EU Fluggastrechte / Annullierung

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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.410
9.420
BRU
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Vielleicht nehmen wir mal die Scheuklappen ab.
Eine Airline ahnt, dass es mit dem Anschluss knapp wird oder vielleicht gar nicht mehr klappt und bucht eine sehr knappe Verbindung proaktiv um, damit der Passagier eben nicht irgendwo strandet, sondern sogar noch vor der Zeit an sein Ziel kommt. Das ist genau der Service, den ich mir von einer Airline wünsche.

Volle Zustimmung, wenn das wirklich der Grund für die Umbuchung gewesen wäre. Und ja, ich hatte schon solche Fälle, sowohl mit LX als auch mit OS. Man rief mich an, informierte mich über Verspätung und (wahrscheinliche) Probleme mit meinem Anschluss, und bot mir eine Alternative an. Habe ich in allen Fällen angenommen, und wäre auch nie auf die Idee gekommen, nach Entschädigung zu fragen. Auch nicht, wenn die Verspätung rein von OS/LX/LH zu verantworten waren. Eben weil das Service stimmte und ich dadurch zeitnah angekommen bin.

Nur offensichtlich war das hier nicht der Grund. Und hätte mich irgendwo auch gewundert, wenn OS deswegen die Langstrecke von OS auf LH umbucht, und nicht einfach BKK-VIE-FRA-AMS auf BKK-VIE-AMS umbucht. Wäre eigentlich naheliegender gewesen.

Wenn dagegen der tatsächliche Grund Überbuchung / Überbuchung der Business Class ist, OS aber die Plätze weiter verkauft hat (u.a. vielleicht, da ja auf dem zeitgleichen LH-Flug noch Plätze frei waren....), dann ist das IDB, mit den entsprechenden Ansprüchen.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.095
7.454
LEJ
So ist auch meine Denke. Ich habe jetzt einen Screenshot der Buchungssituation gemacht und werde mich die Tage mal an Austrian (oder LH?) wenden.
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Hab mich grad bei Flightradar irritieren lassen, sah kurz so aus als wäre LH773 letzte Nacht nicht geflogen, aber ist geflogen.

VIE - AMS mit OS schaut auch recht voll aus und der nächste OS Flug ist erst um 15 Uhr.
 
Zuletzt bearbeitet:

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.095
7.454
LEJ
Beim Check-in gerade wurde uns bestätigt, dass OS26 überbucht ist und wir deswegen auf LH773 umgebucht wurden.
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Dann ist es ja noch besser. Keine wirklichen Nachteile, Kompensation. Und höchstwahrscheinlich Meilengutschrift nach Buchungsklasse für den Rückflug, wenns kein Meilenticket ist.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.095
7.454
LEJ
Ja, das neue Ticket ist in J ausgestellt (vorher P). Wir haben sogar unser Gepäck nur bis FRA aufgeben können, was uns besser passt, da wir, entgegen vorheriger Planung, nach Frankfurt müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Nur ist es hier weder eine Verspätung, noch wurde ein Flug annulliert, noch geht es hier um Überbuchung.
Naja, welcher Nachteil entsteht dir denn, den du kompensiert sehen möchtest? Gleiche Abflugzeit, frühere Ankunft.
Vielleicht nehmen wir mal die Scheuklappen ab.

Beim Check-in gerade wurde uns bestätigt, dass OS26 überbucht ist und wir deswegen auf LH773 umgebucht wurden.

Nächstes Mal vielleicht zunächst ein bisschen die Bremsklappen ausfahren. :)
 
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Chang Noi

Erfahrenes Mitglied
24.03.2011
529
21
bei FRA
So, mittlerweile hat es die TG geschafft, mir die Formulare für den EU 261/2004 Claim zukommen zu lassen.
Die Kommunikation ist anscheinend nur per Mail möglich, eine Rufnummer für das "Customer Relation Team" habe ich nicht gefunden, auch war die Zentrale nicht bereit mich zu verbinden.

