie, auch ohne dass man im konkreten Fall einen Schaden nachweisen muss.
Von einem entstandenen Schaden war nie die Rede. Nur ist es hier weder eine Verspätung, noch wurde ein Flug annulliert, noch geht es hier um Überbuchung. Gewisse Grundbedingungen muss man für die Pauschale schon erfüllen, die ist hier halt nicht gegeben. Mich wundert, dass man überhaupt auf die Idee kommt, dass es für die beste Lösung (Umbuchung auf eine besser funktionierende Verbindung) eines Problems für das die Airline relativ wenig kann (Pakistanischer Luftraum geschlossen) noch on top eine Kompensation geben könnte.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.410
9.420
BRU
Bleibt halt die Frage, was der Grund ist: Wetterbedingte Streichungen / Verspätungen (und dadurch nicht mehr erreichbarer Anschluss)? In dem Fall besteht wohl kein Anspruch, bzw. würde ich – selbst wenn das Wetter vielleicht nur teilweise die Ursache war, angesichts einer proaktiven Umbuchung mit sogar früherer Ankunft keine Entschädigung verlangen. Ist schließlich deutlich kundenfreundlicher, als den Pax nach VIE zu schicken, dort werde man sich um Umbuchungen kümmern....

Oder Überbuchung? Hier würde ich die Entschädigung verlangen, auch ohne dass mir Schaden entstand. Wenn die Airlines innerhalb der LH-Gruppe meinen, so viele Plätze verkaufen zu können, wie es auf ihren Flügen zusammengenommen gibt, ändert das nichts an eventuellen Ansprüchen auf Ausgleichszahlung.

PS: An Verspätungen wegen des pakistanischen Luftraums habe ich jetzt gar nicht gedacht. Sollte die Umbuchung hier wirklich erfolgen, um mögliche Probleme zu verhindern, würde ich als Kunde keine Entschädigung verlangen. Allerdings hätte ich erwartet, dass mich die Airline kontaktiert, ob mir das Recht ist. Könnte ja auch ganz konkrete Gründe geben, warum ich eine bestimmte Verbindung gebucht habe/auf jeden Fall so fliegen will.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.410
9.420
BRU
"Nur wenn ich morgens durch den Wiener Flughafen sprinte, werd ich so richtig wach."

Könnte alles mögliche sein von „fliege lieber mit OS“, über „fliege zusammen mit Freunden aus Wien“ bis „möchte auf meinem reservierten Fensterplatz sitzen, und nicht vorletzte Reihe Mittelsitz“….

Muss ja auch kein persönlicher Anruf sein, sondern etwa eine automatisierte SMS / E-Mail mit Umbuchungsangebot (Grund: absehbare Verspätung wegen Schließung des pakistanischen Luftraums), und Link „Annehmen“ / „Ablehnen“. Wobei das natürlich eine funktionierende IT voraussetzen würde.

Was nichts daran ändert, dass ich es grundsätzlich positiv sehen würde, wenn OS hier Probleme von Anfang an verhindern will (und auch nicht auf die Idee käme, hier Entschädigung zu verlangen). Sollte das wirklich der Grund für die Umbuchung sein.... Offensichtlich wurde Biohazard ja kein Grund genannt.
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Der pakistanische Flugraum ist geschlossen, der Umweg reizt die geplante Flugzeit voll aus, kleinere Verzögerungen beim Abflug bekommt man nicht mehr reingeflogen. Und da würd ich als Passagier immer die Option "Anschluss klappt entspannt" über "Anschluss klappt vielleicht und wenn nicht, schauen Sie mal morgens kurz vor 6 in Wien weiter. Ach und Gepäck? Kommt dann vielleicht auch mit. Oder auch nicht." bevorzugen. Und nicht mal auf die Idee kommen, dafür eine Kompensation sehen zu wollen, wenn ich dabei auch noch vor der Zeit ankomme.
 
Zuletzt bearbeitet:

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
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MLA
Könnte alles mögliche sein von „fliege lieber mit OS“, über „fliege zusammen mit Freunden aus Wien“ bis „möchte auf meinem reservierten Fensterplatz sitzen, und nicht vorletzte Reihe Mittelsitz“….