Noch eine Frage an die Profis hier: Dieses Formular ist doch nur notwendig, wenn ich einen Anwalt mit der Durchsetzung meiner Forderungen beauftragen sollte?
(BTW: Ist die Amts- und Geschäftssprache hierzulande nicht immer noch Deutsch?)
lingair.jpg
 

nevek

Erfahrenes Mitglied
02.01.2013
2.782
6
SHA/MUC
So jetzt eine Frage bezüglich 737MAX Grounding.

Bekannte fliegt Morgen SXL-ARN-KBV(one-way) mit Norwegian.

SXL-ARN gestrichen "aufgrund der 7M8" aber das interessant daran ist, dass da ursprünglich laut EF gar keine 7M8 geplant war sondern eine 738.
Norwegian bietet als Alternative das selbe Routing 48h später

Jetzt die Sache was so die Optionen sind und ich hab denen folgendes Vorgeschlagen:

1. Alternative nehmen und nachher EU261 claimen
2. Norwegian anbieten nur ARN-KBV zu fliegen und selber Ersatzbeförderung von BER nach ARN und dann Kaufpreis ersetzen lassen
3. Selber BER-KBV Neubuchen und den Kaufpreis bei Norwegian einfordern

Mein Gedanke ist dass Norwegian vermutlich deren 738 einfach abgezogen hat und um es auf anderen Strecken zu benutzen die "wichtiger" sind und somit deren Stornierung nicht aufgrund des Grounding sondern wegen Flottenplannung passiert ist und somit deutlicher zu Eu261 gehören sollte.

Vielen Dank
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.095
7.454
LEJ
Naja, welcher Nachteil entsteht dir denn, den du kompensiert sehen möchtest? Gleiche Abflugzeit, frühere Ankunft.
STA von LH773 war 5:50 Uhr, ATA war 6:25 Uhr, das Deboarding für uns war um 6:35 Uhr abgeschlossen. Damit war LH986 mit STD um 7:00 Uhr nicht zu schaffen. Wurden umgebucht auf LH990 (STD 11:45 / STA 12:55).

So viel zu "gleiche Abflugszeit, frühere Ankunft". Dazu noch das Denied Boarding zu OS26. Ich setze mich morgen mal an den EU261/04 Claim. Formulierungshilfen werden gerne angenommen... :)
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.095
7.454
LEJ
Wir lassen den Weiterflug nach AMS verfallen, da ein wichtiger Termin in Frankfurt dazwischen gekommen ist. Wir konnten unser Gepäck zum Glück nur bis FRA labeln lassen.

Umgebucht wurden wir trotzdem (von LH986 auf LH990).
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.095
7.454
LEJ
Da wir LH990 haben verfallen lassen, wohl nur einmal Entschädigung (denied Boarding OS26).
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.095
7.454
LEJ
Also, ich gebe zu, dass ich mich mit diesem ganzen EU261/04 Zeug ziemlich schwer tue. ;) Ich schreibe noch einmal alles haarklein auf und hoffe auf die geballte Power des VFTs, um den Claim korrekt einzureichen.

Gebucht waren die Flüge

12.03.
2355-0525+1 BKK-VIE LH6467 (op. by OS / OS26)

13.03.
0610-0740 VIE-FRA LH1247
0905-1015 FRA-AMS LH988

Am 11.03. erreichte mich eine Mail der Austrian bzgl. Umbuchung auf

12.03.
2350-0550+1 BKK-FRA LH773

13.03.
0700-0810 FRA-AMS LH986

Beim CI in BKK bekamen wir die Info, dass OS26 überbucht sei und wir deswegen auf den LH Flug umgebucht wurden. In der Zwischenzeit ergab sich ein privater Termin in FRA, welchen wir wahrnehmen wollten, und dank der netten Dame am CI konnten wir das Gepäck nur bis FRA aufgeben. Aufgrund der Sperrung des pakistanischen Luftraums kamen wir statt 0550 erst um 0625 in FRA an. Das Deboarding für uns war um 0635 abgeschlossen. Per SMS, die mich um 0626 erreichte, bekamen wir die Info, dass wir auf LH990 (1145-1255) umgebucht wurden. Wir nahmen unser Gepäck in FRA entgegen und zogen von dannen.

  • Durch die Überbuchung von OS26 haben wir ein IDB bekommen und dadurch Anrecht auf EU261/04 Kompensation i.H.v. 300EUR p.P. (>3.500km, <4h Verspätung, daher Kürzung um 50% auf 300EUR)
  • Die Gefahr auf Nachberechnung sollte entfallen, da der ursprüngliche Anschlussflug (LH986) nicht erreicht werden konnte
  • Besteht auch noch Anspruch weil LH986 nicht erreicht werden konnte?
  • Es besteht kein Anspruch durch verspätete Ankunft in AMS (LH990 STA 1255 / ATA 1433 -- ganz ursprünglich war 1015 als STA angegeben; also >4h Verspätung) da dieser Flug nicht in Anspruch genommen wurde

Den Claim muss ich an OS richten, da diese die ausführende Airline des ursprünglich gebuchten Fluges sind. Korrekt?
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Für das Denied Boarding müsste OS dein Ansprechpartner sein.
Nachdem OS dich aber auf LH umgebucht hat, sollte das als eigenständige Buchung (= eigenständiger Vetrag) betrachtet werden und ab da wäre LH dein Ansprechpartner für den neuen Flug. Durch Verspätung ist LH986 nicht mehr erreichbar, wodurch eine Umbuchung auf LH990 erfolgte. Da ist schon die geplante Ankunft > 4 Std. später als die Buchung auf LH986. Die neue Verbindung könnte also auch einen eigenen Anspruch rechtfertigen. Zumindest nach meiner laienhaften Einschätzung. Ob du das machen möchtest, ist dir überlassen. Wenn ja, es gibt ja hier einige Anwälte im Forum, die dich da sicherlich ganz gut beraten können.
 
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chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Für das Denied Boarding müsste OS dein Ansprechpartner sein.
Nachdem OS dich aber auf LH umgebucht hat, sollte das als eigenständige Buchung (= eigenständiger Vetrag) betrachtet werden und ab da wäre LH dein Ansprechpartner für den neuen Flug. Durch Verspätung ist LH986 nicht mehr erreichbar, wodurch eine Umbuchung auf LH990 erfolgte. Da ist schon die geplante Ankunft > 4 Std. später als die Buchung auf LH986. Die neue Verbindung könnte also auch einen eigenen Anspruch rechtfertigen. Zumindest nach meiner laienhaften Einschätzung. Ob du das machen möchtest, ist dir überlassen. Wenn ja, es gibt ja hier einige Anwälte im Forum, die dich da sicherlich ganz gut beraten können.
Gilt die Sperre des pakistanischen Luftraums nicht als außergewöhnlicher Grund und daher nur Entschädigung wegen Überbuchung ?
 
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momi1000

Reguläres Mitglied
28.11.2014
94
5
Hallo zusammen,

ich hätte mal kurze Frage:

wir wollten am 10.3 mit EW887 zurück von FCO nach CGN.
Nun war an dem Tag in ganz Deutschland schlechtes Wetter und einige Flüge wurden ab Köln gestrichen. So auch EW886 sodass, kein Flugzeug in Rom
war und EW887 auch gestrichen wurde.
so wurden wir auf einen Flug am nächsten Tag mit LH über München umgebucht. Vorteil natürlich *A Meilen.
Das einzige was mich wundert das zeitgleich am 10.3 ab Köln andere EW Flieger abgeflogen sind z.B. nach Venedig. Macht es hier sind eine Entschädigung zu beantragen.
oder einfach abhacken und sich über die extra Meilen freuen?
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
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Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Gilt die Sperre des pakistanischen Luftraums nicht als außergewöhnlicher Grund und daher nur Entschädigung wegen Überbuchung ?
War die Sperre des Pakistanischen Luftraums bereits bekannt zum Zeitpunkt der Umbuchung? Wenn nein, dann könnte ich mir das gut vorstellen, wenn doch bekannt, könnte es aber auch eigene Dummheit der Airline sein, eine solche Verbindung dennoch anzubieten...
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
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Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Hallo zusammen,