Muss ja auch kein persönlicher Anruf sein, sondern etwa eine automatisierte SMS / E-Mail mit Umbuchungsangebot (Grund: absehbare Verspätung wegen Schließung des pakistanischen Luftraums), und Link „Annehmen“ / „Ablehnen“. Wobei das natürlich eine funktionierende IT voraussetzen würde.
An dem Tag, wo das möglich ist, sollten Airlines aber dann die Option einbauen dürfen "Ich will so fliegen wie gebucht und verzichte dafür auf meine Fluggastrechte, wenn die Nummer vorhersehbar komplett in die Binsen geht"
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Wir waren für morgen (12.03.) auf

LH6467 op. by OS – BKK-VIE
LH1247 – VIE-FRA
LH988 – FRA-AMS

gebucht. Heute (11.03.) erreichte mich eine E-Mail von Austrian, dass wir auf

LH773 - BKK-FRA
LH986 - FRA-AMS

umgebucht wurden. Greift hier EU261/04?

Falls es Dir um die 600 € geht: Ohne die genauen Abflug- und Ankunftzeiten lässt sich das nur allgemein beantworten. Der Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht nicht, wenn die Passagiere...

Art. 5 I c iii meinte:
sie werden über die Annullierung weniger als sieben
Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und
erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung,
das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor
der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel
höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen
Ankunftszeit zu erreichen
.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.410
9.420
BRU
Vor allem müssten wir den Grund für die Umbuchung kennen. Wenn das tatsächlich Verspätungen wegen der Schließung des pakistanischen Luftraums sind, erübrigt sich die Frage nach Ausgleichszahlung ohnehin, da das unter außerordentliche Umstände fallen dürfte. Egal, ob OS von Anfang an umbucht oder er in VIE seinen Anschluss verpasst. Gleiches gilt bei wetterbedingter Verspätung.

Wobei obiger Artikel für Flugstreichungen gilt. Und nicht etwa für Umbuchung wegen Überbuchung....
 

ACX209

Erfahrenes Mitglied
08.09.2016
1.124
0
EDXB/HEI
Also hier nochmal mein Beispiel das ähnlich war!
War damals eigentlich auf KL JNB-AMS gebucht in der Nacht wurde der Flug gestrichen habe mich dann auf JNB-CPT-AMS buchen lassen und bin 15min nach eigentlich geplanter Ankunft Der JNB-AMS angekommen und hab von KLM über den Claim 300€ Geld oder 500€ Voucher angeboten bekommen!

Nur mal so zum Vergleich.
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Naja wenn OS kein Grund nennt was die Umbuchung rechtfertigt , ist es für mich einer Annullierung gleich!
Du hast eine Annullierung, wo du knappvor der Zeit angekommen bist, weil du über eine Stunde vor deinem ursprünglichen Flug los geflogen bist. Deshalb gabs Kompensation.
Selbst wenn es hier eine Annullierung wäre (was es nicht ist), der LH Flieger startet zeitgleich mit dem OS-Flieger (der eine 23:50, der andere 23:55) und er kommt früher an => keine Kompensation.

Ist es denn so schwer mal auf den konkreten Fall zu schauen, bevor man mit seiner Geschichte um die Ecke kommt, die andere Parameter hat?
 

ACX209

Erfahrenes Mitglied
08.09.2016
1.124
0
EDXB/HEI
Du hast eine Annullierung, wo du knappvor der Zeit angekommen bist, weil du über eine Stunde vor deinem ursprünglichen Flug los geflogen bist. Deshalb gabs Kompensation.
Selbst wenn es hier eine Annullierung wäre (was es nicht ist), der LH Flieger startet zeitgleich mit dem OS-Flieger (der eine 23:50, der andere 23:55) und er kommt früher an => keine Kompensation.

Ist es denn so schwer mal auf den konkreten Fall zu schauen, bevor man mit seiner Geschichte um die Ecke kommt, die andere Parameter hat?

Ja magst du vielleicht recht haben! Dennoch ist hier mMn Art. 4 die nicht Beförderung durch OS entscheidend und somit greift wiederum Art.7 mit 50% Kürzung so wie e bei mir ähnlich mit der Annullierung war.
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Vielleicht nehmen wir mal die Scheuklappen ab.
Eine Airline ahnt, dass es mit dem Anschluss knapp wird oder vielleicht gar nicht mehr klappt und bucht eine sehr knappe Verbindung proaktiv um, damit der Passagier eben nicht irgendwo strandet, sondern sogar noch vor der Zeit an sein Ziel kommt. Das ist genau der Service, den ich mir von einer Airline wünsche.

Das ist genau das, was die Gimps von Eurowings zum Beispiel tagtäglich nicht hinbekommen sondern lieber nach dem Prinzip "Kommste nicht heute in Havanna an, kommste halt in 4 Tagen in Havanna an" handeln. Für diese Gimps ist es gut, dass es die Fluggastrechte gibt, damit die ihren Dilettantismus richtig finanziell zu spüren bekommen.

Sich im konkreten Fall, wo wirklich alles so gelaufen ist, wie es sollte, jetzt hinzustellen Marke "Also für mich ist das dann erstmal eine Annullierung" zeigt, dass man irgendwie nicht ganz verstanden hat, was der Gedanke hinter diesen Fluggastrechten ist.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Kein Vergleich, weil hier kein Flug gestrichen ist.

Das sagst du hier die ganze Zeit so locker. Zumindest auf FlightAware gibt's den Flug morgen nicht, bei Flightstats hingegen schon (noch?).

Wenn der Flug stattfindet, ist das ein IDB, und dann gibt es 600 € x 50%, weil die Ankunft nicht später als 4h erfolgt (Art. 4 Abs. 3 i.V.m. 7 Abs. 2 c).
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
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MLA
Das sagst du hier die ganze Zeit so locker. Zumindest auf FlightAware gibt's den Flug morgen nicht, bei Flightstats hingegen schon (noch?).

Wenn der Flug stattfindet, ist das ein IDB, und dann gibt es 600 € x 50%, weil die Ankunft nicht später als 4h erfolgt (Art. 4 Abs. 3 i.V.m. 7 Abs. 2 c).
Der Hinflug hat gleich Boarding.

23:20 BANGKOK OS 025
LH 6466 TG 7203 G03 Austrian gate open
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.503
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Die Fluege sind alle weiterhin so buchbar. Ob die Zeiten noch mit denen identisch sind, die Biohazard gebucht hat, weiss ich nicht. Wenn sie es nicht sind, ist es eine Annulierung, wenn sie es sind, ist es eine Nichtbefoerderung.

Ob man im letzteren Falle die 300 EUR eintreibt oder sich von der durchaus nachvollziehbaren Ueberlegung von Fighti

Das ist genau der Service, den ich mir von einer Airline wünsche.

leiten laesst, ist jedem selbst ueberlassen.
Ich muss allerdings die Frage wiederholen: Wie sieht der umgekehrte Fall aus, in dem nicht der pakistanische Luftraum, sondern meine Bahnstrecke auf dem Weg zum Flughafen gesperrt ist und ich mich ueber eine kulante Umbuchung freute?
 
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Biohazard

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29.10.2016
7.095
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LEJ
Vor allem müssten wir den Grund für die Umbuchung kennen.

Im Moment weiß ich nur, dass OS26 in Business ausgebucht ist. D.h. unsere zwei Plätze sind anderweitig vergeben worden und wir müssen jetzt gucken, welche Sitzplätze uns beim Airport Checkin zugelost werden. :(

An der Sperrung des pakistanischen Luftraumes kann ich mMn aber nicht liegen. LH773 kommt seit Anbeginn der Sperre stark verspätet rein, der Flug gestern gar erst um 6:51 UTC. Ansonsten liegen die Ankünfte eher bei >30 Minuten, was bei einer Umsteigezeit von 1h10m auch knapp werden kann.
 
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Anonyma

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16.05.2011
16.410
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BRU
Im Moment weiß ich nur, dass OS26 in Business ausgebucht ist. D.h. unsere zwei Plätze sind anderweitig vergeben worden und wir müssen jetzt gucken, welche Sitzplätze uns beim Airport Checkin zugelost werden. :(

Hört sich nach Überbuchung an. Hier würde Euch natürlich eine Entschädigung zustehen, egal, wann Ihr am Ende ankommt.
 
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