ich hätte mal kurze Frage:

wir wollten am 10.3 mit EW887 zurück von FCO nach CGN.
Nun war an dem Tag in ganz Deutschland schlechtes Wetter und einige Flüge wurden ab Köln gestrichen. So auch EW886 sodass, kein Flugzeug in Rom
war und EW887 auch gestrichen wurde.
so wurden wir auf einen Flug am nächsten Tag mit LH über München umgebucht. Vorteil natürlich *A Meilen.
Das einzige was mich wundert das zeitgleich am 10.3 ab Köln andere EW Flieger abgeflogen sind z.B. nach Venedig. Macht es hier sind eine Entschädigung zu beantragen.
oder einfach abhacken und sich über die extra Meilen freuen?
Durch Slots ist es ja gut möglich, dass ab CGN eine verringerte Kapazität zur Verfügung stand. Allerdings ist es natürlich auch möglich, dass das für FCO bestimmte Flugzeug in einem früheren Umlauf Verspätung eingeflogen hat und deswegen nicht geflogen ist. Dann sollte es ab CGN EW aber möglich sein, Ersatz zu organisieren. Außerdem müsste EW nachweisen, dass sie alle zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, den Flug dennoch durchzuführen, z.B. in FCO ein neues Flugzeug zu organisieren. Frag am besten mal einen Anwalt.
 
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bere

Aktives Mitglied
11.09.2018
171
55
Hallo, ich habe einen meiner Meinung nach Recht komplizierten Fall und bin gar nicht sicher an wen ich die Forderung richten soll. Gebucht wurde für +1 mit Air China BSL-FRA-PEK-CNX Abflug am 4.3 10:50 Ortszeit Ankunft in Chiang Mai am 5.3 um 22:30 Ortszeit. Basel-Frankfurt wurde durchgeführt von Lufthansa und zur Abflugzeit gecancelt. Dann wurde umgebucht auf Basel-Istanbul-Bangkok-Chiang Mai mit Turkish. Der Flug IST-BKK hatte dann wieder 6:10 Stunden Verspätung wodurch der Anschlussflug nach CNX verpasst wurde und durch das verpassen des letzten Flug des Tages eine Nacht in BKK verbracht werden musste. (Hotel wurde von Turkish gestellt)
Ankunft in Chiang Mai war dann am 6.3. um 8:05 also 10 Stunden später als geplant.

Ich denke das die Forderung besteht da der Anfangspunkt in Basel lag. Gilt aber nun Schweizer Recht und damit die VO aber nicht die Judikatur oder französisches Recht und damit VO und Judikatur?
Und an wen muss ich die Forderung nun richten? An Air China weil mit ihnen der Beförderungsvertrag bestand oder an Lufthansa als ausführende Airline des 1. gecancellten Fluges oder an Turkish aufgrund deren Flug die 10 Stunden verspätung entstanden sind?
Danke im Voraus :)
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.602
1.664
Was wäre die planmässige Ankunftsverspätung gewesen, wenn der Flug IST-BBK nicht verspätet gewesen wäre?

Air China ist definitiv raus nach EU/VO, da diese im entscheidenen Bereich kein operating Carrier waren. LH käme je nach planmässiger Ankunftszeit in Betracht, da diese für den Flug nach FRA operating Carrier waren. Für die Verspätung ab IST, ist eigentlich Turkish verantwortlich. Wie willst du hier einen Abflug in einem EU-Land bzw. Schweiz begründen? Da es sich hier um einen Non-EU-Carrier handelt, sehe ich in dieser Konstellation keinen Anspruch nach EU/VO gegenüber Turkish. Das ist meine Laiensicht der Dinge.